Zum Inhalt
Menü

Fahrzeugserviceleistungen bei der Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH - 30023338

Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH · Mainz, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen X-SWMAG-2024-0085veröffentlicht 22.05.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 655 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Rheinland-Pfalz.

Alle Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Rheinland-Pfalz (11 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 20 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
3 Jahre01.07.2025 – 30.06.2028
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Mainz55118, Rheinland-Pfalz
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 77 Tage (12 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (21 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 18 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.06.2028
    vor 16 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Gegenstand des hier vorliegenden Beschaffungsverfahrens ist die Beschaffung eines Fahrzeugservicedienstleisters zur Reinigung der Fahrzeuge bei der Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH. Die ausgeschriebenen Tätigkeiten umfassen das Betanken und Reinigen der Fahrzeugflotte sowie regelmäßige Wartungs- und Servicearbeiten, die nach spezifischen Vorgaben und Zeitplänen ausgeführt werden müssen. Ziel dieser Ausschreibung ist es, einen zuverlässigen Partner zu finden, der die hohen Qualitätsstandards und die kontinuierliche Betriebsbereitschaft der Mainzer Mobilität sicherstellt.

Die Hauptziele sind: • Sicherstellung der Betriebskontinuität: Fahrzeuge müssen stets einsatzbereit und betriebsfähig sein, um den reibungslosen Ablauf des öffentlichen Nahverkehrs zu gewährleisten. • Hohe Servicequalität: Alle Servicetätigkeiten müssen mit größter Sorgfalt und Präzision ausgeführt werden, um die Sicherheit und Zufriedenheit der Fahrgäste zu garantieren. • Effizienz und Pünktlichkeit: Die Arbeiten müssen nach festgelegten Zeitplänen erfolgen, um Verzögerungen im Betrieb zu vermeiden. • Sauberkeit und Hygiene: Regelmäßige und gründliche Reinigung der Fahrzeuge trägt zu einem angenehmen Fahrgastumfeld bei und unterstützt das positive Image des Verkehrsbetriebs.

Durch die Erfüllung dieser Ziele trägt der Servicedienstleister wesentlich zur Qualität und Verlässlichkeit des öffentlichen Nahverkehrs bei.

Alle Fahrzeuge, die zum Linieneinsatz gelangen, müssen in einem optimalen Fahrfertigen- und Reinigungszustand sein.

Die Mainzer Mobilität verwaltet zum aktuellen Zeitpunkt 160 Busse und 41 Straßenbahnen. Der Betriebshof erstreckt sich über einen Bus- und einen Straßenbahnteil, der durch eine öffentliche Straße unterbrochen ist. Die Fahrzeuge müssen teilweise zwischen den beiden Bereichen, über die öffentliche Straße, rangiert werden.

Dem Servicedienstleister werden folgende Räumlichkeiten auf Mainzer Betriebsgelände zur Verfügung gestellt:

• Raum 715 (Büro) • Raum KOM-Lager 1 • Raum KOM-Lager 2 • Raum Strab-Lager 1

Verfügbarkeit und Flexibilität: Sicherstellung der Verfügbarkeit von Personal und Ressourcen, um die Dienstleistungen auch kurzfristig und flexibel erbringen zu können.

Mo-Fr sind insgesamt mindestens 12 Mitarbeiter in folgenden Zeiten zur Verfügung zu stellen

• 1P mit Qualifikationsstufe 1 ab 8 Uhr, 1P mit Qualifikationsstufe 3 ab 10 Uhr, • 2P mit Qualifikationsstufe 4 ab 13 Uhr, 1P mit Qualifikationsstufe 2 ab 15 Uhr-22:30 Uhr, • 4P mit Qualifikationsstufe 4 ab 18:30 Uhr, 2P mit Qualifikationsstufe 2 ab 18:30 Uhr, 1P mit Qualifikationsstufe 3 ab 21 Uhr Gesamtmitarbeiter Mo-Fr sind mindestens 12 Personen. An Sa/ So und Feiertagen sind insgesamt mindestens 9 Mitarbeiter in folgenden Zeiten zur Verfügung zu stellen • 2P mit Qualifikationsstufe 2 ab 9 Uhr • 1P mit Qualifikationsstufe 3 ab 13 Uhr, 5P mit Qualifikationsstufe 4 ab 18 Uhr • 1P mit Qualifikationsstufe 2 ab 20 Uhr Gesamtmitarbeiter Sa-So sind mindestens 9 Personen.

Hierbei handelt es sich um ein vorgeschlagenes Konzept.

Je Schicht müssen mindestens fünf Personen mit einem gültigen Bus-Führerschein verfügbar sein.

In den Anlagen "B3_Einrückliste_MoFr_Stand_25102024" und "B4_Einrückliste_Sa_Stand_25102024" sind die jeweiligen einrückenden Fahrzeuge und ihre Zeiten dargestellt. In der Anlage "B5_Jahresübersicht Service 2023" sind die Tätigkeiten des Betriebsjahres 2023 dargestellt. Anhand dieser Listen kann ein beispielhafter Betriebstag entworfen werden.

Die Mainzer Verkehrsgesellschaft lädt interessierte Lieferanten ein, einen Teilnahmeantrag/Angebote für die Leistungen eines Fahrzeugservicedienstleisters gemäß den festgelegten Anforderungen einzureichen. Der Auswahlprozess erfolgt nach transparenten Kriterien, um die bestmögliche Lösung für die Mainzer Verkehrsgesellschaft sicherzustellen.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Das Kriterium Preis ist in der Anlage A1 BWB der Ausschreibungsunterlagen erläutert.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.07.2025
Vertragsende
30.06.2028
Verlängerung
(1) Dieser Werkvertrag tritt mit Zuschlagserteilung durch die Auftraggeberin in Kraft. Die Vertragslaufzeit beträgt 36 Monate und beginnt am 01.07.2025. (2) Die Auftraggeberin kann den Werkvertrag 3 Monate vor dem Ablauf des Zeitraums nach Absatz 1 durch Erklärung in Textform und erfolgter Zustimmu … ganz lesen(1) Dieser Werkvertrag tritt mit Zuschlagserteilung durch die Auftraggeberin in Kraft. Die Vertragslaufzeit beträgt 36 Monate und beginnt am 01.07.2025. (2) Die Auftraggeberin kann den Werkvertrag 3 Monate vor dem Ablauf des Zeitraums nach Absatz 1 durch Erklärung in Textform und erfolgter Zustimmung des AN um weitere 2 x 12 Monate verlängern. (3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. (4) Eine Kündigung bedarf zumindest der Textform. Eine außerordentliche Kündigung ist mit Gründen zu versehen.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u. a. die §§ 160 f. GWB. Diese haben folgenden Wortlaut: "§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem … ganz lesenFür die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u. a. die §§ 160 f. GWB. Diese haben folgenden Wortlaut: "§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dar-zulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen." Ferner wird auf die Frist gemäß § 135 Abs. 2 GWB hingewiesen. Hiernach kann die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) oder wegen einer Vergabe ohne vorheriger Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU nur in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
1. Verfahrensablauf: Zum Abschluss des ersten Verfahrensschrittes - dem Teilnahmewettbewerb - erfolgt die Prüfung der eingegangenen Teilnahmeanträge. Die Auftraggeberin behält sich vor, zur Aufklärung von Teilnahmeanträgen jeweils weitere Erklärungen und Nachweise zu fordern, insbesondere bei Unkla … ganz lesen1. Verfahrensablauf: Zum Abschluss des ersten Verfahrensschrittes - dem Teilnahmewettbewerb - erfolgt die Prüfung der eingegangenen Teilnahmeanträge. Die Auftraggeberin behält sich vor, zur Aufklärung von Teilnahmeanträgen jeweils weitere Erklärungen und Nachweise zu fordern, insbesondere bei Unklarheiten hinsichtlich der Eigenerklärungen. Nach Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge anhand der bekannt gegebenen Eignungskriterien werden die qualifizierten Bewerber zur ersten Angebotsabgabe aufgefordert. Die Auftraggeberin wird die Bewerber, deren Teilnahmeanträge abgelehnt wurden, über die Ablehnung informieren. Die Auftraggeberin wird diejenigen Bieter, die ein fristgerechtes Angebot abgegeben haben, zu Bietergesprächen einladen. Eine Einladung mit allen notwendigen Informationen wird rechtzeitig vor dem Termin erfolgen. HINWEIS: Die für die Erstellung des Angebotes gewährte Frist beträgt 30 Tage. Der Zeitpunkt der Bietergespräche ist der Tabelle unter 2.6 Verfahrensfristen der Bewerbungsbedingungen zu. Der genaue Termin für den einzelnen Bieter und der genaue Ablauf der Bietergespräche werden zu gegebener Zeit mit separatem Schreiben mitgeteilt. Die Bieter werden gebeten, sich den oben genannten Zeitraum terminlich freizuhalten. Die Verhandlungen zwischen der Auftraggeberin und den Bietern werden auf Basis der Vergabeunterlagen und der Angebote geführt. Im Anschluss daran wird die Auftraggeberin die Vergabeunterlagen ggf. konkretisieren und die Bieter auffordern, auf Basis dieser Unterlagen Last Call Angebote abzugeben. Falls erforderlich wird die Auftraggeberin unter Beachtung der allgemeinen vergaberechtlichen Prinzipien Aufklärungsgespräche mit den Bietern über das Angebot zu führen. Die Auftraggeberin behält sich vor, zur Aufklärung der Angebote jeweils weitere Erklärungen und Nachweise zu fordern, insbesondere bei Unklarheiten hinsichtlich der Eigenerklärungen, der technischen Ausführung und der Kalkulation/ Preisbildung. HINWEIS: Die für die Erstellung des Last Call Angebotes gewährte Frist wird deutlich kürzer sein, als die für die Erstellung des ersten Angebotes. Vor diesem Hintergrund wird eine sorgfältige und umfassende Bearbeitung des ersten Angebotes dringend geraten. Die Auftraggeberin wird mit der Aufforderung zur Abgabe der Last Call Angebote allen Bietern verbindliche Vergabeunterlagen überreichen. Änderungen an den Vergabeunterlagen, insbesondere an den vertraglichen Regelungen sind nicht zulässig. Verbindliche Angebote, die Änderungen an den Vergabeunterlagen enthalten, werden zwingend ausgeschlossen. Alle geforderten Angaben und Erklärungen und insbesondere die geforderten Angaben, Preise und Erklärungen müssen vollständig sein. Die Auftraggeberin behält sich jedoch vor, fehlende Angaben und Erklärungen nachzufordern. Die Auftraggeberin behält sich zum weiteren Ablauf des Verhandlungsverfahrens vor, • bereits auf Grundlage der eingereichten ersten verbindlichen Angebote unter Verwendung der Zuschlagskriterien den Kreis der Bieter, mit denen weiterführende Verhandlungsgespräche durchgeführt werden, festzulegen. Bieter, die auf Grund dieser Zwischenwertung keinen erfolgversprechenden Rang einnehmen, werden nicht mehr zu den Verhandlungsgesprächen eingeladen und erhalten hierüber eine schriftliche Mitteilung. Bieter haben keinen Anspruch auf die Durchführung von Verhandlungsgesprächen. • den Zuschlag bereits auf Grundlage der ersten verbindlichen Angebote ohne weitere Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer Angebote zu erteilen. • in Ansehung der eingegangenen Angebote und durchgeführten Verhandlungsgespräche erneut Verhandlungsgespräche mit den Bietern, ggf. unter weiterer Abschichtung / Reduzierung des Bieterkreises, zu führen und / oder weitere Angebote einzuholen (Durchführung mehrerer "Verhandlungs- und Angebotsrunden"). Ein Anspruch der Bieter besteht hierauf nicht. Die Auftraggeberin behält sich vor, zur Aufklärung der Angebote jeweils weitere Erklärungen und Nachweise zu …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
WISAG Deutsche Gesellschaft für Verkehrsmittelwartung mbH, Neuss4

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Art
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
Anschrift
Mozartstraße 8, 55118 Mainz
Kontakt
postkorb-beschaffung@mainzer-netze.de

Mehr von Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH

Alle 2 offenen Ausschreibungen von Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH, dazu Zuschläge und Auftragnehmer

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 909 (Reinigungs- und Hygienedienste) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

98vergebene Aufträge
6Angebote je Los im Median (189 Lose mit Angabe)
405.879 €Zuschlagswert im Median
210.398 € – 1,15 Mio. €mittlere Hälfte, 26 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Rheinland-Pfalz (11 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 21.01.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 2fd0fe78-6381-4cbe-9c72-573262c7b349.