Ex-Post - ZSL - Vergabe von Leistungen zur Lieferung und zum Einbau von Mobiliar sowie Schreinerleistungen für das Digitale Kompetenzzentrum am Standort Esslingen
Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung · Stuttgart, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 2024/1442veröffentlicht 09.09.2026LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Monate
- 27.08.2026 – 28.10.2026
- Lose
- 2
- Leistungsart
- Lieferleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Stuttgart.
- Neubau Bildungszentrum Geradstetten - Lose Möblierung 1 - SpeisesaalBauwirtschaft Baden-Württemberg e.V. · StuttgartFrist 20.11.2026
- Neubau Bildungszentrum Geradstetten - Lose Möblierung 3 - HotelmöbelBauwirtschaft Baden-Württemberg e.V. · StuttgartFrist 20.11.2026
- Neubau Bildungszentrum Geradstetten - Lose Möblierung 4 - SportgeräteBauwirtschaft Baden-Württemberg e.V. · StuttgartFrist 20.11.2026
- Neubau Bildungszentrum Geradstetten - Lose Möblierung 2 - ObjektmöbelBauwirtschaft Baden-Württemberg e.V. · StuttgartFrist 20.11.2026
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endete voraussichtlich am
gilt für alle 2 Lose · bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Monate27.08.2026 – 28.10.2026
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Stuttgart70469, Baden-Württemberg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 65 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1,5 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 35 %, Leistung und Qualität 65 %.
- Preis35 %
- Gestalterische Einfügung in die Bestandsumgebung25 %
- Material- und Verarbeitungsqualität20 %
- Funktionalität und Gebrauchstauglichkeit20 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5,8 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,2 Punkte |
| 25 % teurer | −7 Punkte |
| 50 % teurer | −11,7 Punkte |
| 100 % teurer | −17,5 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Vertragsbeginnvor 2 MonatenLaufzeit bis 28.10.2026
- Veröffentlichungvor 60 Tagen
- Heute
Beschreibung
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die Lieferung und der Einbau von Mobiliar für Schulungsräume sowie Schreinerleistungen für das Digitale Kompetenzzentrum am Standort der ZSL Außenstelle Esslingen.
Gegenstand nach CPV
- 39100000MöbelHauptgegenstand
- 45422000Zimmer- und Tischlerarbeiten
Lose2 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Lieferung und Einbau von Mobiliar Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die Lieferung und der Einbau von Mobiliar für Schulungsräume sowie Schreinerleistungen für das Digitale Kompetenzzentrum am Standort der ZSL Außenstelle Esslingen. Die vergabegegenständlichen Leistungen werden in zwei Losen vergeben: Los 1: Lieferung und Einbau von Mobiliar Los 2: Schreinerleistungen Hinsichtlich der weiteren Details wird auf das jeweilige Leistungsverzeichnis verwiesen | 2 Monate | – |
| 2 | Schreinerleistungen Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die Lieferung und der Einbau von Mobiliar für Schulungsräume sowie Schreinerleistungen für das Digitale Kompetenzzentrum am Standort der ZSL Außenstelle Esslingen. Die vergabegegenständlichen Leistungen werden in zwei Losen vergeben: Los 1: Lieferung und Einbau von Mobiliar Los 2: Schreinerleistungen Hinsichtlich der weiteren Details wird auf das jeweilige Leistungsverzeichnis verwiesen | 2 Monate | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 35Maßgeblich für die preisliche Wertung sind die vom Bieter in dem Leistungsverzeichnis Preisblatt eingetragenen Entgelte. Die Wertung erfolgt auf Grundlage des Brutto-Gesamtpreises ("Bruttosumme" gemäß Leistungsverzeichnis).
- Qualität
- Gestalterische Einfügung in die BestandsumgebungGewichtung (Punkte, genau) 25Formensprache: Passung der Formensprache zur vorhandenen Möblierung und Raumgestaltung Farb- und Materialwirkung: Stimmigkeit der Farb- und Materialwirkung im Gesamtbild der vorhandenen Umgebung Proportionen und räumliche Wirkung: Passung von Größe, Volumen und Wirkung zur vorhandenen Raumstruktur unter Berücksichtigung von Arbeitsschutz, Fluchtwegen und Nutzbarkeit der Flächen
- Qualität
- Material- und VerarbeitungsqualitätGewichtung (Punkte, genau) 20Scheuerbeständigkeit der Bezugsstoffe: Martindale-Wert (je höher, desto besser) Qualität der Oberflächen: Beurteilung von Robustheit, Langlebigkeit und Verarbeitungsqualität der Oberflächen und Konstruktion. Sie sollten der Abschreibungszeit standhalten (Möbel 15 Jahre / Bürostuhl & Moderationstafeln 8 Jahre)
- Qualität
- Funktionalität und GebrauchstauglichkeitGewichtung (Punkte, genau) 20Eignung für den vorgesehenen Nutzungszweck Erfüllt das Möbelstück die vorgesehene Funktion für Schulungs-, Arbeits-, Aufenthalts- oder Besprechungsbereiche überzeugend. Ergonomie und Komfort: Ergonomische Eigenschaften, Nutzerkomfort, Polsterung sowie vorhandene Einstell- und Nutzungsmöglichkeiten gemäß Produktbeschreibung. Pflege- und Reinigungseigenschaft: Alltagstauglichkeit, Pflege- und Reinigungseigenschaften sowie Eignung für eine regelmäßige Nutzung in öffentlich zugänglichen bzw. schulungsbezogenen Bereichen.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 27.08.2026
- Vertragsende
- 28.10.2026
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstr. 17, 76131 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ei … ganz lesenkürzer
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZMPHC#
Los 2
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 100Maßgeblich für die preisliche Wertung sind die vom Bieter in dem Leistungsverzeichnis Preisblatt eingetragenen Entgelte. Die Wertung erfolgt auf Grundlage des Brutto-Gesamtpreises ("Bruttosumme" gemäß Leistungsverzeichnis).
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 07.09.2026
- Vertragsende
- 28.10.2026
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstr. 17, 76131 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ei … ganz lesenkürzer
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZMPHC#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | LEIK GmbH, Filderstadt | 1 |
| 2 | Binsch GmbH, Ostfildern | 2 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- 70469 Stuttgart
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 391 (Möbel) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Möbel in Baden-Württemberg (13 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- VS Vereinigte Spezialmöbelfabriken GmbH & Co. KG11 Zuschläge
- LEIK GmbH9 Zuschläge
- Streit Service & Solution GmbH & Co. KG7 Zuschläge
- flex-i gmbH4 Zuschläge
- ASS-Einrichtungssysteme GmbH3 Zuschläge
- Eurobox KG3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 05.08.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 7d3e6898-04f2-45b8-ad4e-dfe510e1b6af.