Drehleiter Automatik (mit Korb)
Forschungszentrum Jülich GmbH -Team Infrastruktur- · Jülich, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen I50/42393562veröffentlicht 18.04.2026Lieferleistungen · Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- 992 Tsd. €
- Laufzeit
- 43 Monate30.04.2025 – 30.11.2028
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Jülich52428, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 03.11.2026
- Vertragsbeginnvor 18 MonatenLaufzeit bis 30.11.2028
- Veröffentlichungvor 7 Monaten
- Heute
Beschreibung
Drehleiter Automatik (mit Korb) gem. Leistungsbeschreibung
Gegenstand nach CPV
- 34144210FeuerwehrfahrzeugeHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Es werden 0-10 Punkte pro Kriterium vergeben. Siehe Vergabeunterlagen.Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkte festgelegt. 10 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme. 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem zweifachen der niedrigsten Wertungssumme. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit drei Stellen nach dem Komma. Die Punkte werden mit der Gewichtung multipliziert. Berechnung gem. der erweiterten Richtwertmethode mit einem Schwankungsbereich von 10 %. Entscheidungskriterium: Leistung
- Qualität
- Details siehe Vergabeunterlagen
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 30.04.2025
- Vertragsende
- 30.11.2028
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
1.6.7: Antriebsschlupfregelung (ASR). 1.8.11: Leselampe als Schwanenhalsleuchte in LED-Technik im Bereich des äußeren Beifahrersitzes, bevorzugt an der A-Säule griffgünstig und geschützt montiert. 2.5.4: Ausfahrbare Überstiegshilfe. 2.5.23: Lieferung und Lagerung einer Absturzsicherung mit Verbindun … ganz lesenkürzer
1.6.7: Antriebsschlupfregelung (ASR). 1.8.11: Leselampe als Schwanenhalsleuchte in LED-Technik im Bereich des äußeren Beifahrersitzes, bevorzugt an der A-Säule griffgünstig und geschützt montiert. 2.5.4: Ausfahrbare Überstiegshilfe. 2.5.23: Lieferung und Lagerung einer Absturzsicherung mit Verbindungsmittel für die Tragenrettung zur Aufnahme von Höhensicherungsgeräten zertifiziert nach EN 795 zum Einstecken z.B. in die Aufnahmevorrichtung der Tragenhalterung. Das Verbindungsmittel muss gemäß EN 795 zertifiziert sein. Eine begleitende Person muss ebenfalls gesichert neben der Trage im Korb mitfahren können. 2.5.24: Vorbereitung zur Anbringung eines Rettungssystems, belastbar bis zu 500 kg am Korb/Leiterpark. 2.6.12: Es muss eine zusätzliche analoge (ausfallsichere) Ausschubanzeige und eine Aufrichtwinkelangabe vorhanden sein, die es dem Maschinisten bei Ausfall eines Displays erlaubt, die sichere Bedienung aufrecht zu erhalten. 2.6.28: Es muss eine automatische Rettungskorbablage vor dem Fahrzeug zum Direkteinstieg möglich sein. Falls erforderlich, muss zur Unfallvermeidung vor dem Fahrzeug eine zusätzliche Sicherheitsbedienung oder Einrichtung an der Fahrerhausfront und im Korbbedienstand vorhanden sein. 2.12.12: Ferndiagnosesystem mit GSM-Modem vorzugsweise LTE und 5G fähig und Sim Karte als Online-Verbindung zwischen Fahrzeug und Hersteller zur Fehlerdiagnose und Unterstützung bei der Fehlerbehebung. Die dafür notwendige Karte muss für 2 Jahre im Preis enthalten sein. 2.12.14: Lieferung und fachgerechter Anschluss von drei (3) 230 V Steckdosen (IP 6) mit Bajonettverschluss jeweils eine (1) links und rechts im Geräteraum und in der Rückwand Fahrerhaus nach Absprache mit Auftraggeber. 2.15.4: Durchführung von und Übernahme der Kosten für eine 1-tägige Schulung der Maschinisten am Standort der Feuerwehr durch den Auftragnehmer (vss. werktags [Mo. - Fr.]).- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach … ganz lesenkürzer
Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 GWB Abs. 1 GWB lautet: Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. § 135 Abs. 2 GWB lautet: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 135 Abs. 3 GWB lautet: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Magirus GmbH, Ulm | – |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Forschungszentrum Jülich GmbH -Team Infrastruktur-
- Art
- Öffentliches Unternehmen, Bildung
- Anschrift
- Wilhelm-Johnen-Str., 52428 Jülich
- Website
- fz-juelich.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
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- Mietcontaineranlagen mit 39 Modulen30.04.2026
- 6 Versuchscontainer in 2 Losen30.04.2026
- Fertigung von drei ESS T-REX Detektorgehäusen gemäß Leistungsbeschreibung vom 13.01.202624.04.2026
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 341 (Kraftfahrzeuge) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Häufige Zuschlagsempfänger
- BTL Brandschutz Technik GmbH Leipzig22 Zuschläge
- Rosenbauer Deutschland GmbH20 Zuschläge
- MAN Truck & Bus Deutschland GmbH16 Zuschläge
- Mercedes-Benz AG16 Zuschläge
- Wietmarscher Ambulanz und Sonderfahrzeug GmbH14 Zuschläge
- Carl Henkel GmbH & Co. KG12 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c60ce5fd-53b0-4ea0-882b-11025eb9953e.