Zum Inhalt
Menü
vergebenEU-weitDienstleistungen

Erstellung des qualifizierten Hamburger Mietenspiegels 2025 einschließlich der Fortschreibung 2027

Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen · Hamburg, Hamburg

Aktenzeichen 056385-766veröffentlicht 03.05.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 887 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Hamburg.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Hamburg (39 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Hamburg21109, Hamburg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Wertung des Preises30 %
  • Ermittlung der Leistungspunkte70 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 30 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 23:59 Uhr
    vor 29 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Vergabe des qualifizierten Hamburger Mietenspiegels 2025 einschließlich der Fortschreibung 2027

Beschreibung des Loses

Gegenstand dieser Beschaffung ist die Erstellung des qualifizierten Hamburger Mietenspiegels gemäß § 558d BGB i.V.m. der Verordnung über den Inhalt und das Verfahren zur Erstellung und zur Fortschreibung von Mietspiegeln sowie zur Konkretisierung der Grundsätze für qualifizierte Mietspiegel (Mietspiegelverordnung, kurz "MsV") auf der Grundlage einer empirischen Mietenerhebung nach der sog. "Tabellenmethode" für das Jahr 2025 einschließlich der Fortschreibung für das Jahr 2027.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Wertung des Preises30 %
Ermittlung der Leistungspunkte70 %
Preis
Wertung des PreisesDer Wertungspreis wird mit insgesamt 30 Prozent gewichtet. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt (siehe dazu auch Ziffer 6.3 der Bewerbungsbedingungen). Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungsverhältnisses. Die Zuschlagskriterien setzen sich zu 30 Prozent aus dem Preis und zu 70 Prozent aus den erzielten Leistungspunkten zusammen. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot, das die höchste Gesamtpunktzahl ("Z") erzielt. Die Gesamtpunktzahl ergibt sich durch Addition der gewichteten Leistungspunktzahl und der gewichteten Preispunktzahl. Die Preispunktzahl wird durch lineare Interpolation zwischen dem fiktiven höchsten Preisangebot (in Höhe des doppelten Preises des niedrigsten Preisangebots) berechnet und mit der maximal möglichen Leistungspunktzahl skaliert. Die Leistungspunktzahl folgt unmittelbar aus der gewichteten Leistungspunktzahl. Die Gesamtpunktzahl "Z" wird auf zwei Nachkommastellen nach der kaufmännischen Rundungsregel gerundet. Der Wertungspreis entspricht dem Gesamtwertungspreis (brutto) gemäß Preisposition 5 im Formblatt Angebotsschreiben Erstangebot resp. im Falle von Verhandlungen gemäß Preisposition 5 Formblatt Angebotsschreiben Endgültiges Angebot. Null Punkte erhält ein fiktives Angebot, dessen Preis doppelt so hoch ist, wie der niedrigste Wertungspreis (fiktives Höchstangebot). Alle Wertungspreise, die über dem fiktiven Höchstangebot liegen, erhalten ebenfalls null Punkte. Die Wertung und Gewichtung der Wertungspreise erfolgt über eine lineare Interpolation und ist bereits in der oben dargestellten Wertungsformel integriert. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Angebote, deren Wertungspreise mindestens doppelt so hoch sind, wie der niedrigste Wertungspreis aller wertungsfähigen Angebote (fiktives Höchstangebot) - was ebenfalls bereits in der oben dargestellten Wertungsformel reflektiert wird - null Punkte erhalten. Die Einzelheiten können Ziffer 6.3 der Bewerbungsbedingungen entnommen werden.
Qualität
Ermittlung der LeistungspunkteDer Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt (siehe dazu auch Ziffer 6.3 der Bewerbungsbedingungen). Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungsverhältnisses. Die Zuschlagskriterien setzen sich zu 30 Prozent aus dem Preis und zu 70 Prozent aus den erzielten Leistungspunkten zusammen. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot, das die höchste Gesamtpunktzahl ("Z") erzielt. Die Gesamtpunktzahl ergibt sich durch Addition der gewichteten Leistungspunktzahl und der gewichteten Preispunktzahl. Die Preispunktzahl wird durch lineare Interpolation zwischen dem fiktiven höchsten Preisangebot (in Höhe des doppelten Preises des niedrigsten Preisangebots) berechnet und mit der maximal möglichen Leistungspunktzahl skaliert. Die Leistungspunktzahl folgt unmittelbar aus der gewichteten Leistungspunktzahl. Die Gesamtpunktzahl "Z" wird auf zwei Nachkommastellen nach der kaufmännischen Rundungsregel gerundet. Die Bieter können maximal 1.000 Leistungspunkte durch die Erfüllung qualitativer Zuschlagskriterien erzielen. Diese werden mit insgesamt 70 Prozent gewichtet. Von den maximal zu erreichenden 1.000 Leistungspunkten müssen die Angebote mindestens 500 Leistungspunkte erzielen. Angebote, die diese Mindestpunktzahl nicht erzielen, werden in der weiteren Bewertung nicht berücksichtigt. Die 1.000 Leistungspunkte können für eine bieterseitig einzureichende Konzeptbeschreibung, zur Herangehensweise an die Auftragsdurchführung, erzielt werden. Die Konzeptbeschreibung umfasst insgesamt fünf Themengebiete - diese sind nachfolgend tabellarisch dargestellt - die bieterseitig entsprechend abgebildet werden sollen. Für jedes der fünf Themengebiete können jeweils maximal 10 Punkten erreicht werden. Die Wertung erfolgt auf Basis der nachfolgend definierten Zielerreichungsgrade anhand eines Quervergleichs sämtlicher eingereichter Konzeptbeschreibungen. Für eine Untergewichtung werden die jeweils erreichten Punkte jeweils mit dem nachfolgend ausgewiesenen Faktor multipliziert. Die Gründe für die Wertung werden nachvollziehbar und überprüfbar dokumentiert. Die Einzelheiten können Ziffer 6.3 der Bewerbungsbedingungen entnommen werden.

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Die Befähigung zur Berufsausübung setzt eine Eintragung des Bewerbers und im Falle einer Teilnahme an dem Vergabeverfahren als Bewerber- und Bietergemeinschaft durch alle Mitglieder der Bewerber- und Bietergemeinschaft im Handelsregister voraus. Ein entsprechender Nachweis ist im Falle einer Eignungsleihe zudem für alle Eignungsverleiher beizubringen.
Kriterium
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit setzt Eigenerklärungen zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl voraus. Der Mittelwert der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl der letzten drei Geschäftsjahre muss mindestens 3 Beschäftigte betragen.
Kriterium
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit setzt zudem Eigenerklärungen zu drei vergleichbaren Referenzprojekten über früher ausgeführte Leistungsaufträge der in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen zurückgerechnet ab dem Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist voraus. Referenzprojek … ganz lesenDie technische und berufliche Leistungsfähigkeit setzt zudem Eigenerklärungen zu drei vergleichbaren Referenzprojekten über früher ausgeführte Leistungsaufträge der in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen zurückgerechnet ab dem Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist voraus. Referenzprojekt sind insbesondere vergleichbar, wenn sie belegen, dass der Bewerber über Erfahrung in der Erstellung von qualifizierten Mietenspiegeln oder gleichgerichteten Instrumenten in Großstädten verfügt. Alle drei eingereichten Referenzprojekte müssen zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist abgeschlossen worden sein, d.h. die Vorlage des qualifizierten Mietenspiegels für das jeweilige Jahr erfolgt sein.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Die Vertragsbedingungen ergeben sich aus dem Werkvertrag.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Hamburg, Gänsemarkt 36, 20354 Hamburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Bieter können Verstöße gegen Vergabevorschriften in einem Nachprüfungsverfahren gemäß §§ 155 ff. GWB geltend machen. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Bieter von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen elektronisch über … ganz lesenDie Bieter können Verstöße gegen Vergabevorschriften in einem Nachprüfungsverfahren gemäß §§ 155 ff. GWB geltend machen. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Bieter von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen elektronisch über die E-Vergabeplattform gegenüber der AG gerügt hat (Rügeobliegenheit), § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB. Soweit es sich um Verstöße gegen Vergabevorschriften handelt, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, muss der Bieter diese spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe elektronisch über die E-Vergabeplattform gegenüber der AG rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB. Ein Nachprüfungsantrag ist auch unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB. Die AG wird die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich über die E-Vergabeplattform informieren. has context menu
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die AG behält sich gemäß § 17 Abs. 11 VgV vor, den Zuschlag auf der Grundlage dieser Erstangebote zu erteilen, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4DE2HNTE

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Anschrift
Neuenfelder Straße 19, 21109 Hamburg
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

6Bekanntmachungen
3Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 793 (Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken) in Hamburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

44vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (36 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 7 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Hamburg (39 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 03.06.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 35beedac-c666-416c-8648-a20033b63623.