Ex-Post: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus BW - Relaunch und Betreuung eines Webportals
Land Baden-Württemberg (Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus) · Stuttgart, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 2023/1141veröffentlicht 06.05.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Stuttgart.
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Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Baden-Württemberg (20 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Stuttgart70173, Baden-Württemberg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.
- Preis40 %
- Relaunchkonzept für das Webportal20 %
- Betreuungskonzept für das Webportal20 %
- Personal- und Organisationskonzept20 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,6 Punkte |
| 25 % teurer | −8 Punkte |
| 50 % teurer | −13,3 Punkte |
| 100 % teurer | −20 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 30 Monaten
- Heute
Beschreibung
Gegenstand des Verfahrens sind IT-Dienstleistungen für den Relaunch und die weitere Betreuung des Webportals www.wirtschaft-digital-bw.de.
Beschreibung des Loses
Seit dem 1. Mai 2017 wird für das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg das Portal "wirtschaft-digital-bw.de" betrieben. Das Portal ist Teil der "Initiative Wirtschaft 4.0 Baden-Württemberg (IW4.0)" des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus. Als zentrale Online-Anlaufstelle sollen insbesondere die kleinen und mittleren Unternehmen branchenübergreifend einen Überblick zum Thema Digitalisierung erhalten, insbesondere auch über die Aktivitäten des Landes zur Digitalisierung der Wirtschaft. Es ist dabei auch das zentrale Schaufenster der IW4.0. Das Portal enthält auch Hinweise zu Veranstaltungen, Ansprechpersonen oder Förderprogrammen und stellt Informationen zu regionalen Aktivitäten in diesem Themengebiet bereit. Zudem soll die Darstellung von erfolgreichen Beispielen der digitalen Transformation in Unternehmen Anregung geben. In diesem Rahmen werden die Aktivitäten der "IW4.0" abgebildet und darüber hinaus weitere Aktivitäten von Land, Bund, EU sowie weiteren Partnern. Die Webseite soll damit auch als "Schaufenster" für die Fördermaßnahmen des WM zum Thema Digitalisierung und Zukunftstechnologien wie Künstliche Intelligenz dienen sowie die Sichtbarkeit des Landes und dessen Potentiale als Spitzenstandort für die Digitalisierung der Wirtschaft und als KI-Standort erhöhen und die Vernetzung der Akteure unterstützen. Inhalte des Portals "wirtschaft-digital-bw.de" sind bisher unter anderem: - Informationen rund um die "Initiative Wirtschaft 4.0 Baden-Württemberg" sowie zur Digitalpolitik des Landes und darüber hinaus, - Darstellung des "Digital Hub-Netzwerkes BW" mit Informationen zum Netzwerk sowie weiteren Informationen, Ansprechpersonen, aktueller und weiterführender Links zu den einzelnen Digital Hubs in Baden-Württemberg, - Darstellungen und aktuelle Informationen zu allen Maßnahmen rund um das Thema Künstliche Intelligenz - wie dem Innovation Park Artificial Intelligence (Ipai), den regionalen KI-Labs, dem KI-Innovationswettbewerb, dem Wettbewerb KI-Champions BW, zum Thema Cybersicherheit, - aktuelle Meldungen des Ministeriums mit Schwerpunkt Digitalisierung sowie darüber hinaus News aus den einzelnen Themenbereichen, (auch von Partnern der IW4.0), Digitallotsen, Kammern und Verbänden) o.ä., - Veranstaltungskalender, Förderprogramme und Publikationen rund um das Thema Digitalisierung und KI, insbesondere für die Zielgruppe kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Baden-Württemberg, - Anlaufstellen, Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, - Darstellung themen- und branchenspezifischer Informationen. Das Portal hat sich zu einem wichtigen Sprachrohr der "Initiative Wirtschaft 4.0 Baden-Württemberg (IW4.0)" entwickelt und sich in der öffentlichen Wahrnehmung zunehmend etabliert. Dieser Erfolg soll fortgesetzt und ausgebaut werden. Dazu sind neue Ideen sowie Vorschläge zur Weiterentwicklung, z.B. zur Konsolidierung bisheriger Inhalte oder zur Verbesserung der Struktur und Nutzerführung, verbesserte Nutzeransprache, auch von nicht deutschsprachigen Nutzern sowie Einbeziehung innovativer Elemente und deren konkrete Umsetzung neben der laufenden weiteren Betreuung ausdrücklich gefordert. Ziel und Inhalt ist auch eine laufende Weiterentwicklung während der Vertragslaufzeit, die dem Anspruch des Landes als führende Digitalregion gerecht wird, gemäß aktueller Standards und aktueller Themen. Der Styleguide des Portals ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Der Styleguide ist Anlage und verbindlicher Bestandteil dieser Leistungsbeschreibung. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind IT-Dienstleistungen für den Relaunch und für die Betreuung des Webportals. Mit dem Relaunch werden folgende übergeordnete Ziele verfolgt, die vom künftigen Auftragnehmer umzusetzen sind: - Das Portal "wirtschaft-digital-bw.de" ist maßgebliches Sprachrohr der Initiative Wirtschaft 4.0 Baden-Württemberg (IW4.0) und weiterhin feste Anlaufstelle rund um das Thema Digitalisierung der Wirtschaft (branchenübergreifend, KMU und Startups als Zielgruppen, Informationsportal), - Marke - IW4.0 ausbauen und stärken (Hinweis: durch das Portal wurde der Standard für die Marke IW4.0 mit dem entsprechenden Styleguide für den Wiedererkennungswert gesetzt) - aber unter Berücksichtigung und ggf. Verzahnung mit der Landeskampagne THE LÄND/ digital.LÄND - schnelle und effiziente Aktualisierung und Aufnahme neuer Inhalte ermöglichen - zeitgemäßes, nutzerorientiertes und schlankes Angebot für alle Endgeräte mit schnellen Reaktionszeiten - Straffung der Inhalte und Verzahnung von Technik und Content - Durchgängig bilinguales Sprachangebot (DE/EN) - Integration neuer Technologien, Vorschläge / Umsetzung für multimediale Inhalte und interaktive Angebote (auch Bewegtbilder) - bessere Verzahnung des Webauftritts mit den Social-Media-Kanälen des WM und der IW4.0 - Vorschläge und Umsetzung für begleitende Kommunikationsmaßnahmen, auch um die Sichtbarkeit und Bekanntheit des Portals zu steigern Auf Basis dieser übergeordneten Ziele sind die Leistungen für den Relaunch und für die Betreuung des Webportals nach näherer Maßgabe der Anforderungen der Leistungsbeschreibung, die Teil der Vergabeunterlagen ist, zu erbringen.
Bedingungen
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 40
- Qualität
- Relaunchkonzept für das WebportalGewichtung (Punkte, genau) 20
- Qualität
- Betreuungskonzept für das WebportalGewichtung (Punkte, genau) 20
- Qualität
- Personal- und OrganisationskonzeptGewichtung (Punkte, genau) 20
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- bis zu 3-mal: Der Auftraggeber kann den Vertrag nach Ablauf der initialen dreijährigen Verlängerungslaufzeit dreimalig einseitig um jeweils ein weiteres Jahr verlängern.
- Optionen
- Dreimalige einseitige Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ei … ganz lesenkürzer
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZHK5A
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Bytebetrieb GmbH & Co. KG, Stuttgart | 2 |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Land Baden-Württemberg (Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus)
- Anschrift
- 70173 Stuttgart
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
- Auskünfte
- Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB
Bei uns erfasst
- Weiterentwicklung der RegioClusterAgentur Baden-Württemberg24.10.2025 · 1 Angebot
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Baden-Württemberg (20 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- BridgingIT GmbH7 Zuschläge
- Capgemini Deutschland GmbH5 Zuschläge
- Computacenter AG &Co.oHG5 Zuschläge
- EXXETA AG5 Zuschläge
- FourEnergy GmbH5 Zuschläge
- PwC GmbH WPG5 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 86bb0c0f-2e52-44e4-a787-45548fbd632d.