Erweiterung Burgschule Tragwerksplanung Ex-Post
Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt · Hofheim am Taunus, Hessen
Aktenzeichen BGS2025-TW_ Ex-Postveröffentlicht 04.11.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 36 Monate
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 22 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 36 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Hofheim am Taunus65719, Main-Taunus-Kreis, Hessen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 105 Tage (88 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 8 Angebote je Los (97 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Honorarangebot30 %
- Vorhabenbezogenes Projektmanagement45 %
- Präsentation vergleichbares Projekt25 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 12 Monaten
- Heute
Beschreibung
Erweiterung der Burgschule in Eppstein. Dienstleistungsauftrag Tragwerksplanung , § 51 HOAI inklusive Bauphysik nach Anlage 1 Nr. 1.2.2, Nr. 1.2.3 und Nr. 1.2.4 HOAI
Beschreibung des Loses
Die zu erbringenden Leistungen umfassen das Leistungsbild Tragwerksplanung Gebäude, § 51 HOAI. Es ist beabsichtigt, zunächst Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 nach § 51 u. Anlage 14 Nr. 14.1 HOAI zu vergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, dem Fachingenieur bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme die Leistungen der Leistungsphasen 4 bis 6 nach § 51 u. Anlage 14 Nr. 14.1 HOAI zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht. Die zu erbringenden Leistungen umfassen außerdem alle Grundleistungen im Leistungsbild Bauphysik zum Wärmeschutz und zur Energiebilanzierung und zur Bauakustik nach Anlage 1 Ziff. 1.2.2 Abs. 2 HOAI. Es ist beabsichtigt, auch hier zunächst Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 nach Anlage 1 Ziff. 1.2.2 Abs. 2 HOAI zu vergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, dem Fachingenieur bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme die Leistungen der Leistungsphasen 4 bis 7 nach Anlage 1 Ziff. 1.2.2 Abs. 2 HOAI zu vergeben. Die Burgschule ist eine ganztägig arbeitende 3,5-zügige Grundschule auf dem Weg in den Pakt für den Ganztag. Zudem werden an der Burgschule 2 Intensivklassen beschult. Die Betreuungsquote der dortigen Schulkindbetreuung in Trägerschaft des Main-Taunus-Kreises liegt derzeit bei rund 70 %. Aktuell stehen der Schule 13 Klassenräume zur Verfügung, zusätzlich können durch eine Umwandlung auch der PC-Raum sowie der Werkraum als Klassenräume genutzt werden. Die Schule verzeichnet steigende Schülerzahlen und im Schulbezirk werden vier kleinere Baugebiete umgesetzt, wodurch der Klassenraumbedarf der Schule auf perspektivisch 15 Klassen ansteigt. Die Burgschule verfügt über keine Mensa, weshalb die Schülerinnen und Schüler die Mensa der benachbarten Freiherr-vom-Stein-Schule mitnutzen. Die Kapazitäten der Mensa reichen nicht mehr aus, sodass weitere Kinder eine zweite provisorische Essensausgabe im Untergeschoss der Burgschule nutzen. Perspektivisch müssen noch weitere Essensplätze in der Schulküche der Freiherr-vom-Stein-Schule generiert werden. Beide Ausgabestellen sind dauerhaft mit einem erhöhten organisatorischen Aufwand verbunden und perspektivisch nicht bedarfsdeckend. In einer internen Machbarkeitsstudie wurde ermittelt, dass durch eine bauliche Erweiterung mit ca. 1.060 m² HNF die erforderlichen räumlichen Kapazitäten für ein 4-zügiges und modernes pädagogisches Schulkonzept sowie eine 100%-ige Betreuung am Standort hergestellt werden können. Im Erweiterungsbau wird eine Cook and Chill-Küche mit Mensa sowie Betreuungsräume und Klassenräume untergebracht. Der Erweiterungsbau soll in Passivhausstandard errichtet und gefördert werden. Die Standards des Main-Taunus-Kreises sind zu beachten und mit einzuplanen. TGA: Es ist geplant eine Zisterne für das Regenwasser einzubauen, die zur WC-Spülung genutzt werden soll. Auf dem Dach wird eine Photovoltaikanlage gebaut. Die Wärmeversorgung erfolgt über den bestehenden Gasbrennwertkessel mit BHKW im Altbau. Es ist eine Zentrallüftungsanlage zu planen. Die Räume werden mit Einzelraumregelung versehen. Die Klassenräume erhalten Waschbecken. Die Maßnahme wird im laufenden Betrieb durchgeführt und ist so zu planen, dass der Schulbetrieb weiterlaufen kann. Die angegebene Vertragslaufzeit stellt lediglich die derzeit geschätzte Dauer bis zur Fertigstellung der Baumaßnahme dar und beinhaltet auch die optional zu erbringenden Leistungsphasen bis einschließlich Leistungsphase 6, § 51 u. Anlage 14 Nr. 14.1 HOAI, sowie einschließlich der Leistungsphasen 7 nach Anlage 1 Ziff. 1.2.2 Abs. 2 HOAI.
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Kosten
- Honorarangebot
- Qualität
- Vorhabenbezogenes ProjektmanagementPräsentation vorhabenbezogenes Projektmanagement
- Qualität
- Präsentation vergleichbares Projekt
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 36 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Es ist beabsichtigt, zunächst Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 nach § 51 u. Anlage 14 Nr. 14.1 HOAI zu vergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, dem Fachingenieur bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme die Leistungen der Leistungsphasen 4 bis 6 nach § 51 u. Anlage 14 Nr … ganz lesenkürzer
Es ist beabsichtigt, zunächst Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 nach § 51 u. Anlage 14 Nr. 14.1 HOAI zu vergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, dem Fachingenieur bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme die Leistungen der Leistungsphasen 4 bis 6 nach § 51 u. Anlage 14 Nr. 14.1 HOAI zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht. Gleiches gilt für die zu erbringenden Grundleistungen im Leistungsbild Bauphysik zum Wärmeschutz und zur Energiebilanzierung und zur Bauakustik nach Anlage 1 Ziff. 1.2.2 Abs. 2 HOAI. Es ist beabsichtigt, auch hier zunächst Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 nach Anlage 1 Ziff. 1.2.2 Abs. 2 HOAI zu vergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, dem Fachingenieur bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme die Leistungen der Leistungsphasen 4 bis 7 nach Anlage 1 Ziff. 1.2.2 Abs. 2 HOAI zu vergeben.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung. Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist die Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. … ganz lesenkürzer
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung. Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist die Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB). Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber dem Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten. Der Vertragsschluss ist 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation an unterlegene Bieter / erfolglose Bewerber nach § 134 Abs. 2 GWB möglich. Erfolglose Bewerber, die bereits nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens und bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist, über ihre Ablehnung informiert wurden, bedürfen dieser Vorinformation nach § 134 GWB nicht mehr. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen: "Ingenieur" im Sinne des § 75 Abs. 2 u. 3 VgV. Bei natürlichen P … ganz lesenkürzer
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen: "Ingenieur" im Sinne des § 75 Abs. 2 u. 3 VgV. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn der vorgesehene Projektleiter am Tag der Bekanntmachung nach dem hessischen Ingenieur- und Ingenieurkammergesetz (Hessisches Ingenieurgesetz - HIngG) berechtigt sind, in der dem Auftragsgegenstand entsprechenden Berufsaufgaben die Berufsbezeichnung "Ingenieur" zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als "Ingenieur" tätig zu werden. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die dem Auftragsgegenstand entsprechen, und wenn der vorgesehene Projektleiter die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden. Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt; dabei muss jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt sein. Zur Erfüllung der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Russland-Sanktionen im Bereich der öffentlichen Vergabe) wurde den Teilnahmeunterlagen das Formblatt "Eigenerklärung Sanktions-VO" beigefügt. Diese Eigenerklärung ist unterschrieben mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Verweis auf Verpflichtung nach dem VerpfG: Nach Auftragserteilung ist es erforderlich, dass der Auftragnehmer (bei juristischen Personen der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person), der Projektleiter und der stellvertretende Projektleiter nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) vom 2.3.1974 (BGBl. I S. 469, 547), geändert durch Gesetz vom 15.8.1974 (BGBl. I S. 1942), auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten aus dem Auftrag verpflichtet werden.- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXP4Y37MYZD#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Fast + Epp GmbH, Darmstadt | 3 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Am Kreishaus 1-5, 65719 Hofheim am Taunus
- Kontakt
- hochbau-vergabe@
mtk.org
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
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- CFT GmbH - - Compact Filter Technic8 Zuschläge
- DBT Ingenieursozietät8 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 09.05.2025
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 09.05.2025
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 525272b9-b56a-40bd-85b8-001083cd4c3a.