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EU-weite Ausschreibung von Entsorgungsdienstleistungen für die Gemeinde Burbach

Gemeinde Burbach · Burbach, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen E99132468veröffentlicht 30.03.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 918 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
6 Jahre01.01.2025 – 31.12.2030, bis zu 1 Verlängerung
Lose
2
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 31 Monaten
  2. Angebotsfrist 23:59 Uhr
    nur elektronisch über subreport.de
    vor 30 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 23:59 Uhr
    vor 30 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2030
    vor 22 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Die Gesamtleistung wird in zwei Losen vergeben, die im Wesentlichen folgende Leistungen umfassen:

- Los 1: Durchführung der Abfallsammlung sowie diverser Behälterleistungen. - Los 2: Übernahme und Verwertung von Altpapier.

Es können Angebote zu einem oder beiden Losen abgegeben werden.

Lose2 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1: Durchführung der Abfallsammlung sowie diverser Behälterleistungen.

Sammlung und Transport von Restabfall („Graue Tonne“): - Die Behälter mit einem Volumen von 120 l und 240 l sind grundsätzlich in einem vierwöchentlichen Sammelrhythmus zu leeren. Auf Antrag der Abfallerzeuger ist für einzelne Behälter alternativ eine achtwöchentliche Sammlung durchzuführen. Die Behälter mit einem Volumen von 1.100 l sind in einem wöchentlichen oder 14 täglichen Sammelrhythmus zu leeren. - Die Sammlung erfolgt unter Einsatz eines elektronischen Ident-Systems. - Der gesammelte Restabfall ist vom Auftragnehmer zur vom Kreis vorgegebenen Anlieferstelle zu transportieren. Sammlung und Transport von Bioabfall („Braune Tonne“): - Die Behälter mit einem Volumen von 240 l sind in einem 14-täglichen Sammelrhythmus zu leeren. - Die Sammlung erfolgt unter Einsatz eines elektronischen Ident-Systems. - Der gesammelte Bioabfall ist vom Auftragnehmer zur vom Kreis vorgegebenen Anlieferstelle zu transportieren. Sammlung, Transport und Umschlag von Altpapier („Blaue Tonne“): - Die Behälter mit einem Volumen von 240 l sind in einem vierwöchentlichen Sammelrhythmus zu leeren. Die Behälter mit einem Volumen von 1.100 l sind in einem wöchentlichen oder 14-täglichen Sammelrhythmus zu leeren. - Die Sammlung erfolgt unter Einsatz eines elektronischen Ident-Systems. - Transport des gesammelten Altpapiers zur Anlieferstelle des Auftragnehmers (Umschlaganlage). - Umschlag des gesammelten Altpapiers, ggf. auch an Duale Systeme oder deren beauftragte Dritte. Behälteränderungsdienst und -bestandspflege: - Durchführung des Behälteränderungsdienstes und der Behälterbestandspflege (inkl. Vorhaltung Behälterpool) für die Restabfall-, Bioabfall- und Altpapierbehälter. Sammlung und Transport von Sperrmüll: - Die Sammlung von Sperrmüll (ohne Elektro- und Elektronikaltgeräte) erfolgt maximal zweimal jährlich für jeden Anschlussberechtigten auf Abruf im Holsystem und ist für diesen kostenlos. Die Abfuhr muss innerhalb von maximal sechs Wochen nach Anmeldung erfolgen. - Der gesammelte Sperrmüll ist vom Auftragnehmer zur vom Kreis vorgegebenen Anlieferstelle zu transportieren.

6 Jahre–
2
Los 2: Übernahme und Verwertung von Altpapier

'- Übernahme des Altpapiers aus der behältergestützten Sammlung an der Umschlaganlage von Los 1, inkl. Erbringung der notwendigen Transport- und Verwertungslogistik. - Verwertung des an der Umschlaganlage übernommenen Altpapiers.

2 Jahre–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
genannt

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
- Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die behältergestützte kommunale Sammlung von Restabfall oder Bioabfall oder Altpapier/PPK in Abfuhrgebieten mit insgesamt mindestens 10.000 Einwohnern. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens 24 Kalendermonate in den Kalenderjahren 2021 bis 2023 durch eine A … ganz lesen- Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die behältergestützte kommunale Sammlung von Restabfall oder Bioabfall oder Altpapier/PPK in Abfuhrgebieten mit insgesamt mindestens 10.000 Einwohnern. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens 24 Kalendermonate in den Kalenderjahren 2021 bis 2023 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/ s, mit Angabe der Leistung, der jeweiligen Einwohnerzahlen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen). In mindestens einem Abfuhrgebiet muss die Sammelleistung unter Einsatz eines elektronischen Identsystems erbracht worden sein. - Nachweis der Verfügbarkeit des angebotenen Standortes für die Umschlaganlage für Altpapier („Nutzungsnachweis“). Der Nachweis muss die Mindestangaben des als Anlage der „Leistungsbeschreibung und besonderen vertraglichen Bedingungen“ beigefügten Musters beinhalten. Soweit der Bieter selbst Eigentümer der angebotenen Umschlaganlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden.
Kriterium
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2021 bis 2023 (ggf. Schätzwert für 2023) für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre. - (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bil … ganz lesen- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2021 bis 2023 (ggf. Schätzwert für 2023) für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre. - (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern. - Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR. Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.
Kriterium
Inklusive Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5 k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 22 der Verordnung (EU) 2023/1214 des Rates vom 23. Juni 2023.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
31.12.2030
Verlängerung
bis zu 1-mal: Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis 31.12.2031), wenn er nicht spätestens zwölf Monate vor Vertragsende durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Optionen
Vertragsverlängerungsoption
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
03.05.2024, 23:59 Uhr. Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der in Ziff. 5.1.16 benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren (Überprüfungsstelle) einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, s … ganz lesenStatthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der in Ziff. 5.1.16 benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren (Überprüfungsstelle) einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Los 2

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
genannt

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
- Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung oder Vermarktung von mindestens 500 Mg PPK/Altpapier pro Jahr. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens zwei Jahre in den Jahren 2021 bis 2023 durch eine Auflistung der Auftraggeber mit Angabe der Leistung, der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
Kriterium
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2021 bis 2023 (ggf. Schätzwert für 2023) für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre. - (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bil … ganz lesen- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2021 bis 2023 (ggf. Schätzwert für 2023) für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre. - (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern. - Die ausschreibende Stelle behält sich zudem vor, bereits in der Phase der Angebotsbewertung eine Bankerklärung zu fordern, in welcher die Stellung der geforderten Bürgschaft im Auftragsfall bestätigt wird. - Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR. Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.
Kriterium
Inklusive Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5 k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 22 der Verordnung (EU) 2023/1214 des Rates vom 23. Juni 2023.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
31.12.2026
Verlängerung
bis zu 1-mal: Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis 31.12.2027), wenn er nicht spätestens zwölf Monate vor Vertragsende durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Optionen
Vertragsverlängerungsoption
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
03.05.2024, 23:59 Uhr. Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der in Ziff. 5.1.16 benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren (Überprüfungsstelle) einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, s … ganz lesenStatthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der in Ziff. 5.1.16 benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren (Überprüfungsstelle) einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Eicher Weg 13, 57299 Burbach
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

47Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

229vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (261 Lose mit Angabe)
569.866 €Zuschlagswert im Median
147.722 € – 2,33 Mio. €mittlere Hälfte, 50 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 03.05.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e6ffdee5-921e-4c3b-b391-55cec0340d6b.