Ex-post: Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) - Vergabe von Leistungen zur Lieferung und zum Einbau von Medientechnik für das digitale Kompetenzzentrum am Standort Esslingen
Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung · Stuttgart, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 2024/1442veröffentlicht 20.07.2026LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Jahre
- bis zu 2 Verlängerungen
- Hauptleistung
- Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör
- CPV 32000000
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Stuttgart.
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Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Baden-Württemberg (146 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 18 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahrebis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Stuttgart70469, Baden-Württemberg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 65 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1,5 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 4 Monaten
- Heute
Beschreibung
Lieferung, Einbau, Wartung und Entstörung von Medientechnik für das Digitale Kompetenzzentrum ZSL Esslingen
Beschreibung des Loses
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Lieferung, Einbau, Wartung und Entstörung von Medientechnik für das Digitale Kompetenzzentrum am Standort der ZSL Außenstelle Esslingen. Gegenstand der Beschaffung sind weiterhin - soweit ausdrücklich vorgesehen - die Programmierung und Inbetriebnahme der im LV beschriebenen Positionen, sowie eine initiale Schulung des Personals vor Ort. Bzgl. der weiteren Details wird auf das Leistungsverzeichnis verwiesen.
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 100Maßgeblich für die preisliche Wertung sind die vom Bieter in dem Leistungsverzeichnis-Preisblatt eingetragenen Entgelte. Die Wertung erfolgt auf Grundlage des Brutto-Gesamtpreises ("Bruttosumme Medientechnik" gemäß Leistungsverzeichnis).
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 2 Jahre
- Verlängerung
bis zu 2-mal: Eine Verlängerung der Laufzeit des Vertrages für Wartung, Inspektion und Störungsbeseitigung jeweils um ein weiteres Jahr gilt als vereinbart, wenn der Vertrag nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Auf diese Weise kann der Vertrag maximal zwei … ganz lesenkürzer
bis zu 2-mal: Eine Verlängerung der Laufzeit des Vertrages für Wartung, Inspektion und Störungsbeseitigung jeweils um ein weiteres Jahr gilt als vereinbart, wenn der Vertrag nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Auf diese Weise kann der Vertrag maximal zweimal um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden. Die maximal mögliche Gesamtlaufzeit des Vertrages beträgt demnach vier Jahre, beginnend mit der Abnahme der Anlagen.- Optionen
Eine Verlängerung der Laufzeit des Vertrages für Wartung, Inspektion und Störungsbeseitigung jeweils um ein weiteres Jahr gilt als vereinbart, wenn der Vertrag nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Auf diese Weise kann der Vertrag maximal zweimal um jeweils … ganz lesenkürzer
Eine Verlängerung der Laufzeit des Vertrages für Wartung, Inspektion und Störungsbeseitigung jeweils um ein weiteres Jahr gilt als vereinbart, wenn der Vertrag nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Auf diese Weise kann der Vertrag maximal zweimal um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden. Die maximal mögliche Gesamtlaufzeit des Vertrages beträgt demnach vier Jahre, beginnend mit der Abnahme der Anlagen.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstr. 17, 76131 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ei … ganz lesenkürzer
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZMX66#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Prinzbach GmbH, Haslach | 7 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- 70469 Stuttgart
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
- Ex-Post - ZSL - Vergabe von Leistungen zur Lieferung und zum Einbau von Mobiliar sowie Schreinerleistungen für das Digitale Kompetenzzentrum am Standort Esslingen09.09.2026 · 2 Angebote
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 320 (Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Lieferleistungen in Baden-Württemberg (146 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 20.04.2026 auf 22.04.2026 verschoben
- BekanntmachungFrist 20.04.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Neubau Bildungszentrum Geradstetten - MedientechnikBauwirtschaft Baden-Württemberg e.V.Frist 30.11.2026
- Medientechnische Ausstattung Grassistr. 12Universität LeipzigFrist 16.11.2026
- VideoüberwachungMünchen Klinik gGmbHFrist 20.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 26ac8313-7ce9-4e94-8eaa-13c803407ef5.