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Erstellung von Forschungsstudien, Evaluationen und wissenschaftlichen Expertisen für die Landeskommission Berlin gegen Gewalt

Senatsverwaltung für Inneres und Sport - ZVSt · Berlin, Berlin

Aktenzeichen SenInnSport 10-2025veröffentlicht 31.01.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 612 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Berlin (51 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
8 Monate01.04.2025 – 30.11.2025, bis zu 3 Verlängerungen
Lose
5Angebot auf bis zu 5, Zuschlag höchstens 5 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin10179, Berlin
Einreichung
elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 84 Tage (5 Verfahren, 24 Monate).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 21 Monaten
  2. Fragen bis 10:00 Uhr
    vor 20 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über meinauftrag.rib.de
    vor 20 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 20 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.11.2025
    vor 19 Monaten
  6. Bindefrist endet
    59 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 18 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.

Lose5 Lose · Angebot auf bis zu 5 · Zuschlag höchstens 5 je Bieter

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Berliner Monitoring Gewaltdelinquenz
8 Monate–
2
Dunkelfeldstudie - Jugendstudie
8 Monate–
3
Evaluierung der Kiezorientierten Gewaltprävention
8 Monate–
4
Wissenschaftliche Analyse zu neuen Phänomenen im digitalen Raum
8 Monate–
5
Evaluation des Präventionsprojekts Messer Machen Mörder
8 Monate–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Lose 1, 2

Zuschlag4 von 4 angegeben

Preis
P ist der Gesamtpreis (brutto) für den Beschaffungsgegenstand laut Angebot inkl. Um-satzsteuer. Hinweis für ausländische Bieter: Von ausländischen Bietern ist im Preisblatt ein Bewer-tungspreis anzugeben, der neben dem vom Auftraggeber an den Bieter zu zahlenden Nettoangebotspreis auch die vom Auftraggeber zu tragende Umsatzsteuer, zurzeit 19%, unabhängig von der jeweils bestehenden persönlichen Steuerschuld erfasst (sog. Rever-se-Charge Verfahren, § 13b UStG). In diesem Fall ist P der Bewertungspreis. Die zusammen mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen zur Bewertung der Zuschlagskriterien ergeben sich aus dem Dokument Zuschlagskriterien (Teil der Vergabeunterlagen).
Qualität
Referenzen Los 1, 2: Der Bieter reicht zusammen mit dem Angebot zwei Projektbeschreibungen von maximal 7 Seiten (DIN A 4, Mindestschriftgröße 11 pt) zu einem ähnlichen und bereits durchgeführten Projekt in den letzten 3 Jahren durch das für den zu vergebenen Projektauftrag vorgesehene Personal mit Maßnahmenplan, Zeitplan, Ergebnisanalyse (bei Bedarf jeweils auch in anonymisierter Form möglich) ein. Bei Projektbeschreibungen von mehr als 7 Seiten (DIN A 4 Mindestschriftgröße 11 pt) werden nur die ersten 7 Seiten bewertet. Die übrigen Seiten bleiben unberücksichtigt. Die zusammen mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen zur Bewertung der Zuschlagskriterien ergeben sich aus dem Dokument Zuschlagskriterien (Teil der Vergabeunterlagen).
Qualität
Kurzkonzept: Der Bieter hat zusammen mit dem Angebot ein Kurzkonzept für die Umsetzung des zu vergebenen Projektauftrags inkl. Zeit-, Maßnahme- und Kostenplan sowie eine kurze Vorstellung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Personals einzureichen. Los 1, 2: Kurzkonzepte mit maximal 8 Seiten (DIN A 4, Mindestschriftgröße 11 pt) sind einzureichen. Bei Kurzkonzepten von mehr als 8 Seiten (DIN A 4, Mindestschriftgröße 11 pt) werden nur die ersten 8 Seiten bewertet. Die übrigen Seiten bleiben unberücksichtigt. Die zusammen mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen zur Bewertung der Zuschlagskriterien ergeben sich aus dem Dokument Zuschlagskriterien (Teil der Vergabeunterlagen).
Beschreibung
Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Zuschlagskennzahl Z, die aus dem Quotienten aus L (Leistungspunkte Bewertungskriterien) und P (Preis) ermittelt wird: Z = L/P

Eignung6 von 6 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Nachweis von mindestens zwei vergleichbaren Referenzen des Unternehmens aus den letzten 3 Jahren (2022 bis 2024). Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie eine in technischer und organisatorischer Hinsicht ähnliche Leistung mit ähnlichem oder höherem Umfang wie die Leistung, die dem Vergabeverfahr … ganz lesenNachweis von mindestens zwei vergleichbaren Referenzen des Unternehmens aus den letzten 3 Jahren (2022 bis 2024). Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie eine in technischer und organisatorischer Hinsicht ähnliche Leistung mit ähnlichem oder höherem Umfang wie die Leistung, die dem Vergabeverfahren zugrunde liegt, beinhaltet. Da öffentliche Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben werden dürfen (§ 31 Abs. 1 UVgO bzw. § 122 Abs. 1 GWB), muss die Referenz einen objektiven Rückschluss zulassen, dass der Bieter die für die Auftragsausführung erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit besitzt. Um die Referenz überprüfen zu können, ist die Angabe des Namens und Adresse des Referenzauftraggebers, die Nennung einer Ansprechpartnerin / eines Ansprechpartners beim Referenzauftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse und die Angabe des Auftragsvolumens erforderlich. Der Auftraggeber kann die Referenzauftraggeber nach Ausschlussgründen (§ 31 UVgO bzw. §§ 123, 124 GWB) befragen. Die Überprüfung dient der Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung und zur Erfüllung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c und e DSG-VO). Die Referenz wird zur Eignungsüberprüfung gemäß § 31 Abs. 1 UVgO bzw. § 122 Abs. 1 GWB benötigt. Eine Überprüfung der Referenz dient außerdem dem Vergabegrundsatz des gleichberechtigten Wettbewerbs und dem Haushaltsgrundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Sofern keine Ansprechperson genannt werden kann, ist zumindest die Angabe einer allgemeinen E-Mail-Adresse sowie einer allgemeinen Telefonnummer des Referenzauftraggebers erforderlich. Kann die Referenz nicht überprüft werden, kann sie nicht gewertet werden. Für die Angabe der Referenz kann die beigefügte Referenzliste verwendet werden.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Nachweise: Die eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen über einen Hochschulabschluss (Diplom, Magister Atrium oder Master) in einem einschlägigen Studienfach (Politikwissenschaften, Sozialwissenschaften, Kriminologie, Soziologie, Soziale Arbeit, Kulturwissenschaften).
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Los 1, 2: Erklärung, dass der Bieter mindestens über zwei direkt für die Auftragsausführung fachlich qualifizierte Mitarbeitende verfügt, um im Vertretungsfall die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung sicherzustellen.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Eigendarstellung des Bieters: Der Bieter reicht eine Eigendarstellung von bis zu 8 Seiten (DIN A 4, Mindest-schriftgröße 11 pt) ein, in der insbesondere die Darstellung der fachlichen Eignung in Bezug auf die ausgeschriebenen Projektleistungen und die Qualifikationen des zur Leistungserbringung vor … ganz lesenEigendarstellung des Bieters: Der Bieter reicht eine Eigendarstellung von bis zu 8 Seiten (DIN A 4, Mindest-schriftgröße 11 pt) ein, in der insbesondere die Darstellung der fachlichen Eignung in Bezug auf die ausgeschriebenen Projektleistungen und die Qualifikationen des zur Leistungserbringung vorgesehenen Personals beschrieben wird. Da öffentliche Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben werden dürfen (§ 31 Abs. 1 UVgO bzw. § 122 Abs. 1 GWB), muss die Eigendarstellung einen objektiven Rückschluss zulassen, dass der Bieter die für die Auftragsausführung erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit besitzt. Zusätzlich ist in der Darstellung nachzuweisen/zu beschreiben wie ein Ausfall von Mitarbeitenden kompensiert wird, um gleichbleibende Arbeitsergebnisse zu gewährleisten.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.04.2025
Vertragsende
30.11.2025
Verlängerung
bis zu 3-mal
Optionen
Sollten bei den Losen 1 und 2 die zeitlichen Rahmen unvorhergesehen nicht eingehalten werden können, weil sich die Zulieferungen von Daten anderer Verwaltungen oder die Befragungen für die Dunkelfeldstudie ohne eigenes Verschulden verzögern, dann kann die Lieferung der entsprechenden Ergebnisse noch um bis zu 3 Monate (bis einschließlich Februar 2026) später erfolgen.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
meinauftrag.rib.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
59 Tage
Angebotsöffnung
05.03.2025, 10:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Straße 105, 10825 Berlin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen, Nachweise und Unterlagen sind von den Bietenden bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische Bietende/Bietergemeinschaften dürfen jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes vorlegen; der Gleichwertigkeitsnachweis des jeweili … ganz lesenDie nachstehenden Angaben, Erklärungen, Nachweise und Unterlagen sind von den Bietenden bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische Bietende/Bietergemeinschaften dürfen jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes vorlegen; der Gleichwertigkeitsnachweis des jeweiligen Nachweises ist mit dem Angebot vorzulegen. / „Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen (Wirt124 EU)“ siehe unter: https://www.berlin.de/vergabeservice/vergabeleitfaden/formulare, alternativ die Bescheinigung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in Berlin zur Aufnahme in das Unternehmerund Lieferantenverzeichnis (ULVBescheinigung) bzw. eine Bescheinigung anderer geeigneter Präqualifikationsstellen. Bietende können an Stelle der geforderten Nachweise und Erklärungen eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung gemäß § 50 VgV vorlegen. / Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen Bietende und Bewerbende eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Die Maßnahmen nach § 2 FFV, hier insbesondere § 2 Nr. 7, Nr. 9, können durch vorhandene anerkannte und geeignete Auszeichnungen oder Zertifizierungen nachgewiesen werden. Angebote, die auch nach Nachfristsetzung keine oder keine vollständige Erklärung nach § 1 Absatz 2 enthalten, werden nicht geprüft. Auf der Grundlage von § 13 LGG wird ausdrücklich auf §§ 6 Abs. 1, 4 Nr. 3, 7 FFV verwiesen. / Im Übrigen gelten die Anforderungen der Vergabeunterlagen. / Hinweis gemäß AV Tariftreue: Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen.

Lose 3, 4, 5

Zuschlag4 von 4 angegeben

Preis
P ist der Gesamtpreis (brutto) für den Beschaffungsgegenstand laut Angebot inkl. Um-satzsteuer. Hinweis für ausländische Bieter: Von ausländischen Bietern ist im Preisblatt ein Bewer-tungspreis anzugeben, der neben dem vom Auftraggeber an den Bieter zu zahlenden Nettoangebotspreis auch die vom Auftraggeber zu tragende Umsatzsteuer, zurzeit 19%, unabhängig von der jeweils bestehenden persönlichen Steuerschuld erfasst (sog. Rever-se-Charge Verfahren, § 13b UStG). In diesem Fall ist P der Bewertungspreis. Die zusammen mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen zur Bewertung der Zuschlagskriterien ergeben sich aus dem Dokument Zuschlagskriterien (Teil der Vergabeunterlagen).
Qualität
Referenzen Los 3, 4, 5: Der Bieter reicht zusammen mit dem Angebot zwei Projektbeschreibungen von maximal 5 Seiten (DIN A 4, Mindestschriftgröße 11 pt) zu einem ähnlichen und bereits durchgeführten Projekt in den letzten 3 Jahren durch das für den zu vergebenen Projektauftrag vorgesehene Personal mit Maßnahmenplan, Zeitplan, Ergebnisanalyse (bei Bedarf jeweils auch in anonymisierter Form möglich) ein. Bei Projektbeschreibungen von mehr als 5 Seiten (DIN A 4 Mindestschriftgröße 11 pt) werden nur die ersten 5 Seiten bewertet. Die übrigen Seiten bleiben unberücksichtigt. Die zusammen mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen zur Bewertung der Zuschlagskriterien ergeben sich aus dem Dokument Zuschlagskriterien (Teil der Vergabeunterlagen).
Qualität
Kurzkonzept: Der Bieter hat zusammen mit dem Angebot ein Kurzkonzept für die Umsetzung des zu vergebenen Projektauftrags inkl. Zeit-, Maßnahme- und Kostenplan sowie eine kurze Vorstellung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Personals einzureichen. Los 3, 4, 5 Bei Los 3, 4, 5 darf das Kurzkonzept nicht mehr als 5 Seiten (DIN A 4, Mindestschriftgröße 11 pt) beinhalten. Bei Kurzkonzepten von mehr als 5 Seiten (DIN A 4, Mindestschriftgröße 11 pt) werden nur die ersten 5 Seiten bewertet. Die zusammen mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen zur Bewertung der Zuschlagskriterien ergeben sich aus dem Dokument Zuschlagskriterien (Teil der Vergabeunterlagen).
Beschreibung
Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Zuschlagskennzahl Z, die aus dem Quotienten aus L (Leistungspunkte Bewertungskriterien) und P (Preis) ermittelt wird: Z = L/P

Eignung6 von 6 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Nachweis von mindestens zwei vergleichbaren Referenzen des Unternehmens aus den letzten 3 Jahren (2022 bis 2024). Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie eine in technischer und organisatorischer Hinsicht ähnliche Leistung mit ähnlichem oder höherem Umfang wie die Leistung, die dem Vergabeverfahr … ganz lesenNachweis von mindestens zwei vergleichbaren Referenzen des Unternehmens aus den letzten 3 Jahren (2022 bis 2024). Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie eine in technischer und organisatorischer Hinsicht ähnliche Leistung mit ähnlichem oder höherem Umfang wie die Leistung, die dem Vergabeverfahren zugrunde liegt, beinhaltet. Da öffentliche Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben werden dürfen (§ 31 Abs. 1 UVgO bzw. § 122 Abs. 1 GWB), muss die Referenz einen objektiven Rückschluss zulassen, dass der Bieter die für die Auftragsausführung erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit besitzt. Um die Referenz überprüfen zu können, ist die Angabe des Namens und Adresse des Referenzauftraggebers, die Nennung einer Ansprechpartnerin / eines Ansprechpartners beim Referenzauftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse und die Angabe des Auftragsvolumens erforderlich. Der Auftraggeber kann die Referenzauftraggeber nach Ausschlussgründen (§ 31 UVgO bzw. §§ 123, 124 GWB) befragen. Die Überprüfung dient der Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung und zur Erfüllung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c und e DSG-VO). Die Referenz wird zur Eignungsüberprüfung gemäß § 31 Abs. 1 UVgO bzw. § 122 Abs. 1 GWB benötigt. Eine Überprüfung der Referenz dient außerdem dem Vergabegrundsatz des gleichberechtigten Wettbewerbs und dem Haushaltsgrundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Sofern keine Ansprechperson genannt werden kann, ist zumindest die Angabe einer allgemeinen E-Mail-Adresse sowie einer allgemeinen Telefonnummer des Referenzauftraggebers erforderlich. Kann die Referenz nicht überprüft werden, kann sie nicht gewertet werden. Für die Angabe der Referenz kann die beigefügte Referenzliste verwendet werden.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Nachweise: Die eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen über einen Hochschulabschluss (Diplom, Magister Atrium oder Master) in einem einschlägigen Studienfach (Politikwissenschaften, Sozialwissenschaften, Kriminologie, Soziologie, Soziale Arbeit, Kulturwissenschaften).
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Los 3, 4, 5 Erklärung, dass der Bieter mindestens über eine/einen direkt für die Auftragsausführung fachlich qualifizierte/qualifizierten Mitarbeiterin/Mitarbeiter verfügt. Der Auftragnehmer hat Sorge zu tragen, dass die für die Auftragsausführung eingesetzten Mitarbeiter/innen über die erforderlichen Qualifikationen verfügen.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Eigendarstellung des Bieters: Der Bieter reicht eine Eigendarstellung von bis zu 8 Seiten (DIN A 4, Mindest-schriftgröße 11 pt) ein, in der insbesondere die Darstellung der fachlichen Eignung in Bezug auf die ausgeschriebenen Projektleistungen und die Qualifikationen des zur Leistungserbringung vor … ganz lesenEigendarstellung des Bieters: Der Bieter reicht eine Eigendarstellung von bis zu 8 Seiten (DIN A 4, Mindest-schriftgröße 11 pt) ein, in der insbesondere die Darstellung der fachlichen Eignung in Bezug auf die ausgeschriebenen Projektleistungen und die Qualifikationen des zur Leistungserbringung vorgesehenen Personals beschrieben wird. Da öffentliche Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben werden dürfen (§ 31 Abs. 1 UVgO bzw. § 122 Abs. 1 GWB), muss die Eigendarstellung einen objektiven Rückschluss zulassen, dass der Bieter die für die Auftragsausführung erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit besitzt. Zusätzlich ist in der Darstellung nachzuweisen/zu beschreiben wie ein Ausfall von Mitarbeitenden kompensiert wird, um gleichbleibende Arbeitsergebnisse zu gewährleisten.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.04.2025
Vertragsende
30.11.2025
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
meinauftrag.rib.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
59 Tage
Angebotsöffnung
05.03.2025, 10:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Straße 105, 10825 Berlin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen, Nachweise und Unterlagen sind von den Bietenden bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische Bietende/Bietergemeinschaften dürfen jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes vorlegen; der Gleichwertigkeitsnachweis des jeweili … ganz lesenDie nachstehenden Angaben, Erklärungen, Nachweise und Unterlagen sind von den Bietenden bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische Bietende/Bietergemeinschaften dürfen jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes vorlegen; der Gleichwertigkeitsnachweis des jeweiligen Nachweises ist mit dem Angebot vorzulegen. / „Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen (Wirt124 EU)“ siehe unter: https://www.berlin.de/vergabeservice/vergabeleitfaden/formulare, alternativ die Bescheinigung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in Berlin zur Aufnahme in das Unternehmerund Lieferantenverzeichnis (ULVBescheinigung) bzw. eine Bescheinigung anderer geeigneter Präqualifikationsstellen. Bietende können an Stelle der geforderten Nachweise und Erklärungen eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung gemäß § 50 VgV vorlegen. / Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen Bietende und Bewerbende eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Die Maßnahmen nach § 2 FFV, hier insbesondere § 2 Nr. 7, Nr. 9, können durch vorhandene anerkannte und geeignete Auszeichnungen oder Zertifizierungen nachgewiesen werden. Angebote, die auch nach Nachfristsetzung keine oder keine vollständige Erklärung nach § 1 Absatz 2 enthalten, werden nicht geprüft. Auf der Grundlage von § 13 LGG wird ausdrücklich auf §§ 6 Abs. 1, 4 Nr. 3, 7 FFV verwiesen. / Im Übrigen gelten die Anforderungen der Vergabeunterlagen. / Hinweis gemäß AV Tariftreue: Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 732 (Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

30vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (24 Lose mit Angabe)
2,31 Mio. €Zuschlagswert im Median
302.920 € – 31,37 Mio. €mittlere Hälfte, 21 Werte

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 05.03.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e5e150aa-1ef9-49ee-8a5f-0b2a10ad1049.