Fahrzeugserviceleistungen bei der Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH - 30023338
Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH · Mainz, Rheinland-Pfalz
Aktenzeichen X-SWMAG-2024-0085veröffentlicht 20.12.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 30 Monate
- 01.07.2025 – 31.12.2027
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Rheinland-Pfalz.
- 26E0536 (LBB NL KO) BW Zentralkrankenhaus KO Metternich Neubau 1. BA OP- u. Funktionsgebäude Baureinigungder Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Bundesministerium der Verteidigung vertreten durch das Amt für Bundesbau vertreten durch den Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung Niederlassung Koblenz · KoblenzFrist 10.11.2026
- Ausschreibung Gebäudereinigung - Bezirksverband Pfalz (Pfalztheater Kaiserslautern)Bezirksverband Pfalz · KaiserslauternFrist 08.12.2026
- 26E0547 Reinigungsleistungen in Asyl-Erstaufnahmeeinrichtungen und einer Gewahrsamseinrichtung an fünf Standorten in Rheinland-PfalzLand Rheinland-Pfalz, vertreten durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier · TrierFrist 17.12.2026
- Bauleistungen Rudi-Altig-Sporthalle in Sinzig - Los 26 - BauendreinigungStadt Sinzig · SinzigFrist 23.11.2026
Alle Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Rheinland-Pfalz (11 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 30 Monate01.07.2025 – 31.12.2027, bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbSektVO, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Mainz55118, Rheinland-Pfalz
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigdeutsches-ausschreibungsblatt.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 77 Tage (12 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (21 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 23 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhrvor 22 Monaten
- Vertragsbeginnvor 16 MonatenLaufzeit bis 31.12.2027
- Heute
Beschreibung
Gegenstand des hier vorliegenden Beschaffungsverfahrens ist die Beschaffung eines Fahrzeugservicedienstleisters zur Reinigung der Fahrzeuge bei der Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH. Die ausgeschriebenen Tätigkeiten umfassen das Betanken und Reinigen der Fahrzeugflotte sowie regelmäßige Wartungs- und Servicearbeiten, die nach spezifischen Vorgaben und Zeitplänen ausgeführt werden müssen. Ziel dieser Ausschreibung ist es, einen zuverlässigen Partner zu finden, der die hohen Qualitätsstandards und die kontinuierliche Betriebsbereitschaft der Mainzer Mobilität sicherstellt.
Die Hauptziele sind: • Sicherstellung der Betriebskontinuität: Fahrzeuge müssen stets einsatzbereit und betriebsfähig sein, um den reibungslosen Ablauf des öffentlichen Nahverkehrs zu gewährleisten. • Hohe Servicequalität: Alle Servicetätigkeiten müssen mit größter Sorgfalt und Präzision ausgeführt werden, um die Sicherheit und Zufriedenheit der Fahrgäste zu garantieren. • Effizienz und Pünktlichkeit: Die Arbeiten müssen nach festgelegten Zeitplänen erfolgen, um Verzögerungen im Betrieb zu vermeiden. • Sauberkeit und Hygiene: Regelmäßige und gründliche Reinigung der Fahrzeuge trägt zu einem angenehmen Fahrgastumfeld bei und unterstützt das positive Image des Verkehrsbetriebs.
Durch die Erfüllung dieser Ziele trägt der Servicedienstleister wesentlich zur Qualität und Verlässlichkeit des öffentlichen Nahverkehrs bei.
Alle Fahrzeuge, die zum Linieneinsatz gelangen, müssen in einem optimalen Fahrfertigen- und Reinigungszustand sein.
Die Mainzer Mobilität verwaltet zum aktuellen Zeitpunkt 160 Busse und 41 Straßenbahnen. Der Betriebshof erstreckt sich über einen Bus- und einen Straßenbahnteil, der durch eine öffentliche Straße unterbrochen ist. Die Fahrzeuge müssen teilweise zwischen den beiden Bereichen, über die öffentliche Straße, rangiert werden.
Dem Servicedienstleister werden folgende Räumlichkeiten auf Mainzer Betriebsgelände zur Verfügung gestellt:
• Raum 715 (Büro) • Raum KOM-Lager 1 • Raum KOM-Lager 2 • Raum Strab-Lager 1
Verfügbarkeit und Flexibilität: Sicherstellung der Verfügbarkeit von Personal und Ressourcen, um die Dienstleistungen auch kurzfristig und flexibel erbringen zu können.
Mo-Fr sind insgesamt mindestens 12 Mitarbeiter in folgenden Zeiten zur Verfügung zu stellen
• 1P mit Qualifikationsstufe 1 ab 8 Uhr, 1P mit Qualifikationsstufe 3 ab 10 Uhr, • 2P mit Qualifikationsstufe 4 ab 13 Uhr, 1P mit Qualifikationsstufe 2 ab 15 Uhr-22:30 Uhr, • 4P mit Qualifikationsstufe 4 ab 18:30 Uhr, 2P mit Qualifikationsstufe 2 ab 18:30 Uhr, 1P mit Qualifikationsstufe 3 ab 21 Uhr Gesamtmitarbeiter Mo-Fr sind mindestens 12 Personen. An Sa/ So und Feiertagen sind insgesamt mindestens 9 Mitarbeiter in folgenden Zeiten zur Verfügung zu stellen • 2P mit Qualifikationsstufe 2 ab 9 Uhr • 1P mit Qualifikationsstufe 3 ab 13 Uhr, 5P mit Qualifikationsstufe 4 ab 18 Uhr • 1P mit Qualifikationsstufe 2 ab 20 Uhr Gesamtmitarbeiter Sa-So sind mindestens 9 Personen.
Hierbei handelt es sich um ein vorgeschlagenes Konzept.
Je Schicht müssen mindestens fünf Personen mit einem gültigen Bus-Führerschein verfügbar sein.
In den Anlagen "B3_Einrückliste_MoFr_Stand_25102024" und "B4_Einrückliste_Sa_Stand_25102024" sind die jeweiligen einrückenden Fahrzeuge und ihre Zeiten dargestellt. In der Anlage "B5_Jahresübersicht Service 2023" sind die Tätigkeiten des Betriebsjahres 2023 dargestellt. Anhand dieser Listen kann ein beispielhafter Betriebstag entworfen werden.
Die Mainzer Verkehrsgesellschaft lädt interessierte Lieferanten ein, einen Teilnahmeantrag/Angebote für die Leistungen eines Fahrzeugservicedienstleisters gemäß den festgelegten Anforderungen einzureichen. Der Auswahlprozess erfolgt nach transparenten Kriterien, um die bestmögliche Lösung für die Mainzer Verkehrsgesellschaft sicherzustellen.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerblichen Voraussetzungen der ausgeschrieben Leistung. Vorlage eines aktuellen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbarer Nachweise nach Maßgabe meines Herkunftslandes (nicht älter als 90 Tage). Mit dem Teilnahmeantrag ist ferner eine Ei … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerblichen Voraussetzungen der ausgeschrieben Leistung. Vorlage eines aktuellen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbarer Nachweise nach Maßgabe meines Herkunftslandes (nicht älter als 90 Tage). Mit dem Teilnahmeantrag ist ferner eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage A4) einzureichen. Ferner ist mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 und die Eigenerklärung zu § 22 LKSG gemäß Anlage A4 zu den Bewerbungsbedingungen einzureichen. Es gelten die Bestimmungen über den Ausschluss von Bietern in den §§ 123 bis 126 GWB. Die Auftraggeberin ist verpflichtet, vor Erteilung des Zuschlags gemäß § 6 Abs. 1 WRegG das Wettbewerbsregister abzufragen.- Kriterium
Mit dem Teilnahmeantrag legt der Bewerber, die Bewerber-/Bietergemeinschaften, eignungsleihende Unternehmen nachfolgende Unterlagen zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zwingend vor: • Die Eigenerklärung (Anlage A4, hier A4.6) seiner Umsatzzahlen der letzten drei … ganz lesenkürzer
Mit dem Teilnahmeantrag legt der Bewerber, die Bewerber-/Bietergemeinschaften, eignungsleihende Unternehmen nachfolgende Unterlagen zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zwingend vor: • Die Eigenerklärung (Anlage A4, hier A4.6) seiner Umsatzzahlen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre bezogen auf den Gesamtumsatz. • Eine Eigenerklärung (ebenfalls Anlage A4, hier A4.6), dass eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung in dem geforderten Umfang nachweislich vorhanden ist, oder diese im Falle der Mitteilung über die beabsichtigte Zuschlagserteilung durch den Auftraggeber bis zur Auftragserteilung abgeschlossen und nachgewiesen wird. Die Mindestversicherungssummen je Schadensfall und für alle Schadensfälle während eines Versicherungsjahres betragen: • 2.000.000,00 € für Sach- und Vermögensschäden • 5.000.000,00 € für Personenschäden- Kriterium
Mit dem Teilnahmeantrag legt der Bewerber, die Bewerber-/Bietergemeinschaften, das eignungsleihende Unternehmen nachfolgende Unterlagen zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit und seiner Fachkunde zwingend vor: 1. Referenzen: Benennung von mindestens drei Referenzen aus den letzten drei … ganz lesenkürzer
Mit dem Teilnahmeantrag legt der Bewerber, die Bewerber-/Bietergemeinschaften, das eignungsleihende Unternehmen nachfolgende Unterlagen zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit und seiner Fachkunde zwingend vor: 1. Referenzen: Benennung von mindestens drei Referenzen aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbare Referenzprojekte betreffen und ausschließlich Verkehrsbetriebe umfassen, die Busse und Straßenbahnen betreuen und/oder betreut haben. Die Referenzen müssen die folgenden Informationen enthalten: • Bezeichnung der Referenz/ Dienstleistungsbezeichnung • Verkehrsbetrieb: Name und Standort des betroffenen Verkehrsbetriebs. • Ansprechpartner beim Auftraggeber des referenzierten Projekts: Angabe eines Ansprechpartners beim jeweiligen Referenzgebers mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Ansprechpartners. • Ausgeführte Leistungen: Detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistungen, insbesondere im Bereich des öffentlichen Nahverkehrs mit Bus und Straßenbahn. • Projektspezifische Parameter: Genaue Angaben zum Umfang der durchgeführten Leistungen (z.B. Anzahl der Fahrzeuge, Streckenlängen, Fahrgastzahlen, Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter im Projekt, Erläuterung Auftragsinhalte etc.). • Dienstleistungsvolumen pro Jahr (€) - (netto) / eigener Leistungsanteil (€) - (netto) • Umsetzungszeitraum: Der Zeitraum, in dem die Leistung erbracht wurde (inkl. Start- und Enddatum der Projektumsetzung). • Erfolgreiche Umsetzung: Nachweis der erfolgreichen Umsetzung der Leistungen, z.B. durch eine positive Bewertung des Auftraggebers oder eine Bestätigung der ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Anforderungen. Die Referenzen müssen sich auf die Betreuung, Fahrzeugserviceleistungen (z.B. Fahrzeugbetankung, Plakatierung, Fahrzeug Be- und Entflaggung oder Unfallschäden aufnehmen) und Fahrzeuginnenreinigung von Bussen, Straßenbahnen sowie PKW´s und LKW´s beziehen. Anbieter, welche keine Erfahrung in diesem Bereich aufweisen und ausschließlich in der Gebäudereinigung beschäftigt ist, dürfen nicht als Referenz aufgeführt werden. Darüber hinaus sollten die Referenzen mindestens eine ähnliche Größe und Komplexität wie die ausgeschriebene Leistung aufweisen Für die Darstellung der Referenzen sind zwingend die in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Formblätter (Anlage A4, Abschnitt A4.7) zu verwenden. Zudem sind Angaben zu Kontaktdaten der Referenzgeber und der technischen und wirtschaftlichen Darlegung zu den Projekten zu machen. Hinweise zu den Referenzen: Beruft sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auf eine von einem anderen Unternehmen erbrachte Referenz und ist dieses Unternehmen infolge von unternehmens- oder gruppeninternen Umstrukturierungen im Bewerber/oder einem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft aufgegangen, ist vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft nachvollziehbar darzulegen, inwieweit das mit der Referenz erworbene Know-How und Erfahrungswissen und die für die Produktion erforderlichen Ressourcen vorhanden und gesichert sind. Die Auftraggeberin behält sich vor, zu den angegebenen Referenzen Nachforschungen anzustellen und/oder zusätzliche Informationen einzuholen. Stellt die Auftraggeberin fest, dass Angaben falsch sind oder der Bewerber eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung des betreffenden früheren Auftrags erheblich und/oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat, behält sich die Auftraggeberin vor, die betreffende Referenz von der Wertung auszunehmen. 2. Zertifizierung: Folgende Zertifizierung muss vom Bieter bzw. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft eingereicht werden und durch den Unterauftragnehmer im Falle der Eignungsleihe betreffend die technische Leistungsfähigkeit: • Nachweis (Anlage A4, Abschnitt A4.12) einer gültigen Zertifizierung durch ein unabhängiges Prüfinstitut über ein bestehendes Qualitätsmanagementsystem nach DIN ISO 9001 (oder gleichwertig).- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Rein nationale Ausschlussgründe, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.07.2025
- Vertragsende
- 31.12.2027
- Verlängerung
bis zu 2-mal: (1) Dieser Werkvertrag tritt mit Zuschlagserteilung durch die Auftraggeberin in Kraft. Die Vertragslaufzeit beträgt 30 Monate und beginnt am 01.07.2025. (2) Die Auftraggeberin kann den Werkvertrag vor Ablauf des Zeitraums nach Absatz 1 durch Erklärung in Textform um weitere 2x 12 Mona … ganz lesenkürzer
bis zu 2-mal: (1) Dieser Werkvertrag tritt mit Zuschlagserteilung durch die Auftraggeberin in Kraft. Die Vertragslaufzeit beträgt 30 Monate und beginnt am 01.07.2025. (2) Die Auftraggeberin kann den Werkvertrag vor Ablauf des Zeitraums nach Absatz 1 durch Erklärung in Textform um weitere 2x 12 Monate verlängern. (3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. (4) Eine Kündigung bedarf zumindest der Textform. Eine außerordentliche Kündigung ist mit Gründen zu versehen.- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- deutsches-ausschreibungsblatt.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 ff. GWB und Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u. a. die §§ 160 f. GWB. Diese haben folgenden Wortlaut: "§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem … ganz lesenkürzer
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u. a. die §§ 160 f. GWB. Diese haben folgenden Wortlaut: "§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dar-zulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen." Ferner wird auf die Frist gemäß § 135 Abs. 2 GWB hingewiesen. Hiernach kann die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) oder wegen einer Vergabe ohne vorheriger Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU nur in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
1. Verfahrensablauf: Zum Abschluss des ersten Verfahrensschrittes - dem Teilnahmewettbewerb - erfolgt die Prüfung der eingegangenen Teilnahmeanträge. Die Auftraggeberin behält sich vor, zur Aufklärung von Teilnahmeanträgen jeweils weitere Erklärungen und Nachweise zu fordern, insbesondere bei Unkla … ganz lesenkürzer
1. Verfahrensablauf: Zum Abschluss des ersten Verfahrensschrittes - dem Teilnahmewettbewerb - erfolgt die Prüfung der eingegangenen Teilnahmeanträge. Die Auftraggeberin behält sich vor, zur Aufklärung von Teilnahmeanträgen jeweils weitere Erklärungen und Nachweise zu fordern, insbesondere bei Unklarheiten hinsichtlich der Eigenerklärungen. Nach Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge anhand der bekannt gegebenen Eignungskriterien werden die qualifizierten Bewerber zur ersten Angebotsabgabe aufgefordert. Die Auftraggeberin wird die Bewerber, deren Teilnahmeanträge abgelehnt wurden, über die Ablehnung informieren. Die Auftraggeberin wird diejenigen Bieter, die ein fristgerechtes Angebot abgegeben haben, zu Bietergesprächen einladen. Eine Einladung mit allen notwendigen Informationen wird rechtzeitig vor dem Termin erfolgen. HINWEIS: Die für die Erstellung des Angebotes gewährte Frist beträgt 30 Tage. Der Zeitpunkt der Bietergespräche ist der Tabelle unter 2.6 Verfahrensfristen der Bewerbungsbedingungen zu. Der genaue Termin für den einzelnen Bieter und der genaue Ablauf der Bietergespräche werden zu gegebener Zeit mit separatem Schreiben mitgeteilt. Die Bieter werden gebeten, sich den oben genannten Zeitraum terminlich freizuhalten. Die Verhandlungen zwischen der Auftraggeberin und den Bietern werden auf Basis der Vergabeunterlagen und der Angebote geführt. Im Anschluss daran wird die Auftraggeberin die Vergabeunterlagen ggf. konkretisieren und die Bieter auffordern, auf Basis dieser Unterlagen Last Call Angebote abzugeben. Falls erforderlich wird die Auftraggeberin unter Beachtung der allgemeinen vergaberechtlichen Prinzipien Aufklärungsgespräche mit den Bietern über das Angebot zu führen. Die Auftraggeberin behält sich vor, zur Aufklärung der Angebote jeweils weitere Erklärungen und Nachweise zu fordern, insbesondere bei Unklarheiten hinsichtlich der Eigenerklärungen, der technischen Ausführung und der Kalkulation/ Preisbildung. HINWEIS: Die für die Erstellung des Last Call Angebotes gewährte Frist wird deutlich kürzer sein, als die für die Erstellung des ersten Angebotes. Vor diesem Hintergrund wird eine sorgfältige und umfassende Bearbeitung des ersten Angebotes dringend geraten. Die Auftraggeberin wird mit der Aufforderung zur Abgabe der Last Call Angebote allen Bietern verbindliche Vergabeunterlagen überreichen. Änderungen an den Vergabeunterlagen, insbesondere an den vertraglichen Regelungen sind nicht zulässig. Verbindliche Angebote, die Änderungen an den Vergabeunterlagen enthalten, werden zwingend ausgeschlossen. Alle geforderten Angaben und Erklärungen und insbesondere die geforderten Angaben, Preise und Erklärungen müssen vollständig sein. Die Auftraggeberin behält sich jedoch vor, fehlende Angaben und Erklärungen nachzufordern. Die Auftraggeberin behält sich zum weiteren Ablauf des Verhandlungsverfahrens vor, • bereits auf Grundlage der eingereichten ersten verbindlichen Angebote unter Verwendung der Zuschlagskriterien den Kreis der Bieter, mit denen weiterführende Verhandlungsgespräche durchgeführt werden, festzulegen. Bieter, die auf Grund dieser Zwischenwertung keinen erfolgversprechenden Rang einnehmen, werden nicht mehr zu den Verhandlungsgesprächen eingeladen und erhalten hierüber eine schriftliche Mitteilung. Bieter haben keinen Anspruch auf die Durchführung von Verhandlungsgesprächen. • den Zuschlag bereits auf Grundlage der ersten verbindlichen Angebote ohne weitere Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer Angebote zu erteilen. • in Ansehung der eingegangenen Angebote und durchgeführten Verhandlungsgespräche erneut Verhandlungsgespräche mit den Bietern, ggf. unter weiterer Abschichtung / Reduzierung des Bieterkreises, zu führen und / oder weitere Angebote einzuholen (Durchführung mehrerer "Verhandlungs- und Angebotsrunden"). Ein Anspruch der Bieter besteht hierauf nicht. Die Auftraggeberin behält sich vor, zur Aufklärung der Angebote jeweils weitere Erklärungen und Nachweise zu …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Art
- Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
- Anschrift
- Mozartstraße 8, 55118 Mainz
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
- ÖPNV-Kunden-White-Label-App - 3002631918.08.2026 · 10 Angebote
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 909 (Reinigungs- und Hygienedienste) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Rheinland-Pfalz (11 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Gies Dienstleistungen GmmbH10 Zuschläge
- Erik Mertes, Anna-Lenas Reinigungsservice5 Zuschläge
- Gallier Kraft Ronny Wolf5 Zuschläge
- GEG Gebäudedienste GmbH4 Zuschläge
- Clean Excellence GmbH3 Zuschläge
- LV-Reinigungsteam GmbH3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 21.01.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- 26E0533 Unterhaltsreinigung in der LBB NL KaiserlauternLand Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium der Kommunen, Bauen, Wohnen und Kultur, vertreten durch den Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung, Niederlassung Kaiserslautern, vertreten durch die NiederlassungsleitungFrist 10.12.2026
- Gebäude-/UnterhaltsreinigungKlinikum Worms gGmbHFrist 23.11.2026
- Reinigungsdienstleistungen in den Dienstgebäuden der ZdF, FAWFZentralstelle der Forstverwaltung, FAWFFrist 26.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c86534f2-99ab-4cc8-b109-5720cc98da99.