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Fachlich-konzeptionelle Erarbeitung der Module 1-9 im Rahmen der Neukonzeption der Hinweise zum Vollzug der Eingriffsregelung - HVE (2009)

Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg · Potsdam, Brandenburg

Aktenzeichen VV-2026-0003veröffentlicht 22.04.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 165 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
1 Jahr01.06.2026 – 01.06.2027, bis zu 3 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Potsdam14467, Brandenburg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabemarktplatz.brandenburg.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 62 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (7 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Angebotspreis50 %
  • Bewertung der fachlichen und inhaltlichen Qualität des Angebots50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 7 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
    vor 6 Monaten
  3. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über vergabemarktplatz.brandenburg.de
    vor 5 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 13:00 Uhr
    vor 5 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 01.06.2027
    vor 5 Monaten
  6. Bindefrist endet
    1 Monat ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 4 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Gegenstand der Vergabe ist eine fachlich-konzeptionelle Leistung zur inhaltlichen Erarbeitung sowie zur methodischen und redaktionellen Ausgestaltung von vorgegebenen Modulen für die Hinweise zum Vollzug der Eingriffsregelung (HVE). Die HVE dienen als Leitfaden zur praktischen Anwendung der Eingriffsregelung in Brandenburg nach dem Bundesnaturschutzgesetz und dem Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetz und sind als Vollzugshinweise strukturiert. Die Leistung umfasst die vollständige inhaltliche Ausarbeitung aller zugehörigen Teil- und Untermodule der jeweilig aufgerufenen Module. Die Modultexte sollen so entwickelt werden, dass sie eine praktische und nachvollziehbare Anwendung der Eingriffsregelung ermöglichen. Sie müssen klar strukturiert und vollzugstauglich sein und den relevanten fachlichen und rechtlichen Anforderungen gerecht werden. Der Leistungsgegenstand umfasst sowohl die inhaltliche Erarbeitung der Module als auch deren methodische Aufbereitung und redaktionelle Integration in die vorgegebene Gesamtstruktur der HVE. Ziel der Vergabe ist die Erstellung fachlich belastbarer, rechtlich konsistenter und redaktionell abgestimmter Modultexte, die nahtlos in den Gesamtleitfaden integriert werden. Das Leistungsergebnis besteht in klar strukturierten, vollzugstauglichen Leitfadenbestandteilen mit eindeutig definiertem Inhalt und Umfang. Im Jahr 2026 sind die Module 3 und 4 verbindlich zu bearbeiten. Die Module 2, 6, 7 und 9 im Jahr 2027, die Module 1 ,5, 8 und die Endredaktion im Jahr 2028 und die Schulung im Jahr 2029 sind als Optionen ausgestaltet und können nach schriftlicher Ausübung des Optionsrechts durch den Auftraggeber beauftragt werden. Ein Anspruch auf Beauftragung der optionalen Module und Leistungspunkte besteht nicht. Die Laufzeit des Vertrages endet am 31.12.2026 und verlängert sich bei im Falle der Beauftragung der optionalen Leistungen entsprechend. Modul 1 "Rechtliche Grundlagen und Systematik" (M1.1-M1.4) Modul 2 "Eingriffstatbestand und Rechtsfolgen" (M2.1-M2.4) Modul 3 "Vermeidung, Ausgleich & Ersatz" (M3.1-M3.8) Modul 4 "Unterlagen, Methodik & Dokumentation" (M4.1-M4.7) Modul 5 "Bezüge zu anderen Instrumenten" (M5.1-M5.9) Modul 6 "Umsetzung, Sicherung und Pflege" (M6.1-M6.5) Modul 7 "Ersatzzahlung" (M7.1-M7.4) Modul 8 "Flächenpools und Bevorratung von Maßnahmen" (M8.1-M8.3) Modul 9 "Beispiele für die Anwendung der HVE für bestimmte Vorhabentypen" (M9.1-M9.9) Ein weiterer Bestandteil der Bearbeitung sind Abstimmungen mit dem Auftraggeber sowie anderen relevanten Akteuren, wie Naturschutzbehörden und Fachabteilungen des MLEUV. Diese Abstimmungen sollen sicherstellen, dass alle Modulinhalte den rechtlichen Vorgaben und den praktischen Anforderungen entsprechen.

Beschreibung des Loses

Von den insgesamt neun Modulen werden im Jahr 2026 zwei Module verbindlich beauftragt; die weiteren sieben Module sind als einzeln zu kalkulierende Optionen ausgestaltet, auf deren Beauftragung kein Anspruch besteht, die jedoch mit einer Vorlaufzeit von jeweils zwei Monaten innerhalb der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich durch den Auftraggeber beauftragt werden. Im Jahr 2026 sind die Module 3 und 4 verbindlich zu bearbeiten. Die Bearbeitung erfolgt auf Grundlage der jeweils geltenden Fassung der §§ 13 bis 18 des Bundesnaturschutzgesetzes sowie der §§ 6 und 7 des Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetzes. Zu beachten ist ferner die einschlägige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Oberverwaltungsgerichts Berlin Brandenburg. Sofern sich im Zuge aktueller Gesetzgebungsaktivitäten Änderungen der Rechtslage ergeben, ist eine entsprechende Anpassung der Ausarbeitung vorzunehmen. Als Grundlagen der Bearbeitung sind verbindlich heranzuziehen: - die HVE in der Fassung von 2009 - das Gutachten zur Analyse, Bewertung und Systematisierung des Änderungsbedarfs der HVE (2009), erstellt von Fugmann Janotta Partner aus dem Jahr 2025 (welches zu Vertragsbeginn überreicht wird) - vorgegebene Gliederungsstruktur der zukünftigen HVE - die zum jeweiligen Bearbeitungszeitpunkt geltende Gesetzeslage einschließlich einschlägiger Rechtsprechung - der aktuelle Methodenstandard. Sämtliche Inhalte sind durchgängig und konsistent auf der Grundlage der verbal-argumentativen Methodik zu erarbeiten. Der Bezug zu den jeweils betroffenen Schutzgütern ist sowohl bei der Beschreibung von Beeinträchtigungen als auch bei der Herleitung und Ausgestaltung von Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen herzustellen. Bearbeitung 2026 - Modul 3 "Vermeidung, Ausgleich & Ersatz" (M3.1-M3.8) - Modul 4 "Unterlagen, Methodik & Dokumentation" (M4.1-M4.7) Für die Bearbeitung sind die vom Auftraggeber bereitgestellten Unterlagen verbindlich zu verwenden. Dies sind insbesondere: - das Gutachten von Fugmann Janotta Partner (2025) - die Fassung der HVE aus dem Jahr 2009 - Hinweise aus der Vollzugspraxis - Arbeitshilfe Betriebsintegrierte Kompensation - Beiträge anderer Fachabteilungen des MLEUV - einschlägige Regelungen und Vollzugshinweise anderer Bundesländer Die Unterlagen werden vollständig durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Der Auftragnehmer hat diese Unterlagen fachlich auszuwerten und in der Bearbeitung sachgerecht zu berücksichtigen. Sofern bei der Bearbeitung der einzelnen Module vorgeschlagene Beispiele aus dem Gutachten von Fugmann Janotta Partner aus Dokumenten anderer Bundesländer bzw. der Bundeskompensationsverordnung angewandt bzw. adaptiert werden, ist die vorherige Bestätigung des Auftraggebers erforderlich. Eine Anpassung der verbindlich vorgegebenen Gliederungsstruktur bedarf der vorherigen Bestätigung durch den Auftraggeber. Für detaillierte Beschreibungen der Module siehe Vergabeunterlagen Teil B - LeistungsVZ Nr. 2 und 3.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Angebotspreis50 %
Bewertung der fachlichen und inhaltlichen Qualität des Angebots50 %
Preis
AngebotspreisDie Ermittlung des Preises (P) erfolgt auf Grundlage der im Preisblatt vom Bieter ausgewiesenen Gesamtkosten (Summe der Einzelpreise der Grundleistung und der optionalen Leistungen) für die Durchführung des Vorhabens (brutto) unter Berücksichtigung etwaiger Rabatte.
Qualität
Bewertung der fachlichen und inhaltlichen Qualität des AngebotsZur Bewertung der fachlichen und inhaltlichen Qualität des Angebots des Bieters sind mit dem Angebot ein methodisches Konzept gemäß den Vorgaben des Leistungsverzeichnisses vorzulegen. Formale Anforderungen Umfang: maximal 5 Seiten DIN A4 (exkl. Deckblatt und Inhaltsverzeichnis) Das Konzept ist entsprechend der nachstehenden Gliederung (Ziffern 1-6) zu strukturieren. Inhalte, die außerhalb der vorgegebenen Gliederung dargestellt werden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt. Verbindliche Gliederung des Konzepts Das methodische Konzept ist wie folgt zu gliedern: 1. Vollständigkeit des Konzepts/ Bezugnahme auf alle Leistungspunkte Darstellung, wie die vollständige und widerspruchsfreie Bearbeitung aller ausgeschriebenen Leistungen sichergestellt wird. 2. Nachvollziehbarkeit und fachlich-methodische Qualität des Vorgehens Darstellung der methodischen Vorgehensweise zur sachgerechten Erbringung sämtlicher ausgeschriebener Leistungen unter Berücksichtigung der Vergabeunterlagen. Die Darstellung muss in sich schlüssig, fachlich fundiert und nachvollziehbar sein. 3. Modulübergreifende Systematik und Konsistenz Darstellung der methodischen Ansätze zur Gewährleistung einer einheitlichen Struktur sowie fachlichen und inhaltlichen Konsistenz über alle Module hinweg. 4. Arbeitsorganisation und Zeitplan Darstellung der Projektorganisation, der wesentlichen Arbeitsschritte und Meilensteine sowie der Sicherstellung einer termingerechten Umsetzung. 5. Zielgruppen- und anwendungsbezogene Ausgestaltung Darstellung, wie die Ergebnisse adressatenorientiert und anwendungsbezogen für die Vollzugspraxis aufbereitet werden, insbesondere unter Berücksichtigung der maßgeblichen Rechtsvorschriften und der praktischen Anforderungen der beteiligten Akteure. 6. Innovative Ansätze Darstellung ggf. vorgesehener innovativer oder weiterentwickelnder Ansätze mit nachvollziehbarem Mehrwert für Qualität, Effizienz oder Vollzugstauglichkeit. Für die Bewertung der fachlichen und inhaltlichen Qualität des Angebots werden die nachstehenden Unterkriterien wie nachfolgend beschrieben gebildet. Es werden bei der Bewertung je Unterkriterium jeweils 0 bis 5 Punkte vergeben (Leistungspunkte) und diese mit den jeweiligen Gewichtungsanteilen multipliziert. Die maximale erreichbare Gesamtpunktzahl beträgt 500 Punkte. Vollständigkeit des Konzepts (Bezugnahme auf alle Leistungspunkte) ~ 30 % der Leistungspunkte Nachvollziehbarkeit und fachlich-methodische Qualität des Vorgehens zur sachgerechten Erbringung sämtlicher ausgeschriebener Leistungen ~ 30 % der Leistungspunkte Modulübergreifende Systematik und Konsistenz ~ 10 % der Leistungspunkte Nachvollziehbarkeit der dargelegten Arbeitsorganisation und Zeitplanung ~ 10 % der Leistungspunkte Darstellung der Zielgruppen- und anwendungsbezogenen Ausgestaltung ~ 15 % der Leistungspunkte Darstellung Innovativer Ansätze ~ 5 % der Leistungspunkte

Eignung12 von 12 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
Nachweis, dass der Bewerber im Berufs- oder Handelsregister nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bewerber niedergelassen ist, eingetragen ist oder auf andere Weise den Beruf erlaubt ausüben darf. Bei freiberuflich tätigen Personen im Sinne von § 18 Absatz 1 Nummer 1 EStG wird auch der … ganz lesenNachweis, dass der Bewerber im Berufs- oder Handelsregister nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bewerber niedergelassen ist, eingetragen ist oder auf andere Weise den Beruf erlaubt ausüben darf. Bei freiberuflich tätigen Personen im Sinne von § 18 Absatz 1 Nummer 1 EStG wird auch der Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft, Kammer oder dergleichen oder der Nachweis der Meldung der steuerpflichtigen Leistungen beim zuständigen Finanzamt als gleichwertig anerkannt. Von Bewerbern aus anderen EUMitgliedstaaten ist eine Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung eines in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU1 aufgeführten Berufs- oder Handelsregister beizufügen.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Die Betriebshaftpflichtversicherung muss eine Deckung über EUR 3.000.000 EUR für Personenschäden und über EUR 1.000.000 EUR für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedstadt der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen aus … ganz lesenDie Betriebshaftpflichtversicherung muss eine Deckung über EUR 3.000.000 EUR für Personenschäden und über EUR 1.000.000 EUR für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedstadt der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen ausweisen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die geforderte Berufshaftpflichtversicherung kann auch durch die Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, mit der es den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Der Nachweis bzw. die Erklärung, aus dem die Versicherungssummen und die Deckung pro Versicherungsjahr hervorgehen müssen, dürfen nicht älter als zwölf Monate sein und müssen der Bewerbung beiliegen. Von Bewerber-/Bietergemeinschaften ist der Nachweis für jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft vorzulegen.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Erklärung über die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre
Anzahl der Führungskräfte
Erklärung über die durchschnittliche Anzahl der Führungskräfte im Unternehmen innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre
Allgemeiner Jahresumsatz
Erklärung über den Gesamtumsatz innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre
Spezifischer Jahresumsatz
Erklärung über den Umsatz des Bieters in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Vorstellung der personellen Ressourcen sowie der Qualifikation der vorgesehenen Bearbeiter insbesondere der projektleitenden Mitarbeiter
Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Angabe der Fachkräfte oder der Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
Versorgungssicherheit
Nachweis, dass der Bieter über ausreichend qualifiziertes Personal verfügt, um auch bei Ausfall einzelner Bearbeiter die Leistung qualitäts- und fachgerecht erbringen zu können (Nachweis: Eigenerklärung).
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Nachweis von in den letzten fünf Jahren erbrachten Aufträge im Bereich der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung, insbesondere der Erstellung von Konzepten und Methoden sowie der Beratung in Planungen und Genehmigungsverfahren.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Nachweis von Erfahrungen und Kenntnissen im Bereich der inhaltlichen und methodischen Aufbereitung komplexer fachlicher und rechtlicher Sachverhalte der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.06.2026
Vertragsende
01.06.2027
Verlängerung
bis zu 3-mal: Im Falle der Beauftragung der optionalen Leistungen verlängert sich die Vertragslaufzeit entsprechend: Im Fall der Beauftragung der für das Jahr 2027 vorgesehenen optionalen Leistungen (Module 2, 6, 7 und 9) verlängert sich der Vertrag bis zum 31.12.2027. Im Fall der Beauftragung der … ganz lesenbis zu 3-mal: Im Falle der Beauftragung der optionalen Leistungen verlängert sich die Vertragslaufzeit entsprechend: Im Fall der Beauftragung der für das Jahr 2027 vorgesehenen optionalen Leistungen (Module 2, 6, 7 und 9) verlängert sich der Vertrag bis zum 31.12.2027. Im Fall der Beauftragung der für das Jahr 2028 vorgesehenen optionalen Leistungen (Module 1, 5, 8 und Endredaktion) verlängert sich der Vertrag bis zum 31.12.2028 Im Fall der Beauftragung der für das Jahr 2029 vorgesehenen optionalen Leistungen (Schulungen) verlängert sich der Vertrag bis zum 31.12.2029
Optionen
Die Module 2, 6, 7 und 9 im Jahr 2027 sowie die Module 1, 5 ,8 und die Endredaktion im Jahr 2028, die Schulungen im Jahr 2029 und ein Fachgespräch vor einem Gremium können bedarfsabhängig innerhalb der entsprechend verlängerten Vertragslaufzeit beauftragt werden und sind im Preisangebot einzukalkuli … ganz lesenDie Module 2, 6, 7 und 9 im Jahr 2027 sowie die Module 1, 5 ,8 und die Endredaktion im Jahr 2028, die Schulungen im Jahr 2029 und ein Fachgespräch vor einem Gremium können bedarfsabhängig innerhalb der entsprechend verlängerten Vertragslaufzeit beauftragt werden und sind im Preisangebot einzukalkulieren. Die Bearbeitung der Module erfolgt auf Grundlage der jeweils geltenden Fassung der §§ 13 bis 18 des Bundesnaturschutzgesetzes sowie der §§ 6 und 7 des Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetzes. Zu berücksichtigen sind ferner die einschlägige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg. Sofern sich im Zuge aktueller Gesetzgebungsaktivitäten Änderungen der Rechtslage ergeben, ist eine entsprechende Anpassung der Ausarbeitung vorzunehmen. Als Grundlagen der Bearbeitung sind verbindlich heranzuziehen: - die HVE in der Fassung von 2009 - das Gutachten zur Analyse, Bewertung und Systematisierung des Änderungsbedarfs der HVE (2009), erstellt von Fugmann Janotta Partner aus dem Jahr 2025 - die zum jeweiligen Bearbeitungszeitpunkt geltende Gesetzeslage einschließlich einschlägiger Rechtsprechung - der aktuelle Methodenstandard Sämtliche Inhalte sind durchgängig und konsistent auf der Grundlage der verbal-argumentativen Methodik zu erarbeiten. Der Bezug zu den jeweils betroffenen Schutzgütern ist sowohl bei der Beschreibung von Beeinträchtigungen als auch bei der Herleitung und Ausgestaltung von Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen herzustellen. Eine Beauftragung dieser optionalen Leistungen erfolgt ausschließlich auf ausdrückliche schriftliche Erklärung des Auftraggebers; ein Anspruch auf deren Beauftragung besteht nicht. Die Kalkulation muss sämtliche Schritte wie Vorbereitung, Abstimmung und Durchführung der jeweiligen Leistungen umfassen. Eine Bearbeitung der optionalen Leistungen erfolgt bei Bedarf in den folgenden Jahren: 2027: - Modul 2 "Eingriffstatbestand und Rechtsfolgen" (M2.1-M2.4) - Modul 6 "Umsetzung, Sicherung und Pflege" (M6.1-M6.5) - Modul 7 "Ersatzzahlung" (M7.1-M7.4) - Modul 9 "Beispiele für die Anwendung der HVE für bestimmte Vorhabentypen" (M9.1-M9.9) 2028: - Modul 1 "Rechtliche Grundlagen und Systematik" (M1.1-M1.4) - Modul 5 "Bezüge zu anderen Instrumenten" (M5.1-M5.9) - Modul 8 "Flächenpools und Bevorratung von Maßnahmen" (M8.1-M8.3) - Endredaktion 2029: - Schulungen Bislang ohne zeitliche Festlegung: - Fachgespräch vor einem Gremium Alle Module sind jeweils gesondert und vollständig zu kalkulieren. Für die Bearbeitung sind die vom Auftraggeber bereitgestellten Unterlagen verbindlich zu verwenden. Hierzu zählen insbesondere: - das Gutachten von Fugmann Janotta Partner (2025) - die Fassung der HVE aus dem Jahr 2009 - Hinweise aus der Vollzugspraxis - Beiträge anderer Fachabteilungen des MLEUV - einschlägige Regelungen und Vollzugshinweise anderer Bundesländer Die Unterlagen werden vollständig durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Der Auftragnehmer hat diese Unterlagen fachlich auszuwerten und in der Bearbeitung sachgerecht zu berücksichtigen. Sofern bei der Bearbeitung der einzelnen Module vorgeschlagene Beispiele aus dem Gutachten von Fugmann Janotta Partner aus Dokumenten anderer Bundesländer bzw. der Bundeskompensationsverordnung angewandt bzw. adaptiert werden, ist die vorherige Bestätigung mit dem Auftraggeber erforderlich.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
1 Monat
Angebotsöffnung
26.05.2026, 13:00 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Vorliegen der Eignungskriterien sowie Ausfüllen der erforderlichen Eigenerklärungen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, schriftlich bei der zuvor genannten Vergabekammerzustellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# Die in den Vergabeunterlagen Teil A - Allgemeine Angaben benannten Anforderungen und Hinweise sind zu beachten. Alle Fragen, die mit der Ausschreibung im Zusammenhang stehen, sind … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# Die in den Vergabeunterlagen Teil A - Allgemeine Angaben benannten Anforderungen und Hinweise sind zu beachten. Alle Fragen, die mit der Ausschreibung im Zusammenhang stehen, sind über das Kommunikationstool im Projektraum (https://vergabemarktplatz.brandenburg.de) zu stellen. Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter die ausschreibende Stelle unverzüglich darauf hinzuweisen. Bieteranfragen und Hinweise auf Unklarheiten sind bis spätestens 6 (sechs) Tage vor Angebotsfrist zu stellen. Beteiligt sich ein Mitglied einer Bietergemeinschaft zugleich als Einzelbieter an dem Vergabeverfahren, kann dies bei unzulässiger wettbewerbsbeschränkender Abrede zum Ausschluss beider Bieter führen. Auf die "Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikel 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 - Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)" sowie die "Information nach § 7 Abs. 4 UVgO i. V. m. § 11 Abs. 3 VgV" wird hingewiesen.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YY8HNVX# Die in den Vergabeunterlagen Teil A - Allgemeine Angaben benannten Anforderungen und Hinweise sind zu beachten. Alle Fragen, die mit der Ausschreibung im Zusammenhang stehen, sind über das Kommunikationstool im Projektraum (https://vergabemarktplatz.brandenburg.de … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP9YY8HNVX# Die in den Vergabeunterlagen Teil A - Allgemeine Angaben benannten Anforderungen und Hinweise sind zu beachten. Alle Fragen, die mit der Ausschreibung im Zusammenhang stehen, sind über das Kommunikationstool im Projektraum (https://vergabemarktplatz.brandenburg.de) zu stellen. Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter die ausschreibende Stelle unverzüglich darauf hinzuweisen. Bieteranfragen und Hinweise auf Unklarheiten sind bis spätestens 6 (sechs) Tage vor Angebotsfrist zu stellen. Beteiligt sich ein Mitglied einer Bietergemeinschaft zugleich als Einzelbieter an dem Vergabeverfahren, kann dies bei unzulässiger wettbewerbsbeschränkender Abrede zum Ausschluss beider Bieter führen. Auf die "Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikel 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 - Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)" sowie die "Information nach § 7 Abs. 4 UVgO i. V. m. § 11 Abs. 3 VgV" wird hingewiesen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

326vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (301 Lose mit Angabe)
256.239 €Zuschlagswert im Median
107.719 € – 616.780 €mittlere Hälfte, 116 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 26.05.2026

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 814607c2-c0d3-47d0-a033-b6fd3ab0ba15.