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FE 06.0125/2023/FGB - „Untersuchungen im Hinblick auf die Gleichwertigkeit der Einbaumethoden Grader und Ferti-ger im Anwendungsbereich der Schichten ohne Bindemittel“

Bundesanstalt für Straßenwesen, Referat Z2 · Bergisch Gladbach, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen Z2d-FE 06.0125/2023/FGBveröffentlicht 07.03.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Rheinisch-Bergischer Kreis.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
252 Tsd. €
Laufzeit
999 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

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Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Preis50 %
  • Qualität50 %

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Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 32 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Grundvoraussetzung für die Herstellung von dauerhaft funktionstüchtigen Schichten ohne Bindemittel (SoB) sind höhere Qualitätseigenschaften der SoB, insbesondere durch die bestehende Forderung der Anlieferung von Baustoffgemischen mit homogenen Eigenschaften sowie der höheren Qualität der Ebenheit und Homogenität der Schichteigenschaften nach dem Einbau. Als sicherstes Verfahren hierfür gilt bislang der Fertigereinbau, was sich bis heute im Regelwerk wiederspiegelt: So wird bei erhöhten Anforderungen an die Homogenität ein Einbau mit dem Fertiger gefordert u.a. auch für die obere Lage der Frostschutzschicht, wenn diese Schicht unmittelbare Unterlage für eine gebundene Schicht ist. Dem gegenüber argumentiert die Bauindustrie mit praktischen Erfahrungen, dass die Weiterentwicklung der Einbautechnologien dazu geführt habe, dass mittels anderer Einbauverfahren, insbesondere mittels des Einsatzes eines Graders der Einbau qualitativ mindestens gleichwertig ausgeführt werden könne, wodurch die Forderung nach dem Fertigereinbau unbegründet wäre. Nachgewiesen in Form von vergleichenden Untersuchungen wurde dies bislang allerdings nicht. Ziel dieses Forschungsprojekts ist es somit, die unterschiedlichen Einbaumethoden für SoB, hier „Grader“ und „Fertiger“, hinsichtlich ihrer Gleichwertigkeit bezogen auf die Homogenität unterschiedlicher Schichteigenschaften zu überprüfen sowie Empfehlungen zum Anwendungsbereich und zu den Einsatzgrenzen der Einbaumethoden zu geben. Weiterhin gilt es, Kriterien (Qualitätsmerkmale) zur Beurteilung der Homogenität für die unterschiedlichen Schichteigenschaften zu definieren und anzuwenden. Hierbei sollen für den speziellen Anwendungsbereich der Frostschutzschichten umfassende vergleichende Untersuchungen auf Untersuchungsstrecken zwischen den aktuell angewandten Einbaumethoden (Fertiger und Grader) unter Beachtung der Forderungen an die Homogenität der Baustoffgemische und der fertigen Leistung (hergestellte Schicht) durchgeführt werden.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis50 %
Qualität50 %
Preis
Price is not the only award criterion and all criteria are stated only in the procurement documents.
Qualität
Quality is not the only award criterion and all criteria are stated only in the procurement documents.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
999 Monate
Verlängerung
Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen: - Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes. - Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB: Späteste … ganz lesenFür die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen: - Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes. - Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB: Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber. - Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung: Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 730 (Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

260vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (54 Lose mit Angabe)
288.600 €Zuschlagswert im Median
179.803 € – 637.356 €mittlere Hälfte, 159 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 14.11.2023

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 44e5ba7f-374a-4003-a296-8198346748d7.