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FE 77.0603/2022 - Optimierung der Straßenbeleuchtung für Tempo-30-Zonen und Radschnellverkehr

Bundesanstalt für Straßenwesen, Referat Z2 · Bergisch Gladbach, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen Z2kyl-FE 77.0603/2022veröffentlicht 12.03.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 1080 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Rheinisch-Bergischer Kreis.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
210 Tsd. €
Laufzeit
999 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Qualität50 %
  • Preis50 %

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Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 32 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Der Verkehr in den Städten soll effizienter, sicherer und umweltfreundlicher werden. Ein zentrales Thema ist die Einführung von ausgedehnten Tempo-30-Zonen. Städte wie zum Beispiel Aachen, Augsburg, Freiburg im Breisgau, Hannover, Leipzig, Münster und Ulm testen in Pilotprojekten großflächig Tempo 30. Lediglich auf den wenigen Hauptverkehrsstraßen ist dabei noch die übliche Geschwindigkeit von 50 km/h zulässig. Hingegen soll das niedrigere Tempo 30 nicht nur die Sicherheit für den Fuß- und Radverkehr erhöhen, sondern auch für den Autoverkehr selbst. Die aktuell verwendete Leuchtdichtetechnik gemäß der Norm DIN EN 13201 zur Bemessung der ortsfesten Straßenbeleuchtung basiert auf höheren Fahrgeschwindigkeiten als 30 km/h und kann deshalb bei der Anwendung in Tempo-30-Zonen zur Fehldimensionierung der Beleuchtung ggf. mit nicht umweltfreundlicher Überbeleuchtung der Straße führen. Für diejenigen Straßen, die vorrangig den Tempo-30-Zonen dienen, können andere Beobachtungsgeometrien angenommen werden, die bei der heutigen Leuchtdichtetechnik mit höherer Bemessungsgeschwindigkeit nicht berücksichtigt werden. Zudem sollten die Parameter Beobachterstandort, Blickrichtung des Beobachters und das Berechnungsfeld adäquat neu definiert werden. Weitere Fragen nach der Bemessung der zur Leuchtdichtetechnik gehörigen Gütekennziffern (mittlere Fahrbahnleuchtdichte oder Gesamtgleichmäßigkeit) oder gar der Berücksichtigung anderer Kennziffern sind ebenso zu untersuchen, um die Sichtbarkeit von Hindernissen und die Sichtbarkeit des seitlichen Rad- und Fußgängerverkehrs (peripheres Sichtbarkeitsfeld des Autoverkehrs) deutlich zu verbessern. Das Ziel des Forschungsprojektes ist es, ein lichttechnisches Bewertungsverfahren zu entwickeln, dass eine zielführende und korrekte Bestimmung des Beleuchtungsniveaus auf Verkehrsstraßen in Tempo-30-Zonen und ferner auch auf Radwegen sowie Fahrradstraßen für den Radschnellverkehr ermöglicht. Das Verfahren soll auf der Leuchtdichtetechnik basieren. Zudem ist zu untersuchen, ob es im Gegenzug gleichzeitig möglich wäre, das Kfz-Scheinwerfer-Abblendlicht am Kraftfahrzeug in Tempo-30-Zonen zu verändern. Das zu entwickelnde Bewertungsverfahren wie die zu erarbeitende Modifikation des Kfz-Abblendlichts würde die nicht umweltfreundlichen Überbeleuchtungen von Tempo-30-Straßen und Radschnellwegen zukünftig vermeiden helfen und damit Energie einsparen, ohne dass ein unzulässiger Verlust an Erkennbarkeit von Hindernissen und Verkehrssicherheit auftritt.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Qualität50 %
Preis50 %
Qualität
Price is not the only award criterion and all criteria are stated only in the procurement documents.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
999 Monate
Verlängerung
Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 11, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen: - Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes. - Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB: Späteste … ganz lesenFür die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen: - Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes. - Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB: Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber. - Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung: Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Technische Universität Dresden, Dresden–

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 730 (Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

261vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (54 Lose mit Angabe)
288.600 €Zuschlagswert im Median
179.803 € – 637.356 €mittlere Hälfte, 159 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 23.11.2023

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung dcd49c9e-1920-4fef-b2c6-5fefd4e4a46c.