Export-Absatzförderungsmaßnahmen für bayerische Produkte der Agrar- und Ernährungswirtschaft
Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayer. StM f. Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus · München, Bayern
Aktenzeichen 2025CC000002veröffentlicht 19.05.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 1,33 Mio. €
- Summe von 1 Losen mit Angabe
- Laufzeit
- 4 Jahre
- 01.10.2026 – 30.09.2030
- Lose
- 15
- Hauptleistung
- Von extraterritorialen Organisationen und Körperschaften erbrachte Leistungen
- CPV 98900000
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 1,33 Mio. € Summe von 1 Losen mit Angabe
- Laufzeit
- 4 Jahre01.10.2026 – 30.09.2030, bis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 15Angebot auf bis zu 15, Zuschlag höchstens 15 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe.bayern.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- Vertraulichkeitserklärung verlangtja
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 107 Tage (6 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (22 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Preis30 %
- Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog70 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 6 Monaten
- Fragen bis 10:00 Uhrvor 5 Monatenan Fragen- und Antwortenforum eVergabe
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 5 Monatennur elektronisch über evergabe.bayern.de
- Bindefrist endetvor 39 Tagen103 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 38 TagenLaufzeit bis 30.09.2030
- Heute
Beschreibung
Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF) bzw. deren Agentur für Lebensmittel – Produkte aus Bayern (alp Bayern) führt in vielen Zielländern Export-Absatzförderungsmaßnahmen durch, um die Marke Bayern bei Lebensmitteln im Ausland bekannt zu machen und den Absatz bayerischer Lebensmittel und Agrarprodukte zu steigern. Ziel der gegenständlichen Ausschreibung ist es, für die verschiedenen Zielländer geeignete Dienstleister für die Durchführung dieser Maßnahmen zu finden. Die ausgeschriebene Leistung ist in Regionallose (Zielländer) untergliedert. Für die verschiedenen Lose werden Rahmenvereinbarungen mit EINEM Wirtschaftsteilnehmer geschlossen. AUSNAHME: Bei Los 15 „SONSTIGE LÄNDER“ handelt es sich um ein SAMMELLOS für die aufgeführten Länder. Dies bedeutet aber nicht, dass für EIN Land Rahmenvereinbarungen mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern geschlossen werden, sondern dass für die aufgeführten Länder ein Gesamtbudget pro Jahr zur Verfügung steht. Für jedes aufgeführte Land wird eine eigene Rahmenvereinbarung abgeschlossen. In den Leistungskriterien finden Sie jeweils eine abschließende Liste mit Ländern (Länderliste) die Teil der Rahmenvereinbarung werden können. Je dort aufgeführtem Land kann höchstens ein Bieter den Zuschlag erhalten. Näheres hierzu, ist den Leistungskriterien zu entnehmen. Im EU-Bekanntmachungsformular kann unter IV.1.3) nur eine Variante zu den Rahmenvereinbarungen angegeben werden. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarungen beträgt drei Jahre zuzüglich einer einseitigen Verlängerungsoption für den Auftraggeber um ein weiteres Jahr. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Gegenstand nach CPV
Lose15 Lose · Angebot auf bis zu 15 · Zuschlag höchstens 15 je Bieter
Alle 15 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Export- Absatzförderungsmaßnahmen BOSNIEN-HERZOGOWINA | 4 Jahre | – |
| 2 | Export- Absatzförderungsmaßnahmen BULGARIEN | 4 Jahre | – |
| 3 | Export- Absatzförderungsmaßnahmen CHINA | 4 Jahre | – |
| 4 | Export- Absatzförderungsmaßnahmen FRANKREICH | 4 Jahre | – |
| 5 | Export- Absatzförderungsmaßnahmen ITALIEN | 4 Jahre | – |
| 6 | Export- Absatzförderungsmaßnahmen KROATIEN | 4 Jahre | – |
| 7 | Export- Absatzförderungsmaßnahmen NIEDERLANDE | 4 Jahre | – |
| 8 | Export- Absatzförderungsmaßnahmen ÖSTERREICH | 4 Jahre | – |
| 9 | Export- Absatzförderungsmaßnahmen RUMÄNIEN | 4 Jahre | – |
| 10 | Export- Absatzförderungsmaßnahmen SCHWEIZ | 4 Jahre | – |
| 11 | Export- Absatzförderungsmaßnahmen SERBIEN | 4 Jahre | – |
| 12 | Export- Absatzförderungsmaßnahmen SLOWENIEN | 4 Jahre | – |
| 13 | Export- Absatzförderungsmaßnahmen UNGARN | 4 Jahre | – |
| 14 | Export- Absatzförderungsmaßnahmen USA | 4 Jahre | – |
| 15 | Export- Absatzförderungsmaßnahmen SONSTIGE Länder | 4 Jahre | 1.331.000 € |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- Leistungsbewertung gemäß KriterienkatalogKriterien auf der Vergabeplattform
Eignung3 von 3 angegeben
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- auf der Vergabeplattform (evergabe.bayern.de)
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang6 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.10.2026
- Vertragsende
- 30.09.2030
- Verlängerung
- bis zu 1-mal
- Optionen
Der Vertrag beginnt zum 01. des auf die Zuschlagserteilung folgenden Monats, nicht jedoch vor dem 01.10.2026 und endet nach Ablauf von drei Jahren zum 30.09.2029. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, bis zu einer Gesamtvertragslaufzeit von vier Jahren zum 30.09.2030, wenn er … ganz lesenkürzer
Der Vertrag beginnt zum 01. des auf die Zuschlagserteilung folgenden Monats, nicht jedoch vor dem 01.10.2026 und endet nach Ablauf von drei Jahren zum 30.09.2029. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, bis zu einer Gesamtvertragslaufzeit von vier Jahren zum 30.09.2030, wenn er nicht spätestens drei Monate vorher vom Auftraggeber gekündigt wird. Nach Ablauf von vier Jahren endet der Vertrag automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 62.500 €
Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe.bayern.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 103 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung7 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- Erklärung verlangt
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Promenade 27, 91522 Ansbach
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1GWB, soweit: • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nich … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1GWB, soweit: • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder, • mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Höchstwert, der gemäß der Rahmenvereinbarung zu erbringenden Leistung, ist der 1,5-fache Schätzwert gemäß der Auftragsbekanntmachung bzw. Vergabeunterlagen. Der Höchstwert ergibt sich aus der Summe der abgerufenen Nettoauftragswerte.
- Hinweis
Es sind folgende Erklärung durch die Bieter abzugeben: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Eigenerklärung RUS (Oberschwelle) Eigenerklärung Unterauftragnehmer Information zu statistischen Angaben Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen S … ganz lesenkürzer
Es sind folgende Erklärung durch die Bieter abzugeben: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Eigenerklärung RUS (Oberschwelle) Eigenerklärung Unterauftragnehmer Information zu statistischen Angaben Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen Schutzerklärung Scientology Das Verfahren ist für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet. Los 1 bis Los 15: - Eigenerklärung des Bieters über den Nettoumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Export-Absatzförderung für Lebensmittel), bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre; - Eigenerklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit - Nennung von mindestens 3 Referenzen über wesentliche, in den letzten drei Jahren erbrachten und beendeten Leistungen; - Eigenerklärung in Form der Datei „Mitarbeiterprofil“
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayer. StM f. Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
- Anschrift
- Ludwigstraße 2, 80539 München
- Website
- stmelf.bayern.de
- Kontakt
- poststelle@
stmelf.bayern.de - Auskünfte
- Fragen- und Antwortenforum eVergabezentrale-vergabestelle@
fueak.bayern.de
Bei uns erfasst
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Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 19.06.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 33eb8632-c58f-419e-b8e1-efa24d4676ac.