Erstellung des Fachverfahrens MNSW
Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) · Bonn, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen Z42-2026-0011veröffentlicht 29.08.2026erstmals 14.07.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 72 Monate
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Bonn.
- Beratungs- und Unterstützungsleistungen für IPv6-Migrationen in den Behörden und Organisationen des Bundes (IPv6-Experten) - Los 2Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI · BonnFrist 10.11.2026
- 1602-NA-Breitbandanbindung DMZ StrausbergBWI GmbH · BonnFrist 16.11.2026
- Beratungs- und Unterstützungsleistungen für IPv6-Migrationen in den Behörden und Organisationen des Bundes (IPv6-Experten) - Los 1Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI · BonnFrist 10.11.2026
- 1602-NA-Breitbandanbindung DMZ StrausbergBWI GmbH · BonnFrist 16.11.2026
Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (67 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 72 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Bonn53175, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 82 Tage (96 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (188 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Qualitätskriteirum50 %
- Preis50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 4 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 2 Monaten
- Angebotsfrist 23:59 Uhrvor 54 Tagenüber evergabe-online.de
- Öffnung der Angebote 09:00 Uhrvor 53 Tagen
- Heute
- Bindefrist endetin 54 Tagen108 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
Beschreibung
Das ITZBund benötigt externe Unterstützung bei Entwicklungs- und Betriebsleistungen zur Erstellung eines Systems zur Umsetzung der Verordnung (EU) 2019/1239 des europäischen Parlaments und des Rates. Gegenstand der zu erbringenden Leistungen ist die Konzeption, Entwicklung, Einführung und Weiterentwicklung, sowie der Betrieb des IT-Systems "Maritime National Single Window" (MNSW). Ziel ist der Aufbau einer zukunftsfähigen, modularen Systemlandschaft, die die Anforderungen des Lastenhefts zu MNSW-System 1.0 erfüllt und gleichzeitig die Grundlage für zukünftige Erweiterungen bildet.
Beschreibung des Loses
Der Rahmenvertrag wird für eine Laufzeit von 6 Jahren (72 Monaten) geschlossen.
Für die Leistungen der Phase 1 zur Erstellung des MNSW-Systems 1.0 wird im Zuge der Zuschlagserteilung sowie parallel mit dem Abschluss des Rahmenvertrags ein initialer EVB-IT Systemvertrag zum MNSW-System 1.0 und ein zugehöriger initialer Sprint Nr. 1 MNSW-System 1.0 abgeschlossen. Für die gesamte Vertragslaufzeit (inkl. Optionen) beträgt die Höchstabnahmemenge 10.195 Personentage bzw. 81.560 Personenstunden.
Weitere Vergabeunterlagen, die vertrauliche oder sicherheitsrelevante Informationen enthalten, werden interessierten Unternehmen erst nach Vorlage einer vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitsvereinbarung (Anlage Verschwiegenheitserklärung Servicebeschreibung Betriebsplattform WisIT V3.0_TLP_AMBER) zur Verfügung gestellt. Die Übermittlung der weiteren Unterlagen erfolgt erst nach Eingang der unterzeichneten Verschwiegenheitsvereinbarung bei der Vergabestelle. Es wird darum gebeten, die ausgefüllte Anlage rechtzeitig zu übersenden, um eine fristgerechte Angebotsabgabe zu ermöglichen.
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- QualitätskriteirumQualität
- Preis
- Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt gemäß dem in dem Leistungsverzeichnis vorgegebenen Wertungsschema. Diesem Wertungsschema liegt die erweiterte Richtwertmethode nach UfAB 2018 (abrufbar unter http://www.cio.bund.de) zugrunde. Es fließen die aus dem Angebot erzielten Leistungspunkte und der Gesamtangebotspreis ein.
Eignung12 von 12 angegeben
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Eignungskriterium 2.1 Der Bieter hat insgesamt drei verschiedene Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung gemäß nachfolgenden Vorgaben einzureichen. Diese Referenzen müssen den aufgeführten Mindestanforderungen genügen. 2.1.1 Referenz 1 (EA 02) Zum Nachweis der technischen und berufliche … ganz lesenkürzer
Eignungskriterium 2.1 Der Bieter hat insgesamt drei verschiedene Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung gemäß nachfolgenden Vorgaben einzureichen. Diese Referenzen müssen den aufgeführten Mindestanforderungen genügen. 2.1.1 Referenz 1 (EA 02) Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte mittels der Vorlage Referenzen eine Referenz in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Die Leistungsbereiche umfassen dabei folgende technischen Schwerpunkte: Entwicklung, Integration und Betrieb eines Anwendungssystems. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar. Die zu EA 02 eingereichte Referenz bzw. der betreffende Auftrag muss sich von den zu EA 03 eingereichten Referenzen bzw. Aufträgen unterscheiden. Im Falle von Bietergemeinschaften und Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden ist im Vordruck Referenzen im Feld "Referenz des Bewerbers / Bieters" der Leistungserbringer der Referenz, d.h. das betroffene Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. das eignungsverleihende Unternehmen, anzugeben. Nutzen Sie die Vorlage Referenzen, soweit erforderlich, bitte mehrfach. Zu der Referenz bzw. zu dem Auftrag sind insbesondere folgende Angaben zu machen (Mindestanforderung): Beschreibung der ausgeführten Leistungen, Wert des Auftrages in Euro, bezogen auf den maßgeblichen Referenzeitraum, Zeitraum der Leistungserbringung, Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten. Darüber hinaus gelten die folgenden Mindestanforderungen an die benannten Referenzen: a) Die Referenz muss ein Auftrag eines öffentlichen Auftraggebers im Sinne von § 99 GWB bzw. im Sinne von Artikel 1, Nr. 1 und Nr. 4 der RICHTLINIE 2014/24/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG sein; b) Der Auftragsgegenstand umfasst folgende technische Schwerpunkte: Entwicklung, Integration und Betrieb eines Anwendungssystems i. Erstellung eines webbasiertes Softwaresystems ii. Entwicklung von Individualsoftware iii. Entwicklung einer grafischen Nutzeroberfläche (GUI) iv. Entwicklung einer API zum Datenaustausch mit externen Systemen v. Deployment der Systemkomponenten in Test- und Produktionsumgebung vi. Wirkinbetriebnahme und Wirkbetrieb für min. 1 Jahr vii. Verarbeitung von Daten mit personenbezogenen Inhalten viii. Einsatz von mehreren verteilten Systemkomponenten (SW-Einheiten) ix. Systemintegration von Standardsoftware x. Umsetzung eines Sicherheitskonzepts c) Die Referenz darf nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Datum der Auftragsbekanntmachung); d) Der Auftrag hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten, etwaige Unterbrechungen der Leistungserbringung zählen nicht zur Mindestlaufzeit (maßgeblich ist die bis zum bis zum Datum der Auftragsbekanntmachung erreichte Laufzeit); e) der Wert des Auftrags der jeweiligen Referenz entspricht mindestens 350.000 EUR/Jahr (netto). Sofern es sich um eine Referenz handelt, die noch nicht abgeschlossen wurde, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden. Es ist hier nur eine Referenz gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt die Vergabestelle des ITZBund, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen. Das ITZBund behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Sofern Sie aus berechtig …- Referenzen zu bestimmten Lieferungen
2.1.2 Referenzen 2 und 3 (EA 03) Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte mittels der Vorlage Referenzen zwei verschiedene geeignete Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Die Leistungsbereiche umfassen dabei folgende technischen Schwerpunkte: … ganz lesenkürzer
2.1.2 Referenzen 2 und 3 (EA 03) Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte mittels der Vorlage Referenzen zwei verschiedene geeignete Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Die Leistungsbereiche umfassen dabei folgende technischen Schwerpunkte: Entwicklung, Integration und Betrieb eines Anwendungssystems. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar. Die zu EA 03 eingereichte Referenzen bzw. die betreffenden Aufträge müssen voneinander verschieden sein und müssen sich von der zu EA 02 eingereichten Referenz bzw. dem Auftrag unterscheiden. Im Falle von Bietergemeinschaften und Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden ist im Vordruck Referenzen im Feld "Referenz des Bewerbers / Bieters" der Leistungserbringer der Referenz, d.h. das betroffene Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. das eignungsverleihende Unternehmen, anzugeben. Nutzen Sie die Vorlage Referenzen, soweit erforderlich, bitte mehrfach. Zu den Referenzen bzw. zu den Aufträgen sind insbesondere folgende Angaben zu machen (Mindestanforderung): Beschreibung der ausgeführten Leistungen, Wert des Auftrages in Euro, bezogen auf den maßgeblichen Referenzeitraum, Zeitraum der Leistungserbringung, Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten. Darüber hinaus gelten die folgenden Mindestanforderungen an die benannten Referenzen: a) Der Auftragsgegenstand umfasst folgende technische Schwerpunkte: Entwicklung, Integration und Betrieb eines Anwendungssystems i. Erstellung eines webbasiertes Softwaresystems ii. Entwicklung von Individualsoftware iii. Entwicklung einer grafischen Nutzeroberfläche (GUI) iv. Entwicklung einer API zum Datenaustausch mit externen Systemen v. Deployment der Systemkomponenten in Test- und Produktionsumgebung vi. Wirkinbetriebnahme und Wirkbetrieb für min. 1 Jahr vii. Verarbeitung von Daten mit personenbezogenen Inhalten viii. Einsatz von mehreren verteilten Systemkomponenten (SW-Einheiten) ix. Systemintegration von Standardsoftware x. Umsetzung eines Sicherheitskonzepts b) Die Referenz darf nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Datum der Auftragsbekanntmachung); c) Der Auftrag hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten, etwaige Unterbrechungen der Leistungserbringung zählen nicht zur Mindestlaufzeit (maßgeblich ist die bis zum bis zum Datum der Auftragsbekanntmachung erreichte Laufzeit); d) der Wert des Auftrags der jeweiligen Referenz entspricht mindestens 350.000 EUR/Jahr (netto). Sofern es sich um eine Referenz handelt, die noch nicht abgeschlossen wurde, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden. Es sind hier nur zwei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt die Vergabestelle des ITZBund, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen. Das ITZBund behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe der Vergabestelle des ITZBund mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Die Vergabestelle entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie die Vergabestelle unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Ang …- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
2.2 Personelle Leistungsfähigkeit Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" die Anzahl der jeweiligen in EA 05 bis EA 13 beschriebenen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Berücksichti … ganz lesenkürzer
2.2 Personelle Leistungsfähigkeit Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" die Anzahl der jeweiligen in EA 05 bis EA 13 beschriebenen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Berücksichtigen Sie dabei die geforderte Mindestzahl pro Vertragsjahr, die allgemeinen und fachlichen Anforderungen, sowie die Senioritätenstufe (gemäß Kapitel 2.2.1) der jeweiligen Fachkraft. Im Falle von Bietergemeinschaften werden die Zahlen der Mitarbeitenden der jeweiligen Bieterkonstellation addiert. Im Falle von Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, reicht jedes eignungsverleihende Unternehmen die ausgefüllte Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" ein. Es gelten daher die Mitarbeiterzahlen des jeweiligen eignungsverleihenden Unternehmens 2.2.1 Übergreifende Vorgabe für EA 04 bis EA 13 Die Senioritätenstufen für die jeweiligen Fachkräfte sind wie folgt definiert: • Senioritätenstufe "Junior" mit Grundkenntnissen: Grundkenntnisse sind wie folgt definiert: Hinsichtlich sämtlicher bei den jeweiligen Fachkräfte aufgeführten fachlichen Anforderungen muss die eingesetzte Fachkraft über nachweisbare Praxiserfahrung mit einer Dauer von mindestens 6 Monaten verfügen und zugleich den Umfang von mindestens 100 Personentagen (PT) nachweisbar projektspezifischer Leistungserbringung betreffend aller bei den jeweiligen Rollen aufgeführten fachlichen Anforderungen aufweisen. • Senioritätenstufe "Senior" mit vertieften Kenntnissen: Vertiefte Kenntnisse sind wie folgt definiert: Hinsichtlich sämtlicher bei den jeweiligen Fachkräfte aufgeführten fachlichen Anforderungen muss die eingesetzte Fachkraft über nachweisbare Praxiserfahrung mit einer Dauer von mindestens 3 Jahren verfügen und zugleich den Umfang von mindestens 200 Personentagen (PT) nachweisbar projektspezifischer Leistungserbringung betreffend aller bei den jeweiligen Fachkräfte aufgeführten fachlichen Anforderungen aufweisen. • Senioritätenstufe "Experte" mit Expertenkenntnissen: Expertenkenntnisse sind wie folgt definiert: Hinsichtlich sämtlicher bei den jeweiligen Fachkräfte aufgeführten fachlichen Anforderungen muss die eingesetzte Fachkraft über nachweisbare Praxiserfahrung mit einer Dauer von mindestens 5 Jahren verfügen und zugleich den Umfang von mindestens 500 Personentagen (PT) nachweisbar projektspezifischer Leistungserbringung betreffend aller bei den jeweiligen Fachkräfte aufgeführten fachlichen Anforderungen aufweisen. 2.2.2 Fachkraft "Projektleiter*in (Senioritätenstufe "Experte") (EA 04) Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Es bestehen folgende Mindestanforderungen: Im Bereich der Werk- und Dienstleistungen wird für das hiesige Verfahren folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert: - Projektleiter*in: 1 technische Fachkraft (VZÄ). Reichen Sie dazu bitte einen Nachweis in Form der ausgefüllten Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" ein. Der/die Projektleiter*in muss die folgenden Anforderungen erfüllen: Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal: - Sehr gute Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift, (jeweils mindestens C2 nach CEFR) - Bereitschaft zur Verpflichtung gemäß VerpflG und Verpflichtung auf das Daten-geheimnis gemäß § 53 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) - Bereitschaft zur Sicherheitsüberprüfung Niveau Ü2 gemäß Sicherheits-überprüfungsgesetz (SÜG) Fachliche Anforderungen: Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe "Experte" mit Expertenkenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 4 bis EA 13 zu den Senioritätenstufen. Die Fachkraft Proje …- Techniker oder technische Stellen für die Qualitätskontrolle
Fortsetzung der Anforderungen zu "Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen": 2.2.3 Fachkraft Systemarchitekt*in (Senioritätenstufe "Experte") (EA 05) Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte … ganz lesenkürzer
Fortsetzung der Anforderungen zu "Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen": 2.2.3 Fachkraft Systemarchitekt*in (Senioritätenstufe "Experte") (EA 05) Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Es bestehen folgende Mindestanforderungen: Im Bereich der Werk- und Dienstleistungen wird für das hiesige Verfahren folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert: - Systemarchitekt*in: 1 technische Fachkraft (VZÄ). Reichen Sie dazu bitte einen Nachweis in Form der ausgefüllten Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" ein. Der/die Systemarchitekt*in muss die folgenden Anforderungen erfüllen: Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal: - Sehr gute Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift, (jeweils mindestens C2 nach CEFR) - Bereitschaft zur Verpflichtung gemäß VerpflG und Verpflichtung auf das Daten-geheimnis gemäß § 53 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) - Bereitschaft zur Sicherheitsüberprüfung Niveau Ü2 gemäß Sicherheits-überprüfungsgesetz (SÜG) Fachliche Anforderungen: Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe "Experte" mit Expertenkenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 4 bis EA 13 zu den Senioritätenstufen. Die Fachkraft Systemarchitekt*in (Senioritätenstufe "Experte") muss die folgenden fachlichen Anforderungen erfüllen: Expertenkenntnisse in der Rolle als Architekt in Enterprise - Projekten Expertenkenntnisse zu Microservice-Architekturen Vertiefte Kenntnisse zu relationalen Datenbanken Expertenkenntnisse zu Cloudtechnologien wie Kubernetes und OpenShift, oder gleichwertige Cloudtechnologien Expertenkenntnisse im Bereich Containervirtualisierung wie Docker oder gleichwertige Technologien Expertenkenntnisse mit komplexen Projekten mit vielen einzelnen Komponenten und der Konfiguration Expertenkenntnisse im Bereich IT-Sicherheit und Datenschutz Vertiefte Kenntnisse zum Umgang mit Versionsverwaltungssystemen wie Git Expertenkenntnisse zu verteilten Infrastruktur-Komponenten (inkl. Georedundanz) Reichen Sie als Beleg für das Vorliegen der Anforderungen der technischen Leistungsfähigkeit die Eigenerklärung zur Anzahl der Fachkräfte mit der Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" ein. 2.2.4 Fachkraft Software-Architekt*in (Senioritätenstufe "Experte") (EA 06) Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Es bestehen folgende Mindestanforderungen: Im Bereich der Werk- und Dienstleistungen wird für das hiesige Verfahren folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert: - Software-Architekt*in: 1 technische Fachkraft (VZÄ). Reichen Sie dazu bitte einen Nachweis in Form der ausgefüllten Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" ein. Der/die Software-Architekt*in muss die folgenden Anforderungen erfüllen: Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal: - Sehr gute Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift, (jeweils mindestens C2 nach CEFR) - Bereitschaft zur Verpflichtung gemäß VerpflG und Verpflichtung auf das Daten-geheimnis gemäß § 53 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) - Bereitschaft zur Sicherheitsüberprüfung Niveau Ü2 gemäß Sicherheits-überprüfungsgesetz (SÜG) Fachliche Anforderungen: Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe "Experte" mit Expertenkenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 4 bis EA 13 zu den Senioritätenstufen. Die Fachkraft Softwar …- Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Fortsetzung der Anforderungen zu "Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen": 2.2.5 Fachkraft Software-Entwickler*in (Senioritätenstufe "Senior") (EA 07) Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräf … ganz lesenkürzer
Fortsetzung der Anforderungen zu "Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen": 2.2.5 Fachkraft Software-Entwickler*in (Senioritätenstufe "Senior") (EA 07) Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Es bestehen folgende Mindestanforderungen: Im Bereich der Werk- und Dienstleistungen wird für das hiesige Verfahren folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert: - Software-Entwickler*in: 5 technische Fachkräfte (VZÄ). Reichen Sie dazu bitte einen Nachweis in Form der ausgefüllten Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" ein. Der/die Software-Entwickler*in muss die folgenden Anforderungen erfüllen: Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal: - Sehr gute Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift, (jeweils mindestens C2 nach CEFR) - Bereitschaft zur Verpflichtung gemäß VerpflG und Verpflichtung auf das Daten-geheimnis gemäß § 53 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) - Bereitschaft zur Sicherheitsüberprüfung Niveau Ü2 gemäß Sicherheits-überprüfungsgesetz (SÜG) Fachliche Anforderungen: Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe "Senior" mit vertieften Kenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 4 bis EA 13 zu den Senioritätenstufen. Die Fachkraft Software-Entwickler*in (Senioritätenstufe "Senior") muss die folgenden fachlichen Anforderungen erfüllen: Vertiefte Kenntnisse in der Qualitätssicherung von u.a. User Stories, Epics Vertiefte Kenntnisse in der Qualitätssicherung der Entwicklungsergebnisse für die koordinierten Entwicklungspakete Vertiefte Kenntnisse zu Java, Spring und Spring Boot Framework im Enterprise Umfeld Vertiefte Kenntnisse zum Umgang mit JavaScript / TypeScript und JavaScript-basierte Web-Frameworks Vertiefte Kenntnisse kryptographischer Verfahren und Einsatz von digitalen Signaturen und Zertifikaten Vertiefte Kenntnisse zu relationalen Datenbanken und Datenbankabfragesprachen (SQL) Vertiefte Kenntnisse zum Umgang mit Cloudtechnologien (z.B. Spring Cloud, Kubernetes, OpenShift) und Containervirtualisierungen (z.B. Docker) Vertiefte Kenntnisse im Dependency-Management wie Maven, NPM oder gleichwertige Technologien Vertiefte Kenntnisse zum Umgang mit Versionsverwaltungssystemen wie Git Vertiefte Kenntnisse zur Entwicklung von Java-Anwendungen und Webanwendungen Vertiefte Kenntnisse zur Entwicklung barrierefreier Webapplikationen Vertiefte Kenntnisse zur Umsetzung von automatisieren Tests mit entsprechenden Technologien/ Tools (z.B. Jenkins, Playwright etc.), Programmiersprachen (z.B. Java, Python etc.) und dazugehöriger Skript-Erstellung mit Erzeugung von dafür vorgesehen Testdaten Reichen Sie als Beleg für das Vorliegen der Anforderungen der technischen Leistungsfähigkeit die Eigenerklärung zur Anzahl der Fachkräfte mit der Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" ein.- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Fortsetzung der Anforderungen zu "Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen": 2.2.6 Fachkraft Software-Entwickler*in (Senioritätenstufe "Experte") (EA 08) Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkrä … ganz lesenkürzer
Fortsetzung der Anforderungen zu "Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen": 2.2.6 Fachkraft Software-Entwickler*in (Senioritätenstufe "Experte") (EA 08) Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Es bestehen folgende Mindestanforderungen: Im Bereich der Werk- und Dienstleistungen wird für das hiesige Verfahren folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert: - Software-Entwickler*in: 1 technische Fachkraft (VZÄ). Reichen Sie dazu bitte einen Nachweis in Form der ausgefüllten Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" ein. Der/die Software-Entwickler*in muss die folgenden Anforderungen erfüllen: Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal: - Sehr gute Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift, (jeweils mindestens C2 nach CEFR) - Bereitschaft zur Verpflichtung gemäß VerpflG und Verpflichtung auf das Daten-geheimnis gemäß § 53 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) - Bereitschaft zur Sicherheitsüberprüfung Niveau Ü2 gemäß Sicherheits-überprüfungsgesetz (SÜG) Fachliche Anforderungen: Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe "Experte" mit Expertenkenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 4 bis EA 13 zu den Senioritätenstufen. Die Fachkraft Software-Entwickler*in (Senioritätenstufe "Experte") muss die folgenden fachlichen Anforderungen erfüllen: Expertenkenntnisse in der Qualitätssicherung von u.a. User Stories, Epics Expertenkenntnisse in der Qualitätssicherung der Entwicklungsergebnisse für die koordinierten Entwicklungspakete Expertenkenntnisse zu Java, Spring und Spring Boot Framework im Enterprise Umfeld Expertenkenntnisse zum Umgang mit JavaScript / TypeScript und JavaScript-basierte Web-Frameworks Vertiefte Kenntnisse kryptographischer Verfahren und Einsatz von digitalen Signaturen und Zertifikaten Expertenkenntnisse zu relationalen Datenbanken und Datenbankabfragesprachen (SQL) Vertiefte Kenntnisse zum Umgang mit Cloudtechnologien (z.B. Spring Cloud, Kubernetes, OpenShift) und Containervirtualisierungen (z.B. Docker) Expertenkenntnisse im Dependency-Management wie Maven, NPM oder gleichwertige Technologien Expertenkenntnisse zum Umgang mit Versionsverwaltungssystemen wie Git Expertenkenntnisse zur Entwicklung von Java-Anwendungen und Webanwendungen Vertiefte Kenntnisse zur Entwicklung barrierefreier Webapplikationen Vertiefte Kenntnisse zur Umsetzung von automatisieren Tests mit entsprechenden Technologien/ Tools (z.B. Jenkins, Playwright etc.), Programmiersprachen (z.B. Java, Python etc.) und dazugehöriger Skript-Erstellung mit Erzeugung von dafür vorgesehen Testdaten Reichen Sie als Beleg für das Vorliegen der Anforderungen der technischen Leistungsfähigkeit die Eigenerklärung zur Anzahl der Fachkräfte mit der Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" ein. 2.2.7 Fachkraft Systemadministrator*in (Senioritätenstufe "Senior") (EA 09) Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Es bestehen folgende Mindestanforderungen: Im Bereich der Werk- und Dienstleistungen wird für das hiesige Verfahren folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert: - Systemadministrator*in: 2 technische Fachkräfte (VZÄ). Reichen Sie dazu bitte einen Nachweis in Form der ausgefüllten Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" ein. Der/die Systemadministrator *in muss die folgenden Anforderungen erfüllen: Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal: -Sehr gute Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift, (jeweils mindestens C2 nach CEFR) - Bereitschaft …- Anzahl der Führungskräfte
Fortsetzung der Anforderungen zu "Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen": 2.2.8 Fachkraft Systemintegrator*in (Senioritätenstufe "Senior") (EA 10) Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte … ganz lesenkürzer
Fortsetzung der Anforderungen zu "Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen": 2.2.8 Fachkraft Systemintegrator*in (Senioritätenstufe "Senior") (EA 10) Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Es bestehen folgende Mindestanforderungen: Im Bereich der Werk- und Dienstleistungen wird für das hiesige Verfahren folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert: - Systemintegrator*in: 1 technische Fachkraft (VZÄ). Reichen Sie dazu bitte einen Nachweis in Form der ausgefüllten Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" ein. Der/die Systemintegrator*in muss die folgenden Anforderungen erfüllen: Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal: - Sehr gute Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift, (jeweils mindestens C2 nach CEFR) - Bereitschaft zur Verpflichtung gemäß VerpflG und Verpflichtung auf das Daten-geheimnis gemäß § 53 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) - Bereitschaft zur Sicherheitsüberprüfung Niveau Ü2 gemäß Sicherheits-überprüfungsgesetz (SÜG) Fachliche Anforderungen: Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe "Senior" mit vertieften Kenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 4 bis EA 13 zu den Senioritätenstufen. Die Fachkraft Systemintegrator*in (Senioritätenstufe "Senior") muss die folgenden fachlichen Anforderungen erfüllen: Vertiefte Kenntnisse zu verteilten Systemen mit einer Vielzahl an Komponenten Vertiefte Kenntnisse in der Anwendung von Build- und Deployment-Automatisierung (z.B. Gitlab, Jenkins) Vertiefte Kenntnisse von Werkzeugen zum Konfigurationsmanagement (Puppet, Ansible) Vertiefte Kenntnisse zu Versionsverwaltungssystemen und im Dependency - Management, mit Maven und NPM oder gleichwertigen Technologien Vertiefte Kenntnisse zum Aufsetzen von CI/CD-Pipelines für Java- und JavaScript / TypeScript - Komponenten Vertiefte Kenntnisse zu Cloudtechnologien, insbesondere im Konfigurationsmanagement, mit Software - Containern und deren Orchestrierung sowie auch dem Aufsetzen von CI/CD - Pipelines unter der Verwendung von Containern Vertiefte Kenntnisse im Bereich von DevSecOps Vertiefte Kenntnisse zum Aufbau und zum Umgang mit verteilten Systemen (inkl. Georedundanz) Reichen Sie als Beleg für das Vorliegen der Anforderungen der technischen Leistungsfähigkeit die Eigenerklärung zur Anzahl der Fachkräfte mit der Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" ein. 2.2.9 Fachkraft Datenbank-Administrator*in (Senioritätenstufe "Experte") (EA 11) Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Es bestehen folgende Mindestanforderungen: Im Bereich der Werk- und Dienstleistungen wird für das hiesige Verfahren folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert: - Datenbank-Administrator*in: 1 technische Fachkraft (VZÄ). Reichen Sie dazu bitte einen Nachweis in Form der ausgefüllten Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" ein. Der/die Datenbank-Administrator*in muss die folgenden Anforderungen erfüllen: Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal: - Sehr gute Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift, (jeweils mindestens C2 nach CEFR) - Bereitschaft zur Verpflichtung gemäß VerpflG und Verpflichtung auf das Daten-geheimnis gemäß § 53 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) - Bereitschaft zur Sicherheitsüberprüfung Niveau Ü2 gemäß Sicherheits-überprüfungsgesetz (SÜG) Fachliche Anforderungen: Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische Leistu …- Anteil der Unterauftragsvergabe
Fortsetzung der Anforderungen zu "Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen": 2.2.10 Fachkraft Prüfer*in (Senioritätenstufe "Senior") (EA 12) Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die i … ganz lesenkürzer
Fortsetzung der Anforderungen zu "Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen": 2.2.10 Fachkraft Prüfer*in (Senioritätenstufe "Senior") (EA 12) Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Es bestehen folgende Mindestanforderungen: Im Bereich der Werk- und Dienstleistungen wird für das hiesige Verfahren folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert: - Prüfer*in: 1 technische Fachkraft (VZÄ). Reichen Sie dazu bitte einen Nachweis in Form der ausgefüllten Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" ein. Der/die Prüfer *in muss die folgenden Anforderungen erfüllen: Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal: - Sehr gute Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift, (jeweils mindestens C2 nach CEFR) - Bereitschaft zur Verpflichtung gemäß VerpflG und Verpflichtung auf das Daten-geheimnis gemäß § 53 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) - Bereitschaft zur Sicherheitsüberprüfung Niveau Ü2 gemäß Sicherheits-überprüfungsgesetz (SÜG) Fachliche Anforderungen: Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe "Senior" mit vertieften Kenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 4 bis EA 13 zu den Senioritätenstufen. Die Fachkraft Prüfer *in (Senioritätenstufe "Senior") muss die folgenden fachlichen Anforderungen erfüllen: Vertiefte Kenntnisse in der Qualitätssicherung von Softwareprodukten sowie von Testfällen und des Testvorgehens Vertiefte Kenntnisse in der Beschreibung von manuellen und automatisierten Testfällen Vertiefte Kenntnisse im Umgang mit Testmanagementtools bzw. Werkzeugen Vertiefte Kenntnisse zur Durchführung von Software-Tests in einem Enterprise Umfeld mit verteilten Komponenten (inkl. Georedundanz) Reichen Sie als Beleg für das Vorliegen der Anforderungen der technischen Leistungsfähigkeit die Eigenerklärung zur Anzahl der Fachkräfte mit der Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" ein. 2.2.11 Fachkraft Technische*r Autor*in (Senioritätenstufe "Senior") (EA 13) Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Es bestehen folgende Mindestanforderungen: Im Bereich der Werk- und Dienstleistungen wird für das hiesige Verfahren folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert: - Technische*r Autor*in: 1 technische Fachkraft (VZÄ). Reichen Sie dazu bitte einen Nachweis in Form der ausgefüllten Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" ein. Der/die Technische*r Autor*in muss die folgenden Anforderungen erfüllen: Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal: - Sehr gute Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift, (jeweils mindestens C2 nach CEFR) - Bereitschaft zur Verpflichtung gemäß VerpflG und Verpflichtung auf das Daten-geheimnis gemäß § 53 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) - Bereitschaft zur Sicherheitsüberprüfung Niveau Ü2 gemäß Sicherheits-überprüfungsgesetz (SÜG) Fachliche Anforderungen: Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe "Senior" mit vertieften Kenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 4 bis EA 13 zu den Senioritätenstufen. Die Fachkraft Technische*r Autor*in (Senioritätenstufe "Senior") muss die folgenden fachlichen Anforderungen erfüllen: Vertiefte Kenntnisse in der Erstellung von UML-Diagrammen Vertiefte Kenntnisse in Textverarbeitungsprogrammen und Erstellung von Präsentationen Vertiefte Kenntnisse in der Erstellung barrierefreier Dokumente (Beispiele Wo …- Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
2.3 Technische Ausrüstung und Maßnahmen zur Qualitätssicherung 2.3.1 Vorlage einer Zertifizierung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung auf dem Gebiet der Informationssicherheit (DIN EN ISO/IEC 27001) (EA 14) Es bestehen folgende Mindestanforderungen: Die Maßnahmen zur Qualitätssicherung auf dem G … ganz lesenkürzer
2.3 Technische Ausrüstung und Maßnahmen zur Qualitätssicherung 2.3.1 Vorlage einer Zertifizierung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung auf dem Gebiet der Informationssicherheit (DIN EN ISO/IEC 27001) (EA 14) Es bestehen folgende Mindestanforderungen: Die Maßnahmen zur Qualitätssicherung auf dem Gebiet der Informationssicherheit und Informationssicherheitsmanagementsysteme müssen dem Standard DIN EN ISO/IEC 27001 Informationssicherheit, Cybersicherheit und Datenschutz - Informationssicherheitsmanagementsysteme - Anforderungen genügen. Der Bieter hat für die Geltungsbereiche Softwareentwicklung und betriebliche Services eine gültige Bescheinigung einer unabhängigen Stelle, die akkreditiert ist, mit dem Angebot einzureichen. Es werden auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten anerkannt. Konnte der Bieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die betreffenden Bescheinigungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist einholen, so werden auch andere Unterlagen über gleichwertige Qualitätssicherungssysteme anerkannt, sofern der Bieter nachweist, dass die vorgeschlagenen Qualitätssicherungsmaßnahmen der geforderten Qualitätssicherungsnorm entsprechen. Dazu sind (a) die anderen Unterlagen über gleichwertige Qualitätssicherungssysteme einzureichen sowie auf einer gesonderten Anlage nachvollziehbare Ausführungen einzureichen, (b) warum die betreffenden Bescheinigungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist eingeholt werden konnten und (c) warum die vom Bieter vorgeschlagenen Qualitätssicherungsmaßnahmen der geforderten Qualitätssicherungsnorm entsprechen. 2.3.2 Vorlage einer Zertifizierung über allgemeine Maßnahmen zur Qualitätssicherung (DIN EN ISO 9001) (EA 15) Es bestehen folgende Mindestanforderungen: Die allgemeinen Maßnahmen zur Qualitätssicherung müssen dem Standard DIN EN ISO 9001 Anforderungen an Qualitätsmanagementsysteme genügen. Der Bieter hat für die Geltungsbereiche Softwareentwicklung und damit verbundene IT-Dienstleistungen eine gültige Bescheinigung einer unabhängigen Stelle, die akkreditiert ist, mit dem Angebot einzureichen. Es werden auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten anerkannt. Konnte der Bieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die betreffenden Bescheinigungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist einholen, so werden auch andere Unterlagen über gleichwertige Qualitätssicherungssysteme anerkannt, sofern der Bieter nachweist, dass die vorgeschlagenen Qualitätssicherungsmaßnahmen der geforderten Qualitätssicherungsnorm entsprechen. Dazu sind (a) die anderen Unterlagen über gleichwertige Qualitätssicherungssysteme einzureichen sowie auf einer gesonderten Anlage nachvollziehbare Ausführungen einzureichen, (b) warum die betreffenden Bescheinigungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist eingeholt werden konnten und (c) warum die vom Bieter vorgeschlagenen Qualitätssicherungsmaßnahmen der geforderten Qualitätssicherungsnorm entsprechen- Spezifischer Jahresumsatz
Eignungskriterium 1.1 Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Gesamtumsatz/ Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei Geschäftsjahre anzugeben. Es bestehen folgende Mindestanforderungen: Der geforderte bereichsspezifische Netto-Mindestumsatz … ganz lesenkürzer
Eignungskriterium 1.1 Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Gesamtumsatz/ Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei Geschäftsjahre anzugeben. Es bestehen folgende Mindestanforderungen: Der geforderte bereichsspezifische Netto-Mindestumsatz für jedes Geschäftsjahr beträgt 3.300.000 EUR (netto). Der Netto-Jahresumsatz ist dann bereichsspezifisch, wenn er sich auf die dargestellten Leistungsinhalte der Anlage "Leistungsbeschreibung" bezieht. Übersenden Sie bitte die ausgefüllte Anlage Eigenerklärung Umsatz, welche die jeweiligen Jahreswerte der letzten drei Geschäftsjahre vor Auftragsbekanntmachung belegt. Im Falle von Bietergemeinschaften werden die Umsätze der jeweiligen Bieterkonstellation addiert. Bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft ist die Anlage Eigenerklärung Umsatz von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft für die jeweiligen Mitglieder der Bietergemeinschaft auszufüllen. Im Falle von Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, ist der o.g. Mindestumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre vom eignungsverleihenden Unternehmen anzugeben. Übersenden Sie bitte für jedes eignungsverleihendes Unternehmen die ausgefüllte Anlage Eigenerklärung Umsatz. Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe der Vergabestelle des ITZBund mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Die Vergabestelle entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie die Vergabestelle unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Wird auf mehrere Lose geboten, müssen die Mindestumsätze kumulativ erklärt werden.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 72 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 108 Tage
- Angebotsöffnung
- 15.09.2026, 09:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unterneh … ganz lesenkürzer
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Bernkasteler Straße 8, 53175 Bonn
- Website
- itzbund.de
- Kontakt
- vergaben@
itzbund.de
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Alle 8 offenen Ausschreibungen von Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund), dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (67 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Materna Information & Communications SE12 Zuschläge
- init AG für digitale Kommunikation12 Zuschläge
- Computacenter AG & Co. oHG11 Zuschläge
- adesso SE10 Zuschläge
- BearingPoint GmbH8 Zuschläge
- Deutsche Telekom Security GmbH8 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 31.08.2026 auf 14.09.2026 verschoben
- BekanntmachungFrist 31.08.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 759e192a-1a41-4bfc-b766-520a33575a1e.