Zum Inhalt
Menü
vergebenEU-weitDienstleistungen

Ex-post-Bewertung des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2014 - 2020

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft · Dresden, Sachsen

Aktenzeichen SMEKUL-23-020/2024veröffentlicht 20.09.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 737 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Dresden.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Sachsen (70 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
22 Monate09.12.2024 – 09.10.2026
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Dresden01097, Sachsen
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe.sachsen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertja
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 45 %, Leistung und Qualität 55 %.

  • Methodisches und inhaltliches Konzept55 %
  • Preis45 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 7,5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,1 Punkte
25 % teurer−9 Punkte
50 % teurer−15 Punkte
100 % teurer−22,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 26 Monaten
  2. Angebotsfrist 23:59 Uhr
    über evergabe.sachsen.de
    vor 24 Monaten
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 09.10.2026
    vor 23 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Gegenstand des Auftrags ist die Erstellung der Ex-post-Bewertung des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2014 - 2020 (EPLR) gemäß Artikel 66, 76 und 78 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 (im Folgenden "ELER-VO") sowie Artikel 57 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 (im Folgenden "ESI-VO").

Durch den AN ist im Rahmen der Ex-post-Bewertung ein Bericht zu erstellen. Gemäß Artikel 57 der ESI-VO wird bei der Ex-post-Bewertung die Wirksamkeit und Effizienz des EPLR sowie dessen Beitrag zur EU-Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum im Einklang mit den in den fondsspezifischen Regelungen festgelegten spezifischen Anforderungen überprüft. In der Ex-post-Bewertung sollen alle verfügbaren Informationen zur Bewertung der Effekte und Wirkungen von Maßnahmen und Programmen in Bezug auf die Ziele und Zielvorgaben analysiert und beurteilt werden sowie Erkenntnisse für die Politik der Entwicklung des ländlichen Raums geliefert werden. Dazu sollen der Grad der Inanspruchnahme der Mittel, die Wirksamkeit, Effizienz und Zweckdienlichkeit der Interventionen sowie die sozioökonomischen Auswirkungen der Fondstätigkeit und die Auswirkungen auf die Prioritäten der Gemeinschaft untersucht werden.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Methodisches und inhaltliches Konzept55 %
Preis45 %
Qualität
Methodisches und inhaltliches KonzeptMethodische und inhaltliche Qualität des einzureichenden Konzeptes
Preis
Gesamtpreis (netto)

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung hat der Bieter folgende Eigenerklärung abzugeben: Anlage 3 - Formblatt "Selbsterklärung zur Eignung" Dieses Schreiben ist im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied einzureichen. Zur Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung im … ganz lesenZum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung hat der Bieter folgende Eigenerklärung abzugeben: Anlage 3 - Formblatt "Selbsterklärung zur Eignung" Dieses Schreiben ist im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied einzureichen. Zur Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung im Falle einer Bietergemeinschaft ist folgendes Formblatt, unterschrieben von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft, einzureichen: Anlage 5 - Erklärung Bietergemeinschaft
Kriterium
genannt
Kriterium
Der Nachweis der fachlichen Eignung der Bieter erfolgt durch Vorlage von mindestens einer Referenz über bereits durchgeführte vergleichbare Evaluierungen (Angabe des Auftraggebers, des Rechnungswertes und der Leistungszeit), die im Zusammenhang mit mindestens einem der nachfolgenden Themenbereiche s … ganz lesenDer Nachweis der fachlichen Eignung der Bieter erfolgt durch Vorlage von mindestens einer Referenz über bereits durchgeführte vergleichbare Evaluierungen (Angabe des Auftraggebers, des Rechnungswertes und der Leistungszeit), die im Zusammenhang mit mindestens einem der nachfolgenden Themenbereiche steht: - europäische Förderprogramme (z. B. EFRE, ESF, LIFE), - ELER, - Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds der Landwirtschaft (EAGFL), - Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, Naturschutz, LEADER, Regionalentwicklung. Es ist der Umfang der Beteiligung anderer Unternehmen an der Erfüllung des Auftrages und deren inhaltliche Zuständigkeit anzugeben. Für den Nachweis der Referenz/en ist die Anlage 7 - Erklärung Referenzen zu nutzen. Dabei sind folgende Angaben zu benennen: - Bezeichnung des Referenztitels / der Projektbezeichnung, - Name des Auftraggebers, - Kontaktdaten des Auftraggebers (Telefon und / oder E-Mail) - Beschreibung des Auftragsgegenstands - Umfang der Beteiligung anderer Unternehmen sowie deren inhaltliche Zuständigkeit (nur falls zutreffend) - Umsetzungszeitraum des Auftrags. Der Zusammenhang des vergleichbaren Referenzprojekts mit mindestens einem der o.g. Themenbereiche ist mittels der Beschreibung des Auftragsgegenstandes nachzuweisen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
09.12.2024
Vertragsende
09.10.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe.sachsen.de
Sprache
Deutsch, Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 … ganz lesen§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
Anschrift
Wilhelm-Buck-Straße 4, 01097 Dresden
Website
Kontakt
vergabe@smekul.sachsen.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 793 (Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

21vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (20 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 7 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Sachsen (70 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 30.10.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung cbde98a0-5384-4307-9f02-1290b456ba36.