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EU-weite Ausschreibung der Digitalisierung der gebundenen Liegenschaftskatasterakten für die untere Vermessungsbehörde im Landratsamt Reutlingen

Landratsamt Reutlingen · Reutlingen, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 2024-LRA RT-31/1-001veröffentlicht 07.06.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 848 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 07.06.2024.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
3 Jahre
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtja
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 141 Tage (5 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (16 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.

  • Scankosten70 %
  • Erweiterter Leistungsumfang30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−6,4 Punkte
25 % teurer−14 Punkte
50 % teurer−23,3 Punkte
100 % teurer−35 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 29 Monaten
  2. Angebotsfrist 23:59 Uhr
    nur elektronisch über subreport.de
    vor 28 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 23:59 Uhr
    Bei der Öffnung der Angebote sind nach 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
    vor 28 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Die Akten des Liegenschaftskatasters des Landkreises Reutlingen sind über einen Zeitraum von nahezu 200 Jahren entstanden. Daher gibt es kein einheitliches Erscheinungsbild. Auch die Benennung der Akten wurde im Laufe der Zeit verändert. Die Liegenschaftskatasterakten müssen nach der Vorgabe der Verwaltungsvorschrift zur Führung des Liegenschaftskatasters (VwVLK) unter den Aspekten Bereitstellung, Sicherung und Archivierung vollständig digital erfasst werden. Die Akten müssen nach der Digitalisierung entsprechend den Qualitätsanforderungen der seither analog vorliegenden Originalliegenschaftskatasterakten von der jeweiligen Urvermessung bis heute in digitaler Form vorliegen und später über das digitale Informationssystem für die Bereitstellung der Liegenschaftskatasterakten (ILKA) als zentrales IT-Verfahren in Baden-Württemberg abrufbar sein.

Beschreibung des Loses

Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist die Digitalisierung der gebundenen Bücher des Liegenschaftskatasters. Die gebundenen Akten des Liegenschaftskatasters (Primärkataster, Gebäudeprimärkataster, Ergänzungsbände, Landesvermessungsbrouillons (LV-Brouillons), Ergänzungsbrouillons, Messurkunden mit Handrissen, u.a.) sind vollständig zu digitalisieren und zunächst als Windows-Baumstruktur zu verwalten. Der Leistungsumfang (ca. 2.550 Bände) besteht aus ca. 602.000 Digitalisaten, davon ca. 300.000 Buchdoppelseiten in Farbe, ca. 300.000 Bucheinzelseiten in Farbe und ca. 2.000 gefaltete Pläne größer A3. Die zu vergebende Leistung setzt sich aus den folgenden Teilleistungen zusammen: a. Vorbereitung der Akten zur Digitalisierung. b. Digitalisierung der Akten beim Auftragnehmer. c. Dokumentation, Datenaustausch, Zwischenlagerung. d. Datenübergabe durch den Auftragnehmer. e. Verpacken und Abholung / Lieferung und Auspacken (Transport). Alle Akten sind öffentliche Urkunden im Sinne des § 418 Abs. 1 der Zivilprozessordnung und gelten als Beweismittel vor Gericht. Die Akten verlangen einen höchst verantwortungsvollen und sensiblen Umgang. Die aufgeführten Teilleistungen müssen daher direkt vom Bieter selbst oder im Fall einer Bietergemeinschaft von einem Teilnehmer der Bietergemeinschaft ausgeführt werden (kritische Aufgaben bei Dienstleistungsaufträgen im Sinn von § 47 Abs. 5 VgV).

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis
ScankostenGewichtung (Punkte, genau) 700
Qualität
Erweiterter LeistungsumfangGewichtung (Punkte, genau) 300
Beschreibung
Die inhaltliche Ausgestaltung der Zuschlagskriterien sowie das Bewertungsschema sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt.

Eignung8 von 8 angegeben

Kriterium
Eigenerklärung zu zwei Referenzen über Digitalisierungsaufträge, die mit dem vorliegenden Digitalisierungsauftrag vergleichbar sind, aus den letzten drei Jahren (2021- 2023). Von den beiden benannten Referenzen muss mindestens ein Digitalisierungsauftrag abgeschlossen sein. Referenzaufträge sind dem … ganz lesenEigenerklärung zu zwei Referenzen über Digitalisierungsaufträge, die mit dem vorliegenden Digitalisierungsauftrag vergleichbar sind, aus den letzten drei Jahren (2021- 2023). Von den beiden benannten Referenzen muss mindestens ein Digitalisierungsauftrag abgeschlossen sein. Referenzaufträge sind dem vorliegenden Digitalisierungsauftrag vergleichbar, wenn sie - die Digitalisierung gebundener Akten, - mit datenschutzrechtlich schützenswerten Daten, - die Digitalisierung von mindestens 200.000 Seiten innerhalb von 2 Jahren und - die Digitalisierung von gefalteten Dokumenten, die größer als DIN A3 sind, umfassen bzw. umfasst haben.
Kriterium
Nachweise der Zertifizierung nach DIN ISO 11799 und der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001
Kriterium
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei Jahren (2021- 2023) für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre.
Kriterium
Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. € und für Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 0,2 Mio. €, sowie eine Transportschadensversicherung mit einer Deckungssumme von … ganz lesenEigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. € und für Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 0,2 Mio. €, sowie eine Transportschadensversicherung mit einer Deckungssumme von 0,2 Mio. € insbesondere für den Fall von Transport- oder sonstigen Schäden an den zu digitalisierenden Dokumenten, unter Angabe des Versicherungsunternehmens; beabsichtigt der Bieter eine projektgebundene Versicherung abzuschließen, muss mit dem Angebot eine Bestätigung eines Versicherers vorgelegt werden, dass im Fall der Auftragserteilung entsprechender Versicherungsschutz gewährt wird. Der Nachweis, dass der Versicherungsschutz besteht, muss spätestens vier Wochen nach Auftragserteilung gegenüber dem Auftraggeber erbracht werden. Hinweis: Wird in der Eigenerklärung auf eine vorhandene Betriebshaftpflicht verwiesen, behält sich die Vergabestelle vor, im Laufe der Wertung der Angebote vom Bieter die Vorlage des Versicherungsscheins zu verlangen.
Kriterium
Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG)
Kriterium
Eigenerklärung zur Umsetzung von Art. 5 k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21.07.2022.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
3 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
11.07.2024, 23:59 Uhr. Bei der Öffnung der Angebote sind nach 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung7 von 7 angegeben

Vertraulichkeit
Erklärung verlangt
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der in Ziff. 5.1.16 benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren (Überprüfungsstelle) einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, s … ganz lesenStatthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der in Ziff. 5.1.16 benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren (Überprüfungsstelle) einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 799 (Veschiedene Dienstleistungen für Unternehmen und andere Dienstleistungen) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

55vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (47 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 3 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Baden-Württemberg (20 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 11.07.2024
  3. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 11.07.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 26388b56-70d4-438f-9afb-3c94d8175825.