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Fachplanung für den Neubau von zwei Brücken über die Enz in Vaihingen an der Enz

Stadt Vaihingen an der Enz / Eigenbetrieb Bürgergartenschau 2029 · Vaihingen an der Enz, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 2509.1veröffentlicht 02.04.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 437 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis Ludwigsburg.

Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Baden-Württemberg (71 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Honorar30 %
  • Ideenskizzen60 %
  • Personalkonzept10 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 7 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Gegenstand der vorliegenden europaweiten Ausschreibung sind die Planungsleistungen der Leistungsbilder Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. Teil 3 Abschnitt 3 HOAI und Fachplanung Tragwerksplanung gem. Teil 4 Abschnitt 1 HOAI für den Neubau von zwei Brücken über die Enz in der Stadt Vaihingen an der Enz.

Beschreibung des Loses

Im Rahmen der planerischen Vorbereitung der Bürgergartenschau Vaihingen ENZÜCKT 2029 wurde eine Brückenkonzeption erstellt, die die Querungen und Verknüpfung über die Enz im Bereich des zukünftigen Gartenschaugeländes betrachtet. Neben mehreren Brückensanierungen sollen auch 2 neue Enzbrücken zwischen dem Stadtteil Rosswag und der Kernstadt Vaihingen an der Enz errichtet werden. Diese beiden Brücken sind Gegenstand des vorliegenden VgV-Verfahrens. Die vom Gemeinderat beschlossene Brückenkonzeption ist als Anlage den VgV-Unterlagen beigefügt. Für das vorliegende VgV-Verfahren sind relevant: - Ziffer 2 des Beschlusses - Seite 4 der Sachverhaltsdarstellung - Folie 1- 8 der Präsentation Gartenschauausschuss durch das Büro Leonhardt, Andrä & Partner Ausgehend von der Ortsmitte Rosswag (Flößerplatz) soll der Radverkehr rechtsseitig der Enz über die bestehende Straßenbrücke (K1649) an der neuen Kelter auf bestehenden Wirtschaftswegen geführt werden. Die Querung der Enz erfolgt über die neu zu planende Fahrradbrücke (ca. 3 m Breite) auf Höhe der Wohn-/Gewerbebebauung "Am Kalkwerk". Der Radweg wird nach der Unterführung der B 10-Brücke auf bestehenden landwirtschaftlichen Wegen am Badplatz vorbei in das zukünftige Gartenschaugebiet und dort über den neu zu planenden "Gartenschausteg" (ca. 5 m Breite) zur Altstadt geführt. Diese Brücke dient dem Rad- und Fußgängerverkehr. Angedacht sind Einfeldträgerbrücken, die aufgrund der flachen Topografie (flache Uferbereiche) und der notwendigen Spannweiten als Bogenbrücken mit einem oben liegenden Tragwerk ausgebildet werden könnte. Grundsätzlich ist die Stadt Vaihingen an der Enz auch offen für andere konstruktive Lösungen, unter Einhaltung der vorgegebenen Kosten. Die Programmaufnahme in das LGVFG für die gesamte Strecke des sog. Lückenschlusses zwischen Rosswag und Kernstadt ist zwischenzeitlich erfolgt. Der konkrete Zuschussantrag ist voraussichtlich im Herbst 2025 zu stellen. Die beiden Brücken sind bis spätestens Ende 2028, als wesentlicher Bestandteil zur Durchführung der Gartenschau im Veranstaltungsjahr 2029, fertigzustellen. Für die Planung der beiden Brücken sucht die Stadt Vaihingen an der Enz einen Planer zur Erfüllung der Leistungsbilder Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. Teil 3 Abschnitt 3 HOAI und Fachplanung Tragwerksplanung gem. Teil 4 Abschnitt 1 HOAI. Die Beauftragung beider Leistungsbilder erfolgt in einem Vertrag. Die Beauftragung erfolgt in Stufen, zunächst bis Leistungsphase 5 HOAI. Die Bauherrenschaft der beiden Brücken obliegt zwei unterschiedlichen kommunalen Akteuren. Diese sind nachfolgend benannt: Stadt Vaihingen an der Enz, Marktplatz 1, 71665 Vaihingen an der Enz und Eigenbetrieb Bürgergartenschau 2029, Marktplatz 1, 71665 Vaihingen an der Enz Daher werden nach Abschluss des Verfahrens zwei Verträge mit dem bezuschlagten Bewerber geschlossen. Für die Realisierung der beiden Brückenneubauten werden durch den Auftraggeber maximal EUR 4,1 Mio. netto budgetiert. Der Betrag sollte unterschritten werden und beinhaltet sämtliche Bau- und Baunebenkosten sowie etwaige Baukostensteigerungen bis zur Gesamtfertigstellung der beschriebenen Leistung. Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben, sollte sich im Verfahren abzeichnen, dass die Kostenobergrenze von EUR 4,1 Mio. netto überschritten wird. Die Teilnehmer werden angehalten, den o.g. Fertigstellungszeitraum einzuhalten. Nähere Einzelheiten, insbesondere detaillierte Anforderungsbeschreibungen, werden den zur Angebotsabgabe ausgewählten Unternehmer mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis
HonorarGewichtung (Punkte, genau) 30Honorarangebot 30% = 30 Wertungspunkte Der günstigste Bieter erhält in der Wertung der Kosten die volle Punktzahl. Das doppelte der günstigsten Kosten entspricht 0 Punkten. Zwischen diesen beiden Werten wird interpoliert.
Qualität
IdeenskizzenGewichtung (Punkte, genau) 60Ideenskizzen 60% = 60 Wertungspunkte Eine von der Vergabestelle ausgewählte Jury wird zunächst die Ideenskizzen auf Grundlage der vorgegebenen Kategorien am Wertungstag bewerten. Die Jury setzt sich zusammen aus Vertretern der Stadt Vaihingen an der Enz, des Gestaltungsbeirats, des Gemeinderats, Mitglieder des Gartenschauausschusses sowie Fachexperten der ausgeschriebenen Leistungsbilder. Die Wertung der Ideenskizzen fließt mit maximal 60 Wertungspunkten in die Gesamtwertung ein, wobei je Brücke maximal 30 Wertungspunkte erzielt werden können. Die Wertung der Ideenskizze wird durch eine Jury durchgeführt. Das Ergebnis der Auswertung der Honorarangebote ist den Mitgliedern der Jury zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt. Die Jury beurteilt folgende Kategorien je Ideenskizze/Brücke: - Qualität der Gestaltung und des Städtebaus = maximal 6 Wertungspunkte - Funktionalität = maximal 6 Wertungspunkte - Qualität der Baukonstruktion = maximal 6 Wertungspunkte - Nachhaltigkeit = maximal 6 Wertungspunkte - Einbindung in die landschaftsräumliche Umgebung = maximal 6 Wertungspunkte Jede Kategorie wird in der Bewertung gleichwertig gewichtet. Jedes Jurymitglied vergibt pro Ideenskizze / Brücke je Kategorie maximal 6 Jurypunkte - 6 Jurypunkte = ausgezeichnet - 5 Jurypunkte = sehr gut - 4 Jurypunkte = gut - 3 Jurypunkte = befriedigend - 2 Jurypunkte = ausreichend - 1 Jurypunkte = mangelhaft - 0 Jurypunkte = ungenügend Die Summe der Jurypunkte je Kategorie geteilt durch die Anzahl der Jurymitglieder ergibt die erreichten Wertungspunkte. Bieter die für die beiden eingereichten Ideenskizzen zusammen weniger als 20 Wertungspunkte = Mindestpunktzahl erhalten, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Deren Umschläge mit Honorarangebot werden nicht geöffnet. Bieter, deren Ideenskizzen in Summe mit mindestens 20 von 60 Wertungspunkten bewertet wurden, werden einer wirtschaftlichen Bewertung der Honorarangebote unterzogen. Deren Umschläge mit Honorarangebot werden geöffnet. Details zur Erstellung, Inhalt und Abgabe der Ideenskizzen sind dem beigefügten Verfahrensleitfaden zu entnehmen.
Qualität
PersonalkonzeptGewichtung (Punkte, genau) 10Personalkonzept 10% = 10 Wertungspunkte Die Wertung des Personalkonzepts wird auf Grundlage folgender Kriterien vorgenommen: - 30 % Personalkapazitäten über die volle Projektlaufzeit (3 Punkte) - 20 % Nachweis ausreichender Vertretungen zur Vermeidung von Verzögerungen bei Ausfall von Personal (2 Punkte) - 10 % schlüssiges Konzept zur Betreuung der Baustelle vor Ort (1 Punkt) - 20 % Zu erwartende Kosten, die aus dem Konzept zur Betreuung der Baustelle vor Ort hervorgehen (2 Punkte) - 10 % Berufserfahrung Projektleiter (1 Punkt) - 5 % Berufserfahrung stellvertretender Projektleiter (0,5 Punkte) - 5 % durchschnittliche Berufserfahrung Projektmitarbeiter (0,5 Punkte) Details zur Erstellung, Inhalt und Abgabe des Personalkonzeptes sind dem beigefügten Verfahrensleitfaden zu entnehmen.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstraße 17, 76131 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ei … ganz lesenEs gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Wertung Ideenskizzen / Honorarangebot / Personalkonzept Der Bieter hat ein erstes Angebot mit jeweils einer Ideenskizze pro Projekt/Brücke (nachfolgende Ideenskizzen genannt) und Personalkonzept einzureichen. Die Bewertung des ersten Angebotes mit den Ideenskizzen und Personalkonzept erfolgt auf de … ganz lesenWertung Ideenskizzen / Honorarangebot / Personalkonzept Der Bieter hat ein erstes Angebot mit jeweils einer Ideenskizze pro Projekt/Brücke (nachfolgende Ideenskizzen genannt) und Personalkonzept einzureichen. Die Bewertung des ersten Angebotes mit den Ideenskizzen und Personalkonzept erfolgt auf der Grundlage der nachfolgenden Bewertungsgewichtung in zwei Stufen: Ideenskizzen 60% = 60 Wertungspunkte Honorarangebot 30% = 30 Wertungspunkte Personalkonzept 10% = 10 Wertungspunkte Die Wertung setzt sich aus insgesamt 100 Wertungspunkten zusammen. 90 Wertungspunkte werden für die Ideenskizzen (2 x 30 Punkte = 60 Punkte) und das Honorarangebot (30 Punkte) am Wertungstag vergeben. Die restlichen 10 Punkte werden in der Verhandlungsphase für das Personalkonzept vergeben. Erste Stufe - Wertungstag: Eine von der Vergabestelle ausgewählte Jury wird zunächst die Ideenskizzen auf Grundlage der vorgegebenen Zuschlagskriterien am Wertungstag bewerten. Die Jury setzt sich zusammen aus Vertretern der Stadt Vaihingen an der Enz, des Gestaltungsbeirats, des Gemeinderats, Mitglieder des Gartenschauausschusses sowie Fachexperten der ausgeschriebenen Leistungsbilder. Die Jury-Mitglieder werden namentlich bei der Aufforderung zur Angebotsabgabe benannt. Auf Grundlage der Bewertung anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien wird ein Bieterranking erstellt. Der Wertungstag wird unter Durchführung des "Zwei-Umschlags-Verfahrens" durchgeführt. Die anonymisiert einzureichenden Ideenskizzen ("Umschlag 1") und der wirtschaftliche Teil das Honorarangebot ("Umschlag 2") werden in einem Stufenverfahren getrennt gewertet. "Umschlag 1" Wertung der Ideenskizzen Die Wertung der Ideenskizzen fließt mit maximal 60 Wertungspunkten in die Gesamtwertung ein, wobei je Brücke maximal 30 Wertungspunkte erzielt werden können. Die Wertung der Ideenskizze wird durch eine Jury durchgeführt. Das Ergebnis der Auswertung der Honorarangebote ist den Mitgliedern der Jury zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt. Die Jury beurteilt folgende Kategorien je Ideenskizze/Brücke: - Qualität der Gestaltung und des Städtebaus = maximal 6 Wertungspunkte - Funktionalität = maximal 6 Wertungspunkte - Qualität der Baukonstruktion = maximal 6 Wertungspunkte - Nachhaltigkeit = maximal 6 Wertungspunkte - Einbindung in die landschaftsräumliche Umgebung = maximal 6 Wertungspunkte Jede Kategorie wird in der Bewertung gleichwertig gewichtet. Jedes Jurymitglied vergibt pro Ideenskizze / Brücke je Kategorie maximal 6 Jurypunkte - 6 Jurypunkte = ausgezeichnet - 5 Jurypunkte = sehr gut - 4 Jurypunkte = gut - 3 Jurypunkte = befriedigend - 2 Jurypunkte = ausreichend - 1 Jurypunkte = mangelhaft - 0 Jurypunkte = ungenügend Die Summe der Jurypunkte je Kategorie geteilt durch die Anzahl der Jurymitglieder ergibt die erreichten Wertungspunkte. Bieter die für die beiden eingereichten Ideenskizzen zusammen weniger als 20 Wertungspunkte = Mindestpunktzahl erhalten, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Deren Umschläge mit Honorarangebot werden nicht geöffnet. Bieter, deren Ideenskizzen in Summe mit mindestens 20 von 60 Wertungspunkten bewertet wurden, werden einer wirtschaftlichen Bewertung der Honorarangebote unterzogen. Deren Umschläge mit Honorarangebot werden geöffnet. "Umschlag 2" Wertung Honorarangebote Nach Erreichen der Mindestpunktzahl mit den Ideenskizzen erfolgt die Bewertung des wirtschaftlichen Teils, der Honorarangebote. Das Honorar fließt mit 30 Wertungspunkten in die Gesamtwertung ein. Der günstigste Bieter erhält in der Wertung der Kosten die volle Punktzahl. Das doppelte der günstigsten Kosten entspricht 0 Punkten. Zwischen diesen beiden Werten wird interpoliert. Bieter, deren Preis bei weniger als 75% des durchschnittlichen Preises liegt, werden gem. § 60 Abs. Abs. 1 VgV zur Vorlage einer Aufklärung aufgefordert. Anschließend wird gem. § 60 Abs. 3-4 VgV entschieden, ob der Bieter vom Verfahren ausgeschlossen wird. Aus der Bewertung der Ideenskizzen sowie der Bewertung der Honorar …
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4DMZMLGM# Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich h … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP4DMZMLGM# Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten. Die Teilnahmeformulare sind unter der für den Abruf der Unterlagen angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Verfahrensleitfaden. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter dieser Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind. Die folgenden Termine für die Durchführung des Vergabeverfahrens stehen unter Vorbehalt: - 12.11.2025: Einreichung Angebot, Ideenskizzen, Personalkonzept - 08.12.2025: Wertungstag - KW 50/51 (2025): Verhandlungsphase (vsl. Verhandlungstag ist der 15.12.2025) - KW 3 (2026): Einreichung finales Angebot - KW 05/06 (2026): Gemeinderatssitzung - KW 06-08 (2026): Zuschlagserteilung - 31.03.2026: Ende der Bindefrist Kostenerstattung für die Teilnahme am Vergabeverfahren Für das Bearbeiten und Erstellen der Teilnahmeanträge (Phase 1) wird den Bewerbern keine Entschädigung gewährt. Die eingereichten Bewerbungsunterlagen verbleiben bei der Vergabestelle. Für das Bearbeiten und Erstellen des Angebots inkl. der Ideenskizzen und Personalkonzept in Phase 2 wird den Bietern eine pauschalierte Entschädigung gewährt. Die Bieter, die ein den Anforderungen des Vergabeverfahrens entsprechendes, wertbares Angebot inkl. der Ideenskizzen und Personalkonzept abgegeben haben, erhalten eine pauschalierte Kostenerstattung in folgender Höhe: 12.500 EUR netto. Die Teilnahme an etwaigen Verhandlungsgesprächen wird nicht gesondert vergütet. Einzelheiten erhalten die Bieter in den Angebotsunterlagen. Vorbefasste Unternehmen Die Vergabestelle hat im Zusammenhang mit dem Projekt "Neubau von zwei Brücken für die Bürgergartenschau 2029 in Vaihingen an der Enz" bereits auf die Unterstützung dritter Unternehmen zurückgegriffen. Die Vergabestelle wird vor diesem Hintergrund allen Bewerbern, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, die einschlägigen Informationen, die im Zusammenhang mit der Einbeziehung dieser Unternehmen ausgetauscht wurden oder daraus resultieren, mit Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung stellen § 7 Abs. 2 VgV. Den vorbefassten Unternehmen ist es unbenommen, sich an diesem Vergabeverfahren zu beteiligen

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Werner Sobek AG, Stuttgart3

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Stadt Vaihingen an der Enz / Eigenbetrieb Bürgergartenschau 2029
Anschrift
Marktplatz 1, 71665 Vaihingen an der Enz
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

3Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.403vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.251 Lose mit Angabe)
202.323 €Zuschlagswert im Median
94.360 € – 448.258 €mittlere Hälfte, 610 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 27.08.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6e6b08d0-d658-4d84-b3ee-3166b7217e66.