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Erstellung eines Identity- and Accessmangementsystems (IAM) sowie Systemservice und Beratung nach der Abnahme auf Abruf

Goethe-Institut e.V. - Zentrale · München, Bayern

Aktenzeichen 71/202412veröffentlicht 10.12.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 659 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet München.

Alle Ausschreibungen: Software in Bayern (23 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
München80333, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 101 Tage (16 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (25 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 23 Monaten
  2. Fragen bis 00:00 Uhr
    an Goethe-Institut e.V. - Zentrale
    vor 22 Monaten
  3. Angebotsfrist 15:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 22 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 09:00 Uhr
    vor 22 Monaten
  5. Bindefrist endet
    2 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 20 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Der Goethe-Institut e.V. plant die Beschaffung eines Accessmangementsystems (IAM) sowie Systemservice und Beratung nach der Abnahme auf Abruf. Eine detaillierte Beschreibung der geforderten Leistung ist der Anlage A "Leistungsbeschreibung" zu entnehmen

Beschreibung des Loses

Erstellung eines IAM Systems mit User Work Flow und Life Cycle einschließlich der Herbeiführung der Betriebsbereitschaft und der Systemservice. 1 Die Leistungen des Auftragnehmers zur Erstellung des Gesamtsystems umfassen: - Verkauf (oder Miete)der Standardsoftware des IAM-Systems - Übernahme von Altdaten und Migration (Integration des IAM ins Active-Directory (Import User, Gruppen) - Herbeiführung der Betriebsbereitschaft (inkl. Installation und Grundkonfiguration der Server-SW entsprechend der Systemarchitektur). o Übernahme der bestehenden Konfiguration des bereist besehenden IAM Systems von OEDIV (bi-Cube) - Sonstige Leistungen: Erstellen eines Rollenkonzeptes und UserLifeCycle mit Unterstützung des Auftraggebers Hierzu gehören auch die Erstellung der Basiskonfiguration, Umsetzung der Basiskonfiguration, Erstellung und Implementierung einer Feinkonzeption für den Betrieb eines IAM sowie die Implementierung von Rollen und Rollenkonzepten. Schulungen sind wie unten beschrieben durchzuführen. 2.Die Leistungen des Auftragnehmers nach der Abnahme des Gesamtsystems umfassen: Systemservice während des laufenden Betriebs (Störungsbeseitigung und Wartung sowie Überlassung und Installation von neuen Programmständen (Softwareupdates und -Upgrades, Second-Level-Support). 3.Systemserviceleistungen Alle Systemserviceleistungen gemäß EVB-IT Systemvertrag sind mit der jährlichen Service Pauschale abgegolten. Dazu zählen, insbesondere - Beheben von Störungen des Gesamtsystems - alle Patches - Releases - Upgrades - Releases 4. Das IAM-System erfüllt insbesondere folgende Ziele des Auftraggebers: - Workflow des Benutzers von der Einstellung bis zum Ausscheiden und verbesserte Benutzerverwaltung. - Passwort und Account Management im Provisioning - Definition von Rollen (Allgemeines Rollenmodell). - Schnittstellen zu anderen Anwendungen. - SSO - AD und AAD - LDAP - Reporting - Migrationshilfe - Begleitung nach der Einführung 5. Leistungsgegenstand ist die Implementierung einer Idendity und Access Management (IAM) Lösung. Es wird eine Software benötigt, welche eine generelle Lösung für die Vereinheitlichung des Workflows für den User Life Cycle abbilden kann. Abbildung eines Workflows, Regelbasiert, Zugriffsrechte Steuerung, Reporting. Die genauen Spezifikationen und Möglichkeiten entnehmen Sie bitte den nächsten Abschnitten. Umfang der Leistung - Verkauf oder Miete der Software für ca. 10.000 aktive Benutzer-Accounts - Migration der Altdaten - Installation der SW und im Rahmen der Herbeiführung Betriebsbereitschaft, insbesondere Erarbeitung von Workflows, Einführungsunterstützung, Begleitung bei und nach der Inbetriebnahme, - Sonstige Leistungen: Erstellen eines Rollenkonzeptes und UserLifeCycle mit Unterstützung des Auftraggebers. - Übernahme und Weiterführung des bereits bestehenden UserLifieCycle Workflows realisiert durch bi-Cube von der Fa. OEDIV - Webportal für Administratoren, Leiter und Anwender. o Das Erstellen der Weboberfläche sollte vom System unterstützt und somit einfach zu handhaben sein. - Schulung

Bedingungen

Zuschlag15 von 15 angegeben

Qualität
Allgemeines zu Software- ModulenDie Beschreibung des Kriteriums finden Sie in der Anlage E Bewertungsmatrix, Teil 1 Bewertungsmatrix unter KG2: Allgemeines zu Software-Modulen
Qualität
ArchitekturDie Beschreibung des Kriteriums finden Sie in der Anlage E Bewertungsmatrix, Teil 1 Bewertungsmatrix unter KG3: Allgemeines zu Software-Modulen
Qualität
StammdatenverwaltungDie Beschreibung des Kriteriums finden Sie in der Anlage E Bewertungsmatrix, Teil 1 Bewertungsmatrix unter KG4: Stammdatenverwaltung
Qualität
BerechtigungsverwaltungDie Beschreibung des Kriteriums finden Sie in der Anlage E Bewertungsmatrix, Teil 1 Bewertungsmatrix unter KG5: Berechtigungsverwaltung
Qualität
Passwort - und Account-Management im ProvisioningDie Beschreibung des Kriteriums finden Sie in der Anlage E Bewertungsmatrix, Teil 1 Bewertungsmatrix unter KG6: Passwort- und Account-Management im Provisioning
Qualität
Workflow-EngineDie Beschreibung des Kriteriums finden Sie in der Anlage E Bewertungsmatrix, Teil 1 Bewertungsmatrix unter KG7: Workflow-Engine
Qualität
Zugriffsmanagement auf DateiebeneDie Beschreibung des Kriteriums finden Sie in der Anlage E Bewertungsmatrix, Teil 1 Bewertungsmatrix unter KG 8: Zugriffsmanagement auf Dateiebene
Qualität
Governance, Risk & ComplianceDie Beschreibung des Kriteriums finden Sie in der Anlage E Bewertungsmatrix, Teil 1 Bewertungsmatrix unter KG9: Governance, Risk & Compliance
Qualität
KonnektivitätDie Beschreibung des Kriteriums finden Sie in der Anlage E Bewertungsmatrix, Teil 1 Bewertungsmatrix unter KG10: Konnektivität
Qualität
BenutzerinteraktionDie Beschreibung des Kriteriums finden Sie in der Anlage E Bewertungsmatrix, Teil 1 Bewertungsmatrix unter KG11: Benutzerinteraktion
Qualität
CustomizingDie Beschreibung des Kriteriums finden Sie in der Anlage E Bewertungsmatrix, Teil 1 Bewertungsmatrix unter KG12: Customizing
Qualität
BetriebDie Beschreibung des Kriteriums finden Sie in der Anlage E Bewertungsmatrix, Teil 1 Bewertungsmatrix unter KG13: Betrieb
Qualität
Hersteller und AnbieterDie Beschreibung des Kriteriums finden Sie in der Anlage E Bewertungsmatrix, Teil 1 Bewertungsmatrix unter KG14: Hersteller und Anbieter
Qualität
SupportDie Beschreibung des Kriteriums finden Sie in der Anlage E Bewertungsmatrix, Teil 1 Bewertungsmatrix unter KG15: Support
Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 50Das wirtschaftlichste Angebot geeigneter Bieter wird gemäß UfAB 2018 (https://www.cio.bund.de/SharedDocs/Publikationen/DE/IT-Beschaffung/ufab_2018_download.pdf?__blob=publicationFile) nach der erweiterten Richtwertmethode ermittelt. Das Verhältnis von Preis und Leistung wird durch die Ermittlung eines Quotienten zu einer Kennzahl "Z" nach folgender Formel bestimmt: ?? = L (Leistung) / P (Preis) Schwankungsbereich = 10 Prozent Entscheidungskriterium = Leistung Die Leistung ist die Summe der Leistungspunkte, die der Bieter für sein Antworten auf der Bewertungsmatrix in Anlage E enthält. Ein Angebot das die Mindestleistungspunkte in der Bewertungsmatrix nicht erreicht, wird ausgeschlossen. Der Preis ist der Gesamtangebotspreis gemäß Anlage C.

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
1) Anschreiben Angebot des Bieters: Erklärung zur Einreichung eines Angebots (Anlage B.1.); 2) Basisinformation zum Unternehmen des Bieters (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. zu den an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kont … ganz lesen1) Anschreiben Angebot des Bieters: Erklärung zur Einreichung eines Angebots (Anlage B.1.); 2) Basisinformation zum Unternehmen des Bieters (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. zu den an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil) (soweit zutreffend) (Anlage B.2.); 3) Eigenerklärung (soweit erforderlich) der Bietergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bietergemeinschaft vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht (Anlage B.4.). Bei Bietergemeinschaften sind folgende Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen: a) Eigenerklärung des Bieters, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 19 MiLoG, § 98c AufenthG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 19 MiLoG, § 98c AufenthG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind (Anlage B.5.); b) Eigenerklärung des Bieters, dass er nicht zu den in Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 genannten Personen, Organisationen oder Einrichtungen gehört (Anlage B.8). 4) Im Fall einer Eignungsleihe (soweit zutreffend): Eigenerklärung zur Eignungsleihe, einschließlich Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers/sonstigen Dritten. Im Falle der Eignungsleihe (= Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit eines Unterauftragnehmers oder sonstigen Dritten) hat der Bieter eine verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird (§ 47 Abs. 1 VgV) sowie eine Erklärung der gemeinsamen Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe (Anlage B.4.). Jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen: a) Erklärungen, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 19 MiLoG, § 98c AufenthG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind (Anlage B.5.); b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bieter oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. (Verwendung des entsprechenden Formblatts (soweit vorhanden) je nachdem, welche Eignung in Anspruch genommen werden soll). Auf § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV wird ausdrücklich hingewiesen. Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bieter das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 VgV). Nimmt der Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV). c) Eigenerklärung des Bieters, dass er nicht zu den in Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 genannten Personen, Organisationen oder Einrichtungen gehört (Anlage B.8). 5) Eigenerklärung des Bieters, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 19 MiLoG, § 98c AufenthG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen …
Kriterium
10) Aktuelle positive Bankerklärung bzgl. der Bonität (nicht älter als 3 Monate) 11) Erklärung über den Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre jeweils nach Geschäftsjahr, der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind und mindestens 50 T. EUR beträgt (Anlage B.6)
Kriterium
12) Nachweis von mind. 1, 2, 3 oder mehr konkreten, relevanten Referenzprojekten (Anlage B.9 Eignungsmatrix)
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
4 Jahre
Verlängerung
2*2 Jahre
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
2 Monate
Angebotsöffnung
18.01.2025, 09:00 Uhr. Die Öffnung der Angebote erfolgt nach § 55 Abs. 2 S. 1 VgV. Bieter sind gemäß § 55 Abs. 2 S. 2 VgV zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: 1) Öffentliche Aufträge und Konzessionen dürfen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufweisen. Jeder Bieter muss daher die Erklärung zum Nichtvorliegen eines entsprec … ganz lesenLeistung: 1) Öffentliche Aufträge und Konzessionen dürfen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufweisen. Jeder Bieter muss daher die Erklärung zum Nichtvorliegen eines entsprechenden Russlandbezugs abgeben (Anlage B.8).Sollte es sich bei dem Bieter um eine Bietergemeinschaft handeln, so muss die Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert abgegeben werden.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Noch nicht bekannt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Str 76, 53133 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHX56PP

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Oskar-von-Miller-Ring 18, 80333 München
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 487 (Dienstprogramme für Softwarepakete) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

28vergebene Aufträge
1,5Angebote je Los im Median (22 Lose mit Angabe)
930.000 €Zuschlagswert im Median
332.224 € – 1,18 Mio. €mittlere Hälfte, 11 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 17.01.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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