Ertüchtigung des Mikrofokus Röntgenphotoelektronenspektoskop Versaprobe II.
Universität Duisburg-Essen · Duisburg, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 68-26 DCveröffentlicht 23.09.2026LieferleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
- Leistungsart
- Lieferleistungen
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.
- Rahmenvereinbarung (RV) über die Beschaffung von Veeam Lizenzen und ProduktenRechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes NRW · KaarstFrist 17.11.2026
- Lizenz inkl. Pflege und Support für Tableau 8 Core Server LizenzLandesbetrieb Information und Technik NRW · 40476 DüsseldorfFrist 25.11.2026
- Bereitstellung, Betrieb und Weiterentwicklung eines BGM-TermintoolsBARMER Beschaffung und Vergabe · BARMER Lichtscheider Straße 89 42285 WuppertalFrist 25.11.2026
- Verlängerung von 10 x JBoss Enterprise Application Plattform, 16-Core Standard Subscription über 1 JahrDeutsche Forschungsgemeinschaft e.V. · BonnFrist 20.11.2026
Alle Ausschreibungen: Software in Nordrhein-Westfalen (60 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
- Ort der Leistung
- Duisburg47057, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- ?Elektronische Auktionkeine Angabe
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.
Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.
Wurden Sie nicht aufgefordert, bekunden Sie Ihr Interesse direkt bei der Vergabestelle.
Vorabinformation über eine Direktvergabe: Einwände sind nur innerhalb der in der Meldung genannten Frist möglich.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 60 Tage (41 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (91 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 46 Tagen
- Heute
Beschreibung
Ertüchtigung des Mikrofokus Röntgenphotoelektronenspektroskop Versaprobe II gem. Leistungsbeschreibung.
Beschreibung des Loses
Ertüchtigung des Mikrofokus Röntgenphotoelektronenspektroskop 1.) Allgemeiner Leistungsumfang Funktionsbeschreibung Ziel der Ertüchtigung im Rahmen eines Großgeräteantrags ist das Upgrade des bestehenden Systems auf den technischen Stand eines PHI Versaprobe III. Dies beinhaltet die Erhöhung der Signalintensität um mind. den Faktor 4 durch das Upgrade des Elektronenanalysators und der zugehörigen Elektronik sowie die Ertüchtigung des PC-Systems auf ein Windows 11 kompatibles System. für Gerät: VersaProbe II von Physical Electronics Standort: Universität Duisburg-Essen, NETZ-Gebäude, Carl-Benz-Str. 199, Raum U 2.36 Gerätekomponenten: Vakuumapparatur VersaProbe II mit folgenden Bauteilen - Raster-Microfokus Al-Kalpa Röntgenquelle - Elektronenneutralisator - Ar+-Iongun zur Verwendung beim Ionenätzen und/oder bei der Ladungskompensation - Titansublimationspumpe zur Herstellung und Erhalt von Ultrahochvakuum. - Hemisphärischer Kugelanalysator - 5-Achsen Stage, Heiz- und kühlbar, mit Option zur Verwendung von 4-KontaktProbenhaltern - LoadLock Vorvakuumkammer zum Einschleusen der Proben - UV-Quelle für UPS Messungen - Vorpumpen und Pumpstände zur Herstellung und Erhalt von Ultrahochvakuum. - PC zur Steuerung des Systems - VersaPrep - Probenpräparationskammer mit (derzeit) Heiz- und Kühloption und Top-Down Metallverdampfer mit Elektronik - Dual-Anode Röntgenquelle mit Elektronik - Druckmessröhren mit Elektronik - System Power Distribution 50-010A by Ulvac-Phi - Digitel Ion-Pump Power supply by Ulvac-Phi - Ion Gun Control Quad Deflection 20-066 by Ulvac-Phi - E-Beam Supply 11-425 by Ulvac-Phi - Systems Power Control 50-011 - Gauze lens control 20-450 - Analyzer Control - System Vaccum Control - Heater Control 20-310 Beschreibung des Updates: - Erneuerung des hemisphärischen Kugelanalysators und damit Verbesserung der Performance, Mindestanforderung: 10µm area, 1.25W X-ray mit einer Zählrate >=55 kcps @1.0eV 100x1400µm area, 100W X-ray mit einer Zählrate >=5Mcps @ 1.0eV32 Channel Detektor und erneuerte Elektronik für bis zu 128 Channel-acquisition im UnscannedMode des Systems - 64-bit PC mit Windows 11 - Windows 11 kompatible Software zur Kontrolle des gesamten Systems, also sowohl des Probentransfers, des Vakuumsystems als auch der Durchführung von Messungen (u.A. UPS, XPS, ARXPS ,Tiefenprofilierung, 2-D mapping). Die Software muss Windows 11 vom Hersteller offiziell und nativ unterstützen; ein Betrieb ausschließlich über Seite 1/2Seite 2/2 Kompatibilitätsmodus, Emulation oder vergleichbare Übergangslösungen ist nicht ausreichend. 2.) Wartungsvertrag - Für das in Nutzung befindliche Gerät besteht ein langjähriger, fester Wartungsvertrag mit einer Laufzeit von vier Jahren. Das Upgrade muss so ausgeführt werden, dass der bestehende Wartungsvertrag in vollem Umfang und ohne Beeinträchtigung der Gewährleistungsansprüche weiterläuft. Die durch das Upgrade neu eingebrachten Komponenten und Elektronikbauteile müssen nach der Installation vollumfänglich durch den bestehenden Wartungsvertrag abgedeckt sein. 3.) Qualitätsanforderungen - Die Ertüchtigung muss unter strikter Einhaltung der oben bei "Beschreibung des Updates" angegebenen Spezifikationen sowie denen im aktuellen Performance Test Protocol vom 15.5.2026 erfolgen. Das Performance Protocol kann bei Bedarf zur Verfügung gestellt werden. - Software- und Datenkompatibilität: Die Steuerung des Gesamtsystems muss in analoger Weise wie bisher vollumfänglich softwaregesteuert erfolgen, sodass für die bereits in die Anlagennutzung eingewiesenen Anwender kein grundlegender Neueinweisungs- oder Schulungsaufwand entsteht. Die reibungslose Kompatibilität sowie die fehlerfreie Migration und Auswertung sowohl von bereits vorhandenen (historischen) Datenfiles als auch neu generierten Datenfiles im etablierten Workflow (Software, Datenspeicherung, Auswertung) muss garantiert sein. 4.) Dokumentation & Nachweise - Erstellung von Mess- oder Prüfprotokollen (Messwerte, Kalibrierungsdaten) über die Leistungsdaten des Systems in digitaler Form. 5.) Handbücher & Anleitungen - Bereitstellung von Bedienungs- bzw. Wartungsinformationen in digitaler Form. 6.) Lieferzeit - Installation schnellstmöglich, spätestens aber 12 Monate nach Auftragserteilung. 7.) Allgemeines - Bitte führen Sie in Ihrem Angebot an, aus welchem Land die Lieferung erfolgt. - Wird eine Anzahlungsleistung vom Lieferanten gewünscht, so erfolgt eine Anzahlungsleistung nach Vorlage der Anzahlungsrechnung (inkl. MwSt.) und einer selbstschuldnerischen, unbefristet gültigen Anzahlungsbürgschaft einer Bank, die nach erfolgter Abnahme zurückgegeben wird. Alle mit der Bürgschaft einhergehenden Kosten werden vom Auftragnehmer getragen. Anzahlungsmodel: 40 % nach Auftragsbestätigung gegen Bankbürgschaft, 50 % nach Lieferung, 10 % nach Abnahme.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Alle Kriterien der Leistungsbeschreibung müssen erfüllt sein.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§135 GWB Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetz … ganz lesenkürzer
§135 GWB Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags einschließlich einer Zusammenfassung der einschlägigen Gründe entsprechend § 134 Absatz 1 Satz 1 unter Berücksichtigung von Absatz 3 Satz 2, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, sofern in der Bekanntmachung die Angaben entsprechend Absatz 3 Satz 2 enthalten sind. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Der Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. §134 GWB Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absa …- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXPNY5MD21Z#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Forsthausweg 2, Gebäude LG, 47057 Duisburg
- Website
- uni-due.de
- Kontakt
- vergabe@
uni-due.de
Bei uns erfasst
- Tagung CENIDE 202724.10.2026
- Zwei Autoklaven24.10.2026
- Ertüchtigung des Mikrofokus Röntgenphotoelektronenspektroskop Versaprobe II.20.10.2026 · 1 Angebot
- Lieferung eines In-situ Magnetization System for TEM10.10.2026
Mehr von Universität Duisburg-Essen
- SputteranlageUniversität Duisburg-Essen · DuisburgFrist 04.12.2026
- Lieferung eines computergesteuerten Schleif-, Läpp- und PoliersystemsUniversität Duisburg-Essen · 47057 DuisburgFrist 18.11.2026
- DrahterodiermaschineCNC- ErodiermaschineUniversität Duisburg-Essen · 47057 DuisburgFrist 18.11.2026
- Generalplanungsleistung Forschungsbau "SEED"Universität Duisburg-Essen · DuisburgFrist 26.11.2026
Alle 4 offenen Ausschreibungen von Universität Duisburg-Essen, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 481 (Branchenspezifisches Softwarepaket) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Nordrhein-Westfalen (60 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- SVA System Vertrieb Alexander GmbH3 Zuschläge
- The MathWorks GmbH3 Zuschläge
- CGM Clinical Europa GmbH2 Zuschläge
- EVIDEN Germany GmbH2 Zuschläge
- POLAVIS GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Ähnliche offene Ausschreibungen
- Beschaffung und Inbetriebnahme einer ReinraumsoftwareMühlenkreiskliniken (AöR)Frist 02.12.2026
- Lieferung und gebrauchsfertige Aufstellung von technisch-didaktischen Ausstattungsgegenständen für die berufliche Bildung in den Bereichen Land- und Baumaschinenmechatronik, Schweißen und KraftfahrerDeula Westfalen-Lippe GmbHFrist 16.11.2026
- Rahmenvereinbarung VOIS-FachanwendungenSüdwestfalen-IT (Zweckverband)Frist 23.11.2026
- PDMS - Patientendatenmanagementsystem inkl. Anästhesieplanungs-/- dokumentationssystemUniversitätsklinikum DüsseldorfFrist 20.11.2026
- Rahmenvertrag über die Lieferung von Flexera/Snowsoftware Maintenance und Data Intelligence ServicesForschungszentrum Jülich GmbH -Team Infrastruktur-Frist 18.11.2026
- Beschaffung Digitale Förderplananwendung für die BR DT, D, KBezirksregierung MünsterFrist 12.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ec324e6d-b489-4ca2-88f6-ec8569fbf146.