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Erstellung und Betrieb eines PoPP-Services für TI

gematik GmbH · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 2025-0024veröffentlicht 02.04.2025erstmals 02.04.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 548 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 02.04.2025.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
57 Monatebis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin10117, Berlin
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 92 Tage (17 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (44 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 19 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 19 Monaten
  3. Fragen bis 23:59 Uhr
    an gematik GmbH
    vor 18 Monaten
  4. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    vor 18 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Beschaffung eines EVB-IT Systemvertrags über die Erstellung des Gesamtsystems Proof of Patient Presence ("PoPP") einschließlich Herbeiführung der Betriebsbereitschaft sowie Systemservice, Weiterentwicklung und Betrieb des Gesamtsystems und phasenübergreifende Beratungs- und Unterstützungsleistungen.

Beschreibung des Loses

Mit der PoPP-Lösung soll eine Nachfolgetechnologie flächendeckend zur Verfügung stehen, die eine geeignete Basis für die TI2.0 Architektur bietet, d.h. weitestgehend ohne Konnektor auskommt und auf Basisfunktionalitäten der Zero Trust Architektur baut. Diese soll neben der eGK auch die digitale Identität für Versicherte unterstützen (GesundheitsID). Letztere soll gemäß §291 Abs. 8 Satz 2 (SGB V) in Verbindung mit VSDM 2.0 auch als Versicherungsnachweis dienen.

Im Rahmen der Projektphase ist die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft des Gesamtsystems PoPP-Systems geschuldet.

Die Betriebsphase (umfasst auch Systemservice und Weiterentwicklung) beginnt nach der Abnahme des Gesamtsystems.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung8 von 8 angegeben

Kriterium
1. Umsatz Umsatzangaben (netto) über die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre des Unternehmens: Der erwirtschaftete Umsatz mit Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, muss durchschnittlich mindestens 5 Millionen EUR (netto) in den letzten drei Jahren betragen ( … ganz lesen1. Umsatz Umsatzangaben (netto) über die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre des Unternehmens: Der erwirtschaftete Umsatz mit Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, muss durchschnittlich mindestens 5 Millionen EUR (netto) in den letzten drei Jahren betragen (Mindestanforderung). Ein Bestand des Unternehmens seit drei Jahren ist nicht Voraussetzung. Für Unternehmen, die weniger als drei Jahre bestehen, sind die Erklärungen jeweils nur bezogen auf die bislang abgeschlossenen Geschäftsjahre abzugeben. 2. Industriehaftpflicht oder vergleichbare Versicherung Es ist eine in Rahmen und Umfang marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU mit Deckungssummen in marktüblicher und für den Auftrag ausreichender Höhe durch Vorlage einer unbeglaubigten Kopie nachzuweisen oder sofern eine entsprechende Industriehafttpflichtversicherung (oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung) noch nicht besteht, ist zu erklären, dass eine solche Versicherung im Falle der Auftragserteilung abgeschlossen wird. In dem Zuge ist eine Erklärung eines Versicherers, aus der hervorgeht, dass er zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung bereit ist, als Anlage beizufügen.
Kriterium
Sofern eine Pflicht zur Eintragung ins Handelsregister (oder in ein vergleichbares Register) besteht, ist ein aktueller Handelsregisterauszug (oder vergleichbarer Auszug), der nicht älter als 3 Monate ist, gerechnet ab Ablauf der Teilnahmefrist, einzureichen.
Kriterium
Darstellung von mindestens 2 unternehmensbezogenen Referenzprojekten, die in den letzten 3 Jahren erbracht wurden und nach ihrer Art und ihrem Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. (Mindestanforderung) Eine Referenz gilt als in den letzten 3 Jahren erbracht, wenn die Produkti … ganz lesenDarstellung von mindestens 2 unternehmensbezogenen Referenzprojekten, die in den letzten 3 Jahren erbracht wurden und nach ihrer Art und ihrem Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. (Mindestanforderung) Eine Referenz gilt als in den letzten 3 Jahren erbracht, wenn die Produktivsetzung der implementierten Lösung in den letzten 3 Jahren (Stichtag: Ablauf der Teilnahmeantragsfrist) stattgefunden hat. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie die folgenden Anforderungen (a) bis (c) kumulativ erfüllt. (a) Projekt im Gesundheits- oder Versicherungs- oder Finanzwesen oder im BOS (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) - oder im Verteidigungsbereich, welches (b) Planung, Programmierung, Testung, Dokumentation, Umsetzung und Betrieb von hochverfügbaren und sicherheitskritischen Internet-Anwendungen umfasst und (c) ein Auftragsvolumen von mindestens zwei Millionen Euro aufweist. Der Auftraggeber wird im Rahmen der geplanten Reduzierung der Bewerberanzahl gem. § 51 VgV max. zwei Referenzprojekte, welche die vorgenannten Anforderungen an die Vergleichbarkeit erfüllen müssen, auf Grundlage der in Anlage-06 dargestellten Kriterien und der vom Bewerber in Anlage-03a gemachten Angaben in die Wertung für die Auswahlentscheidung aufnehmen. Sollte der Bewerber mehr als zwei Referenzen einreichen, so werden die Referenzen mit der besten (Gesamt-)Punktzahl in die Bewertung aufgenommen. Kann ein Referenzprojekt, z.B. aufgrund zwingender Vorgaben oder fehlender Angaben, nicht gewertet werden, geht das zu Lasten des Bewerbers. Im Falle der Bewerbung als Bewerbergemeinschaft, werden ebenfalls ausschließlich maximal zwei Referenzobjekte der Bewerbergemeinschaft gewertet. Es ist nicht erforderlich, dass sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die Referenzanforderungen erfüllen. Werden die Referenzanforderungen jedoch nicht durch sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erfüllt, so ist die Leistung, für die diese Kapazitäten benötigt werden, zwingend von einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen, welches die Referenzanforderungen erfüllt. Zum Nachweis der Eignung (Bezug Referenzen) ist die Anlage-03a ausgefüllt einzureichen (bei Bedarf kann die Anlage vervielfältigt werden). Die Anlage dient gleichzeitig auch als Grundlage für die Bewertung der Referenzen im Rahmen der Auswahlentscheidung. Für den Fall, dass die geforderte Eignung in Bezug auf die Referenzanforderung nicht durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft, sondern nur durch ein oder mehrere Mitglieder der Bewerbergemeinschaft eigenständig erfüllt wird ("eingeschränkte Referenzeignung einer Bewerbergemeinschaft"), sind die Leistungsteile, die durch das/die die Referenzanforderung erfüllende Mitglied(er) der Bewerbergemeinschaft erbracht werden, in der Tabelle unter VI. (Anlage 03) anzugeben.
Kriterium
Darstellung von mindestens 2 unternehmensbezogenen Referenzprojekten, die in den letzten 3 Jahren erbracht wurden und nach ihrer Art und ihrem Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. (Mindestanforderung) Eine Referenz gilt als in den letzten 3 Jahren erbracht, wenn die Produkti … ganz lesenDarstellung von mindestens 2 unternehmensbezogenen Referenzprojekten, die in den letzten 3 Jahren erbracht wurden und nach ihrer Art und ihrem Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. (Mindestanforderung) Eine Referenz gilt als in den letzten 3 Jahren erbracht, wenn die Produktivsetzung der implementierten Lösung in den letzten 3 Jahren (Stichtag: Ablauf der Teilnahmeantragsfrist) stattgefunden hat. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie die folgenden Anforderungen (a) bis (c) kumulativ erfüllt. (a) Projekt im Gesundheits- oder Versicherungs- oder Finanzwesen oder im BOS (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) - oder im Verteidigungsbereich, welches (b) Planung, Programmierung, Testung, Dokumentation, Umsetzung und Betrieb von hochverfügbaren und sicherheitskritischen Internet-Anwendungen umfasst und (c) ein Auftragsvolumen von mindestens zwei Millionen Euro aufweist. Der Auftraggeber wird im Rahmen der geplanten Reduzierung der Bewerberanzahl gem. § 51 VgV max. zwei Referenzprojekte, welche die vorgenannten Anforderungen an die Vergleichbarkeit erfüllen müssen, auf Grundlage der in Anlage-06 dargestellten Kriterien und der vom Bewerber in Anlage-03a gemachten Angaben in die Wertung für die Auswahlentscheidung aufnehmen. Sollte der Bewerber mehr als zwei Referenzen einreichen, so werden die Referenzen mit der besten (Gesamt-)Punktzahl in die Bewertung aufgenommen. Kann ein Referenzprojekt, z.B. aufgrund zwingender Vorgaben oder fehlender Angaben, nicht gewertet werden, geht das zu Lasten des Bewerbers. Im Falle der Bewerbung als Bewerbergemeinschaft, werden ebenfalls ausschließlich maximal zwei Referenzobjekte der Bewerbergemeinschaft gewertet. Es ist nicht erforderlich, dass sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die Referenzanforderungen erfüllen. Werden die Referenzanforderungen jedoch nicht durch sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erfüllt, so ist die Leistung, für die diese Kapazitäten benötigt werden, zwingend von einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen, welches die Referenzanforderungen erfüllt. Zum Nachweis der Eignung (Bezug Referenzen) ist die Anlage-03a ausgefüllt einzureichen (bei Bedarf kann die Anlage vervielfältigt werden). Die Anlage dient gleichzeitig auch als Grundlage für die Bewertung der Referenzen im Rahmen der Auswahlentscheidung. Für den Fall, dass die geforderte Eignung in Bezug auf die Referenzanforderung nicht durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft, sondern nur durch ein oder mehrere Mitglieder der Bewerbergemeinschaft eigenständig erfüllt wird ("eingeschränkte Referenzeignung einer Bewerbergemeinschaft"), sind die Leistungsteile, die durch das/die die Referenzanforderung erfüllende Mitglied(er) der Bewerbergemeinschaft erbracht werden, in der Tabelle unter VI. (Anlage 03) anzugeben.
Kriterium
Um die technisch vorausgesetzte Gesamtsumme von 1000 Punkten zu erreichen, wird dieses Kriterium gesetzt. Die Auswahlentscheidung erfokgt allein anhand des Kriteriums Referenzprojekte
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 3 Bewerber

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
57 Monate
Verlängerung
bis zu 2-mal: Der Vertrag hat eine Laufzeit von vier Jahren ab Abnahme des Gesamtsystems ("Erstlaufzeit") und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Laufzeit dieses Vertrages nach Ablauf der Erstlaufzeit durch einseitige schrifltiche Erklärung, auf die der A … ganz lesenbis zu 2-mal: Der Vertrag hat eine Laufzeit von vier Jahren ab Abnahme des Gesamtsystems ("Erstlaufzeit") und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Laufzeit dieses Vertrages nach Ablauf der Erstlaufzeit durch einseitige schrifltiche Erklärung, auf die der Auftragnehmer keinen Anspruch hat, um zwei Jahre zu verlängern. Diese Verlängerungsoption kann der Auftraggeber insgesamt zweimal ausüben, sodass eine Gesamtvertragslaufzeit von maximal acht Jahren nach Abnahme des Gesamtsystems möglich ist.
Optionen
Verlängerungsoption (siehe Vertragsverlängerung)
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: 1.Spätestens zum Erreichen des Meilensteins MS5 "Integration auf PU abgeschlossen" muss der AN dem AG ein gültiges Zertifikat nach ISO/IEC 27001 vorlegen und dahingehend die Anforderungen aus den folgenden Dokumenten beachten: ISO/IEC 27001 (aktuelle Fassung) Specification for an Informati … ganz lesenLeistung: 1.Spätestens zum Erreichen des Meilensteins MS5 "Integration auf PU abgeschlossen" muss der AN dem AG ein gültiges Zertifikat nach ISO/IEC 27001 vorlegen und dahingehend die Anforderungen aus den folgenden Dokumenten beachten: ISO/IEC 27001 (aktuelle Fassung) Specification for an Information Security Management System, ISO/IEC JTC 1, Information technology, Subcommittee SC 27, IT Security techniques [ISO_27001]. 2. Eigenerklärung zur Umsetzung von Art. 5k Verordnung (EU) 2022/576 (Auszug der VO unter Ziff. IX. Anhang)
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Das Nachprüfungsverfahren ist in Kapitel 2 des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt. Ein Nachprüfungsverfahren wird nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat … ganz lesenDas Nachprüfungsverfahren ist in Kapitel 2 des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt. Ein Nachprüfungsverfahren wird nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschrift ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Dieser Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Nach § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) wird der Auftraggeber Bieter über den vorgesehenen Zuschlag informieren. Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage (bei elektronischer Übermittlung oder per Fax: 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information geschlossen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Der Zuschlag wird gemäß § 127 Abs. 1 GWB auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand folgender Zuschlagskriterien nach § 58 Abs. 2 VgV ermittelt: - Preis, - Qualität. Die Bewertung zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt nach der Einfachen Richtwertmethode gemäß der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB VI, Vers. 1.0).
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y53YT5AXK6M3 1) Die gematik führt dieses Vergabeverfahren nach den Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) durch; 2) Mit dem Angebot sind sämtliche der aufgelisteten Nachweise, Erklärung … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXS0Y53YT5AXK6M3 1) Die gematik führt dieses Vergabeverfahren nach den Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) durch; 2) Mit dem Angebot sind sämtliche der aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrages (und später des Angebotes) sind die von der Vergabestelle zum Download zur Verfügung gestellten Vordrucke und Formblätter zu verwenden. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bewerber/Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung / Nachreichung oder Aufklärung / Erläuterung von Unterlagen. Sämtliche Unterlagen sind in elektronischer Form sowie in Textform nach § 126b BGB über die genannte Vergabeplattform einzureichen; 3) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich über die genannte Vergabeplattform einzureichen; 4) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung des Teilnahmeantrages (und später des Angebots) und die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt; 6) Die Verfahrens- und Vertragssprache ist deutsch; 7) Es wird darauf hingewiesen, dass die benannten Fristen für die Angebotsphase noch nicht verbindlich feststehen; 8) Der Auftraggeber wird für das weitere Vergabeverfahren max. 3 Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit positiver Eignungsprognose auswählen. Er behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben, sofern die benannte Mindestzahl von 3 zulassungsfähigen Bewerbungen unterschritten werden. Sollte die Prüfung der eingegangenen Teilnahmeanträge ergeben, dass mehr als die vorgegebene maximale Bewerberanzahl die Eignungsanforderungen erfüllen, wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber nach den Vorgaben der Bewertungsmatrix Teilnahmewettbewerb auswählen. Dabei wird der Auftraggeber die Erklärungen und Nachweise der Bewerber zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Referenzen) bewerten und gewichten. Sofern nach dieser Bewertung gleichwohl mehr als drei (3) gleichwertige Bewerbungen vorliegen, entscheidet das Los. 9) Nur die ausgewählten Bieter, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (zweite Phase des Vergabeverfahrens), können anschließend ein Erstangebot abgeben und am weiteren Verhandlungsverfahren teilnehmen. Der Auftraggeber wird mit allen ausgewählten Bietern, die form- und fristgerecht ein Erstangebot eingereicht haben, Verhandlungsgespräche mit dem Ziel führen, die Angebote zu optimieren. Dafür wird der Auftraggeber diese Bieter unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung zu Verhandlungen und hiernach zur Abgabe endgültiger Angebote (best and final offer - "BAFO") auffordern. 10) Im Nachgang zu den Verhandlungsterminen erhalten die Bieter, ggf. nach einheitlicher Fortschreibung der Vergabeunterlagen durch den Auftraggeber, die Möglichkeit zur Angebotsoptimierung Zuschlagskriterien: Der Zuschlag wird gemäß § 127 Abs. 1 GWB auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand folgender Zuschlagskriterien nach § 58 Abs. 2 VgV ermittelt: - Preis, - Qualität. Die Bewertung zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt nach der Einfachen Richtwertmethode gemäß der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB VI, Vers. 1.0).

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

234vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (158 Lose mit Angabe)
694.279 €Zuschlagswert im Median
292.372 € – 1,12 Mio. €mittlere Hälfte, 46 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Berlin (47 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. BekanntmachungFrist 08.05.2025
  3. 1. Berichtigung (diese Seite) · Informationen sind jetzt verfügbarFrist 08.05.2025
  4. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 08.05.2025 auf 22.05.2025 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 30d43d68-16a2-4326-959c-a8941c45e09d.