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vergebenEU-weitMöbelLieferleistungen

Landkreis Reutlingen - Europaweite Vergabe der Lieferung von Möblierung für den Neubau des Landratsamts im Offenen Verfahren

Landratsamt Reutlingen · Reutlingen, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 2024/3167veröffentlicht 20.01.2026LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 409 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.

Alle Ausschreibungen: Möbel in Baden-Württemberg (13 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endete voraussichtlich am

gilt für alle 8 Lose · bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
1 €
Laufzeit
2 Monate15.04.2026 – 30.06.2026
Lose
8
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 141 Tage (5 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (16 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Gewährleistungszeitraum10 %
  • Qualität50 %
  • Preis40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 10 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.06.2026
    vor 7 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Europaweite Vergabe der Lieferung von Möblierung für den Neubau des Landratsamts Reutlingen. Die Vergabe erfolgt in acht Losen.

Lose8 Lose

Alle 8 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Schreibtische, Schränke, Thekenelemente

Der Landkreis Reutlingen vergibt die Lieferung und Aufstellung von Möbeln für die Möblierung des Neubaus des Landratsamts Reutlingen. Nähere Einzelheiten zu den Anforderungen an die einzelnen Möbelstücke ergeben sich aus dem losspezifischen Leistungsverzeichnis (Anlage 2). Übergeordnet sind folgende Anforderungen zu beachten: Technische Anforderungen: Die technischen Anforderungen an die Güte der Produkte sind dem losspezifischen Leistungsverzeichnis (Anlage 2) zu entnehmen. Die in den Vergabeunterlagen so bezeichneten Anforderungen sind als technische Vorgaben bindend. Gewährleistungszeitraum und Ersatzteilversorgung: Der Gewährleistungszeitraum für die Einrichtungs- und Möblierungskomponenten muss mindestens drei Jahre betragen. Aus dem losspezifischen Leistungsverzeichnis ergeben sich hierzu vereinzelt Abweichungen (vgl. Anlage 2). Ein längerer Gewähr-leistungszeitraum führt zu einer besseren Bewertung des Angebots (vgl. hierzu Ziffer 6.4). Lieferzeitraum: Es ist beabsichtigt, dass die Lieferung und Montage der beauftragten Möbel bis zum 15. April 2026 im Landratsamt bereitstehen vgl. Terminplan (Anlage 4). Einzelheiten zu den Liefermodalitäten sind den losspezifischen Vertragsentwürfen zu entnehmen (Anlage 3). Die Lieferung, Montage und Funktionsprüfung der Möbel hat an dem Verwaltungsstandort Reutlingen (Karlstraße 99, 72766 Reutlingen) zu erfolgen.

2 Monate–
2
Bürodrehstühle

Der Landkreis Reutlingen vergibt die Lieferung und Aufstellung von Möbeln für die Möblierung des Neubaus des Landratsamts Reutlingen. Nähere Einzelheiten zu den Anforderungen an die einzelnen Möbelstücke ergeben sich aus dem losspezifischen Leistungsverzeichnis (Anlage 2). Übergeordnet sind folgende Anforderungen zu beachten: Technische Anforderungen: Die technischen Anforderungen an die Güte der Produkte sind dem losspezifischen Leistungsverzeichnis (Anlage 2) zu entnehmen. Die in den Vergabeunterlagen so bezeichneten Anforderungen sind als technische Vorgaben bindend. Gewährleistungszeitraum und Ersatzteilversorgung: Der Gewährleistungszeitraum für die Einrichtungs- und Möblierungskomponenten muss mindestens drei Jahre betragen. Aus dem losspezifischen Leistungsverzeichnis ergeben sich hierzu vereinzelt Abweichungen (vgl. Anlage 2). Ein längerer Gewähr-leistungszeitraum führt zu einer besseren Bewertung des Angebots (vgl. hierzu Ziffer 6.4). Lieferzeitraum: Es ist beabsichtigt, dass die Lieferung und Montage der beauftragten Möbel bis zum 15. April 2026 im Landratsamt bereitstehen vgl. Terminplan (Anlage 4). Einzelheiten zu den Liefermodalitäten sind den losspezifischen Vertragsentwürfen zu entnehmen (Anlage 3). Die Lieferung, Montage und Funktionsprüfung der Möbel hat an dem Verwaltungsstandort Reutlingen (Karlstraße 99, 72766 Reutlingen) zu erfolgen.

2 Monate–
3
Konferenz-, Sitzungs- und Besprechungstische

Der Landkreis Reutlingen vergibt die Lieferung und Aufstellung von Möbeln für die Möblierung des Neubaus des Landratsamts Reutlingen. Nähere Einzelheiten zu den Anforderungen an die einzelnen Möbelstücke ergeben sich aus dem losspezifischen Leistungsverzeichnis (Anlage 2). Übergeordnet sind folgende Anforderungen zu beachten: Technische Anforderungen: Die technischen Anforderungen an die Güte der Produkte sind dem losspezifischen Leistungsverzeichnis (Anlage 2) zu entnehmen. Die in den Vergabeunterlagen so bezeichneten Anforderungen sind als technische Vorgaben bindend. Gewährleistungszeitraum und Ersatzteilversorgung: Der Gewährleistungszeitraum für die Einrichtungs- und Möblierungskomponenten muss mindestens drei Jahre betragen. Aus dem losspezifischen Leistungsverzeichnis ergeben sich hierzu vereinzelt Abweichungen (vgl. Anlage 2). Ein längerer Gewähr-leistungszeitraum führt zu einer besseren Bewertung des Angebots (vgl. hierzu Ziffer 6.4). Lieferzeitraum: Es ist beabsichtigt, dass die Lieferung und Montage der beauftragten Möbel bis zum 15. April 2026 im Landratsamt bereitstehen vgl. Terminplan (Anlage 4). Einzelheiten zu den Liefermodalitäten sind den losspezifischen Vertragsentwürfen zu entnehmen (Anlage 3). Die Lieferung, Montage und Funktionsprüfung der Möbel hat an dem Verwaltungsstandort Reutlingen (Karlstraße 99, 72766 Reutlingen) zu erfolgen.

2 Monate–
4
Besprechungstische in Stockwerksfarben

Der Landkreis Reutlingen vergibt die Lieferung und Aufstellung von Möbeln für die Möblierung des Neubaus des Landratsamts Reutlingen. Nähere Einzelheiten zu den Anforderungen an die einzelnen Möbelstücke ergeben sich aus dem losspezifischen Leistungsverzeichnis (Anlage 2). Übergeordnet sind folgende Anforderungen zu beachten: Technische Anforderungen: Die technischen Anforderungen an die Güte der Produkte sind dem losspezifischen Leistungsverzeichnis (Anlage 2) zu entnehmen. Die in den Vergabeunterlagen so bezeichneten Anforderungen sind als technische Vorgaben bindend. Gewährleistungszeitraum und Ersatzteilversorgung: Der Gewährleistungszeitraum für die Einrichtungs- und Möblierungskomponenten muss mindestens drei Jahre betragen. Aus dem losspezifischen Leistungsverzeichnis ergeben sich hierzu vereinzelt Abweichungen (vgl. Anlage 2). Ein längerer Gewähr-leistungszeitraum führt zu einer besseren Bewertung des Angebots (vgl. hierzu Ziffer 6.4). Lieferzeitraum: Es ist beabsichtigt, dass die Lieferung und Montage der beauftragten Möbel bis zum 15. April 2026 im Landratsamt bereitstehen vgl. Terminplan (Anlage 4). Einzelheiten zu den Liefermodalitäten sind den losspezifischen Vertragsentwürfen zu entnehmen (Anlage 3). Die Lieferung, Montage und Funktionsprüfung der Möbel hat an dem Verwaltungsstandort Reutlingen (Karlstraße 99, 72766 Reutlingen) zu erfolgen.

2 Monate–
5
Bestuhlungen

Der Landkreis Reutlingen vergibt die Lieferung und Aufstellung von Möbeln für die Möblierung des Neubaus des Landratsamts Reutlingen. Nähere Einzelheiten zu den Anforderungen an die einzelnen Möbelstücke ergeben sich aus dem losspezifischen Leistungsverzeichnis (Anlage 2). Übergeordnet sind folgende Anforderungen zu beachten: Technische Anforderungen: Die technischen Anforderungen an die Güte der Produkte sind dem losspezifischen Leistungsverzeichnis (Anlage 2) zu entnehmen. Die in den Vergabeunterlagen so bezeichneten Anforderungen sind als technische Vorgaben bindend. Gewährleistungszeitraum und Ersatzteilversorgung: Der Gewährleistungszeitraum für die Einrichtungs- und Möblierungskomponenten muss mindestens drei Jahre betragen. Aus dem losspezifischen Leistungsverzeichnis ergeben sich hierzu vereinzelt Abweichungen (vgl. Anlage 2). Ein längerer Gewähr-leistungszeitraum führt zu einer besseren Bewertung des Angebots (vgl. hierzu Ziffer 6.4). Lieferzeitraum: Es ist beabsichtigt, dass die Lieferung und Montage der beauftragten Möbel bis zum 15. April 2026 im Landratsamt bereitstehen vgl. Terminplan (Anlage 4). Einzelheiten zu den Liefermodalitäten sind den losspezifischen Vertragsentwürfen zu entnehmen (Anlage 3). Die Lieferung, Montage und Funktionsprüfung der Möbel hat an dem Verwaltungsstandort Reutlingen (Karlstraße 99, 72766 Reutlingen) zu erfolgen.

2 Monate–
6
Softseating

Der Landkreis Reutlingen vergibt die Lieferung und Aufstellung von Möbeln für die Möblierung des Neubaus des Landratsamts Reutlingen. Nähere Einzelheiten zu den Anforderungen an die einzelnen Möbelstücke ergeben sich aus dem losspezifischen Leistungsverzeichnis (Anlage 2). Übergeordnet sind folgende Anforderungen zu beachten: Technische Anforderungen: Die technischen Anforderungen an die Güte der Produkte sind dem losspezifischen Leistungsverzeichnis (Anlage 2) zu entnehmen. Die in den Vergabeunterlagen so bezeichneten Anforderungen sind als technische Vorgaben bindend. Gewährleistungszeitraum und Ersatzteilversorgung: Der Gewährleistungszeitraum für die Einrichtungs- und Möblierungskomponenten muss mindestens drei Jahre betragen. Aus dem losspezifischen Leistungsverzeichnis ergeben sich hierzu vereinzelt Abweichungen (vgl. Anlage 2). Ein längerer Gewähr-leistungszeitraum führt zu einer besseren Bewertung des Angebots (vgl. hierzu Ziffer 6.4). Lieferzeitraum: Es ist beabsichtigt, dass die Lieferung und Montage der beauftragten Möbel bis zum 15. April 2026 im Landratsamt bereitstehen vgl. Terminplan (Anlage 4). Einzelheiten zu den Liefermodalitäten sind den losspezifischen Vertragsentwürfen zu entnehmen (Anlage 3). Die Lieferung, Montage und Funktionsprüfung der Möbel hat an dem Verwaltungsstandort Reutlingen (Karlstraße 99, 72766 Reutlingen) zu erfolgen.

2 Monate–
7
Möblierung Cafeteria

Der Landkreis Reutlingen vergibt die Lieferung und Aufstellung von Möbeln für die Möblierung des Neubaus des Landratsamts Reutlingen. Nähere Einzelheiten zu den Anforderungen an die einzelnen Möbelstücke ergeben sich aus dem losspezifischen Leistungsverzeichnis (Anlage 2). Übergeordnet sind folgende Anforderungen zu beachten: Technische Anforderungen: Die technischen Anforderungen an die Güte der Produkte sind dem losspezifischen Leistungsverzeichnis (Anlage 2) zu entnehmen. Die in den Vergabeunterlagen so bezeichneten Anforderungen sind als technische Vorgaben bindend. Gewährleistungszeitraum und Ersatzteilversorgung: Der Gewährleistungszeitraum für die Einrichtungs- und Möblierungskomponenten muss mindestens drei Jahre betragen. Aus dem losspezifischen Leistungsverzeichnis ergeben sich hierzu vereinzelt Abweichungen (vgl. Anlage 2). Ein längerer Gewähr-leistungszeitraum führt zu einer besseren Bewertung des Angebots (vgl. hierzu Ziffer 6.4). Lieferzeitraum: Es ist beabsichtigt, dass die Lieferung und Montage der beauftragten Möbel bis zum 15. April 2026 im Landratsamt bereitstehen vgl. Terminplan (Anlage 4). Einzelheiten zu den Liefermodalitäten sind den losspezifischen Vertragsentwürfen zu entnehmen (Anlage 3). Die Lieferung, Montage und Funktionsprüfung der Möbel hat an dem Verwaltungsstandort Reutlingen (Karlstraße 99, 72766 Reutlingen) zu erfolgen.

2 Monate–
8
Möblierung Mittelzonen

Der Landkreis Reutlingen vergibt die Lieferung und Aufstellung von Möbeln für die Möblierung des Neubaus des Landratsamts Reutlingen. Nähere Einzelheiten zu den Anforderungen an die einzelnen Möbelstücke ergeben sich aus dem losspezifischen Leistungsverzeichnis (Anlage 2). Übergeordnet sind folgende Anforderungen zu beachten: Technische Anforderungen: Die technischen Anforderungen an die Güte der Produkte sind dem losspezifischen Leistungsverzeichnis (Anlage 2) zu entnehmen. Die in den Vergabeunterlagen so bezeichneten Anforderungen sind als technische Vorgaben bindend. Gewährleistungszeitraum und Ersatzteilversorgung: Der Gewährleistungszeitraum für die Einrichtungs- und Möblierungskomponenten muss mindestens drei Jahre betragen. Aus dem losspezifischen Leistungsverzeichnis ergeben sich hierzu vereinzelt Abweichungen (vgl. Anlage 2). Ein längerer Gewähr-leistungszeitraum führt zu einer besseren Bewertung des Angebots (vgl. hierzu Ziffer 6.4). Lieferzeitraum: Es ist beabsichtigt, dass die Lieferung und Montage der beauftragten Möbel bis zum 15. April 2026 im Landratsamt bereitstehen vgl. Terminplan (Anlage 4). Einzelheiten zu den Liefermodalitäten sind den losspezifischen Vertragsentwürfen zu entnehmen (Anlage 3). Die Lieferung, Montage und Funktionsprüfung der Möbel hat an dem Verwaltungsstandort Reutlingen (Karlstraße 99, 72766 Reutlingen) zu erfolgen.

2 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag3 von 3 angegeben

Qualität
GewährleistungszeitraumGewichtung (Punkte, genau) 100Im Rahmen der Bewertung des Kriteriums Gewährleistungszeitraum wird die Laufzeit der Gewährleistung, die der Bieter dem Auftraggeber als Gewährleistungszeit über den vorgegebenen Mindestgewährleistungszeitraum hinaus einräumt, bewertet. Als Mindestanforderung gilt eine Gewährleistungszeit von drei Jahren (Einzelheiten sind dem Leistungsverzeichnis und Vertragsentwurf zu entnehmen, Anlage 2 und Anlage 3). Diese ist zwingend verbindlich. Es steht dem Bieter frei, über diesen Zeitraum hinaus einen eigenen Zeitraum im Angebot zu benennen. Der Bieter, der den längsten Gewährleistungszeitraum über den Mindestgewährleistungszeitraum hinaus anbieten kann, erhält die maximale Bewertung von 100 Punkten. Alle nachfolgenden Bieter erhalten ihre Punktzahl im Verhältnis ihrer angebotenen Überschreitung des Mindestgewährleistungszeitraums zu der des Bestbieters. Es erfolgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Dezimalstellen.
Qualität
Gewichtung (Punkte, genau) 500Das Kriterium Qualität wird durch eine Wertungskommission des Landkreises Reutlingen bewertet. Es gelten die Noten von 1 = "sehr gut" bis 5 = "mangelhaft". Je Qualitätskriterium werden die Angebote miteinander verglichen und hiernach die Noten vergeben. Unter Qualität ist hinsichtlich der Möbel die Güte zu verstehen, welche die angebotenen Möbelstücke auszeichnen. Dabei ist entscheidend, dass mindestens die in den Ausschreibungsunterlagen gestellten Anforderungen an das Produkt erfüllt werden müssen. Hinsichtlich der Auswertung und Bewertung des offerierten Mobiliars wird daher auch Augenmerk daraufgelegt, inwieweit der Bieter eine höhere Qualität anbietet. Sofern das angebotene Mobiliar ausschließlich die durch diese Ausschreibung vorgegebenen Mindestkriterien erfüllt, stellt dies eine ausreichende Leistung dar. Bewertet werden die Möbelstücke nach den folgenden Aspekten: - Konzeptionelle Qualität: Dies beinhaltet die Anforderungen an die Nachliefermöglichkeit und an das Produkt der angebotenen Serie. - Funktionale Qualität: Dies beinhaltet die Möglichkeiten zur Kombination der Möbel, die Möglichkeit der elektrischen Verstellbarkeit und die Veränderbarkeit der Möbelstücke. - Ergonomische Qualität: Dies beinhaltet den Bedienungskomfort, den Nutzungskomfort und die Sicherheit. - Flächenökonomische Qualität: Dies beinhaltet die Nutzungsflächenvielfalt und das Stauraumangebot. - Qualität in Bezug auf das Design: Dies beinhaltet das allgemeine Erscheinungsbild, das zur Verfügung stehende Farbspektrum, Möglichkeiten der Formenauswahl und der Materialien sowie die Schlüssigkeit des Mix aus Formen, Farben und Materialien. - Produktqualität: Dies beinhaltet die Anforderungen an die Lebensdauer, die Konstruktionsstabilität, die Materialstabilität und die Möglichkeit, inwieweit mehrere Möbelteile miteinander sicher und haltbar verbunden werden können sowie Anforderungen an die Reinigung, Lager- und Transportmöglichkeiten. Die einzelnen Merkmale der Qualität sind innerhalb der losspezifischen Auswertungsbögen (Anlage 4) weiter beschrieben. Die Wertungskommission bewertet die Möbel nach den vorgenannten Kriterien und vergibt je Eigenschaft Noten. Hierbei gelten die Noten von 1 = "sehr gut" bis 5 = "mangelhaft" (entspricht bis auf Note "sechs" dem Schulnotensystem). Je Bewerter werden die einzelnen Noten der zu beurteilenden Eigenschaften zu einer Note für den jeweiligen qualitativen Aspekt gebildet. Aus diesen Benotungen aller Bewerter werden Durchschnittsnoten gebildet, die letztendlich über die Punktevergabe entscheiden. Der Bieter mit der besten Durchschnittsbewertung erhält die volle Punktzahl (500 Punkte). Alle nachfolgenden Bieter erhalten ihre Punktzahl im Verhältnis ihrer Bewertung zur besten Durchschnittsbewertung. Es erfolgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Dezimalstellen.
Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 400Im Rahmen der preislichen Bewertung werden die Angebotspreise durch die Summe der einzelnen Angebotspreispositionen ermittelt. Der Bieter mit dem günstigsten Angebotspreis erhält die höchste Punktzahl. Die Preise der übrigen Angebote werden im Verhältnis zu der Punktzahl des günstigsten Bieters linear prozentual schlechter bewertet. Bieter, deren Angebote doppelt so hoch oder höher liegen wie das günstigste Angebot, erhalten 0 Punkte. Es erfolgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Dezimalstellen.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
15.04.2026
Vertragsende
30.06.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstr. 17, 76131 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ei … ganz lesenEs gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZMMCB# Bei den Angaben zum Wert der im Rahmen dieses Verfahrens vergebenen Aufträge, zum Wert des höchsten zulässigen Angebots sowie zum Wert des bezuschlagten Angebots handelt es sich um auszufüllende Pflichtfelder. Aus Gründen der Geheimhaltung sind hier fiktive Werte eingetragen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Bismarckstraße 47, 72764 Reutlingen
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 391 (Möbel) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

154vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (187 Lose mit Angabe)
242.788 €Zuschlagswert im Median
188.746 € – 476.343 €mittlere Hälfte, 29 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Möbel in Baden-Württemberg (13 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 25.09.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ea878131-87d2-4bf6-b612-0165cb4673ef.