Fortschreibung des Landschaftsprogrammes Brandenburg mit den sachlichen Teilplänen "Böden", "Moore" und "Wasser"
Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg · Potsdam, Brandenburg
Aktenzeichen VV-2025-0015/ex Postveröffentlicht 07.11.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 354 Tsd. €
- Laufzeit
- 45 Monate
- 01.01.2026 – 27.09.2029
- Hauptleistung
- Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
- CPV 71240000
- Leistungsart
- Dienstleistungen
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Brandenburg.
- Erstellung einer Machbarkeitsstudie Löhmer HausseeStadt Werneuchen · 16356 WerneuchenFrist 02.12.2026
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Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Brandenburg (26 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 35 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 354 Tsd. €
- Laufzeit
- 45 Monate01.01.2026 – 27.09.2029
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Potsdam14467, Brandenburg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 62 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (7 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Wertungspreis gemäß Nr. 4.2 Vergabeunterlagen Teil C - Kriterienkatalog.50 %
- Bewertung der fachlichen und inhaltlichen Qualität des Angebots50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 12 Monaten
- Vertragsbeginnvor 10 MonatenLaufzeit bis 27.09.2029
- Heute
Beschreibung
Gem. § 10 Abs. 1 BNatSchG werden die überörtlichen konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege für den Bereich eines Landes im Landschaftsprogramm dargestellt. Aufgaben und Inhalte der Landschaftsplanung regelt § 9 Abs. 1-3 BNatSchG. Das Landschaftsprogramm ist fortzuschreiben, sobald und soweit dies im Hinblick auf Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege erforderlich ist, bzw. gemäß § 10 Abs. 4 Satz 1 BNatSchG nach 10 Jahren. Beide Anlässe liegen vor. Die Fortschreibung kann als sachlicher Teilplan erfolgen, sofern die Umstände, die die Fortschreibung begründen, sachlich begrenzt sind (§ 9 Abs. 4 Satz 2 BNatSchG). Zu den Aufgaben der Landschaftsplanung gehören auch Angaben zum Schutz der Naturgüter (§ 1 Abs. 1 BNatSchG), zur dauerhaften Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit und zur Regeneration von Böden, Binnengewässern und Grundwasser (§ 1 Abs. 3 Nrn. 2 und 3 BNatSchG). Im Folgenden wird der Begriff "Wasser" verwendet, wenn sowohl Grundwasser als auch Oberflächengewässer gemeint sind (vgl. auch § 7 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG). Im Januar 2001 wurde das Landschaftsprogramm Brandenburg (LaPro) von der obersten Naturschutzbehörde, dem damaligen Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung (MLUR), aufgestellt. Aufgrund der vergangenen und gegenwärtigen neuen Entwicklungen und neuen Ansprüche an die Landschaft, insbesondere an die Naturgüter Boden und Wasser, einem neuen Stand von Wissenschaft und Technik in der Landschaftsplanung und Eingriffsregelung sowie neuen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere den Erfordernissen bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, der EU-Verordnung zur Wasserwiederverwendung, der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur, der besonderen Bedeutung der Moore in Brandenburg für den Klimaschutz, der Stabilisierung des Landschaftswasserhaushaltes, der Abmilderung von Klimafolgen (u. a. Trockenheit) und als Grundlage für die Strategischen Umweltprüfungen bei Plänen Dritter oder in Verfahren und vor Gericht, ist eine Fortschreibung des LaPro zu den Schutzgütern Boden und Wasser naturschutzfachlich dringend erforderlich und gesetzlich geboten. Die Fortschreibung dient der Umsetzung des § 1 Abs.1 Nr.2, Abs. 3 Nrn. 1, 2 und 3 BNatSchG und orientiert sich inhaltlich an dessen Regelungen. Auf die Verwendbarkeit für § 2 Abs. 2 bis 6 BNatSchG ist zu achten. Aufgrund der besonders engen Wechselwirkung zwischen Wasser und Böden sollen diese Naturgüter gemeinsam bearbeitet werden. Diese Wechselwirkung ist besonders eng bei Mooren, die in Brandenburg auch eine sehr hohe Bedeutung für den Landschaftswasserhaushalt und als CO2-Speicher haben. Daher sollen sie als eigenes Thema, aber ebenfalls zusammen mit den Schutzgütern Wasser und Böden erarbeitet werden. Insoweit sind drei sachliche Teilpläne zu erarbeiten: "Böden", "Moore" und "Wasser". Mit den sachlichen Teilplänen sollen drei räumlich konkrete Gebietskulissen erarbeitet werden. Diese sollen in je einer Karte im Maßstab M 1:300.000 dargestellt werden. Die Karten sollen die Inhalte der Karten 3.2 und 3.3 des Landschaftsprogramms von 2001 aktualisieren, wobei sich am Aufbau der Gliederung dieser Karten orientiert werden soll. Der sachliche Teilplan "3.2.1 Moore" soll sich an der Karte "Moorböden mit besonderer Funktionsausprägung aus Bodenschutzsicht" von 2022 orientieren. Die drei Karten sind in drei Textdarstellungen zu erläutern. Diese sollen der Gliederung des LaPro 2001 folgen und nach Priorität geordnete Ziele, sowie Maßnahmen zur Erreichung der Ziele und eine Begründung der Ziele enthalten. Dabei sind die Auswirkungen des Klimawandels, insbesondere in Zusammenhang mit Nutzungen zu berücksichtigen. Neben der Bewältigung von Hochwassern sollen auch Ziele und Maßnahmen zur Bewältigung von Niedrigwasser sowie Ziele und Maßnahmen zum Erhalt einer dauerhaften Funktions- und Nutzungsfähigkeit des Grundwassers, insbesondere für das Trink- und Brauchwasser, aber auch für die Ökosysteme oder die Land- und Forstwirtschaft erarbeitet werden. Die Verwertbarkeit nach § 9 Abs. 3 Satz 2 BNatSchG und für die Strategischen Umweltprüfungen bei Planungen Dritter (SUP-Schutzgüter sind zu beachten) sowie zur Beurteilung von Eingriffen in den Naturhaushalt (§ 14 Abs. 1 BNatSchG) im Rahmen der Maßstabsebene M 1:300.000 sind zu gewährleisten.
Beschreibung des Loses
Die Leistung setzt sich aus folgenden Leistungsbestandteilen zusammen: 1) Planungsgrundlagen Besorgen, Zusammenstellen, Einpflegen und Berücksichtigen der folgenden Pläne und Grundlagen - Landesplanung - Landschaftsprogramm Brandenburg - Landschaftsrahmenpläne - Geobasisdaten - weitere Planwerke und Fachdaten 2) Recherche weiterer Grundlagen, weiterer Daten und der Rechtsprechung - Wissenschaftliche Grundlagen - Daten - Rechtsprechung 3) Vorarbeiten, Erfassung und Bewertung a) Konzept Der Auftragnehmer entwickelt zunächst ein Konzept. Dieses beinhaltet eine Liste der erforderlichen Datengrundlagen, eine Recherche zu den Themen Böden, Moore, Wasser und Landschaftsplanung, amtliche Dokumente, Programme, insbesondere die Landesprogramme Klimaanpassungsstrategie Brandenburg, Nachhaltigkeitsstrategie Brandenburg, Moorschutzprogramm Brandenburg, Landesniedrigwasserkonzept sowie die EU-Bodenstrategie für 2030, Rechtsprechung und eine Auflistung der Arbeitsschritte mit Zeitschiene. Das Konzept wird als DOCX- und als PDF-Datei übergeben. b) 1. Zwischenbericht Der 1. Zwischenbericht wird als Datei jeweils im PDF-Format und in einem bearbeitbaren DOCX-Format übergeben. Er beschreibt oder nennt, soweit allgemein bekannt, die zu verwendenden Methoden zur Erfassung und Bewertung der Naturgüter und der Moorböden. Die Bestimmung der Moorböden soll auf der Grundlage der Definition der Bodenkundlichen Kartieranleitung KA 6 (Band 1 Seiten 390ff.) erfolgen. Der Zwischenbericht legt ein grafisches Konzept für die Karten und eine Gliederung für den Text vor. Das grafische Konzept soll auch mit Textkarten veranschaulicht werden. Dabei sind Kartenlegende und Textgliederung passfähig zu gestalten. Kapitel, bzw. Unterkapitel untersetzen einzelne Legendenpunkte der Karte. Der 1. Zwischenbericht ist eine Skizze des vorgesehenen Werkes, insbesondere seines Inhalts und der textlichen und kartografischen Darstellungen, die es auch Dritten ermöglicht, das Ziel der Planung zu erfassen und zu verstehen. Der Entwurf des 1. Zwischenberichts wird dem Auftraggeber als Datei jeweils im PDF-Format und in einem bearbeitbaren DOCX-Format vorgelegt. Der AN arbeitet Hinweise und Anregungen des Auftraggebers ein und stellt den 1. Zwischenbericht fertig. Der 1. Zwischenbericht bildet die Grundlage für die Beteiligung der Behörden zur Festlegung des Untersuchungsrahmens gem. § 4 Abs. 5 Satz 1 BbgNatSchAG für die Fortschreibung des Landschaftsprogramms. Der Auftragnehmer wertet die eingegangenen Stellungnahmen aus und unterbreitet dem Auftraggeber seinen Vorschlag, inwieweit die Anregungen berücksichtigt werden sollen. Er berücksichtigt sie nach Entscheidung des AG. c) 2. Zwischenbericht Der 2. Zwischenbericht umfasst die Planungsphasen "Erfassung" und "Bewertung". Er enthält mindestens eine Bewertungskarte für Böden, Wasser und Moorböden. Optional können weitere Karten im M 1:300.000 oder als Textkarte angefertigt werden. Alle Karten werden in 5 Ausdrucken sowie deren GIS-Daten und als PDF (Auflösung 300dpi und 600 dpi) übergeben; Textkarten werden als JPG in den Text eingebunden. 4) Planung a) Vorentwurf Der Vorentwurf bewertet die Ergebnisse der Erfassung des 2. Zwischenberichts und stellt sie in mindestens je einer Bewertungskarte im M 1:300.000 dar. Daraus werden die jeweiligen Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen entwickelt und in mindestens je einer Karte im M 1:300.000 mit Text dargestellt. Optional (siehe 3., Option 4) können weitere Karten im M 1:300.000 angefertigt werden. Alle Karten, werden in 5 Ausdrucken mit deren GIS-Daten und als PDF (Auflösung 300dpi und 600 dpi) übergeben; Textkarten werden mit deren GIS-Daten einzeln und als JPG in den Text eingebunden übergeben. Der Text wird als DOCX- und als PDF-Datei übergeben. Der Vorentwurf besteht aus Text und Karten im M 1:300.000 und orientiert sich hinsichtlich Gliederung und Layout am LaPro 2001 und an den aktuellen Vorgaben zum Corporate Design der Landesregierung. Der Vorentwurf beinhaltet raumbezogene Ziele für die Funktionen der Böden, des Wassers, des Landschaftswasserhaushalts (d.h. der natürlichen Wasserspeicher in der Fläche und im Untergrund) sowie der Moore. Dabei werden die Ziele hinsichtlich Erhalt hochwertiger bzw. zur Verbesserung beeinträchtigter Räume unterschieden. Er beinhaltet auch Angaben zur Überprüfung der Verwirklichung der Planziele. b) Entwurf Der Auftragnehmer wertet die eingegangenen Stellungnahmen der Hausabstimmung aus und unterbreitet dem AG seinen Vorschlag, inwieweit die Anregungen berücksichtigt werden sollen. Der AG entscheidet über eine etwaige Berücksichtigung und gibt ggf. weitere Hinweise an den AN weiter. Der AN setzt die zu berücksichtigenden Aspekte sowie die Hinweise des AG um und fertigt den Entwurf an. Alle Karten werden in 5 Ausdrucken sowie deren GIS-Daten und als PDF (Auflösung 300dpi und 600 dpi) übergeben; Textkarten werden einzeln und als JPG in den Text eingebunden übergeben. Der Text wird DOCX- und als PDF-Datei übergeben. Der Entwurf wird die Grundlage für die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 4 Abs. 5 Satz 2 ff. BbgNatSchAG. c) Fertigstellung Der Auftragnehmer wertet die eingegangenen Stellungnahmen tabellarisch aus und unterbreitet dem AG seinen Vorschlag, inwieweit die Anregungen berücksichtigt werden sollen oder nicht. Er berücksichtigt sie nach Entscheidung des AG, zusammen mit weiteren Hinweisen des AG und fertigt den Entwurf. (Für weitere Details siehe Vergabeunterlagen Teil B - LeistungsVZ Nr. 2)
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Wertungspreis gemäß Nr. 4.2 Vergabeunterlagen Teil C - Kriterienkatalog.Die Ermittlung des Preises (P) erfolgt auf Grundlage der im Preisblatt vom Bieter ausgewiesenen Gesamtkosten (Summe der Einzelpreise der Grundleistung und der optionalen Leistungen) für die Durchführung des Vorhabens (brutto) unter Berücksichtigung etwaiger Rabatte.
- Qualität
- Bewertung der fachlichen und inhaltlichen Qualität des AngebotsDas Zuschlagskriterium der Qualität wird anhand der von den Bietern gemäß Vergabeunterlagen Teil C - Kriterienkatalog Nr. 4 einzureichenden Unterlagen nach den dort aufgeführten Kriterien und der entsprechenden Gewichtung ermittelt.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2026
- Vertragsende
- 27.09.2029
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftragnehmer mit den nachfolgend aufgeführten Leistungen zu beauftragen: Option 1: Projektbesprechungen mit dem Auftraggeber werden vom Auftraggeber je nach Erforderlichkeit zum genannten Festpreis beauftragt. Dazu lädt der Auftraggeber den Auftragnehmer nach … ganz lesenkürzer
Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftragnehmer mit den nachfolgend aufgeführten Leistungen zu beauftragen: Option 1: Projektbesprechungen mit dem Auftraggeber werden vom Auftraggeber je nach Erforderlichkeit zum genannten Festpreis beauftragt. Dazu lädt der Auftraggeber den Auftragnehmer nach Potsdam in die Räume des Ministeriums ein. Option 2: Projektbesprechungen mit dem Auftraggeber werden vom Auftraggeber je nach Erforderlichkeit zum genannten Festpreis beauftragt. Dazu lädt der Auftragnehmer in die Räume des Auftragnehmers ein. Option 3: Projektbesprechungen mit dem Auftraggeber werden vom Auftraggeber je nach Erforderlichkeit zum genannten Festpreis beauftragt. Dazu lädt der Auftraggeber oder der Auftragnehmer zu einer Videokonferenz ein. Option 4: Erstellen einer weiteren Karte M 1:300.000 Option 5: Erstellen einer weiteren Textkarte Option 6: Erstellen eines eigenen Themas "Grundwasser"- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
- Fristen für Nachprüfungsanträge
- Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, schriftlich bei der zuvor genannten Vergabekammerzustellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Die in den Vergabeunterlagen Teil A - Allgemeine Angaben benannten Anforderungen und Hinweise sind zu beachten. Alle Fragen, die mit der Ausschreibung im Zusammenhang stehen, sind über das Kommunikationstool im Projektraum (https://vergabemarktplatz.brandenburg.de) zu stellen. Enthalten die Ausschre … ganz lesenkürzer
Die in den Vergabeunterlagen Teil A - Allgemeine Angaben benannten Anforderungen und Hinweise sind zu beachten. Alle Fragen, die mit der Ausschreibung im Zusammenhang stehen, sind über das Kommunikationstool im Projektraum (https://vergabemarktplatz.brandenburg.de) zu stellen. Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter die ausschreibende Stelle unverzüglich darauf hinzuweisen. Bieteranfragen und Hinweise auf Unklarheiten sind bis spätestens 7 (sieben) Tage vor Angebotsfrist zu stellen. Beteiligt sich ein Mitglied einer Bietergemeinschaft zugleich als Einzelbieter an dem Vergabeverfahren, kann dies bei unzulässiger wettbewerbsbeschränkender Abrede zum Ausschluss beider Bieter führen. Auf die "Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikel 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 - Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)" sowie die "Information nach § 7 Abs. 4 UVgO i. V. m. § 11 Abs. 3 VgV" wird hingewiesen.- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YY8H0W6# Die in den Vergabeunterlagen Teil A - Allgemeine Angaben benannten Anforderungen und Hinweise sind zu beachten. Alle Fragen, die mit der Ausschreibung im Zusammenhang stehen, sind über das Kommunikationstool im Projektraum (https://vergabemarktplatz.brandenburg.de … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YY8H0W6# Die in den Vergabeunterlagen Teil A - Allgemeine Angaben benannten Anforderungen und Hinweise sind zu beachten. Alle Fragen, die mit der Ausschreibung im Zusammenhang stehen, sind über das Kommunikationstool im Projektraum (https://vergabemarktplatz.brandenburg.de) zu stellen. Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter die ausschreibende Stelle unverzüglich darauf hinzuweisen. Bieteranfragen und Hinweise auf Unklarheiten sind bis spätestens 7 (sieben) Tage vor Angebotsfrist zu stellen. Beteiligt sich ein Mitglied einer Bietergemeinschaft zugleich als Einzelbieter an dem Vergabeverfahren, kann dies bei unzulässiger wettbewerbsbeschränkender Abrede zum Ausschluss beider Bieter führen. Auf die "Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikel 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 - Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)" sowie die "Information nach § 7 Abs. 4 UVgO i. V. m. § 11 Abs. 3 VgV" wird hingewiesen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| entera, Hannover; BIUW Ingenieur GmbH, Oranienburg | 2 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
- Anschrift
- Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, 14467 Potsdam
- Website
- mleuv.brandenburg.de
- Kontakt
- vergabestelle@
mleuv.brandenburg.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Brandenburg (26 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Ingenieurbüro PROKON GmbH3 Zuschläge
- iproplan Planungsgesellschaft mbH3 Zuschläge
- BG Degat GmbH + NAGLER & DIECK GbR2 Zuschläge
- BPM-Gruppe2 Zuschläge
- Bärmann+Partner GbR - Beratende Ingenieure -2 Zuschläge
- Drees & Sommer SE2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 14.10.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung faa3d781-fdfb-487c-ba86-c10a81e7d119.