Ex-post-Bewertung des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2014 - 2020
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft · Dresden, Sachsen
Aktenzeichen SMEKUL-23-020/2024veröffentlicht 20.09.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 22 Monate
- 09.12.2024 – 09.10.2026
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 22 Monate09.12.2024 – 09.10.2026
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigevergabe.sachsen.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertja
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 45 %, Leistung und Qualität 55 %.
- Methodisches und inhaltliches Konzept55 %
- Preis45 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 7,5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,1 Punkte |
| 25 % teurer | −9 Punkte |
| 50 % teurer | −15 Punkte |
| 100 % teurer | −22,5 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 26 Monaten
- Angebotsfrist 23:59 Uhrvor 24 Monatenüber evergabe.sachsen.de
- Vertragsbeginnvor 23 MonatenLaufzeit bis 09.10.2026
- Heute
Beschreibung
Gegenstand des Auftrags ist die Erstellung der Ex-post-Bewertung des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2014 - 2020 (EPLR) gemäß Artikel 66, 76 und 78 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 (im Folgenden "ELER-VO") sowie Artikel 57 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 (im Folgenden "ESI-VO").
Durch den AN ist im Rahmen der Ex-post-Bewertung ein Bericht zu erstellen. Gemäß Artikel 57 der ESI-VO wird bei der Ex-post-Bewertung die Wirksamkeit und Effizienz des EPLR sowie dessen Beitrag zur EU-Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum im Einklang mit den in den fondsspezifischen Regelungen festgelegten spezifischen Anforderungen überprüft. In der Ex-post-Bewertung sollen alle verfügbaren Informationen zur Bewertung der Effekte und Wirkungen von Maßnahmen und Programmen in Bezug auf die Ziele und Zielvorgaben analysiert und beurteilt werden sowie Erkenntnisse für die Politik der Entwicklung des ländlichen Raums geliefert werden. Dazu sollen der Grad der Inanspruchnahme der Mittel, die Wirksamkeit, Effizienz und Zweckdienlichkeit der Interventionen sowie die sozioökonomischen Auswirkungen der Fondstätigkeit und die Auswirkungen auf die Prioritäten der Gemeinschaft untersucht werden.
Gegenstand nach CPV
- 79313000LeistungsüberprüfungHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Methodisches und inhaltliches KonzeptMethodische und inhaltliche Qualität des einzureichenden Konzeptes
- Preis
- Gesamtpreis (netto)
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung hat der Bieter folgende Eigenerklärung abzugeben: Anlage 3 - Formblatt "Selbsterklärung zur Eignung" Dieses Schreiben ist im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied einzureichen. Zur Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung im … ganz lesenkürzer
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung hat der Bieter folgende Eigenerklärung abzugeben: Anlage 3 - Formblatt "Selbsterklärung zur Eignung" Dieses Schreiben ist im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied einzureichen. Zur Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung im Falle einer Bietergemeinschaft ist folgendes Formblatt, unterschrieben von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft, einzureichen: Anlage 5 - Erklärung Bietergemeinschaft- Kriterium
- genannt
- Kriterium
Der Nachweis der fachlichen Eignung der Bieter erfolgt durch Vorlage von mindestens einer Referenz über bereits durchgeführte vergleichbare Evaluierungen (Angabe des Auftraggebers, des Rechnungswertes und der Leistungszeit), die im Zusammenhang mit mindestens einem der nachfolgenden Themenbereiche s … ganz lesenkürzer
Der Nachweis der fachlichen Eignung der Bieter erfolgt durch Vorlage von mindestens einer Referenz über bereits durchgeführte vergleichbare Evaluierungen (Angabe des Auftraggebers, des Rechnungswertes und der Leistungszeit), die im Zusammenhang mit mindestens einem der nachfolgenden Themenbereiche steht: - europäische Förderprogramme (z. B. EFRE, ESF, LIFE), - ELER, - Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds der Landwirtschaft (EAGFL), - Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, Naturschutz, LEADER, Regionalentwicklung. Es ist der Umfang der Beteiligung anderer Unternehmen an der Erfüllung des Auftrages und deren inhaltliche Zuständigkeit anzugeben. Für den Nachweis der Referenz/en ist die Anlage 7 - Erklärung Referenzen zu nutzen. Dabei sind folgende Angaben zu benennen: - Bezeichnung des Referenztitels / der Projektbezeichnung, - Name des Auftraggebers, - Kontaktdaten des Auftraggebers (Telefon und / oder E-Mail) - Beschreibung des Auftragsgegenstands - Umfang der Beteiligung anderer Unternehmen sowie deren inhaltliche Zuständigkeit (nur falls zutreffend) - Umsetzungszeitraum des Auftrags. Der Zusammenhang des vergleichbaren Referenzprojekts mit mindestens einem der o.g. Themenbereiche ist mittels der Beschreibung des Auftragsgegenstandes nachzuweisen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 09.12.2024
- Vertragsende
- 09.10.2026
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- evergabe.sachsen.de
- Sprache
- Deutsch, Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 … ganz lesenkürzer
§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
- Anschrift
- Wilhelm-Buck-Straße 4, 01097 Dresden
- Kontakt
- vergabe@
smekul.sachsen.de
Bei uns erfasst
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 793 (Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Sachsen (70 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- zebra group GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 30.10.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung cbde98a0-5384-4307-9f02-1290b456ba36.