EU-weite Ausschreibung der Klärschlammentsorgung für die Gemeindewerke Wilnsdorf und die Stadt Netphen
Gemeinde Wilnsdorf - Gemeindewerke - · Wilnsdorf, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen Los 1veröffentlicht 13.09.2024erstmals 13.09.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 3 Jahre
- 01.01.2025 – 31.12.2027
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.
- Rahmenvereinbarung über die Verwertung von Grünabfällen ( AVV 20 02 01) einschl. Gestellung von Abrollcontainern vom 01.01.2027 bis 30.06.2029, 2 Lose, mit 3 Verlängerungsoptionen von je 6 MonatenStadt Bielefeld - Amt für Zentrale Leistungen · BielefeldFrist 26.11.2026
- Übernahme und Verwertung von Kunststoffen im Stadtgebiet GelsenkirchenGELSENDIENSTE · 00000 GelsenkirchenFrist 09.11.2026
- Grundinstandsetzung Behördenzentrum Platz der Luftbrücke 1 -3, 12101 Berlin. Herrichten Außenanlagen Hof 1-2 einschl. Leitungsgräben und baubegleitende Kampfmittelräumung (Vergabenummer O9611-e-003/26-097)Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · BonnFrist 22.12.2026
- Mobile Sammlung von SchadstoffenStadt Langenfeld Rhld. - ZVS · 40764 LangenfeldFrist 20.11.2026
Alle Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Nordrhein-Westfalen (18 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 3 Jahre01.01.2025 – 31.12.2027
- Lose
- 2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Wilnsdorf57234, Kreis Siegen-Wittgenstein, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichsubreport.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 26 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 26 Monaten
- Angebotsfrist 23:59 Uhrvor 25 Monatennur elektronisch über subreport.de
- Öffnung der Angebote 23:59 Uhrvor 25 Monaten
- Vertragsbeginnvor 22 MonatenLaufzeit bis 31.12.2027
- Heute
Beschreibung
Die Gesamtleistung wird in zwei Losen vergeben und besteht im Wesentlichen aus den folgenden Einzelleistungen: Los 1: Entsorgung von Klärschlamm der Gemeindewerke Wilnsdorf; Los 2: Entsorgung von Klärschlamm der Stadt Netphen.
Gegenstand nach CPV
- 90500000Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen AbfällenHauptgegenstand
- 90510000Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
- 90513000Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
- 90513700Schlammtransport
- 90513800Schlammbehandlung
- 90513900Schlammentsorgung
Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1: Entsorgung von Klärschlamm der Gemeindewerke Wilnsdorf • Übernahme von Klärschlamm an der Kläranlage Weißtal (inkl. Containergestellung) auf Abruf (ca. 1.300 Mg/a mit ca. 27 % TR); • Transport des Klärschlamms (ggf. nach Vorbehandlung/Trocknung/Umschlag des Klärschlamms an einem dafür genehmigten Standort) zur vom Auftragnehmer vorgesehenen thermischen Entsorgungsanlage; • Thermische Entsorgung des Klärschlamms. | 3 Jahre | – |
| 2 | Los 2: Entsorgung von Klärschlamm der Stadt Netphen • Übernahme von Klärschlamm an den Kläranlagen Netphen und Deuz (inkl. Containergestellung) auf Abruf (ca. 1.300 Mg/a KA Netphen und 650 Mg/a KA Deuz mit jeweils ca. 21 – 26 % TR); • Option mit Wertung: Für ca. 130 Mg/a (KA Netphen) ist aufgrund des erhöhten Mangangehaltes von mehr als 5.000 mg/kg ggf. eine gesonderte Entsorgungsanlage vorzusehen (inkl. gesonderter Transport); • Transport des Klärschlamms (ggf. nach Vorbehandlung/Trocknung/Umschlag des Klärschlamms an einem dafür genehmigten Standort) zu der/den vom Auftragnehmer vorgesehenen thermischen Entsorgungsanlage/en; • Thermische Entsorgung des Klärschlamms. | 3 Jahre | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot mit dem niedrigsten Brutto-Gesamtentgelt (= preislich günstigstes Angebot).
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
• Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Entsorgung von insgesamt mindestens 1.000 Mg/a Klärschlamm aus kommunalen Kläranlagen. Die Referenz/ en ist/sind für mindestens zwei Jahre in den Kalenderjahren 2021 bis 2023 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Mengen u … ganz lesenkürzer
• Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Entsorgung von insgesamt mindestens 1.000 Mg/a Klärschlamm aus kommunalen Kläranlagen. Die Referenz/ en ist/sind für mindestens zwei Jahre in den Kalenderjahren 2021 bis 2023 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen); • Nutzungsnachweis für die vorgesehene thermische Entsorgungsanlage. Der Nachweis muss die Mindestangaben des in Anlage A.1 der Leistungsbeschreibung beigefügten Musters beinhalten. Soweit der Bieter selbst Betreiber der angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden; • Nutzungsnachweis für die gegebenenfalls vom Bieter vorgesehene Vorbehandlungs-/-Trocknungs-/Umschlaganlage. Der Nachweis muss die Mindestangaben des in Anlage A.2 der Leistungsbeschreibung beigefügten Musters beinhalten. Soweit der Bieter selbst Betreiber der angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden; • Bei Nutzung einer Anlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist zusätzlich nachzuweisen, dass ein Anspruch auf Notifizierung durch die für den Auftragnehmer zuständige Behörde unter Beachtung der Vorschriften der EG-Abfallverbringungsverordnung Nr. 1013/2006 und des Abfallverbringungsgesetzes besteht. Der Zuschlag erfolgt bei einem entsprechenden Angebot erst nach Vorliegen einer entsprechenden Genehmigung.- Kriterium
• Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2021 bis 2023 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre; • (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten d … ganz lesenkürzer
• Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2021 bis 2023 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre; • (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern; • Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden. Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.- Kriterium
- Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5 k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 22 der Verordnung (EU) 2023/1214 des Rates vom 23. Juni 2023.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2025
- Vertragsende
- 31.12.2027
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis max. zum 31.12.2028), falls er nicht von einem der Vertragspartner bis spätestens 31.03.2027 gekündigt wird (Vertragsverlängerungsmöglichkeit).
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- 21.10.2024, 23:59 Uhr. Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bezirksregierung Münster, 48147 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der in Ziff. 5.1.16 benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren (Überprüfungsstelle) einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, s … ganz lesenkürzer
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der in Ziff. 5.1.16 benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren (Überprüfungsstelle) einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Gemeinde Wilnsdorf - Gemeindewerke -
- Anschrift
- Marktplatz 1, 57234 Wilnsdorf
- Website
- wilnsdorf.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Nordrhein-Westfalen (18 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG15 Zuschläge
- EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH6 Zuschläge
- REMONDIS GmbH & Co. KG6 Zuschläge
- REMONDIS GmbH & Co. KG6 Zuschläge
- AGR-DAR GmbH5 Zuschläge
- Drekopf Recyclingzentrum Essen GmbH5 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist 21.10.2024
- BekanntmachungFrist 21.10.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b2ea6509-8695-435a-ad40-e8d23d664a23.