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Erstellung des Teilhabeberichts nach § 88 SGB IX

Bundesministerium für Arbeit und Soziales · Bonn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen ZVS-04812-5/39veröffentlicht 28.03.2023DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Bonn.

Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Nordrhein-Westfalen (69 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Bonn53123, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe
Diese Bekanntmachung ist eine Kurzmeldung. Laufzeit, Lose, Eignungs- und Zuschlagskriterien stehen nur in den Unterlagen auf der Vergabeplattform.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 215 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 43 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Ziel des Vorhabens ist die Entwicklung und Erstellung eines validen, aussagekräftigen und „neuen“ Teilhabeberichts, der die zentrale Informationsbasis darstellt, um Zahlen, Fakten und Informationen über die Situation und die Lebenslagen der Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen zu erhalten. Dazu sollen nicht nur Menschen mit anerkannter Behinderung einbezogen werden, sondern alle Menschen, die eine Beeinträchtigung (im Sinne der ICF) aufweisen. Ausgehend vom gesetzlichen Auftrag soll der Bericht eine wichtige Grundlage für die Vornahme von Entscheidungen über die Ausrichtung der Politik für Menschen mit Beeinträchtigungen darstellen. Insofern müssen auch gesellschaftliche Veränderungen, die nachhaltig auch das Leben der Menschen mit Behinderungen beeinflussen einbezogen werden. Schließlich soll der Bericht Bedarfe in ausgewählten Schwerpunktthemen aufzeigen. Die Bundesregierung erstellt unter der Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) einmal pro Legislaturperiode einen „Bericht über die Lage von Menschen mit Behinderungen" (Teilhabebericht). Die gesetzliche Grundlage für den Teilhabebericht findet sich in § 88 SGB IX. Der Bericht enthält Ausführungen „zu den Lebenslagen, Querschnittsthemen wie Gender Mainstreaming, Migration, Alter, Barrierefreiheit, Diskriminierung, Assistenzbedarf und Armut. Gegenstand des Berichts sind auch Forschungsergebnisse über Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit staatlicher Maßnahmen und der Leistungen der Rehabilitationsträger für die Zielgruppen des Berichts“. Der nächste Teilhabebericht ist spätestens im Jahr 2025 zu veröffentlichen. Der letzte Teilhabebericht erschien 2021 und umfasst 827 Seiten. Aus Sicht des BMAS ist es eine Weiterentwicklung des Berichts notwendig, um dem gesetzlichen Auftrag („Darstellung von Lebenslagen“ und „Politikberatung“) sowie den Erwartungen und Anforderungen der unterschiedlichen Stakeholder (gesetzgebende Körperschaften, Politik, Ministerien, Menschen mit Behinderungen, Verbände) besser gerecht zu werden. Neben einer inhaltlichen Weiterentwicklung soll der Teilhabebericht zukünftig auch mit einem neuen Erscheinungsbild in modularer Form (Teil A und Teil B) überzeugen. Im Teil A - der den eigentlichen Teilhabebericht darstellt - soll insbesondere eine kompakte Darstellung der Lebenslagen (Kap. 2) sowie die Darstellung und Erörterung von Handlungsbedarfen zu definierten Schwerpunktthemen (Kap. 3) erfolgen. Vorangestellt werden soll eine „Executive Summary“ mit zentralen Ergebnissen und Botschaften sowie ein einleitendes Kapitel (Kap. 1) mit den wichtigsten Inhalten, Zahlen und Konzepten. Teil B soll ergänzend vertiefende Zahlen, Daten und Hintergründen zu den einzelnen Lebenslagen (Kap. 4) darstellen und auf entsprechende Literatur und Datenquellen (Kap. 5) hinweisen. Teil B soll ausschließlich online veröffentlicht werden. Bitte beachten Sie die beigefügten Vergabeunterlagen.

Beschreibung des Loses

siehe hierzu die beigefügten Teilnahmeunterlagen P1 02

Gegenstand nach CPV

Zuschläge

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

892vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (829 Lose mit Angabe)
295.087 €Zuschlagswert im Median
136.593 € – 599.187 €mittlere Hälfte, 329 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung db28c7d9-b104-4fe4-bfd8-e596822c6914.