Zum Inhalt
Menü
vergebenEU-weitDienstleistungen

Finanzdienstleister (FDL) für ein Online-Vertriebssystem (OVS)

Baden-Württemberg-Tarif GmbH · Stuttgart, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 2/2024veröffentlicht 04.07.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 813 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Stuttgart.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Baden-Württemberg (121 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
3 Jahrebis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Stuttgart70173, Baden-Württemberg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevoportal.vergabe.staatsanzeiger.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtnein
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 28 Monaten
  2. Angebotsfrist 23:59 Uhr
    nur elektronisch über evoportal.vergabe.staatsanzeiger.de
    vor 27 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 12:00 Uhr
    vor 27 Monaten
  4. Bindefrist endet
    2 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 25 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Die Auftraggeber (AG) beabsichtigen, einen Finanzdienstleister (FDL) für ein Online-Vertriebssystem (OVS) zu beauftragen. Über das OVS wird künftig das Sortiment des bwtarif sowie perspektivisch Tickets der baden-württembergischen Verbundtarife und des Deutschlandtarifs über eine App und einen Webshop vertrieben. Der FDL soll mit der Durchführung aller Prozesse zur Zahlungsabwicklung von Ticketverkäufen sowie zum Forderungsmanagement beauftragt werden. Mit dem Verkauf dieser Tickets durch den KVP an seine Kunden verkauft der KVP seine Forderung an den FDL. Der FDL muss alle zur Registrierung von Zahlverfahren durch die Kunden sowie zur Zahlungsabwicklung erforderlichen begleitenden Serviceprozesse erbringen. Der First Level Support des FDL steht im Austausch mit dem Support des KVP. Es ist ebenso eine Anlaufstation für Kunden und den OVS-Betreiber bereitzustellen. Der Vertrag mit dem FDL wird für die Dauer von 3 bis 5 Jahren ausgeschrieben.

Beschreibung des Loses

Der bwtarif ist ein einheitlicher Fahrausweis im Verbundgrenzen überschreitenden Verkehr im Land Baden-Württemberg, der gleichermaßen im SPNV und ÖSPV gültig ist und eine integrierte Anschlussmobilität am Start und Ziel der Fahrt umfasst. Für den Vertrieb des bwtarif über Automaten, Kundencenter und Verkaufsstellen sind die Verkehrsunternehmen in Baden-Württemberg zuständig. Für den Vertrieb von E-Tickets des bwtarif wurde ein freier Marktzugang mit vorgeschaltetem Lizenzierungsverfahren geschaffen. Derzeit werden alle E-Tickets des bwtarif über die Lizenznehmer des bwtarif vertrieben. Diese Möglichkeit wird auch weiterhin und neben dem vorliegend ausgeschriebenen Online-Vertriebssystem bestehen. Eine neue Lizenzperiode wurde im Dez. 2023 für weitere 5 Jahre begonnen. Derzeit werden über das Lizensierungsverfahren die folgende Anzahl an bwtarif-Tickets und Umsätze erzielt: Vertrieb Lizensierungsverfahren (Sep 2022 – April 2023) (ohne Deutschlandticket/nach Corona-Pandemie) Ticketart / Ø monatliche Verkaufszahlen / Ø Monatsumsatz Relationsbartarif (RBT) / 365.000 Stück / 3,7 Mio. € Pauschalpreistickets (PPT) / 115.000 Stück / 2,0 Mio. € Zeitkarten (ZK) / 2.600 Stück / 0,4 Mio. €

Vertrieb Lizensierungsverfahren (Mai 2023 – Okt 2023) (inkl. Deutschlandticket) Ticketart / Ø monatliche Verkaufszahlen / Ø Monatsumsatz Relationsbartarif (RBT) / 176.000 Stück / 1,9 Mio. € Pauschalpreistickets (PPT) / 89.000 Stück / 1,5 Mio. € Zeitkarten (ZK) / 8.100 Stück / 0,4 Mio. €

Die Auftraggeber (AG) beabsichtigen, in einem separaten Ausschreibungsverfahren (europaweite Veröffentlichung am 10.04.2024 unter der ABl. EU 211296-2024) zusätzlich zum Lizenzierungsverfahren ein Online-Vertriebssystem (OVS) zu beschaffen, das zentral von einem Auftragnehmer betrieben werden soll. Die AG beabsichtigen, über das OVS künftig das vollständige Sortiment des bwtarif, also Einzelfahrscheine, Pauschalpreistickets und Zeitkarten sowie das Deutschlandticket anzubieten. Darüber hinaus sollen perspektivisch auch alle in Baden-Württemberg angebotenen Verbundtarife sowie der Deutschlandtarif (D-Tarif) im Bundesland Baden-Württemberg und in den über das Bundesland hinausragenden Verbundräumen der baden-württembergischen Verkehrsverbünde über das OVS vertrieben werden. Sukzessive sollen die Verbundtickets und der D-Tarif dann über das OVS vertrieben werden. Die AG wissen derzeit noch nicht, wie schnell und in welchem Umfang sich der Vertrieb (ggf. zunächst nur für einige Verbünde) realisieren lassen wird. Der Verkauf soll sowohl in einer App als auch in einem Webshop erfolgen. Als Teil der Ausschreibung (Option) schreiben die AG auch die Umsetzung des sog. „Mobilitätspasses“ aus. Die Einführung eines solchen Mobilitätspasses ist noch durch den Landesgesetzgeber zu beschließen. Nach dem derzeitigen Planungsstand sollen, vereinfacht gesagt, Kommunen berechtigt sein, „Mobilitätsabgaben“ zu erheben. Den Abgabepflichtigen wird dafür in gleicher Höhe ein Guthaben zum Kauf von ÖPNV-Fahrkarten gewährt. Die ausgeschriebene Option soll es ermöglichen, dieses Guthaben im OVS beim Kauf von Fahrkarten zu verwenden (Art „Gutschein-“ bzw. Bezahlmittel). Derzeit sind die Einzelheiten unklar, es wird aber davon ausgegangen, dass das Land eine zentrale, cloudbasierte Plattform für den Mobilitätspass aufbaut. Die AG haben keine Erfahrungswerte dazu, inwiefern das OVS zu einer Verschiebung des Vertriebs führen wird. Die AG schätzen, dass über das OVS die folgende Anzahl an Tickets und Umsätze in den nächsten 5 Jahren erzielt werden können. Dabei wird das OVS nicht nur den Vertrieb des bwtarif umfassen, sondern auch die Verbundtickets in Baden-Württemberg und den D-Tarif: OVS pro Jahr / 2025 / 2026 / 2027 / 2028 / 2029 Umsatz in € / 500.000 / 1.000.000 / 2.000.000 / 3.000.000 / 4.000.000 Stückzahlen / 38.500 / 74.500 / 145.000 / 211.000 / 273.500

Finanzdienstleister (FDL) Mit dieser Ausschreibung wird der Finanzdienstleister (FDL) als Auftragnehmer (AN) ermittelt. Der AN muss mit dem durch die AG ausgewählten Systembetreiber des OVS zusammenarbeiten; das gilt auch, wenn der Systembetreiber während der Vertragslaufzeit ersetzt wird. Die AG stellen in ihren Apps und Shops sicher, dass alle Prozesse und Voraussetzungen, die zur Abwicklung der Zahlungen für den FDL (AN) notwendig sind, bereitgestellt werden. Entsprechende Verträge über den Betrieb des OVS als auch für die Abwicklung der Zahlungen (FDL) werden für die Dauer von 3 Jahren plus 2 Jahre Option für die AG ausgeschrieben; die Laufzeit muss zwingend so lang sein, wie die des OVS. Der zu vergebende Auftrag wird insofern Mechanismen zur Anpassung vorsehen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass zunächst der Aufbau des OVS und parallel dazu die Einrichtung der Prozesse des FDL zu erfolgen hat. Die Vertragsdauer wird jedoch ab dem Zeitpunkt des Zuschlags gerechnet, so dass der Zeitraum mit Kundenbuchungen und somit mit Umsatz kürzer ausfällt als 3 bzw. 5 Jahre. Der Kundenvertragspartner (KVP) beauftragt den Zahlungsabwickler (FDL) mit der Abwicklung der Zahlungen, des Forderungsmanagements und der Abrechnung der durch ihn über die OVS-Systeme verkauften Tickets. Der FDL nimmt insofern Aufgaben des KVP in dessen Namen und Auftrag wahr. Mit dem Verkauf dieser Tickets durch den KVP an seine Kunden verkauft der KVP seine Forderung an den FDL. Der FDL muss alle zu der Registrierung von Zahlverfahren durch die Kunden sowie zu der Zahlungsabwicklung erforderlichen begleitenden Serviceprozesse, insbesondere Änderung von Daten durch die Kunden und Auskunft zu gebuchten Umsätzen sowie Kontoständen der Buchungskonten der Kunden, erbringen. Der First Level Support des FDL steht im Austausch mit dem Support des KVP, um Kundenanliegen betreffend den Zahlungsverkehr abzuarbeiten. Es ist ebenso eine Anlaufstation für Kunden und des Betreibers des Online-Vertriebssystem bereitzustellen. Der FDL wird im Rahmen eines Forderungskaufs tätig.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Maßgeblich ist der niedrigste Angebotspreis. Zur Bestimmung des niedrigsten Angebotspreises sind die Transaktionskosten und die Provision je Zahlungsweg (Kreditkarte [unterteilt nach VISA/ American Express/ Mastercard], SEPA-Lastschrift und E-Wallet [unterteilt nach Paypal/ GooglePay/ ApplePay]) im Preisblatt (Anlage 09) anzubieten. Die Gewichtung innerhalb der Zahlungswege erfolgt nach der ermittelten Häufigkeit der Verwendung: Kreditkarte VISA: 21,00 % Kreditkarte American Express: 20,00 % Kreditkarte Mastercard: 3,00 % SEPA-Lastschrift: 13,50 % E-Wallet Paypal: 30,00 % E-Wallet GooglePay: 7,50 % E-Wallet ApplePay: 5,00 %

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bewerbergemeinsch … ganz lesenSoweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bewerbergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28. März 2014, S. 65) aufgeführt. Der Nachweis der erlaubten Berufsausübung muss, sofern erforderlich, im Rahmen des Angebotes als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. § 50 VgV bleibt unberührt.
Kriterium
Zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser folgende, aktuelle Unterlagen vorzulegen: Bieter müssen das Bestehen einer Vermögenschadenhaftpflichtversicherung (mind. 1 Mio. EUR) durch Vorlage einer Bestätigung des Versicherungsunternehmens nachweisen. § 50 VgV bleibt unberührt.
Kriterium
Zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind vom Bewerber vorzulegen: · Unternehmensbeschreibung mit den wichtigsten Kennzahlen (Anzahl der Mitarbeiter, Standorte, Aufgabenschwerpunkte). · Es werden drei Referenzen der letzten drei Jahre mit Angabe der Auftraggeber (Refer … ganz lesenZur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind vom Bewerber vorzulegen: · Unternehmensbeschreibung mit den wichtigsten Kennzahlen (Anzahl der Mitarbeiter, Standorte, Aufgabenschwerpunkte). · Es werden drei Referenzen der letzten drei Jahre mit Angabe der Auftraggeber (Referenzkunde mit bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift) und Inhalte gefordert. Von den drei Referenzen muss mind. eine Referenz aus dem Bereich öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) sein (Mindestanforderung). Anonymisierte und / oder unvollständige Angaben zum Referenzempfänger sind nicht zulässig. Nicht vollständige Referenzangaben werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen, die unvollständige oder unerfüllte Angaben zu einer Referenz betreffen würden, finden nicht statt. Referenzangaben müssen zum Zwecke des gebotenen Nachweises der geforderten Mindestbedingungen hinreichend aussagekräftig sein. · Die Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners sowie die Benennung der für die Projektleitung verantwortlichen Person. Mindestbedingung: · Nachzuweisen sind mindestens drei geeignete Referenzen des Bieters / der Bietergemeinschaft, davon eine im Bereich ÖPNV. Sie auf dem Vordruck der Anlage 02 (Formblatt „Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit“) anzugeben.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Za … ganz lesenBildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Zahlungsunfähigkeit, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Einstellung der beruflichen Tätigkeit

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
3 Jahre
Verlängerung
bis zu 1-mal
Optionen
Die Auftraggeber haben die einmalige Option, den Vertrag durch einseitige Erklärung in Schriftform um zwei Jahre zu verlängern.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
2 Monate
Angebotsöffnung
20.08.2024, 12:00 Uhr. Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Erklärung verlangt
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 160 Abs. 3 GWB unverzüglich rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 660 (Finanz- und Versicherungsdienstleistungen) in Baden-Württemberg gibt es in den letzten 24 Monaten nur 5 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 16.08.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 018f5867-f5db-483b-89d9-0f022c24eb71.