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Fachplanung technische Ausrüstung Anlagengruppe 1-3 und 7 §53 HOAI 2021 für die Projekte Helix und Comet

Universitätsklinikum Heidelberg · Heidelberg, Baden-Württemberg

Aktenzeichen HECO-2024-04veröffentlicht 02.08.2024erstmals 02.08.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 796 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.

Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Baden-Württemberg (71 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
141 Monate28.10.2024 – 30.07.2036
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Heidelberg69120, Baden-Württemberg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabeportal-bw.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 102 Tage (49 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (100 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Preis30 %
  • Qualität70 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 27 Monaten
  2. 2. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 27 Monaten
  3. Fragen bis 00:00 Uhr
    an Universitätsklinikum Heidelberg
    vor 27 Monaten
  4. Teilnahmeanträge bis 13:00 Uhr
    vor 26 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.07.2036
    vor 24 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

HEalth + LIfe science X-research (HELIX) Die Universität Heidelberg beabsichtigt, einen Forschungsneubau unter dem Titel "HEalth + LIfe science X- research" (HELIX) nach Art. 91b GG in Bauherreneigenschaft zu realisieren (Förderphase 2027). Bauherrin ist die Universität Heidelberg (AG), organisatorisch unterstützt durch das Universitätsklinikum Heidelberg. Die geplante Einrichtung wird Teil eines Innovationsschwerpunktes führender Forschungseinrichtungen im Raum Heidelberg/Mannheim im Bereich der Lebens- und Gesundheitswissenschaften sowie der Medizin sein und geht auf eine strategische Entscheidung des Landes Baden-Württemberg zurück. Auf einer Fläche von ca. 3.160 m² (NUF 1-6) und 4-5 Geschossen entstehen an einer städtebaulich exponierten Campuslage hochinstallierte Laborflächen für medizinische Forschung (chemisch-nasspräparative Labore, molekularbiologisch-nasspräparative Labore, Gerätelabore und Rechnerlabore der Klasse S1, S2, S3**), sowie moderne Büroflächen (z.B. New-Work-Konzepte) mit Besprechungs- und Kommunikationsflächen. In dem Gebäude sollen Forschergruppen unterschiedlicher Forschungseinrichtungen mit unterschiedlichen Schwerpunkten in enger Verzahnung synergetisch zusammenarbeiten. Hierfür ist eine wirtschaftliche Gebäudestruktur notwendig, die einen interdisziplinären Austausch selbstverständlich, wirksam und effektiv zulässt. Das Gebäude geht nach Errichtung in Landeseigentum über. Der Gebäudebetrieb wird durch die Universität Heidelberg verantwortet. Die Flächenangaben in dieser Projektbeschreibung sind völlig unverbindlich und bilden gegenwärtige Überlegungen ab. Sie können sich im Projektfortgang auch noch wesentlich ändern. CardiOMETabolicum at Heidelberg University (COMET) Das Universitätsklinikum Heidelberg beabsichtigt, einen Forschungsbau unter dem Titel "CardiOMETabolicum at Heidelberg University" (COMET) nach Artikel 91b GG zu realisieren (Förderphase 2028). Bauherr ist das Universitätsklinikum Heidelberg (AG). Geplant ist der Neubau eines experimentellen kardiometabolischen Forschungszentrums zur Erforschung des Einflusses der Individualität auf Herzerkrankungen und zur Entwicklung maßgeschneiderter Therapieprinzipien. Auf einer Fläche von ca. 4.500m² (NUF1-6) und 4-5 Geschossen entstehen hochinstallierte Laborflächen für medizinische Forschung, sowie moderne Büroflächen (z.B. New-Work- Konzepte) mit Besprechungs- und Kommunikationsflächen. Die Flächenangaben in dieser Projektbeschreibung sind völlig unverbindlich und bilden gegenwärtige Überlegungen ab. Sie können sich im Projektfortgang auch noch wesentlich ändern. Helmholtz-Institut für Translationale Angio-Cardio-Science, Heidelberg (HI-TAC) Die Universität Heidelberg beabsichtigt in eigener Bauherreneigenschaft, einen Forschungsbau unter dem Titel Translationale Angio-Cardio-Science, Heidelberg (HI-TAC) in Mannheim zu errichten, welcher nicht Bestandteil des Leistungsumfangs ist. Jedoch soll aus programmatischen Gründen ein Teil der Nutzflächen daraus (ca. 700 m² NUF 1-6) innerhalb des Gebäudes HELIX (siehe oben), als eigenständige Nutzungseinheit realisiert werden. Geplant ist die Errichtung der Nutzflächen für die Universität Heidelberg mit einer zu HELIX analogen Nutzung. Die Flächenangaben in dieser Projektbeschreibung sind völlig unverbindlich und bilden gegenwärtige Überlegungen ab. Sie können sich im Projektfortgang auch noch wesentlich ändern. Gemeinsames Bauprojekt Auftraggeber für das Projekt HELIX inkl. HI-TAC wird die Universität Heidelberg sein, die Universitätsklinik Heidelberg wird Auftraggeber für das Projekt COMET. Die aktuellen Planungen gehen davon aus, dass beide Projekte (COMET und HELIX inkl. HI-TAC) auf einem Baugrundstück (Im Neuenheimer Feld, Heidelberg) in einem gemeinsamen Baukomplex entstehen werden. Die Projekte HELIX, HI-TAC und COMET werden in kaufmännischer und organisatorischer Sicht getrennt betrachtet. Die Projekte HELIX inkl. HI-TAC und COMET sollen nach Projektabschluss nutzungsbedingt teilbar sein. Der Gesamtgebäudekomplex geht nach Errichtung in das Eigentum des Landes über. Da der Abstand der beiden angestrebten Förderphasen ein Jahr beträgt, muss dies in organisatorischer Hinsicht berücksichtigt werden. Die Vorgaben zu den Realisierungszeiträumen (bei Forschungsbauten n.91b GG) stellen dafür die Grundlage dar. Insbesondere zur Anfangsphase sind die jeweiligen Planungen eng aufeinander mit Schnittstellen abzustimmen. Teile der Planungs- und Bauleistungen können auch beide Projekte betreffen. Die beiden Auftraggeber haben sich entschlossen, bei der Realisierung ihrer Projekte zu kooperieren und schließen einen entsprechenden Kooperationsvertrag ab. Die Vertragspartner agieren jeweils als selbständiger Bauherr und realisieren ihr jeweiliges Projekt in eigener Verantwortung und auf eigene Rechnung. Das Universitätsklinikum unterstützt die Uni Heidelberg für die Planungs- und Bauphase durch organisatorische Maßnahmen. Die entsprechenden Vollmachten sind im Innenverhältnis geregelt. Beide Projekte sollen nach Artikel 91b GG gefördert werden. Das Projekt HELIX inkl. HI-TAC wird unabhängig von einem Erreichen des Förderungszieles realisiert. Die Realisierung des Projektes COMET steht in Abhängigkeit zum Erreichen des Förderungszieles. Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens soll nun der Leistungsgegenstand über die Fachplanung der technischen Ausrüstung Anlagengruppe 1-3 und 7 §53 HOAI 2021 gemäß der beigefügten Vergabeunterlagen vergeben werden.

Beschreibung des Loses

Die Universität Heidelberg (Projekt HEalth + LIfe science X-research (HELIX) inkl. Helmholtz-Institut für Translationale Angio-Cardio-Science, Heidelberg (HI-TAC)) und das Universitätsklinikum Heidelberg (Projekt CardiOMETabolicum at Heidelberg University (COMET)) haben sich über gemeinsame Interessen bei der Realisierung der beiden Projekte auf einem Grundstück und in einem Gebäudekomplex verpflichtet. Die geplante Einrichtung wird Teil eines Innovationsschwerpunktes führender Forschungseinrichtungen im Raum Heidelberg/ Mannheim im Bereich der Lebens- und Gesundheitswissenschaften sowie der Medizin sein und geht auf eine strategische Entscheidung des Landes Baden-Württemberg zurück. In dem Gebäude sollen Forschergruppen unterschiedlicher Forschungseinrichtungen mit unterschiedlichen Schwerpunkten in enger Verzahnung synergetisch zusammenarbeiten. Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens soll nun der Leistungsgegenstand über die Fachplanung der technischen Ausrüstung Anlagengruppe 1-3 und 7 §53 HOAI 2021 gemäß der beigefügten Vergabeunterlagen vergeben werden.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis30 %
Qualität70 %
Preis
Honorarangebot
Qualität
Qualitätskriterium, Aufteilung in Unterkriterien

Eignung12 von 12 angegeben

Kriterium
Erklärung über den Netto-Gesamtjahresumsatz des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren (Bewertung des durchschnittlichen Netto-Gesamtjahresumsatzes in den letzten 3 Geschäftsjahren) MINDESTANFORDERUNG ist ein durchschnittlicher Netto-Gesamtjahresumsatz in Höhe von 3.000.000 EUR über die letzten … ganz lesenErklärung über den Netto-Gesamtjahresumsatz des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren (Bewertung des durchschnittlichen Netto-Gesamtjahresumsatzes in den letzten 3 Geschäftsjahren) MINDESTANFORDERUNG ist ein durchschnittlicher Netto-Gesamtjahresumsatz in Höhe von 3.000.000 EUR über die letzten 3 Geschäftsjahre. Unter Verweis auf OLG München, Beschl. V. 21.09.2018 - Verg. 4/18 wird klargestellt, dass der vorgenannte Umsatz nicht zwingend in jedem Jahr erreicht worden sein muss. Sollte diese MINDESTANFORDERUNG (durchschnittlicher Netto-Gesamtjahresumsatz in Höhe von 3.000.000 EUR über die letzten 3 Geschäftsjahre) nicht erfüllt sein, wird der entsprechende Teilnahmeantrag aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Vergabe der Eignungspunkte in Hinblick auf den durchschnittlichen Netto-Gesamtjahresumsatz des Bewerbers erfolgt nach folgendem Schema: größer bzw. gleich 15.000.000 EUR: 10 Punkte kleiner 15.000.000 EUR und größer bzw. gleich 12.000.000 EUR: 8 Punkte kleiner 12.000.000 EUR und größer bzw. gleich 9.000.000 EUR: 6 Punkte kleiner 9.000.000 EUR und größer bzw. gleich 6.000.000 EUR: 4 Punkte kleiner 6.000.000 EUR und größer bzw. gleich 3.000.000 EUR: 2 Punkte kleiner 3.000.000 EUR: AUSSCHLUSS des entsprechenden Teilnahmeantrags! Die maximal zu erreichende Punktzahl im Eignungskriterium A.1 beträgt 10.
Kriterium
Erklärung über die Anzahl der Beschäftigten für das gesamte Büro des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren (Bewertung der durchschnittlichen Anzahl der Beschäftigten für das gesamte Büro des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren) MINDESTANFORDERUNG ist eine durchschnittliche Anzahl der Be … ganz lesenErklärung über die Anzahl der Beschäftigten für das gesamte Büro des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren (Bewertung der durchschnittlichen Anzahl der Beschäftigten für das gesamte Büro des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren) MINDESTANFORDERUNG ist eine durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten von 25 Personen. Es wird darauf verwiesen, dass die vorgenannte Anzahl an Beschäftigten nicht zwingend in jedem Jahr erreicht worden sein muss. Sollte diese MINDESTANFORDERUNG (durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten von 25 Personen über die letzten 3 Geschäftsjahre) nicht erfüllt sein, wird der entsprechende Teilnahmeantrag aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Vergabe der Eignungspunkte in Hinblick auf die durchschnittlichen Anzahl der Beschäftigten für das gesamte Büro des Bewerbers erfolgt nach folgendem Schema: größer bzw. gleich 100 Gesamtmitarbeitende: 10 Punkte kleiner 100 Gesamtmitarbeitende und größer bzw. gleich 50 Gesamtmitarbeitende: 7 Punkte kleiner 50 Gesamtmitarbeitende und größer bzw. gleich 25 Gesamtmitarbeitende: 3 Punkte kleiner 25 Gesamtmitarbeitende: AUSSCHLUSS des entsprechenden Teilnahmeantrags! Die maximal zu erreichende Punktzahl im Eignungskriterium A.2 beträgt 10.
Kriterium
Erklärung über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung mit den Mindestdeckungssummen (jeweils zweifach maximiert) in Höhe von 5.000.000 EUR für Personenschäden und 5.000.000 EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden). MINDESTANFORDERUNG ist die Erklärung eines in der EU zugelassene … ganz lesenErklärung über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung mit den Mindestdeckungssummen (jeweils zweifach maximiert) in Höhe von 5.000.000 EUR für Personenschäden und 5.000.000 EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden). MINDESTANFORDERUNG ist die Erklärung eines in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmens, im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit den Mindestdeckungssummen (jeweils zweifach maximiert) in Höhe von 5.000.000 EUR für Personenschäden und 5.000.000 EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) mit dem Bewerber abzuschließen, alternativ eine entsprechende Versicherungsbestätigung. Sollte diese MINDESTANFORDERUNG nicht erfüllt sein, wird der entsprechende Teilnahmeantrag aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. Da es sich um eine reine MINDESTANFORDERUNG handelt, erfolgt in Eignungskriterium A.3 keine Punktebewertung.
Kriterium
Es ist ein vergleichbares Referenzobjekt darzustellen. Die Referenz muss mit der Aufgabenstellung hinsichtlich Komplexität und Leistungsumfang vergleichbar sein. Es bestehen für das Referenzprojekt 1 folgende MINDESTANFORDERUNGEN: a) Neubau oder Neubau mit Anbindung an den Bestand oder Neubau + San … ganz lesenEs ist ein vergleichbares Referenzobjekt darzustellen. Die Referenz muss mit der Aufgabenstellung hinsichtlich Komplexität und Leistungsumfang vergleichbar sein. Es bestehen für das Referenzprojekt 1 folgende MINDESTANFORDERUNGEN: a) Neubau oder Neubau mit Anbindung an den Bestand oder Neubau + Sanierung im laufenden Betrieb b) Kostenvolumen der KG 200-600 von mind. 35 Mio. EUR brutto c) Abgeschlossene Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 nach HOAI d) Mit Anwendung der BIM-Planungsmethode Sollte mind. eine dieser MINDESTANFORDERUNGEN nicht erfüllt sein, wird der entsprechende Teilnahmeantrag aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Vergabe der Eignungspunkte in Hinblick auf das Referenzprojekt 1 erfolgt nach folgendem Schema: Unterkriterium B.1.1: Gebäudeart mind. Institutsgebäude/Laborgebäude/Forschungsgebäude: 8 Punkte mind. Klinik/Krankenhaus: 6 Punkte Gesundheitsbau/ Praxisgebäude/ Pflegeeinrichtungen o.Ä.: 2 Punkte Unterkriterium B.1.2: Öffentlicher Auftraggeber mit Fördermitteln Projekt mit Fördermitteln nach § 91b GG: 8 Punkte Projekt öffentlicher Auftraggeber: 4 Punkte sonstige Projekte: 0 Punkte Unterkriterium B.1.3: Neubau Neubau mit Anbindung an Bestand: 6 Punkte Neubau: 4 Punkte Neubau + Sanierung im laufenden Betrieb: 2 Punkte Bauen im Bestand oder Umbau/Sanierung im Bestand: 0 Punkte Unterkriterium B.1.4: Baukosten (KG 200-600) (mind. 35 Mio. EUR brutto) mind. 75 Mio. EUR brutto: 6 Punkte mind. 50 Mio. EUR brutto: 4 Punkte mind. 35 Mio. EUR brutto: 2 Punkte Unterkriterium B.1.5: Projektstand / abgeschlossene Leistungsphase Projekt abgeschlossen + In Betrieb genommen: 6 Punkte Projekt aktuell in der Lph 8: 4 Punkte Projekt bis Lph 3 abgeschlossen: 2 Punkte Unterkriterium B.1.6: BIM-Planungsmethode geprüftes + freigegebenes BIM-Modell Lph 3: 6 Punkte BIM-Modell in Bearbeitung Lph1-3: 3 Punkte Die maximal zu erreichende Punktzahl im Eignungskriterium B.1 beträgt 40.
Kriterium
Es ist ein vergleichbares Referenzobjekt darzustellen. Die Referenz muss mit der Aufgabenstellung hinsichtlich Komplexität und Leistungsumfang vergleichbar sein. Es bestehen für das Referenzprojekt 2 folgende MINDESTANFORDERUNGEN: a) Neubau oder Neubau mit Anbindung an den Bestand oder Neubau + San … ganz lesenEs ist ein vergleichbares Referenzobjekt darzustellen. Die Referenz muss mit der Aufgabenstellung hinsichtlich Komplexität und Leistungsumfang vergleichbar sein. Es bestehen für das Referenzprojekt 2 folgende MINDESTANFORDERUNGEN: a) Neubau oder Neubau mit Anbindung an den Bestand oder Neubau + Sanierung im laufenden Betrieb b) Kostenvolumen der KG 200-600 von mind. 35 Mio. EUR brutto c) Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 8 nach HOAI d) Inbetriebnahme innerhalb des Zeitraumes seit 01.01.2018 - 31.07.2024 Sollte mind. eine dieser MINDESTANFORDERUNGEN nicht erfüllt sein, wird der entsprechende Teilnahmeantrag aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Vergabe der Eignungspunkte in Hinblick auf das Referenzprojekt 2 erfolgt nach folgendem Schema: Unterkriterium B.2.1: Gebäudeart mind. Institutsgebäude/Laborgebäude/Forschungsgebäude: 8 Punkte mind. Klinik/Krankenhaus: 6 Punkte Gesundheitsbau/ Praxisgebäude/ Pflegeeinrichtungen o.Ä.: 2 Punkte Unterkriterium B.2.2: Öffentlicher Auftraggeber mit Fördermitteln Projekt mit Fördermitteln nach § 91b GG: 8 Punkte Projekt öffentlicher Auftraggeber: 4 Punkte sonstige Projekte: 0 Punkte Unterkriterium B.2.3: Neubau Neubau mit Anbindung an Bestand: 8 Punkte Neubau + Sanierung im laufenden Betrieb: 6 Punkte Neubau: 2 Punkte Bauen im Bestand oder Umbau/Sanierung im Bestand: 0 Punkte Unterkriterium B.2.4: Baukosten (KG 200-600) (mind. 35 Mio. EUR brutto) mind. 75 Mio. EUR brutto: 8 Punkte mind. 50 Mio. EUR brutto: 4 Punkte mind. 35 Mio. EUR brutto: 2 Punkte Unterkriterium B.2.5: Zeitpunkt Inbetriebnahme zwischen 01.01.2023 und 31.07.2024: 8 Punkte zwischen 01.01.2021 und 31.12.2022: 4 Punkte zwischen 01.01.2018 und 31.12.2020: 2 Punkte Die maximal zu erreichende Punktzahl im Eignungskriterium B.2 beträgt 40.
Kriterium
Eigenerklärung (von allen Bewerbern / Bietern / allen Mitgliedern von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften) Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Teilnahmeantrag / Angebot Vertretenen auch für diese): 1. Der / die Bewerber / Bieter gehört / … ganz lesenEigenerklärung (von allen Bewerbern / Bietern / allen Mitgliedern von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften) Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Teilnahmeantrag / Angebot Vertretenen auch für diese): 1. Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft. 2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. 3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Bei Bietergemeinschaften: Die Erklärung ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat abzugeben.
Kriterium
Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt: Ich erkläre/Wir erklären, dass meinen/unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Abs. 2 S. 2 MiLoG erlassen … ganz lesenVerpflichtungserklärung zum Mindestentgelt: Ich erkläre/Wir erklären, dass meinen/unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Abs. 2 S. 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht oder mein/unser Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaat der EU ansässig ist und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland mit dort tätigen Beschäftigten ausgeführt wird. - ich mir/wir uns von einem von mir/uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten Verleihunternehmen eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse/lassen wie für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese dann dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n); oder von einem von mir/uns beauftragen Nachunternehmen eine schriftliche Versicherung geben lasse/lassen, dass dieses den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausführt und diese Versicherung dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n); - ich mich verpflichte/wir uns verpflichten sicherzustellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmen die Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen, wenn sie nicht in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind und den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausführen. Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass - mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung aus dieser Erklärung auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen, - mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vollständige und prüffähige Unterlagen im vorstehenden Sinne über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten haben, - zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und meinem/ unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für jeden schuldhaften Verstoß vereinbart wird, - bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines/unseres Unternehmens sowie der von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen gegen die Verpflichtungen aus dieser Erklärung den Ausschluss meines/unseres Unternehmens und die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat, mein/unser Unternehmen oder die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von bis zu drei Jahren von Vergaben des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen werden kann/können, der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist und dass ich/wir dem öffentlichen Auftraggeber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen habe/haben. Bei Bietergemeinschaften: Die Erklärung ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat abzugeben.
Kriterium
Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir keine der zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB erfülle(n): Ja / Nein Falls nein: Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB erforderlich. Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir keine der fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB erfülle(n): Ja / Ne … ganz lesenIch erkläre/wir erklären, dass ich/wir keine der zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB erfülle(n): Ja / Nein Falls nein: Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB erforderlich. Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir keine der fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB erfülle(n): Ja / Nein Falls nein: Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB erforderlich. Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem noch bestehenden, nicht tilgungsreifen Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat (z.B. Verstoß nach § 21 Mindestlohngesetz oder § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz), mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR belegt worden bin/sind: Ja / Nein Falls nein: Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB erforderlich. Falls Nachweise der Selbstreinigung nach § 125 GWB erforderlich sind: Ich /wir führen folgende Nachweise der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB an: Tatbestand nach GWB / Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB (Erläuterungen ggf. auf separater Anlage) Bei Bietergemeinschaften: Die Erklärung ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat abzugeben.
Kriterium
Angabe der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft
Kriterium
Wir erklären, dass über das Vermögen unseres Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und das Unternehmen sich auch nicht in Liquidation befindet. zutreffend / nicht zut … ganz lesenWir erklären, dass über das Vermögen unseres Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und das Unternehmen sich auch nicht in Liquidation befindet. zutreffend / nicht zutreffend Wir erklären, dass keiner unserer leitenden Mitarbeiter nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, die unsere Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt, insbesondere ist keiner unserer leitenden Mitarbeiter in den letzten 2 Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden. zutreffend / nicht zutreffend Wir erklären, dass wir unseren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung der Sozialabgaben und Steuern ordnungsgemäß nachkommen. zutreffend / nicht zutreffend
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
28.10.2024
Vertragsende
30.07.2036
Verlängerung
Aufgrund der Dynamik des Projekts ist eine zeitliche Verschiebung der vorgenannnten Laufzeit möglich. Verlängerungsoptionen als solche existieren nicht.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
vergabeportal-bw.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
8 Wochen
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg, beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Ka … ganz lesenEin Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXRAYY6Y6HL Das Vorhaben steht unter einer vorbehaltlichen ausreichenden Finanzierung von Dritten, die aktuell noch nicht abschließend feststeht, sodass sich der Auftraggeber vorbehält, das Verfahren in jeder Phase des Vergabeverfahrens gem. § 63 VgV aufzuheben, wenn die Finanz … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXRAYY6Y6HL Das Vorhaben steht unter einer vorbehaltlichen ausreichenden Finanzierung von Dritten, die aktuell noch nicht abschließend feststeht, sodass sich der Auftraggeber vorbehält, das Verfahren in jeder Phase des Vergabeverfahrens gem. § 63 VgV aufzuheben, wenn die Finanzierung nicht zustande kommt. Für den Fall, dass das Vergabeverfahren aufgehoben wird, ist der Auftraggeber weder zur Zahlung einer Aufwandsentschädigung, noch zur Zahlung von Schadensersatz - soweit rechtlich zulässig - verpflichtet. Bitte beachten Sie, dass in der Angebotsphase eine verkürzte Angebotsfrist von 15 Kalendertagen vorgesehen ist. Falls Sie dieser Verkürzung nicht zustimmen, bitten wir um Rückmeldung bis 02.09.2024 um 13:00 Uhr als Nachricht über das Vergabeportal-BW.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.408vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.254 Lose mit Angabe)
200.236 €Zuschlagswert im Median
94.368 € – 447.832 €mittlere Hälfte, 611 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Baden-Württemberg (71 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 2. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist 02.09.2024
  3. BekanntmachungFrist 02.09.2024
  4. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 02.09.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 59ea9577-2ff0-4de3-aa48-c11921e81f66.