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Erweiterung Wasserwerk Rauschen Generalplanungsleistungen

Stadtwerke Heidelberg GmbH · Heidelberg, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 2026-03-02/003veröffentlicht 06.08.2026Dienstleistungen

Frist im Verfahrenkeine Angabe

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in 61 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
7,54 Mio. €
Laufzeit
64 Monate
Lose
1
Verfahren
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Heidelberg69115, Baden-Württemberg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Wird verhandelt?

Siehe Vergabeunterlagen.

Was jetzt zu tun ist

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Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Sie erhält im Median 3,5 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

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Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 3 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die Leistungen der Generalplanung für die Erweiterung des Wasserwerks (WW) Rauschen in Heidelberg-Wieblingen soll vergeben werden.

Beschreibung des Loses

Um die Trinkwasserversorgung Heidelbergs angesichts von Bevölkerungswachstum, Klimawandel und steigenden Qualitätsanforderungen zukunftssicher zu machen, muss das Wasserwerk Rauschen grundlegend erweitert und modernisiert werden. Die Infrastruktur stammt aus den 1960er Jahren und ist veraltet:

Bisher erfolgt keine Aufbereitung des Grundwassers (hauptsächlich Neckar-Uferfiltrat).

Qualitätsschwankungen in der Vergangenheit machten bereits temporäre Maßnahmen nötig.

Der aktuelle Standort ist zu beengt für moderne Aufbereitungsstufen.

Das geplante Konzept:

Ausbau des Wasserwerks Rauschen auf einem benachbarten Grundstück.

Erhöhung der Bezugsmengen vom Wasserwerk Schwetzinger Hardt.

Integration einer permanenten Aktivkohlefiltration (mit Option auf spätere Umkehrosmose).

Bau eines neuen Trinkwasserspeichers samt Pumpstation.

Es wurden zwei Standortvarianten technisch und wirtschaftlich geprüft. Der fertige Konzeptentwurf inklusive Kostenplanung dient als Basis für die weitere Objektplanung.

Kernpunkte der Wasserwerkserweiterung:

Infrastruktur & Speicherung: Es ist der Neubau eines 24.000 m3 fassenden Trinkwasserspeichers direkt am Standort geplant, um die Versorgungssicherheit langfristig zu erhöhen.

Technik & Aufbereitung: Das Werk erhält eine zusätzliche Aufbereitungsstufe sowie eine neue Druckerhöhungsanlage, die eine maximale Fördermenge von 3.000 m3/h ins Netz ermöglicht.

Brunnenanbindung: Die bestehenden 13 Brunnen werden erneuert sowie technisch an das neue Konzept angebunden.

Vernetzung: Das modernisierte System wird sowohl an das lokale Ortsnetz als auch an die externe Fremdwasserversorgung (WW Schwetzinger Hardt) angeschlossen.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Kriterium
genannt

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
64 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertag … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, muss ein Bewerber bis spätestens zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB. Auch ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXS0YRLDYYRXUYWB# Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen: 25.03.2026 Frist für Antrag auf Teilnahme: 13.04.2026 Der Auftraggeber beabsichtigt, das Verhandlungsverfahren mit maximal vier Bietern bzw. Bietergemeinschaften durchzuführen, vorausgesetzt, eine entsprechende Z … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXS0YRLDYYRXUYWB# Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen: 25.03.2026 Frist für Antrag auf Teilnahme: 13.04.2026 Der Auftraggeber beabsichtigt, das Verhandlungsverfahren mit maximal vier Bietern bzw. Bietergemeinschaften durchzuführen, vorausgesetzt, eine entsprechende Zahl von geeigneten Bewerbern, hinsichtlich derer keine Ausschlussgründe vorliegen, ist vorhanden. Sind mehr als vier geeignete Bewerber vorhanden, erfolgt eine Begrenzung der Zahl der Unternehmen, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden. 6.4.2. Auswahlkriterien (AK) Die für die Begrenzung maßgeblichen Kriterien und deren Bewertung ergeben sich aus dem Dokument 1.3. 6.5. Nachunternehmer / Eignungsleihe Soweit ein Bewerber von der Möglichkeit Gebrauch macht, sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen zu stützen (Eignungsleihe, § 47 SektVO), ist das Dokument 1.2 - Eigenerklärung Eignung auch von dem bzw. den anderen Unternehmen ausgefüllt einzureichen. Ferner sind in diesem Fall mit dem Teilnahmeantrag das vom Bewerber ausgefüllte Dokument 1.6 - Erklärung Unteraufträge Eignungsleihe vorzulegen und das von dem/den Unternehmen, dessen/deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden, ausgefüllte Dokument 1.4 - Verpflichtungserklärung Nachunternehmer einzureichen

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

679vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (649 Lose mit Angabe)
329.613 €Zuschlagswert im Median
160.700 € – 771.108 €mittlere Hälfte, 283 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 04f9eb69-f0d9-4440-aa9a-a8cf95bc1dd7.