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Fabrikgebäude Duschking - Klärung der Altlastensituation

Stadt Altena (Westf.) · Altena, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen HWSB21-AL-M29-V009veröffentlicht 30.07.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 586 Tagen abgelaufen

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Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Nordrhein-Westfalen (122 offen)

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
16 Wochen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 152 Tage (10 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (18 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 15 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die Stadt Altena hat während der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 massive Schäden an der städtischen Infrastruktur erlitten. Im Rahmen der Soforthilfe wurden einige Schäden provisorisch instandgesetzt, dennoch benötigt das Stadtgebiet großflächige Wiederherstellungsmaßnahmen. Im Rahmen des Wiederaufbaus bekommt die Stadt Altena finanzielle Mittel vom Bund und dem Land NRW zur Verfügung gestellt. Aufgrund der dokumentierten, langjährigen gewerblichen Vornutzung des Gebäudekomplexes ist vor Beginn des Rückbaus eine umwelttechnische Untergrunderkundung im Hinblick auf vorhandene Schadstoffe und / oder nutzungsbedingte Schadstoffeinträge in den Baugrund notwendig. Eigentümer ist die Stadt Altena selbst, in deren Verantwortung liegt ebenso die Ausschreibung und die Durchführung der Maßnahmen.

Beschreibung des Loses

Dafür sind folgende obligatorische Leistungen zu erbringen: - Sichtung der vorliegenden Unterlagen (Grundlagenermittlung) - Erstbegehung / Erkundung des Bauzustandes - Erstellung Erkundungsplan - Erstellung von Untergrundaufschlüssen mit direkten Verfahren (z. B. Bohrungen, Schürfe) zur Gewinnung von Bodenproben - Dokumentation der Untergrundaufschlüsse in Schichtenverzeichnissen und Dokumentation der Ergebnisse in Säulenprofilen - Zusammenstellung der Bodenproben für die analytischen Untersuchungen, ggf. Herstellung von Mischproben - Auswertung der analytischen Untersuchungsergebnisse, ggf. Veranlassung von analytischen Nachuntersuchungen auf ergänzende Untersuchungsparameter; Darstellung der positiven Ergebnisse bzw. Schadstoffbefunde in Lageplänen, Profilschnitten, etc. - Bewertung der Untersuchungsergebnisse anhand der BBodSchV für die relevanten Wirkungspfade vor dem Hintergrund der geplanten Nutzung (renaturierte Grünfläche) - Dokumentation sämtlicher Untersuchungsergebnisse in Form eines Berichtes / Gutachtens (Altlastengutachten). sowie die Ausführung folgender optionaler Leistungen möglich: - Durchführung von chemischen Untersuchungen an den Bodenproben gemäß Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV), Ersatzbaustoffverordnung (EBV) und / oder Deponieverordnung (DepV), ggf. produktionsspezifische Parameter resultierend aus der ehemaligen Nutzung (z.B. Verzinkerei) - Ggf. Benennung der nach dem Rückbau anfallenden Abfallarten und Abschätzung der anfallenden Mengen je Abfallart (nur bei nachgewiesenen Untergrundverunreinigungen).

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Die Maximalpunktzahl erhält das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis brutto.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
16 Wochen
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Optionale Leistung: - Durchführung von chemischen Untersuchungen an den Bodenproben gemäß Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV), Ersatzbaustoffverordnung (EBV) und / oder Deponieverordnung (DepV), ggf. produktionsspezifische Parameter resultierend aus der ehemaligen Nutzung (z.B. Ve … ganz lesenOptionale Leistung: - Durchführung von chemischen Untersuchungen an den Bodenproben gemäß Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV), Ersatzbaustoffverordnung (EBV) und / oder Deponieverordnung (DepV), ggf. produktionsspezifische Parameter resultierend aus der ehemaligen Nutzung (z.B. Verzinkerei) - Benennung der nach dem Rückbau anfallenden Abfallarten und Abschätzung der anfallenden Mengen je Abfallart (nur bei nachgewiesenen Untergrundverunreinigungen) - Zusätzliche Stundenarbeiten auf Anordnung des Auftraggebers.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend mach … ganz lesen(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die BVB Tariftreue NRW sind zu beachten. Es gilt das TVgG NRW.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXPWY6GL9QG Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen) vom 10. September 2021.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
kein Zuschlag angegeben4

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.413vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.082 Lose mit Angabe)
197.105 €Zuschlagswert im Median
69.046 € – 463.544 €mittlere Hälfte, 476 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 28.03.2025
  3. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 28.03.2025
  4. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 28.03.2025 auf 31.03.2025 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 54867cfb-3b97-47e5-8374-77503034c3ef.