Festnetztelekommunikationsdienstleistungen - VoIP
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI · Bonn, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen ZIB 14.04 - 9910/26/VV : 1veröffentlicht 17.09.2026erstmals 14.08.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 22 Mio. €
- Laufzeit
- 12 Monate
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 22 Mio. €
- Laufzeit
- 12 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Bonn53119, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 99 Tage (177 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (559 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Leistung50 %
- Preis50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 3 Monaten
- 3. Berichtigung (diese Fassung)vor 51 Tagen
- Angebotsfrist 11:30 Uhrvor 32 Tagenüber evergabe-online.de
- Öffnung der Angebote 11:31 Uhrvor 32 Tagen
- Heute
- Bindefrist endetin 60 Tagen3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
Beschreibung
Der Leistungsgegenstand umfasst die Erbringung von Festnetztelekommunikationsdienstleistungen mittels VoIP, die Bereitstellung von optionalen Internetanschlusspaketen und die Erbringung von vor Ort Dienstleistungen für sämtliche abrufberechtigten Bedarfsträger.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt zunächst 1 Jahr mit 3 x 1 Jahr optionaler Verlängerungsmöglichkeit.
Die Gesamtleistung bildet ein Los.
Beschreibung des Loses
Für die zu erbringenden vertragsgegenständlichen Leistungen wurde ein Schätzwert in Höhe von 22.000.000,00 Euro netto, bezogen auf den maximalen Vetragszeitraum von 4 Jahren ermittelt. Der Höchstwert entspricht dem Schätzwert.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- LeistungFachfragen gemäß Kriterienkatalog Leistung
- Preis
- Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste bedingungsgemäße Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot, bei dem die Leistungskennzahl (L) und die Preiskennzahl (P) im günstigsten Verhältnis zueinanderstehen. Die Leistungskennzahl (L) spiegelt den Erfüllungsgrad der angebotenen Leistung bezogen auf die Anforderungen an die Leistung (Leistungskriterien) wider. Die Leistungskennzahl (L) wird auf Basis der im Dokument "Kriterienkatalog Leistung" geforderten Nachweise und Erklärungen zur Leistung ermittelt. Entsprechend den Angaben im Kriterienkatalog wird der Erfüllungsgrad der Leistungskriterien bewertet. Die vergebenen Punktzahlen gehen mit ihrer individuellen Gewichtung in das Gesamtergebnis ein. Maximal können 510 Punkte erreicht werden. Die Preiskennzahl (P) ist identisch mit dem Gesamtpreis im Vordruck "Angebotsformular" inkl. der gesetzlichen (Einfuhr-)Umsatzsteuer und eventuell sonstigen von der Auftraggeberin zu tragende Kosten z. B. Zollgebühren bei Erfüllung der in den Vertragsunterlagen inkl. der Leistungsbeschreibung gestellten Mindestanforderungen. Die Preiskennzahl wird auf Basis der im Formular "Preisblatt" dargestellten Preissystematik ermittelt. Mittels Division der Leistungskennzahl (L) durch die Preiskennzahl (P) wird die Kennzahl der Wirtschaftlichkeit (Z) für das Preis-Leistungs-Verhältnis ermittelt. Auf Basis dieser Kennzahl wird eine Rangfolge der Angebote hergestellt. Das Angebot mit dem höchsten Quotienten Z ist das wirtschaftlichste. Die Formel lautet: Z=L/P
Eignung7 von 7 angegeben
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte mit Angebotsabgabe eine Liste mit mindestens drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung (Festnetztelekommunikationsdienstleistungen VoIP als auch ISP-Leistungen) ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfä … ganz lesenkürzer
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte mit Angebotsabgabe eine Liste mit mindestens drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung (Festnetztelekommunikationsdienstleistungen VoIP als auch ISP-Leistungen) ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar. Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen: • Beschreibung der ausgeführten Leistungen, • Wert des Auftrages, • Zeitraum der Leistungserbringung, • Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten. Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen: • Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (gerechnet vom Datum der letzten Leistungserbringung im jeweiligen Referenzprojekt bis zum Tag der Auftragsbekanntmachung/Veröffentlichung). • Die genannten Referenzprojekte müssen grundsätzlich abgeschlossen sein. Ein nicht vollständig abgeschlossenes Referenzprojekt kann mit entsprechender Erläuterung benannt werden, wenn es mit seinem bereits abgeschlossenen Teil die Referenzanforderungen erfüllt. Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung dieser Referenz. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden. • Mindestens eine Referenz umfasst einen Auftrag eines öffentlichen Auftraggebers im Sinne von § 98 GWB. Für die Referenzen ist das Formular "Vordruck Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie das Formular sofern erforderlich bitte mehrfach. Es sind nur drei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen. Das Beschaffungsamt des BMI behält sich darüber hinaus vor, die angegebenen Referenzen durch Rückfrage bei den in den Referenzen genannten Ansprechpersonen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe mit dem Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie sofern es Ihnen z. B. aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich ist, den konkreten Auftragswert anzugeben, den Wert des Auftrags auch in Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit ist die durchschnittliche Anzahl an Beschäftigten pro Jahr in den letzten drei Geschäftsjahren in Vollzeitäquivalenten mit Angebotsabgabe anzugeben. Reichen Sie hierzu bitte eine Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste ein. Die durchschnit … ganz lesenkürzer
Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit ist die durchschnittliche Anzahl an Beschäftigten pro Jahr in den letzten drei Geschäftsjahren in Vollzeitäquivalenten mit Angebotsabgabe anzugeben. Reichen Sie hierzu bitte eine Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste ein. Die durchschnittliche Mindestanzahl pro Geschäftsjahr, mit Bezug zum Leistungsgegenstand, beträgt für Beschäftigte im Kundensupport (Hotline und E-Mail): 40 Vollzeitäquivalente Beschäftigte für den vor Ort Einsatz: 60 Vollzeitäquivalente Im Falle von Bietergemeinschaften bzw. der Einbindung anderer Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 VgV, ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für jedes eignungsverleihende Unternehmen eine Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste einzureichen, welche die jeweiligen Jahreswerte der letzten drei Geschäftsjahre für jedes Mitglied der Bieterkonstellation belegt. Die Summe muss die Mindestanzahl erreichen. Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe im Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.- Informationssicherheit
Informationssicherheitsmanagement Weisen Sie für Ihre Organisation die Implementierung eines Informationssicherheitsmanagementsystems, z.B. DIN EN ISO 27000ff oder gleichwertig, nach. Im Falle der Eignungsleihe oder einer Bietergemeinschaft ist dieser Nachweis für jedes Unternehmen separat einzure … ganz lesenkürzer
Informationssicherheitsmanagement Weisen Sie für Ihre Organisation die Implementierung eines Informationssicherheitsmanagementsystems, z.B. DIN EN ISO 27000ff oder gleichwertig, nach. Im Falle der Eignungsleihe oder einer Bietergemeinschaft ist dieser Nachweis für jedes Unternehmen separat einzureichen. Bitte legen Sie zum Nachweis mit Angebotsabgabe die entsprechende Zertifizierung durch eine akkreditierte Stelle vor. Sicherheitskonzept gemäß § 166 Abs. 1 S. 3 Telekommunikationsgesetz Reichen Sie bitte mit Angebotsabgabe eine selbsterstellte Eigenerklärung ein aus der hervorgeht, dass Ihr Unternehmen über ein Sicherheitskonzept gemäß § 166 Abs. 1 S. 3 TKG verfügt welches sämtliche sich aus den gesetzlichen Vorschriften ergebenden Anforderungen vollumfänglich erfüllt. Im Falle der Eignungsleihe oder einer Bietergemeinschaft ist dieser Nachweis für jedes Unternehmen separat einzureichen. Das Sicherheitskonzept an sich muss nicht mit eingereicht werden.- Spezifischer Jahresumsatz
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei Geschäftsjahre (ein Jahresabschluss muss noch nicht erfolgt sein) mit Angebotsabgabe anzugeben. Der Umsatz muss mindestens 4.000.000,00 EUR pro Jahr betragen. … ganz lesenkürzer
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei Geschäftsjahre (ein Jahresabschluss muss noch nicht erfolgt sein) mit Angebotsabgabe anzugeben. Der Umsatz muss mindestens 4.000.000,00 EUR pro Jahr betragen. Übersenden Sie hierzu bitte eine Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste. Im Falle von Bietergemeinschaften bzw. der Einbindung anderer Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 VgV ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für jedes eignungsverleihende Unternehmen eine Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste einzureichen, welche die jeweiligen Jahreswerte der letzten drei Geschäftsjahre für jedes Mitglied der Bieterkonstellation belegt. Die Summe der Umsätze muss den geforderten Mindestumsatz erreichen. Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe im Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Reichen Sie bitte mit Angebotsabgabe eine Bescheinigung der Bundesnetzagentur, zur Einhaltung der Meldepflicht, gemäß § 5 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz (TKG) ein. Im Falle von Bietergemeinschaften bzw. der Einbindung anderer Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 VgV ist für jedes M … ganz lesenkürzer
Reichen Sie bitte mit Angebotsabgabe eine Bescheinigung der Bundesnetzagentur, zur Einhaltung der Meldepflicht, gemäß § 5 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz (TKG) ein. Im Falle von Bietergemeinschaften bzw. der Einbindung anderer Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 VgV ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für jedes eignungsverleihende Unternehmen die entsprechende Meldebescheinigung mit einzureichen. Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe im Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 12 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Sofern der Höchstwert der Rahmenvereinbarung durch die Bestellungen nicht erreicht wird, verlängert sich die Laufzeit zu gleichbleibenden Konditionen um ein Jahr, sofern die Auftraggeberin nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit kündigt. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt insgesamt aber maximal vier Jahre.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 3 Monate
- Angebotsöffnung
- 06.10.2026, 11:31 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- Strategische Beschaffung
- Erfüllung sozialer Zielsetzungen
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen … ganz lesenkürzer
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich oder elektronisch bei der Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn, einzureichen und zu begründen. Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#1. Abrufberechtigt sind neben den in dieser Liste aufgeführten Behörden und Einrichtungen auch alle weiteren Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung. Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit Hochschule … ganz lesenkürzer
#Besonders auch geeignet für:other-sme#1. Abrufberechtigt sind neben den in dieser Liste aufgeführten Behörden und Einrichtungen auch alle weiteren Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung. Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung Bundesinstitut für Berufsbildung Bundesamt für Soziale Sicherung Bundesrechnungshof Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg Filmförderungsanstalt FFA Bundesgerichtshof Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof Max Rubner-Institut Unfallversicherung Bund und Bahn Bundesministerium für Gesundheit Stiftung Jüdisches Museum Berlin Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Friedrich Ebert Stiftung e.V. Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin GmbH Bundeskartellamt Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Kunstverwaltung des Bundes Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung Bundeskanzleramt Bundesamt für Kartographie und Geodäsie Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH Informationstechnikzentrum Bund Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe Stiftung Preußischer Kulturbesitz Deutsches Biomassenforschungszentrum gGmbH Bundessozialgericht Auswärtiges Amt Berufsgenossenschaft Holz und Metall Bundesamt für Strahlenschutz Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung Nationale Anti Doping Agentur Germany Trade and Invest GmbH Konrad-Adenauer-Stiftung e.V. Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung BwFuhrparkService GmbH Paul-Ehrlich-Institut Deutsches Weininstitut GmbH Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Bundesamt für Logistik und Mobilität Bundesarchiv Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben Beschaffungsamt des BMI Bundesamt für Justiz Bundesamt für Naturschutz Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Bundeskanzler-Helmut-Kohl-Stiftung Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt Bundesministerium des Innern Bundesministerium der Justiz und f. Verbraucherschutz Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Presse und Informationsamt der Bundesregierung Bundespatentgericht Bundespolizei Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH Deutsche Bundesbank Deutsche Forschungsgemeinschaft Deutsches Patent- und Markenamt FMS Wertmanagement AöR Hanns-Seidel-Stiftung e.V. Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V. Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH Max Weber Stiftung - Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland Physikalisch-Technische Bundesanstalt Braunschweig Rosa Luxemburg Stiftung Deutscher Bundestag Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten Deutsches Jugendinstitut e.V. Bw Bekleidungsmanagement GmbH 2. Die Leistungen werden deutschlandweit erbracht.- Hinweis
1. Der Prüfung, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen dient das Formular "Eigenerklärung Ausschlussgründe". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfa … ganz lesenkürzer
1. Der Prüfung, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen dient das Formular "Eigenerklärung Ausschlussgründe". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen (z. B. eines behördlichen Führungszeugnisses) verlangt werden. 2. Der Prüfung, ein Ausschlussgrund nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt, der zum Ausschluss vom Verfahren führt, dient das Formular "Eigenerklärung Sanktionen Russland". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Brühler Straße 3, 53119 Bonn
- Website
- bescha.bund.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Mehr von Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
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- AnalogfunkkomponentenBundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI · BonnFrist 11.11.2026
Alle 39 offenen Ausschreibungen von Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 642 (Fernmeldedienste) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (67 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Telekom Deutschland GmbH15 Zuschläge
- Vodafone GmbH5 Zuschläge
- GlasfaserPlus GmbH4 Zuschläge
- Telekom Deutschland GmbH3 Zuschläge
- GELSEN-NET Kommunikationsgesellschaft mbH2 Zuschläge
- Greenfiber Netz & Management GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens6 Meldungen
- 5. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 16.10.2026 auf 22.10.2026 verschoben
- 4. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 06.10.2026 auf 16.10.2026 verschoben
- 3. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist 06.10.2026
- 2. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 15.09.2026 auf 06.10.2026 verschoben
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 15.09.2026
- BekanntmachungFrist 15.09.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 28fd12da-23c4-4cd9-98f2-af65bad28b0c.