Fahrradleasing für die Mitarbeitenden des Kreises Warendorf
Kreis Warendorf - Der Landrat · Warendorf, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 25-10-0101veröffentlicht 08.07.2025LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 4 Jahre
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Rahmenvereinbarung
- ja
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Nordrhein-Westfalen (475 offen)
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in 30 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet
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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Jahre
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Warendorf48231, Kreis Warendorf, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 71 Tage (21 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (45 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Niedrigster Preis30 %
- Störfallmanagement25 %
- Versicherungskonzept25 %
- Umsetzungskonzept20 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 16 Monaten
- Heute
Beschreibung
Der Auftraggeber ist bestrebt, ein wirtschaftlich attraktives und praxistaugliches Fahrradleasing für seine Mitarbeitenden (Tarifbeschäftigte und Beamte, nachfolgend zusammen: "Mitarbeitende") zu verwirklichen. Der Auftraggeber möchte seinen Mitarbeitenden im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung, zur Stärkung der Position als attraktiver Arbeitgeber sowie als Beitrag zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz das Leasing eines Fahrrades (Fahrradleasingmodell) anbieten, das, verglichen mit dem Barkauf eines Fahrrades, für die Mitarbeitenden wirtschaftlich vorteilhaft sein muss. Zur Sicherstellung eines einheitlichen Angebotes an Fahrädern für alle Mitarbeitenden des Auftraggebers soll ein einheitlicher Anbieter (Leasinggeber und Service-Dienstleister mit Fachhändlern und Versicherungsdienstleister) gefunden werden. Leasingnehmer sollen hierbei nicht die Mitarbeitenden werden, sondern der Auftraggeber, der das Fahrrad den jeweiligen Mitarbeitenden im Rahmen eines Überlassungsvertrags zur Verfügung stellt. Das Fahrrad-Angebot muss den Vorgaben des Tarifvertrags zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (nachfolgend: TV-Fahrradleasing) sowie dem Landesbesoldungsgesetz NRW (LBesG NRW) entsprechen. Gegenstand des vergebenen Auftrages ist vor diesem Hintergrund eine Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des Leasings an die Mitarbeitenden des Auftraggebers einschließlich Versicherungs-, Schulungs- und Serviceleistungen (insbesondere Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadenabwicklungsprozesse, Wartung und Reparatur, Störfallmanagement und Bereitstellung eines Online-Portals). Die Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung (11.06.2025) und hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2029. Zuschlagserteilung der Altausschreibung war am 6. Januar 2022, sodass die Laufzeit der Rahmenvereinbarung - bei einer Gesamtlaufzeit von vier Jahren - mit Datum vom 5. Januar 2026 endet. Vor dem 6. Januar 2026 dürfen aus der vorliegenden Rahmenvereinbarung deshalb keine Einzelleasingverträge für Tarifbeschäftigte abgerufen werden, soweit nicht die insoweit bereits bestehende Rahmenvereinbarung vorzeitig endet. Die Beamten sind im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung nun erstmals von der Rahmenvereinbarung umfasst. Der Auftraggeber hat unter Berücksichtigung von bekannten Verrentungen, beginnender Altersteilzeit und Kündigungen derzeit 1.250 berechtigte Tarifbeschäftigte sowie aktuell 300 Beamte. Bei vollem Ansatz ergeben sich in Summe mithin 1.550 mögliche Nutzungsberechtigte. Auf der Grundlage von Erfahrungswerten geht der Auftraggeber davon aus, dass in den ersten zwei Vertragsjahren 8 % der Nutzungsberechtigten ein Fahrrad in Anspruch nehmen wird (= 124 Einzelleasingverträge) und in der verbleibenden Vertragslaufzeit 4 % pro Jahr (= 62 Einzelleasingverträge). Die Reduzierung der geschätzten Abnahmemenge in dem verbleibenden Vertragszeitraum begründet sich u. a. in der Annahme, dass ein Teil der Nutzungsberechtigten das zunächst geleaste Fahrrad kauft und deshalb kein neues Fahrrad least. Hiervon ausgehend beläuft sich das in Aussicht genommene Auftragsvolumen über die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung auf 186 Einzel-Leasingverträge. Es wird eine verbindliche Höchstabnahmegrenze von 300 Einzel-Leasingverträgen festgelegt. Die Rahmenvereinbarung begründet keinen Anspruch auf Abruf einer bestimmten Mindestabnahmemenge.
Gegenstand nach CPV
- 34430000FahrräderHauptgegenstand
- 34422000Fahrräder mit Hilfsmotor
- 34431000Fahrräder ohne Motor
- 34432000Teile und Zubehör für Fahrräder
- 37400000Sportgeräte und -ausrüstungen
- 66000000Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
- 50100000Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste für Fahrzeuge und zugehörige Ausrüstungen
Bedingungen
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Preis
- Niedrigster PreisFür die erforderlichen Preisangaben war der Vordruck 08 (= Preisblatt) zu verwenden. Die im Preisblatt angegebenen Mengen bilden zum Zwecke der einheitlichen Angebotskalkulation das in Aussicht genommene Auftragsvolumen ab. Alle monatlichen Leasingraten waren einheitlich wie abgefragt (orangefarbene Felder) in Euro (brutto) mit zwei Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet) anzugeben. Sie mussten alle bei vertragsgemäßem Gebrauch anfallenden Zusatzkosten und Steuern beinhalten, d. h. insbesondere auch alle anfallenden Inspektions- und Versicherungskosten sowie Versicherungssteuern. Hinsichtlich des Störfallmanagements und der Versicherung war jeweils das maximal buchbare Leistungspaket ("Premium Paket") zugrunde zu legen. Als Gebrauchtkaufpreis für den Fall des Verkaufs der Leasingräder nach dem Ende der Regel-Leasinglaufzeit von 36 Monaten war in der Angebotskalkulation einheitlich 15 % des tatsächlichen Neukaufpreises (gemäß UVP des Herstellers) zuzüglich der notwendigen Versteuerung anzusetzen. Diese Vorgabe diente der Sicherstellung der Vergleichbarkeit der Angebotspreise im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung. Im Falle eines Verkaufs des Rades an den Nutzer nach Ablauf der Leasinglaufzeit war die Versteuerung des geldwerten Vorteils nach den zu dem Zeitpunkt des Kaufangebots jeweils geltenden rechtlichen Vorgaben durchzuführen. Etwa anfallende Steuern für den Fall einer möglichen Übernahme des Fahrrades nach dem Ende der Leasinglaufzeit waren auftragnehmerseits zu tragen und nicht in die Leasingrate, die Servicerate oder die Versicherungsrate einzukalkulieren. 2. Maßgeblich für die Bildung des Angebotsvergleichspreises ist der Wert "Gesamtsumme (brutto) = Angebotsvergleichspreis". Hierzu wurden die monatlichen Gesamtraten des Bieters mit den jeweils angegebenen Schätzmengen multipliziert und die sich hierdurch ergebenden Produkte addiert. Spalte F des Vordrucks 08 muss die Summe der Einzelbestandteile der monatlichen Kosten für ein Fahrrad enthalten, Spalte G die Multiplikation der Spalte F mit 36 Monaten und anschließend Multiplikation dieses Ergebnisses mit der geschätzten Auftragsmenge aus Spalte B. Der sich ergebende Betrag wurde auf die Laufzeit eines Einzelleasingvertrags hochgerechnet, um dessen volle Kosten darzustellen. Der Bieter mit dem hiernach in Summe niedrigsten Angebotsvergleichspreis (vgl. Preisblatt) erhielt die volle Punktzahl in Höhe von 30 Punkten. Alle anderen Bieter erhalten gemessen an dem niedrigsten Preis eine geringere Punktzahl (Formel: 30 multipliziert mit dem niedrigsten Preis dividiert durch den angebotenen Preis des Bieters).
- Qualität
- StörfallmanagementZur Beurteilung des Zuschlagskriteriums 2: Störfallmanagement hatte jeder Bieter ein Konzept zu schreiben. Dafür war der Vordruck 09: Konzept zum Störfallmanagement zu verwenden. In dem Konzept wurden jeweils auftragsbezogene schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschriebenen Auftrag erwartet. Die Anforderungen, worauf es dem Auftraggeber insoweit ankommt, wurden wie folgt präzisiert: Möglichst umfassendes Störfallmanagement nach Art und Umfang bei größtmöglicher Vermeidung von Aufwand und Kosten. Dabei ist das maximal buchbare Leistungspaket ("Premium Paket") zugrunde zu legen.
- Qualität
- VersicherungskonzeptZur Beurteilung des Zuschlagskriteriums 3: Versicherungskonzept hatte jeder Bieter ein Konzept zu schreiben. Dafür war der Vordruck 10: Versicherungskonzept zu verwenden. In dem Konzept wurden jeweils auftragsbezogene schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschriebenen Auftrag erwartet. Die Anforderungen, worauf es dem Auftraggeber zu dem Zuschlagskriterium ankommt, werden wie folgt präzisiert: Möglichst umfassende Versicherungsdeckung nach Art und Höhe insbesondere auch im Hinblick auf Verschleiß und Mobilität (Pickup-Service / Ersatz-Fahrrad /Hotel etc.). Dabei ist das maximal buchbare Leistungspaket ("Premium Paket") zugrunde zu legen.
- Qualität
- UmsetzungskonzeptZur Beurteilung des Zuschlagskriteriums 4: Umsetzungskonzept hatte jeder Bieter ein Konzept zu schreiben. Dafür war der Vordruck 11: Umsetzungskonzept zu verwenden. In dem Konzept wurden jeweils auftragsbezogene schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschriebenen Auftrag erwartet. Die Anforderungen, worauf es dem Auftraggeber zu dem Zuschlagskriterium ankommt, wurden wie folgt präzisiert: Möglichst verbindlicher Zeit- und Maßnahmenplan bis zur Bereitstellung der Fahrräder für die Beamten ab dem 15. Juni 2025 und für die Tarifbeschäftigten ab dem 06. Januar 2026, der alle erforderlichen Arbeits- und Abstimmungsprozesse für die vertragsgemäße Bereitstellung von Fahrrädern für die Beamten bis zum 14. Juni 2025 und für die Tarifbeschäftigten bis zum 05. Januar 2026 bei gleichzeitig weitestmöglicher Entlastung des Auftraggebers Erfolg versprechend abdeckt.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 4 Jahre
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § … ganz lesenkürzer
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Bestandteile der Rahmenvereinbarung sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge: a) der Text der Rahmenvereinbarung b) Anlage 01: Antworten auf Bieterfragen und Klarstellungen im Vergabeverfahren c) Anlage 02: Leistungsbeschreibung d) Anlage 03: Fachhändler des Auftragnehmers im Gebiet des Auftrag … ganz lesenkürzer
Bestandteile der Rahmenvereinbarung sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge: a) der Text der Rahmenvereinbarung b) Anlage 01: Antworten auf Bieterfragen und Klarstellungen im Vergabeverfahren c) Anlage 02: Leistungsbeschreibung d) Anlage 03: Fachhändler des Auftragnehmers im Gebiet des Auftraggebers (= Vordruck 12) e) Anlage 04: Preisblatt (= Vordruck 08) f) Anlage 05: Konzept zum Störfallmanagement (= Vordruck 09) g) Anlage 06: Versicherungskonzept (= Vordruck 10) h) Anlage 07: Umsetzungskonzept (= Vordruck 11) i) Anlage 08: Datenschutzkonzept des Auftragnehmers mit erforderlichen datenschutzrechtlichen Vertragsgrundlagen j) Anlage 09: Verantwortlicher Ansprechpartner des Auftragnehmers (= Vordruck 06) k) Anlage 10: Soweit relevant: Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (= Vordruck 02) l) Anlage 11: Soweit relevant: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe (= Vor-druck 07) m) Anlage 12: Soweit relevant: Nachweis Unterauftragnehmer (= Vordruck 07a) n) Anlage 13: Soweit relevant: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (= Vordruck 05) o) Anlage 14: Soweit relevant: Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit (= Vordruck 05a) p) Anlage 15: Erforderliche Vertragsbestandteile des Auftragnehmers / Leasinggebers q) Anlage 16: Besondere Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG NRW)- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXPWYDNL9SL
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Bike Mobility Services GmbH, Cloppenburg | 6 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Waldenburger Str. 2, 48231 Warendorf
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
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Häufige Zuschlagsempfänger
- Ride Mobility GmbH7 Zuschläge
- Bike Mobility Services GmbH5 Zuschläge
- JobRad GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens7 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 27.03.2025 auf 03.04.2025 verschoben
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 03.04.2025 auf 14.04.2025 verschoben
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 14.04.2025
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 14.04.2025 auf 22.04.2025 verschoben
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 27.03.2025
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 22ecc9be-8e26-46a0-a1f1-64352c4dc202.