Zum Inhalt
Menü
Frist abgelaufenEU-weitIngenieurleistungenPlanung

Fachplanung für den Neubau von zwei Brücken über die Enz in Vaihingen an der Enz

Stadt Vaihingen an der Enz / Eigenbetrieb Bürgergartenschau 2029 · Vaihingen an der Enz, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 2509veröffentlicht 06.06.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 485 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis Ludwigsburg.

Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Baden-Württemberg (71 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Honorar30 %
  • Ideenskizzen60 %
  • Personalkonzept10 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 17 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Stadt Vaihingen an der Enz / Eigenbetrieb Bürgergartenschau 2029
    vor 16 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 16 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Gegenstand der vorliegenden europaweiten Ausschreibung sind die Planungsleistungen der Leistungsbilder Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. Teil 3 Abschnitt 3 HOAI und Fachplanung Tragwerksplanung gem. Teil 4 Abschnitt 1 HOAI für den Neubau von zwei Brücken über die Enz in der Stadt Vaihingen an der Enz.

Beschreibung des Loses

Im Rahmen der planerischen Vorbereitung der Bürgergartenschau Vaihingen ENZÜCKT 2029 wurde eine Brückenkonzeption erstellt, die die Querungen und Verknüpfung über die Enz im Bereich des zukünftigen Gartenschaugeländes betrachtet. Neben mehreren Brückensanierungen sollen auch 2 neue Enzbrücken zwischen dem Stadtteil Rosswag und der Kernstadt Vaihingen an der Enz errichtet werden. Diese beiden Brücken sind Gegenstand des vorliegenden VgV-Verfahrens. Die vom Gemeinderat beschlossene Brückenkonzeption ist als Anlage den VgV-Unterlagen beigefügt. Für das vorliegende VgV-Verfahren sind relevant: - Ziffer 2 des Beschlusses - Seite 4 der Sachverhaltsdarstellung - Folie 1- 8 der Präsentation Gartenschauausschuss durch das Büro Leonhardt, Andrä & Partner Ausgehend von der Ortsmitte Rosswag (Flößerplatz) soll der Radverkehr rechtsseitig der Enz über die bestehende Straßenbrücke (K1649) an der neuen Kelter auf bestehenden Wirtschaftswegen geführt werden. Die Querung der Enz erfolgt über die neu zu planende Fahrradbrücke (ca. 3 m Breite) auf Höhe der Wohn-/Gewerbebebauung "Am Kalkwerk". Der Radweg wird nach der Unterführung der B 10-Brücke auf bestehenden landwirtschaftlichen Wegen am Badplatz vorbei in das zukünftige Gartenschaugebiet und dort über den neu zu planenden "Gartenschausteg" (ca. 5 m Breite) zur Altstadt geführt. Diese Brücke dient dem Rad- und Fußgängerverkehr. Angedacht sind Einfeldträgerbrücken, die aufgrund der flachen Topografie (flache Uferbereiche) und der notwendigen Spannweiten als Bogenbrücken mit einem oben liegenden Tragwerk ausgebildet werden könnte. Grundsätzlich ist die Stadt Vaihingen an der Enz auch offen für andere konstruktive Lösungen, unter Einhaltung der vorgegebenen Kosten. Die Programmaufnahme in das LGVFG für die gesamte Strecke des sog. Lückenschlusses zwischen Rosswag und Kernstadt ist zwischenzeitlich erfolgt. Der konkrete Zuschussantrag ist voraussichtlich im Herbst 2025 zu stellen. Die beiden Brücken sind bis spätestens Ende 2028, als wesentlicher Bestandteil zur Durchführung der Gartenschau im Veranstaltungsjahr 2029, fertigzustellen. Für die Planung der beiden Brücken sucht die Stadt Vaihingen an der Enz einen Planer zur Erfüllung der Leistungsbilder Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. Teil 3 Abschnitt 3 HOAI und Fachplanung Tragwerksplanung gem. Teil 4 Abschnitt 1 HOAI. Die Beauftragung beider Leistungsbilder erfolgt in einem Vertrag. Die Beauftragung erfolgt in Stufen, zunächst bis Leistungsphase 5 HOAI. Die Bauherrenschaft der beiden Brücken obliegt zwei unterschiedlichen kommunalen Akteuren. Diese sind nachfolgend benannt: Stadt Vaihingen an der Enz, Marktplatz 1, 71665 Vaihingen an der Enz und Eigenbetrieb Bürgergartenschau 2029, Marktplatz 1, 71665 Vaihingen an der Enz Daher werden nach Abschluss des Verfahrens zwei Verträge mit dem bezuschlagten Bewerber geschlossen. Für die Realisierung der beiden Brückenneubauten werden durch den Auftraggeber maximal EUR 4,1 Mio. netto budgetiert. Der Betrag sollte unterschritten werden und beinhaltet sämtliche Bau- und Baunebenkosten sowie etwaige Baukostensteigerungen bis zur Gesamtfertigstellung der beschriebenen Leistung. Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben, sollte sich im Verfahren abzeichnen, dass die Kostenobergrenze von EUR 4,1 Mio. netto überschritten wird. Die Teilnehmer werden angehalten, den o.g. Fertigstellungszeitraum einzuhalten. Nähere Einzelheiten, insbesondere detaillierte Anforderungsbeschreibungen, werden den zur Angebotsabgabe ausgewählten Unternehmer mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis
HonorarGewichtung (Punkte, genau) 30Honorarangebot 30% = 30 Wertungspunkte Der günstigste Bieter erhält in der Wertung der Kosten die volle Punktzahl. Das doppelte der günstigsten Kosten entspricht 0 Punkten. Zwischen diesen beiden Werten wird interpoliert.
Qualität
IdeenskizzenGewichtung (Punkte, genau) 60Ideenskizzen 60% = 60 Wertungspunkte Eine von der Vergabestelle ausgewählte Jury wird zunächst die Ideenskizzen auf Grundlage der vorgegebenen Zuschlagskriterien am Wertungstag bewerten. Die Jury setzt sich zusammen aus Vertretern der Stadt Vaihingen an der Enz, des Gestaltungsbeirats, des Gemeinderats, Mitglieder des Gartenschauausschusses sowie Fachexperten der ausgeschriebenen Leistungsbilder. Die Jury-Mitglieder werden namentlich bei der Aufforderung zur Angebotsabgabe benannt. Die Wertung der Ideenskizzen fließt mit maximal 60 Wertungspunkten in die Gesamtwertung ein, wobei je Brücke maximal 30 Wertungspunkte erzielt werden können. Die Wertung der Ideenskizze wird durch eine Jury durchgeführt. Das Ergebnis der Auswertung der Honorarangebote ist den Mitgliedern der Jury zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt. Die Jury beurteilt folgende Kategorien je Ideenskizze/Brücke: - Qualität der Gestaltung und des Städtebaus = maximal 6 Wertungspunkte - Funktionalität = maximal 6 Wertungspunkte - Qualität der Baukonstruktion = maximal 6 Wertungspunkte - Nachhaltigkeit = maximal 6 Wertungspunkte - Einbindung in die landschaftsräumliche Umgebung = maximal 6 Wertungspunkte Jede Kategorie wird in der Bewertung gleichwertig gewichtet. Jedes Jurymitglied vergibt pro Ideenskizze / Brücke je Kategorie maximal 6 Jurypunkte - 6 Jurypunkte = ausgezeichnet - 5 Jurypunkte = sehr gut - 4 Jurypunkte = gut - 3 Jurypunkte = befriedigend - 2 Jurypunkte = ausreichend - 1 Jurypunkte = mangelhaft - 0 Jurypunkte = ungenügend Die Summe der Jurypunkte je Kategorie geteilt durch die Anzahl der Jurymitglieder ergibt die erreichten Wertungspunkte. Bieter die für die beiden eingereichten Ideenskizzen zusammen weniger als 20 Wertungspunkte = Mindestpunktzahl erhalten, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Deren Umschläge mit Honorarangebot werden nicht geöffnet. Bieter, deren Ideenskizzen in Summe mit mindestens 20 von 60 Wertungspunkten bewertet wurden, werden einer wirtschaftlichen Bewertung der Honorarangebote unterzogen. Deren Umschläge mit Honorarangebot werden geöffnet.
Qualität
PersonalkonzeptGewichtung (Punkte, genau) 10Personalkonzept 10% = 10 Wertungspunkte Die Wertung des Personalkonzepts wird auf Grundlage folgender Kriterien vorgenommen: - 30 % Personalkapazitäten über die volle Projektlaufzeit (3 Punkte) - 20 % Nachweis ausreichender Vertretungen zur Vermeidung von Verzögerungen bei Ausfall von Personal (2 Punkte) - 10 % schlüssiges Konzept zur Betreuung der Baustelle vor Ort (1 Punkt) - 20 % Zu erwartende Kosten, die aus dem Konzept zur Betreuung der Baustelle vor Ort hervorgehen (2 Punkte) - 10 % Berufserfahrung Projektleiter (1 Punkt) - 5 % Berufserfahrung stellvertretender Projektleiter (0,5 Punkte) - 5 % durchschnittliche Berufserfahrung Projektmitarbeiter (0,5 Punkte)

Eignung9 von 9 angegeben

Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen (Fachplanung Tragwerksplanung und Objektplanung Ingenieurbauwerke). Es gilt folgende Mindestanforderung: - Durchschnittlicher Leistungsspezifischer Umsatz im Bereich Fachplanun … ganz lesenEigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen (Fachplanung Tragwerksplanung und Objektplanung Ingenieurbauwerke). Es gilt folgende Mindestanforderung: - Durchschnittlicher Leistungsspezifischer Umsatz im Bereich Fachplanung Tragwerksplanung der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre von mind. 1.000.000,00 EUR - Durchschnittlicher Leistungsspezifischer Umsatz im Bereich Objektplanung Ingenieurbauwerke der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre von mind. 2.000.000,00 EUR
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung - Deckungssumme der Berufshaftpflicht für Sach- und Vermögensschäden von mind. 1.000.000,00 EUR pro Schadensfall - Deckungssumme der Berufshaftpflicht für Personenschäden von mind. 3.000.000,00 EUR pro Schadensfall oder Eigenerklärung, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag zu schließen.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind (2022, 2023, 2024). Es gilt folgende Mindestanforderung: - Durchschnittliche Anzahl der Ingenieure, die in den letzten 3 abgeschlo … ganz lesenEigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind (2022, 2023, 2024). Es gilt folgende Mindestanforderung: - Durchschnittliche Anzahl der Ingenieure, die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Bereich Fachplanung Tagwerksplanung tätig waren, ist mind. 4 - Durchschnittliche Anzahl der Ingenieure, die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Bereich Objektplanung Ingenieurbauwerke tätig waren, ist mind. 4 - Die Durchschnittliche Anzahl an Angestellten der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre beträgt mind. 8
Eintragung in das Handelsregister
Nachweis Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Nachweis über die berufliche Qualifikation des verantwortlichen Gesamtprojektleiters / Nachweise zur Führung der Berufsbezeichnung "Ingenieur".
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Es dürfen je Referenz die Leistungsbilder Fachplanung Tragwerksplanung und Objektplanung Ingenieurbauwerke durch jeweils ein separates Projekt nachgewiesen werden. Die Vorlage von mehr als zwei Referenzen je Fachplanung ist nicht erwünscht. Für jede Referenz ist ein Projektdatenblatt mit kurzer Besc … ganz lesenEs dürfen je Referenz die Leistungsbilder Fachplanung Tragwerksplanung und Objektplanung Ingenieurbauwerke durch jeweils ein separates Projekt nachgewiesen werden. Die Vorlage von mehr als zwei Referenzen je Fachplanung ist nicht erwünscht. Für jede Referenz ist ein Projektdatenblatt mit kurzer Beschreibung des Projektes und der erbrachten Leistung einzureichen. Ferner sind die abgefragten Angaben in die Formblätter 08.1_Eigenerklärung Unternehmensreferenz 1 und 08.2_Eigenerklärung Unternehmensreferenz 2 einzutragen. Bezüglich der Referenzprojekte 1 und 2 ist zu beachten, dass diese von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen sind. Mindestanforderungen Die Endabnahme der durch den Bewerber erbrachten Leistungen je Leistungsbild muss für alle Referenzen später als am 31.05.2020 erfolgt sein. Referenz 1 - Neubau - Die Herstellungskosten für Fachplanung Tragwerksplanung und für Objektplanung Ingenieurbau aus der KG300 betragen mind. 1.500.000,00 EUR netto. - Die Referenz fällt in die Honorarzone III oder höher. - Für die Fachplanung Tragwerksplanung wurden die Leistungsphasen 1-6 HOAI vollständig durch den Bewerber erbracht. - Für die Objektplanung Ingenieurbauwerke wurden die Leistungsphasen 1-8 HOAI vollständig durch den Bewerber erbracht. - Bei der Referenz handelt es sich um eine Brücke gem. Anlage 12.2 Gruppe 6 zu § 43 Abs. 4 HOAI. Referenz 2 - Die anrechenbaren Herstellungskosten für Fachplanung Tragwerksplanung und für Objektplanung Ingenieurbau aus der KG300 betragen mind. 1.500.000,00 EUR netto. - Die Referenz fällt in die Honorarzone III oder höher. - Für die Fachplanung Tragwerksplanung wurden die Leistungsphasen 2-5 HOAI vollständig erbracht. - Für die Objektplanung Ingenieurbauwerke wurden die Leistungsphasen 2-5 HOAI vollständig erbracht. - Bei der Referenz handelt es sich um ein Ingenieurbauwerk gem. Anlage 12.2 Gruppe 3 oder 6 zu § 43 Abs. 4 HOAI oder um ein Gebäude gem. Anlage 10.2 zu § 35 Abs 7 HOAI. Es werden ausschließlich Referenzen mit Punkten bewertet, wenn alle oben aufgeführten Mindestanforderungen erfüllt werden. Über die Mindestanforderungen hinaus werden die Referenzen jeweils mit Punkten wie folgt bewertet: Referenz 1 Fachplanung Tragwerksplanung - Herstellkosten (KG300) >= 2,0 Mio. EUR netto = 2 Punkte - Honorarzone IV oder höher = 2 Punkte - Spannweite Brücke = maximal 5 Punkte (>30 m = 3 Punkte, >50 m = 4 Punkte, >80 m = 5 Punkte) - Öffentlicher Auftraggeber = 1 Punkt Objektplanung Ingenieurbauwerke - Herstellkosten (KG300) >= 2,0 Mio. EUR netto = 2 Punkte - Honorarzone IV oder höher = 2 Punkte - Spannweite Brücke = maximal 5 Punkte (>30 m = 3 Punkte, >50 m = 4 Punkte, >80 m = 5 Punkte) - Öffentlicher Auftraggeber = 1 Punkt Insgesamt sind für Referenz 1 maximal 20 Punkte zu erreichen. Referenz 2 Fachplanung Tragwerksplanung - Neubau = 1 Punkt - HOAI LP 1-6 Tragwerksplanung gem. § 51 Abs. 1 HOAI = 1 Punkt - Herstellkosten (KG300) >= 2,0 Mio. EUR netto = 1 Punkte - Honorarzone IV oder höher = 2 Punkte - Brücke gem. Anlage 12.2 Gruppe 6 zu § 43 Abs. 4 HOAI = 2 Punkte - Spannweite = maximal 2 Punkte (>30 m = 1 Punkt, >40 m = 1,5 Punkte, >50 m = 2 Punkte) - Öffentlicher Auftraggeber = 1 Punkt Objektplanung Ingenieurbauwerke - Neubau = 1 Punkt - HOAI LP 2-8 Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 43 Abs. 1 HOAI = 1 Punkt - Herstellkosten (KG300) >= 2,0 Mio. EUR netto = 1 Punkte - Honorarzone IV oder höher = 2 Punkte - Brücke gem. Anlage 12.2 Gruppe 6 zu § 43 Abs. 4 HOAI = 2 Punkte Spannweite = maximal 2 Punkte (>30 m = 1 Punkt, >40 m = 1,5 Punkte, >50 m = 2 Punkte) - Öffentlicher Auftraggeber = 1 Punkt Insgesamt sind für Referenz 2 maximal 20 Punkte zu erreichen. Für die Referenzen 1 und 2 sind insgesamt maximal 40 Punkte zu erreichen. Besteht zwischen mehreren Bewerbern Punktegleichstand, entscheidet die Aktualität der Referenz 1 über die Rangfolge (sollte die Referenz 1 über 2 Projekte nachgewiesen werden, zählt die aktuellere). Sollte die Aktualität der Referenz 1 nicht ausreichen, …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ei … ganz lesenEs gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme# Wertung Ideenskizzen / Honorarangebot / Personalkonzept Der Bieter hat ein erstes Angebot mit jeweils einer Ideenskizze pro Projekt/Brücke (nachfolgende Ideenskizzen genannt) und Personalkonzept einzureichen. Die Bewertung des ersten Angebotes mit den Ideen … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:other-sme# Wertung Ideenskizzen / Honorarangebot / Personalkonzept Der Bieter hat ein erstes Angebot mit jeweils einer Ideenskizze pro Projekt/Brücke (nachfolgende Ideenskizzen genannt) und Personalkonzept einzureichen. Die Bewertung des ersten Angebotes mit den Ideenskizzen und Personalkonzept erfolgt auf der Grundlage der nachfolgenden Bewertungsgewichtung in zwei Stufen: Ideenskizzen 60% = 60 Wertungspunkte Honorarangebot 30% = 30 Wertungspunkte Personalkonzept 10% = 10 Wertungspunkte Die Wertung setzt sich aus insgesamt 100 Wertungspunkten zusammen. 90 Wertungspunkte werden für die Ideenskizzen (2 x 30 Punkte = 60 Punkte) und das Honorarangebot (30 Punkte) am Wertungstag vergeben. Die restlichen 10 Punkte werden in der Verhandlungsphase für das Personalkonzept vergeben. Erste Stufe - Wertungstag: Eine von der Vergabestelle ausgewählte Jury wird zunächst die Ideenskizzen auf Grundlage der vorgegebenen Zuschlagskriterien am Wertungstag bewerten. Die Jury setzt sich zusammen aus Vertretern der Stadt Vaihingen an der Enz, des Gestaltungsbeirats, des Gemeinderats, Mitglieder des Gartenschauausschusses sowie Fachexperten der ausgeschriebenen Leistungsbilder. Die Jury-Mitglieder werden namentlich bei der Aufforderung zur Angebotsabgabe benannt. Auf Grundlage der Bewertung anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien wird ein Bieterranking erstellt. Der Wertungstag wird unter Durchführung des "Zwei-Umschlags-Verfahrens" durchgeführt. Die anonymisiert einzureichenden Ideenskizzen ("Umschlag 1") und der wirtschaftliche Teil das Honorarangebot ("Umschlag 2") werden in einem Stufenverfahren getrennt gewertet. "Umschlag 1" Wertung der Ideenskizzen Die Wertung der Ideenskizzen fließt mit maximal 60 Wertungspunkten in die Gesamtwertung ein, wobei je Brücke maximal 30 Wertungspunkte erzielt werden können. Die Wertung der Ideenskizze wird durch eine Jury durchgeführt. Das Ergebnis der Auswertung der Honorarangebote ist den Mitgliedern der Jury zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt. Die Jury beurteilt folgende Kategorien je Ideenskizze/Brücke: - Qualität der Gestaltung und des Städtebaus = maximal 6 Wertungspunkte - Funktionalität = maximal 6 Wertungspunkte - Qualität der Baukonstruktion = maximal 6 Wertungspunkte - Nachhaltigkeit = maximal 6 Wertungspunkte - Einbindung in die landschaftsräumliche Umgebung = maximal 6 Wertungspunkte Jede Kategorie wird in der Bewertung gleichwertig gewichtet. Jedes Jurymitglied vergibt pro Ideenskizze / Brücke je Kategorie maximal 6 Jurypunkte - 6 Jurypunkte = ausgezeichnet - 5 Jurypunkte = sehr gut - 4 Jurypunkte = gut - 3 Jurypunkte = befriedigend - 2 Jurypunkte = ausreichend - 1 Jurypunkte = mangelhaft - 0 Jurypunkte = ungenügend Die Summe der Jurypunkte je Kategorie geteilt durch die Anzahl der Jurymitglieder ergibt die erreichten Wertungspunkte. Bieter die für die beiden eingereichten Ideenskizzen zusammen weniger als 20 Wertungspunkte = Mindestpunktzahl erhalten, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Deren Umschläge mit Honorarangebot werden nicht geöffnet. Bieter, deren Ideenskizzen in Summe mit mindestens 20 von 60 Wertungspunkten bewertet wurden, werden einer wirtschaftlichen Bewertung der Honorarangebote unterzogen. Deren Umschläge mit Honorarangebot werden geöffnet. "Umschlag 2" Wertung Honorarangebote Nach Erreichen der Mindestpunktzahl mit den Ideenskizzen erfolgt die Bewertung des wirtschaftlichen Teils, der Honorarangebote. Das Honorar fließt mit 30 Wertungspunkten in die Gesamtwertung ein. Der günstigste Bieter erhält in der Wertung der Kosten die volle Punktzahl. Das doppelte der günstigsten Kosten entspricht 0 Punkten. Zwischen diesen beiden Werten wird interpoliert. Bieter, deren Preis bei weniger als 75% des durchschnittlichen Preises liegt, werden gem. § 60 Abs. Abs. 1 VgV zur Vorlage einer Aufklärung aufgefordert. Anschließend wird gem. § 60 Abs. 3-4 VgV entschieden, ob der Bieter vom Verfahren ausgeschlossen wird. Aus der Bewertung der Id …
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4DMZ5NK4 Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hie … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4DMZ5NK4 Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten; Die Teilnahmeformulare sind unter der für den Abruf der Unterlagen angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Verfahrensleitfaden. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter dieser Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind. Bewerberauswahl Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in drei Stufen. Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Stufe 2: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Stufe 3: Schließlich wird unter den Bewerbern anhand der Referenzen beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Nachweis der Eignung / Mindestanforderungen Im Teilnahmeantrag ist die Eignung gemäß den Vorgaben der EU-Auftragsbekanntmachung nachzuweisen. Die vorzulegenden Erklärungen und Nachweise ergeben sich aus den Vorgaben der EU-Auftragsbekanntmachung, der Aufforderung zur Teilnahme am Teilnahmewettbewerb und den Teilnahmeformularen. Hinweis Bewerbergemeinschaften: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen. Sofern ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe), ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Vorstehende Ausfü …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Stadt Vaihingen an der Enz / Eigenbetrieb Bürgergartenschau 2029
Anschrift
Marktplatz 1, 71665 Vaihingen an der Enz
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

3Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.403vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.251 Lose mit Angabe)
202.323 €Zuschlagswert im Median
94.360 € – 448.258 €mittlere Hälfte, 610 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Baden-Württemberg (71 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung de55ec7d-f0b9-4a2d-b880-31c838577194.