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vergebenEU-weitBeratungPlanung

Fachplanerleistungen „Sicherheitsberatung“ für das Projekt Neubau Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) in Berlin, VOEK 064-25

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Bonn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen VOEK 064-25veröffentlicht 20.08.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 607 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Bonn.

Alle Ausschreibungen: Beratung in Nordrhein-Westfalen (31 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 74 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
88 Monate15.09.2025 – 31.12.2032
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Bonn53119, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 132 Tage (416 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (171 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 35 %, Leistung und Qualität 65 %.

  • Preis: Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamthonorar erhält die Höchstpunktzahl Für das Zuschlagskriterium „Preis“, gewichtet mit insgesamt 35 %, sind max. 350 Wertungspunkte erreichbar.35 %
  • Personal- und Organisationskonzepts ________________________________ Insgesamt sind in dem Kriterium Qualität 650 Wertungspunkte (= 65 % der Wichtung des Einzelkriteriums x 10 Leistungspunkte) erreichbar.20 %
  • Beratungskonzept ________________________ Insgesamt sind in dem Kriterium Qualität 650 Wertungspunkte (= 65 % der Wichtung des Einzelkriteriums x 10 Leistungspunkte) erreichbar.25 %
  • Qualifikation und Erfahrung des angebotenen Projektteams (Projektleiter und stv. Projektleiter) ___________________ Insgesamt sind in dem Kriterium Qualität 650 Wertungspunkte (= 65 % der Wichtung des Einzelkriteriums x 10 Leistungspunkte) erreichbar.20 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5,8 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,2 Punkte
25 % teurer−7 Punkte
50 % teurer−11,7 Punkte
100 % teurer−17,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2032
    vor 14 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 3 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) benötigt eine neue Unterbringung am Standort Berlin. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) beabsichtigt als Eigentümerin und Bauherrin die Umsetzung dieses Bedarfs in einem Neubau. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist - anknüpfend an die bisherigen Planungsergebnisse - die Vergabe von Leistungen zum Leistungsbild „Sicherheitsberatung“ für das Projekt Neubau Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) in Berlin.

Beschreibung des Loses

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) beabsichtigt als Auftraggeberin (AG), auf dem Nachbargrundstück des Europahauses in der Anhalter Straße (mit einer Grundstücksgröße von ca. 9.944 m2) einen Neubau mit ca. 38.840 m2 BGF für 762 Arbeitsplätze zu errichten. Der Neubau wird zur künftigen Nutzung durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) sowie für zusätzliche Flächen für eine weitere ministerielle Nutzung errichtet. Die Generalplanungsleistungen für das Projekt werden im Anschluss an einen europaweit bekanntgemachten RPW-Realisierungswettbewerb (EU-Auftragsbekanntmachung 395950-2024 bzw. 403193-2024 vom 01.07.2024) an einen anderen AN vergeben. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist - anknüpfend an die bisherigen Planungsergebnisse - die Vergabe von Fachplanerleistungen „Sicherheitsberatung“. Die Sicherheitsberatung soll für die Bereiche Neubau und Freianlagen die Sicherheitsberatung durchführen und sich dabei laufend mit der AG, dem Generalplaner, den Fachplanern sowie dem späteren Gebäudebetreiber abstimmen. Die Vergabestrategie für die Umsetzung der Maßnahme ist zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses folgendermaßen festgelegt: Vorbehaltlich der Ergebnisse einer Markterkundung oder einer abschließenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung priorisiert die BImA nach entsprechender Ausschreibung und Beauftragung eine weitere Planung, die Realisierung und den späteren Betrieb des Projektes im Rahmen einer Öffentlich-Privaten Partnerschaft; alternativ eine weitere Planung und Realisierung des Projektes durch einen Generalunternehmer. Daneben kommt eine Projektrealisierung auf der Grundlage einer von dem beauftragten Generalplaner erstellten Ausführungsplanung in Betracht. Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Preis
Preis: Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamthonorar erhält die Höchstpunktzahl Für das Zuschlagskriterium „Preis“, gewichtet mit insgesamt 35 %, sind max. 350 Wertungspunkte erreichbar.Gewichtung (dezimal, genau) 0,35Das wertungsrelevante Angebotshonorar ermittelt sich auf Basis der bereitgestellten Honorarblätter.
Qualität
Personal- und Organisationskonzepts ________________________________ Insgesamt sind in dem Kriterium Qualität 650 Wertungspunkte (= 65 % der Wichtung des Einzelkriteriums x 10 Leistungspunkte) erreichbar.Gewichtung (dezimal, genau) 0,2Personal- und Organisationskonzepts (gewichtet mit 0,20): Der Bieter hat mit seinem Angebot ein Personal- und Organisationskonzepts einzureichen. Die Bewertung erfolgt entsprechend den Angaben in den Ausschreibungsunterlagen. Grundlage der Konzeptbewertung ist das mit dem (Erst-)Angebot eingereichte Konzept. Soweit der Zuschlag nicht bereits auf das Erstangebot erfolgt, stützt sich die qualitative Bewertung ergänzend auf die Eindrücke der Auftraggeberin aus der die Angebotsinhalte erläuternden Angebotspräsentation des Bieters.
Qualität
Beratungskonzept ________________________ Insgesamt sind in dem Kriterium Qualität 650 Wertungspunkte (= 65 % der Wichtung des Einzelkriteriums x 10 Leistungspunkte) erreichbar.Gewichtung (dezimal, genau) 0,25Beratungskonzept (gewichtet mit 0,25): Der Bieter hat mit seinem Angebot ein Beratungskonzept einzureichen. Die Bewertung erfolgt entsprechend den Angaben in den Ausschreibungsunterlagen. Grundlage der Konzeptbewertung ist das mit dem (Erst-)Angebot eingereichte Konzept. Soweit der Zuschlag nicht bereits auf das Erstangebot erfolgt, stützt sich die qualitative Bewertung ergänzend auf die Eindrücke der Auftraggeberin aus der die Angebotsinhalte erläuternden Angebotspräsentation des Bieters.
Qualität
Qualifikation und Erfahrung des angebotenen Projektteams (Projektleiter und stv. Projektleiter) ___________________ Insgesamt sind in dem Kriterium Qualität 650 Wertungspunkte (= 65 % der Wichtung des Einzelkriteriums x 10 Leistungspunkte) erreichbar.Gewichtung (dezimal, genau) 0,2Qualifikation und Erfahrung des angebotenen Projektteams (Projektleiter und stv. Projektleiter) (gewichtet mit 0,20). Die Bewertung erfolgt entsprechend den Angaben in den Ausschreibungsunterlagen.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
15.09.2025
Vertragsende
31.12.2032
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Vertragsbeginn mit Auftragserteilung (spätestens zum 15.09.2025) Vertragsende mit Optionen: Vertragsende Stufe 1 und 2: 30. März 2026 Vertragsende Stufe 3 und 4 (optional): 30. April 2027 Vertragsende Stufe 6 (optional) : 31. Januar 2029 Vertragsende Stufe 5 und 7 (optional): 31. Dezember 2032
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str.16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabeunterlagen, insbesondere diese Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen … ganz lesenDie Vergabeunterlagen, insbesondere diese Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen erkennbare Unklarheiten oder verstoßen diese erkennbar gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Vergabestelle unverzüglich - spätestens jedoch mit der Angebotsabgabe - schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren. Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Von zur Mühlen´sche GmbH, Bonn2

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 715 (Dienstleistungen im Bauwesen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

167vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (165 Lose mit Angabe)
690.258 €Zuschlagswert im Median
377.324 € – 1,25 Mio. €mittlere Hälfte, 37 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Beratung in Nordrhein-Westfalen (31 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 10.03.2025
  3. BekanntmachungFrist 10.03.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung cdaeed9f-29cf-4b49-9ea3-091275619a09.