FE 77.0603/2022 - Optimierung der Straßenbeleuchtung für Tempo-30-Zonen und Radschnellverkehr
Bundesanstalt für Straßenwesen, Referat Z2 · Bergisch Gladbach, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen Z2kyl-FE 77.0603/2022veröffentlicht 12.03.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 210 Tsd. €
- Laufzeit
- 999 Monate
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Rheinisch-Bergischer Kreis.
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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 210 Tsd. €
- Laufzeit
- 999 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Bergisch Gladbach51427, Rheinisch-Bergischer Kreis, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Qualität50 %
- Preis50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 32 Monaten
- Heute
Beschreibung
Der Verkehr in den Städten soll effizienter, sicherer und umweltfreundlicher werden. Ein zentrales Thema ist die Einführung von ausgedehnten Tempo-30-Zonen. Städte wie zum Beispiel Aachen, Augsburg, Freiburg im Breisgau, Hannover, Leipzig, Münster und Ulm testen in Pilotprojekten großflächig Tempo 30. Lediglich auf den wenigen Hauptverkehrsstraßen ist dabei noch die übliche Geschwindigkeit von 50 km/h zulässig. Hingegen soll das niedrigere Tempo 30 nicht nur die Sicherheit für den Fuß- und Radverkehr erhöhen, sondern auch für den Autoverkehr selbst. Die aktuell verwendete Leuchtdichtetechnik gemäß der Norm DIN EN 13201 zur Bemessung der ortsfesten Straßenbeleuchtung basiert auf höheren Fahrgeschwindigkeiten als 30 km/h und kann deshalb bei der Anwendung in Tempo-30-Zonen zur Fehldimensionierung der Beleuchtung ggf. mit nicht umweltfreundlicher Überbeleuchtung der Straße führen. Für diejenigen Straßen, die vorrangig den Tempo-30-Zonen dienen, können andere Beobachtungsgeometrien angenommen werden, die bei der heutigen Leuchtdichtetechnik mit höherer Bemessungsgeschwindigkeit nicht berücksichtigt werden. Zudem sollten die Parameter Beobachterstandort, Blickrichtung des Beobachters und das Berechnungsfeld adäquat neu definiert werden. Weitere Fragen nach der Bemessung der zur Leuchtdichtetechnik gehörigen Gütekennziffern (mittlere Fahrbahnleuchtdichte oder Gesamtgleichmäßigkeit) oder gar der Berücksichtigung anderer Kennziffern sind ebenso zu untersuchen, um die Sichtbarkeit von Hindernissen und die Sichtbarkeit des seitlichen Rad- und Fußgängerverkehrs (peripheres Sichtbarkeitsfeld des Autoverkehrs) deutlich zu verbessern. Das Ziel des Forschungsprojektes ist es, ein lichttechnisches Bewertungsverfahren zu entwickeln, dass eine zielführende und korrekte Bestimmung des Beleuchtungsniveaus auf Verkehrsstraßen in Tempo-30-Zonen und ferner auch auf Radwegen sowie Fahrradstraßen für den Radschnellverkehr ermöglicht. Das Verfahren soll auf der Leuchtdichtetechnik basieren. Zudem ist zu untersuchen, ob es im Gegenzug gleichzeitig möglich wäre, das Kfz-Scheinwerfer-Abblendlicht am Kraftfahrzeug in Tempo-30-Zonen zu verändern. Das zu entwickelnde Bewertungsverfahren wie die zu erarbeitende Modifikation des Kfz-Abblendlichts würde die nicht umweltfreundlichen Überbeleuchtungen von Tempo-30-Straßen und Radschnellwegen zukünftig vermeiden helfen und damit Energie einsparen, ohne dass ein unzulässiger Verlust an Erkennbarkeit von Hindernissen und Verkehrssicherheit auftritt.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- Price is not the only award criterion and all criteria are stated only in the procurement documents.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 999 Monate
- Verlängerung
- Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 11, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen: - Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes. - Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB: Späteste … ganz lesenkürzer
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen: - Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes. - Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB: Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber. - Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung: Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Technische Universität Dresden, Dresden | – |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Bundesanstalt für Straßenwesen, Referat Z2
- Anschrift
- Brüderstraße 53, 51427 Bergisch Gladbach
- Website
- bast.de
- Kontakt
- forschungsvergabe@
bast.de
Bei uns erfasst
- FE 82.0821/2023 - Befragung zum Kenntnisstand bezüglich der geltenden Verhaltensregeln im Straßenverkehr in der Bevölkerung14.06.2024
- FE 15.0705/2022/ERB - Ermittlung und Bewertung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz von Straßentunneln bei Planung und Betrieb26.03.2024
- FE 77.0610/2022/ - Kommunale Fußverkehrskonzepte als Baustein einer Systematischen Fußverkehrsförderung13.03.2024
- FE 07.0323/2023/AGB - Untersuchung der Wirkungsweise und Wirkungsdauer von Asphaltkonservierung07.03.2024
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 730 (Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Bundesinsitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)15 Zuschläge
- Bergische Universität Wuppertal7 Zuschläge
- Ruhr-Universität Bochum7 Zuschläge
- DTV Verkehrsconsult GmbH5 Zuschläge
- Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V.5 Zuschläge
- Karlsruher Institut für Technologie5 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 23.11.2023
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Forschungsprojekt - DZSF - Vorstudie RadbrücheEisenbahn-BundesamtFrist 23.11.2026
- Forschungsvorhaben F2630 - Hybrides, ortsflexibles, multilokales Arbeiten? Praxis in AktionBundesanstalt für Arbeitsschutz und ArbeitsmedizinFrist 07.12.2026
- Allgemeine Ressortforschung (ReFo) - Rahmenvertrag des BMWSB für Kurzexpertisen zu ökonomischen Fragen des Wohnens, Bauens und der StadtentwicklungBundesinstitut für Bau-, Stadt- und RaumforschungFrist 17.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung dcd49c9e-1920-4fef-b2c6-5fefd4e4a46c.