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Frist abgelaufenEU-weitSchülerbeförderung und BusverkehrDienstleistungenRahmenvereinbarung

Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen

Ennepe-Ruhr-Kreis · Schwelm, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 10.ZV.26.046 Dveröffentlicht 04.07.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 94 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.

Alle Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Nordrhein-Westfalen (12 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
01.01.2027 – …
Lose
2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 93 Tage (34 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3,5 Angebote je Los (34 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 80 %, Leistung und Qualität 20 %.

  • Preis80 %
  • Qualität20 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 13,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−7,3 Punkte
25 % teurer−16 Punkte
50 % teurer−26,7 Punkte
100 % teurer−40 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 4 Monaten
  2. Fragen bis 11:00 Uhr
    vor 3 Monaten
  3. Angebotsfrist 09:00 Uhr
    nur elektronisch über subreport.de
    vor 3 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 09:00 Uhr
    vor 3 Monaten
  5. Bindefrist endet
    61 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 33 Tagen
  6. Heute
  7. Vertragsbeginn
    in 55 Tagen

Beschreibung

Das Leistungsangebot umfasst eine Pflicht- und eine freiwillige Leistung. Die Vergabe dieses Leistungsangebotes erfolgt in zwei Losen.

Los 1: Der Ennepe-Ruhr-Kreis hat als Leistungsangebot der Eingliederungshilfe zur Sozialen Teilhabe (Pflichtleistung) einen Fahrdienst für Menschen mit Behinderung eingerichtet (§ 113 Abs.2 Nr. 7 i.V.m. § 83 Abs.1 Nr.1 SGB IX). Der Behindertenfahrdienst (kurz: BFD) soll von Rollstuhlfahrern und anderen Menschen mit Behinderung, die auf Grund der Schwere oder Art der körperlichen Beeinträchtigung weder öffentliche Verkehrsmittel noch ein normales Taxi benutzen können, in Anspruch genommen werden können (§ 99 SGB IX). Einzelheiten ergeben sich aus den „Richtlinien zum Fahrdienst für Menschen mit Behinderung“ (Anlage D2).

Los 2: Für die Menschen mit Behinderung, die die vorgenannten Voraussetzungen nicht in Gänze erfüllen, jedoch ständig auf die Benutzung eines Rollstuhls angewiesen sind und aufgrund der Schwere oder Art ihrer körperlichen Behinderung keine öffentlichen Verkehrsmittel und keine normalen Taxen benutzen können, wird der Fahrdienst zudem vom Ennepe-Ruhr-Kreis als freiwillige Leistung im Sinne der Daseinsvorsorge angeboten.

Insgesamt wird der Fahrdienst für alle Fahrten des täglichen Lebens benötigt. Dem Berechtigten soll damit der Kontakt mit seiner Umwelt und die Beteiligung am öffentlichen und kulturellen Leben ermöglicht werden. Fahrten, für die andere Leistungsträger die Kosten zu übernehmen haben (z.B. Krankenfahrten, Fahrten zum Arzt, zu Therapien), Fahrten zur Tagespflege und darüber hinaus ständig andere erforderliche Fahrten, wie Fahrten zur Schule, zur Ausbildungs- und Arbeitsstelle sind nicht zulässig.

Dem ausführenden Unternehmen wird durch den Ennepe-Ruhr-Kreis eine Liste der berechtigten Nutzer des Fahrdienstes zur Verfügung gestellt. Neubewilligungen werden dem ausführenden Unternehmen gemeldet, die Liste von dort entsprechend ergänzt.

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1 Eingliederungshilfeleistung

Der Ennepe-Ruhr-Kreis hat als Leistungsangebot der Eingliederungshilfe zur Sozialen Teilhabe (Pflichtleistung) einen Fahrdienst für Menschen mit Behinderung eingerichtet (§ 113 Abs.2 Nr. 7 i.V.m. § 83 Abs.1 Nr.1 SGB IX). Der Behindertenfahrdienst (kurz: BFD) soll von Rollstuhlfahrern und anderen Menschen mit Behinderung, die auf Grund der Schwere oder Art der körperlichen Beeinträchtigung weder öffentliche Verkehrsmittel noch ein normales Taxi benutzen können, in Anspruch genommen werden können (§ 99 SGB IX). Einzelheiten ergeben sich aus den „Richtlinien zum Fahrdienst für Menschen mit Behinderung“ (Anlage D2).

––
2
Los 2 Leistung im Rahmen der Daseinsvorsorge

Dienstleistung offen VgV

––

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 80Im Rahmen der Bewertung wird der Preis mit einer Höchstpunktzahl von 80 Punkten gewertet. Der Bieter, der das preisniedrigste (wertbare) Angebot vorlegt, erhält die maximale Bewertung von 80 Punkten. Angebote mit dem zweifachen des niedrigsten, wertbaren Preises sowie Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten 0 Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Angebote wird im Verhältnis dazu linear durchgeführt. Es wird folgende Formel angewandt: (Niedrigster wertbarer Angebotspreis * 2 – Angebotspreis des jeweiligen Bieters) x 80 Punkte / niedrigster wertbarer Angebotspreis Es werden jeweils nur volle Punkte vergeben. Hierbei gelten die kaufmännischen Rundungsregeln. Bei gleicher Endpunktzahl wird der Zuschlag auf das preislich günstigste Angebot erteilt.
Qualität
Gewichtung (Punkte, genau) 20Das Kriterium Qualität wird anhand eines dem Angebot beizufügenden Angebotskonzeptes bewertet. Das Konzept sollte in Fließtext verfasst sein und maximal 5 Seiten umfassen. Das Konzept sollte darstellen, wie das Unternehmen den Fahrdienst für Menschen mit Behinderung umsetzen wird und welche Erfahrungen in diesem Bereich bestehen. Hierbei soll erläutert werden, wie lange und in welchen Umfang Erfahrungen im Umgang mit Menschen mit Behinderungen bestehen und wie man beabsichtigt, auf die besonderen Bedürfnisse der Fahrgäste einzugehen. Weiterhin muss erläutert werden, wie die regelmäßigen Unterweisungen der Fahrer und Begleitpersonen im Umgang mit Menschen mit Behinderungen, sowie der Umgang mit den technischen Hilfsmitteln der Fahrzeuge durchgeführt werden.

Eignung10 von 10 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentse … ganz lesenDer Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist oder • gem. § 22 Abs. 2 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit einer Geldbuße in der dort genannten Höhe belegt worden ist. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen für sich und evtl. Bietergemeinschaftsmitglieder (Datei E1 521 EU-EN) mit seinem Angebot einzureichen bzw. – falls ein Ausschlussgrund vorliegt - eine entsprechende Eigenerklärung sowie Nachweis(e) von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB entsprechend der in Datei E1 aufgeführten Hinweise. (Mit Angebotsabgabe ist auch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bei jeder Eignungsleihe (Datei E4 534 EU-EN) vorzulegen; bei Unterauftragsvergabe (Datei E3 533 EU-EN) spätestens vor Vertragsschluss).
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Bewerber-/Bietergemeinschaften haben eine Erklärung (Formular E2 531 EU-EN) aller Mitglieder in Textform abzugeben in der alle Mitglieder der Gemeinschaft aufgeführt sind, die gemeinsame Haftung bestätigt wird und ein für die Angebotsabgabe und Vertragsdurchführung sowie die Entgegennahme von Zahlungen rechtsverbindlich bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist sowie die vorgesehenen Teilleistungen benannt werden.
Anteil der Unterauftragsvergabe
Bei Unterauftragsvergabe (nach § 36 VgV): Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen und – soweit möglich und damit zumutbar – die hierfür vorgesehenen Unterauftragnehmer in seinem Angebot benennen (Formular … ganz lesenBei Unterauftragsvergabe (nach § 36 VgV): Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen und – soweit möglich und damit zumutbar – die hierfür vorgesehenen Unterauftragnehmer in seinem Angebot benennen (Formular E3 533 EU-EN). Die Vergabestelle kann vor Zuschlagserteilung zu einem von ihr zu bestimmenden Zeitpunkt vom Bieter den Nachweis verlangen, dass ihm die erforderlichen Mittel der Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Bei Eignungsleihe (nach § 47 VgV): Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Kapazitäten im Angebot … ganz lesenBei Eignungsleihe (nach § 47 VgV): Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Kapazitäten im Angebot benennen und nachweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen (Formular E4 534 EU-EN bzw. auf Verlangen Verpflichtungserklärung) sowie dass diese Unternehmen geeignet sind. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften. In diesem Fall ist die Haftungserklärung bei Angebotsabgabe vom Eignungsleiher unterschrieben einzureichen (siehe Bewerbungsbedingungen).
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit muss dem Angebot eine Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaftsmitglieder über einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe des Versicherungsunternehmens sowie der Versicherungshöhen beigefügt werden. (E6 Ei … ganz lesenZum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit muss dem Angebot eine Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaftsmitglieder über einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe des Versicherungsunternehmens sowie der Versicherungshöhen beigefügt werden. (E6 Eigenerklärung zur Eignung). Erforderlich ist eine Mindestdeckungssumme (je Schadensfall) von 1.000.000 € für Sachschäden und 2.000.000 € für Personenschäden sowie 200.000 € für Vermögensschäden. Sollten die vorhandenen Deckungssummen der Betriebshaftpflicht des Bewerbers für vorstehende Risiken zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes nicht den geforderten Deckungssummen entsprechen, ist zum einen eine Bescheinigung über die aktuell versicherten Risiken inkl. Deckungssummen und ergänzend eine Bescheinigung des Versicherers vorzulegen, dass dem Bewerber im Falle der Auftragserteilung eine den geforderten Risiken und Deckungssummen entsprechende Erhöhung der Betriebshaftpflichtversicherung zur Verfügung gestellt wird. Die Anforderung eines Versicherungsnachweises vor Zuschlagserteilung bleibt vorbehalten.
Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Eigenerklärung zum Fahrzeugbestand Auf Verlangen des Auftraggebers ist für neuanzuschaffende Fahrzeuge die Lieferzusage der Händler sowie die Finanzierungszusage der Banken einzureichen bzw. das Finanzierungskonzept zu erläutern. Der Fahrzeugbestand muss für beide Leistungsangebote (Eingliederungs … ganz lesenEigenerklärung zum Fahrzeugbestand Auf Verlangen des Auftraggebers ist für neuanzuschaffende Fahrzeuge die Lieferzusage der Händler sowie die Finanzierungszusage der Banken einzureichen bzw. das Finanzierungskonzept zu erläutern. Der Fahrzeugbestand muss für beide Leistungsangebote (Eingliederungshilfeleistung und Leistung im Rahmen der Daseinsvosorge) den Bedarf in Spitzenzeiten (mind. 10 Fahrzeuge) abdecken können. In Hochzeiten muss ein hinreichender Bestand von etwa 7-10 Fahrzeuge im Sinne der Eingliederungshilfe (Los 1) und rund 3-5 Fahr-zeuge im Rahmen der Daseinsvosorge (Los 2) eingesetzt werden. Hierbei muss in beiden Losen sichergestellt sein, dass durch etwa drei der Fahrzeuge, zeitgleich mindestens zwei Elektrorollstühle transportiert werden können.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter mindestens eine Referenz (als Eigenerklärung) aus dem Bereich „Beförderung von Menschen mit Behinderung“ aus den letzten 2 Jahren mit mindestens 10 gleichzeitig eingesetzten Fahrzeugen (Los 1 ) bzw. 5 parallel eingeset … ganz lesenZum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter mindestens eine Referenz (als Eigenerklärung) aus dem Bereich „Beförderung von Menschen mit Behinderung“ aus den letzten 2 Jahren mit mindestens 10 gleichzeitig eingesetzten Fahrzeugen (Los 1 ) bzw. 5 parallel eingesetzten Fahrzeugen (Los 2) anzugeben. Sofern sich auf die Lose 1 und 2 beworben wird, ist eine eingesetzte Fahrzeugzahl von 10 Fahrzeugen insgesamt ausreichend. Die Referenz/-en ist/ durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/s und des jeweiligen Beauftragungszeitraums sowie eine Kurzbeschreibung vorzulegen. (Nur) hinsichtlich der Beauftragungszeiträume gilt die Summe der Referenzen. Die Referenzen sollten hinsichtlich ihrer Größenordnung (Anzahl parallel eingesetzter Fahrzeuge) und der Gestaltung (Fahrdienstorganisation durch den Auftragnehmer) möglichst vergleichbar mit dem ausgeschriebenen Auftrag sein.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes sowie des Unfallversicherungsträgers kann bereits dem Angebot beigefügt werden. Sofern das Angebot in die nähere Wahl kommt, werden diese Nachweise angefordert. Sie sind dann zwingend innerhalb der dann gesetzten Frist beizubringen. Anmerkung: Vor … ganz lesenEine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes sowie des Unfallversicherungsträgers kann bereits dem Angebot beigefügt werden. Sofern das Angebot in die nähere Wahl kommt, werden diese Nachweise angefordert. Sie sind dann zwingend innerhalb der dann gesetzten Frist beizubringen. Anmerkung: Vor Aufnahme der Tätigkeit sind Listen über die geringfügig Beschäftigten und Nachweise über erforderliche Anmeldungen bei der Minijobzentrale vorzulegen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2027
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Der Vertrag hat eine Laufzeit von 12 Monaten. Der Beginn ist vorgesehen zum 01.01.2027. Der Vertrag kann 3 Monate vor Vertragsende in den kommenden 12 Monaten per Option um 12 Monaten verlängert werden. Die Rahmenvereinbarung endet vor Ablauf der vorgesehenen Vertragslaufzeit, wenn das oben genannte Maximalauftragsvolumen erreicht bzw. ausgeschöpft ist.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
61 Tage
Angebotsöffnung
05.08.2026, 09:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 GWB). Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gema … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 GWB). Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates sind keine Unternehmen (Auftragnehmer/Bieter, Bietergemeinschaftsmitglieder, Unterauftragnehmer, Eignungsverleiher und Lieferanten) mit Russlandbezug i.S.d. o.a. Verordnung am Auftrag zu beteiligen. Eine entsprechende Eigenerklärung (Formular E6) ist dem Angebot beizufügen.
Hinweis
Zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates sind keine Unternehmen (Auftragnehmer/Bieter, Bietergemeinschaftsmitglieder, Unterauftragnehmer, Eignungsverleiher und Lieferanten) mit Russlandbezug i.S.d. o.a. Verordnung am Auftrag zu beteiligen. Eine entsprechende Eigenerklä … ganz lesenZur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates sind keine Unternehmen (Auftragnehmer/Bieter, Bietergemeinschaftsmitglieder, Unterauftragnehmer, Eignungsverleiher und Lieferanten) mit Russlandbezug i.S.d. o.a. Verordnung am Auftrag zu beteiligen. Eine entsprechende Eigenerklärung (Formular E6) ist dem Angebot beizufügen. Gemäß Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr.269/2014 des Rates versichert der Bieter, dass weder ihm noch dem von ihm vertretenen Unternehmen Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen aus dem Vertragsverhältnis zugunsten der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 aufgeführten Personen, Einrichtungen oder Organisationen unmittelbar oder mittelbar zur Verfügung gestellt werden, und dass das Unternehmen nicht im Eigentum oder unter der Kontrolle dieser Personen steht. Eine entsprechende Eigenerklärung (Formular E6) ist dem Angebot beizufügen. Sie umfasst auch entsprechende Erklärungen im Hinblick auf Unterauftragsvergabe, Lieferanten und Eignungsleihe.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

291vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (2.349 Lose mit Angabe)
693.885 €Zuschlagswert im Median
361.594 € – 2,52 Mio. €mittlere Hälfte, 63 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4f885ba4-30c3-4456-b029-c60842d9da82.