EU-weite Ausschreibung der Digitalisierung der gebundenen Liegenschaftskatasterakten für die untere Vermessungsbehörde im Landratsamt Reutlingen
Landratsamt Reutlingen · Reutlingen, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 2024-LRA RT-31/1-001veröffentlicht 07.06.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 3 Jahre
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 3 Jahre
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Reutlingen72764, Landkreis Reutlingen, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichsubreport.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- Vertraulichkeitserklärung verlangtja
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 141 Tage (5 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (16 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.
- Scankosten70 %
- Erweiterter Leistungsumfang30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −6,4 Punkte |
| 25 % teurer | −14 Punkte |
| 50 % teurer | −23,3 Punkte |
| 100 % teurer | −35 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 29 Monaten
- Angebotsfrist 23:59 Uhrvor 28 Monatennur elektronisch über subreport.de
- Öffnung der Angebote 23:59 Uhrvor 28 MonatenBei der Öffnung der Angebote sind nach 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
- Heute
Beschreibung
Die Akten des Liegenschaftskatasters des Landkreises Reutlingen sind über einen Zeitraum von nahezu 200 Jahren entstanden. Daher gibt es kein einheitliches Erscheinungsbild. Auch die Benennung der Akten wurde im Laufe der Zeit verändert. Die Liegenschaftskatasterakten müssen nach der Vorgabe der Verwaltungsvorschrift zur Führung des Liegenschaftskatasters (VwVLK) unter den Aspekten Bereitstellung, Sicherung und Archivierung vollständig digital erfasst werden. Die Akten müssen nach der Digitalisierung entsprechend den Qualitätsanforderungen der seither analog vorliegenden Originalliegenschaftskatasterakten von der jeweiligen Urvermessung bis heute in digitaler Form vorliegen und später über das digitale Informationssystem für die Bereitstellung der Liegenschaftskatasterakten (ILKA) als zentrales IT-Verfahren in Baden-Württemberg abrufbar sein.
Beschreibung des Loses
Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist die Digitalisierung der gebundenen Bücher des Liegenschaftskatasters. Die gebundenen Akten des Liegenschaftskatasters (Primärkataster, Gebäudeprimärkataster, Ergänzungsbände, Landesvermessungsbrouillons (LV-Brouillons), Ergänzungsbrouillons, Messurkunden mit Handrissen, u.a.) sind vollständig zu digitalisieren und zunächst als Windows-Baumstruktur zu verwalten. Der Leistungsumfang (ca. 2.550 Bände) besteht aus ca. 602.000 Digitalisaten, davon ca. 300.000 Buchdoppelseiten in Farbe, ca. 300.000 Bucheinzelseiten in Farbe und ca. 2.000 gefaltete Pläne größer A3. Die zu vergebende Leistung setzt sich aus den folgenden Teilleistungen zusammen: a. Vorbereitung der Akten zur Digitalisierung. b. Digitalisierung der Akten beim Auftragnehmer. c. Dokumentation, Datenaustausch, Zwischenlagerung. d. Datenübergabe durch den Auftragnehmer. e. Verpacken und Abholung / Lieferung und Auspacken (Transport). Alle Akten sind öffentliche Urkunden im Sinne des § 418 Abs. 1 der Zivilprozessordnung und gelten als Beweismittel vor Gericht. Die Akten verlangen einen höchst verantwortungsvollen und sensiblen Umgang. Die aufgeführten Teilleistungen müssen daher direkt vom Bieter selbst oder im Fall einer Bietergemeinschaft von einem Teilnehmer der Bietergemeinschaft ausgeführt werden (kritische Aufgaben bei Dienstleistungsaufträgen im Sinn von § 47 Abs. 5 VgV).
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- ScankostenGewichtung (Punkte, genau) 700
- Qualität
- Erweiterter LeistungsumfangGewichtung (Punkte, genau) 300
- Beschreibung
- Die inhaltliche Ausgestaltung der Zuschlagskriterien sowie das Bewertungsschema sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Eignung8 von 8 angegeben
- Kriterium
Eigenerklärung zu zwei Referenzen über Digitalisierungsaufträge, die mit dem vorliegenden Digitalisierungsauftrag vergleichbar sind, aus den letzten drei Jahren (2021- 2023). Von den beiden benannten Referenzen muss mindestens ein Digitalisierungsauftrag abgeschlossen sein. Referenzaufträge sind dem … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung zu zwei Referenzen über Digitalisierungsaufträge, die mit dem vorliegenden Digitalisierungsauftrag vergleichbar sind, aus den letzten drei Jahren (2021- 2023). Von den beiden benannten Referenzen muss mindestens ein Digitalisierungsauftrag abgeschlossen sein. Referenzaufträge sind dem vorliegenden Digitalisierungsauftrag vergleichbar, wenn sie - die Digitalisierung gebundener Akten, - mit datenschutzrechtlich schützenswerten Daten, - die Digitalisierung von mindestens 200.000 Seiten innerhalb von 2 Jahren und - die Digitalisierung von gefalteten Dokumenten, die größer als DIN A3 sind, umfassen bzw. umfasst haben.- Kriterium
- Nachweise der Zertifizierung nach DIN ISO 11799 und der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001
- Kriterium
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei Jahren (2021- 2023) für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre.
- Kriterium
Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. € und für Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 0,2 Mio. €, sowie eine Transportschadensversicherung mit einer Deckungssumme von … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. € und für Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 0,2 Mio. €, sowie eine Transportschadensversicherung mit einer Deckungssumme von 0,2 Mio. € insbesondere für den Fall von Transport- oder sonstigen Schäden an den zu digitalisierenden Dokumenten, unter Angabe des Versicherungsunternehmens; beabsichtigt der Bieter eine projektgebundene Versicherung abzuschließen, muss mit dem Angebot eine Bestätigung eines Versicherers vorgelegt werden, dass im Fall der Auftragserteilung entsprechender Versicherungsschutz gewährt wird. Der Nachweis, dass der Versicherungsschutz besteht, muss spätestens vier Wochen nach Auftragserteilung gegenüber dem Auftraggeber erbracht werden. Hinweis: Wird in der Eigenerklärung auf eine vorhandene Betriebshaftpflicht verwiesen, behält sich die Vergabestelle vor, im Laufe der Wertung der Angebote vom Bieter die Vorlage des Versicherungsscheins zu verlangen.- Kriterium
- Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG)
- Kriterium
- Eigenerklärung zur Umsetzung von Art. 5 k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21.07.2022.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 3 Jahre
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- 11.07.2024, 23:59 Uhr. Bei der Öffnung der Angebote sind nach 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung7 von 7 angegeben
- Vertraulichkeit
- Erklärung verlangt
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der in Ziff. 5.1.16 benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren (Überprüfungsstelle) einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, s … ganz lesenkürzer
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der in Ziff. 5.1.16 benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren (Überprüfungsstelle) einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Bismarckstraße 47, 72764 Reutlingen
- Website
- kreis-reutlingen.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
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- Vergabe Verwertung Bioabfall07.11.2025
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 799 (Veschiedene Dienstleistungen für Unternehmen und andere Dienstleistungen) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Baden-Württemberg (20 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- EW Responsemarketing e.K.2 Zuschläge
- INFOSCAN2 Zuschläge
- RICOH Deutschland2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 11.07.2024
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 11.07.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 26388b56-70d4-438f-9afb-3c94d8175825.