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Erstangebot: Bereitstellung und Betrieb einer "All-in-one"-HR-Lösung als Software-as-a-Service

Landkreis Rottal-Inn (v.d.d. Landratsamt Rottal-Inn) · Pfarrkirchen, Bayern

Aktenzeichen 125124veröffentlicht 21.07.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 667 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 54 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 30-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
640 Tsd. €
Laufzeit
72 Monatebis zu 30 Verlängerungen
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • Zuschlagskriterium Nr. 1: "Bewertungskriterien aus Leistungsverzeichnis"25 %
  • Zuschlagskriterium Nr. 2: "Usability-Konzept"10 %
  • Zuschlagskriterium Nr. 3: "Projektmanagement-Konzept"5 %
  • Zuschlagskriterium Nr. 4: "Preis"60 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 16 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Gegenstand ist die Bereitstellung und der Betrieb einer "All-in-one"-HR-Lösung als Software-as-a-Service-Lösung, sowie die Migration der Dateien aus den bestehenden Softwaresystemen des Auftraggebers in die Cloud-Lösung. Die einzelnen Module der Cloud-Lösung werden schrittweise ausgerollt. Weitere Informationen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Leistungsverzeichnis sowie dem Vertrag.

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Zuschlagskriterium Nr. 1: "Bewertungskriterien aus Leistungsverzeichnis"25 %
Zuschlagskriterium Nr. 2: "Usability-Konzept"10 %
Zuschlagskriterium Nr. 3: "Projektmanagement-Konzept"5 %
Zuschlagskriterium Nr. 4: "Preis"60 %
Qualität
Zuschlagskriterium Nr. 1: "Bewertungskriterien aus Leistungsverzeichnis"In der Datei "Leistungsverzeichnis" sind in den jeweiligen Registern Bewertungskriterien vorgesehen. Gibt der Bieter für das jeweilige Bewertungskriterium in der Spalte E "Ja" an, erhält er hierfür die in der Spalte G genannte Punktzahl. Die im jeweiligen Bewertungskriterium erreichte Punktzahl wird in Spalte H angezeigt. Die vom Bieter für alle Bewertungskriterien des "Leistungsverzeichnisses" erzielten Punkte (im Register "0. Bewertungsmatrix" in der Zelle H20) sind die im Zuschlagskriterium Nr. 1 "Bewertungskriterien aus Leistungsverzeichnis" erreichten Bewertungspunkte (gerundet auf zwei Nachkommastellen).
Qualität
Zuschlagskriterium Nr. 2: "Usability-Konzept"Im Zuschlagskriterium "Usability-Konzept" wird die Benutzerfreundlichkeit der angebotenen Software in zwei verschiedenen Unterkriterien bewertet. "Benutzerfreundlich" im Sinne dieses Zuschlagskriteriums einschließlich der Unterkriterien bedeutet, dass die Software von den Benutzern (Mitarbeiter der Personalabteilung, Sachgebietsleiter, Abteilungsleiter; für Self-Service-Funktion: alle Mitarbeiter des Landratsamts) intuitiv, effektiv und effizient angewendet werden kann. "Intuitiv" bedeutet, dass die Bedienung der Software für Benutzer selbsterklärend (d.h. ohne Schulung verständlich) ist. "Effektiv" bedeutet, dass der Benutzer sein Ziel erreichen kann. "Effizient" bedeutet, dass das Ziel mit möglichst geringem Aufwand erreichbar ist. Anforderungen an das Konzept: Der Bieter hat in seinem Usability-Konzept für die nachfolgend genannten Unterkriterien Nr. 1 und 2 nachvollziehbar dazulegen, wie er im Auftragsfall die Erreichung des in den Unterkriterien genannten Ziels sicherstellt. Unterkriterium Nr. 1: Benutzerfreundlichkeit der Software Ziel ist die Benutzerfreundlichkeit der angebotenen Software im o.g. Sinn im Hinblick auf die Aspekte "Benutzerführung", "Anpassungsfähigkeit" und "Design". Der Bieter hat für jeden dieser Aspekte zu beschreiben, wie er im Auftragsfall die Erreichung dieses Ziels sicherstellt. a. Benutzerführung: Der Bieter hat darzustellen, wie die Software den Benutzer durch die verschiedenen Funktionen führt, inklusive Hilfestellungen bei der Bedienung. b. Anpassungsfähigkeit: Der Bieter hat darzustellen, wie die Software auf unterschiedliche Nutzeranforderungen (z.B. verschiedene Rollen und Berechtigungen) reagiert und sich den Arbeitsabläufen anpasst. c. Design: Der Bieter hat die Gestaltung der Benutzeroberfläche im Hinblick auf Klarheit und Lesbarkeit zu beschreiben. Unterkriterium Nr. 2: Benutzerfreundlichkeit bei der mobilen Nutzung Ziel ist die Benutzerfreundlichkeit bei der mobilen Nutzung. Der Bieter hat dazustellen, ob und inwiefern die Software auch für mobile Endgeräte optimiert ist und dadurch die Benutzerfreundlichkeit bei der mobilen Nutzung sichergestellt ist. Der Bieter hat in einer von ihm erstellten Anlage zum "Zuschlagskriterium Nr. 2" zu beschreiben, wie er das Ziel in dem jeweiligen Unterkriterium im Falle der Zuschlagserteilung erfüllen wird. Der Bieter hat diese Anlage bis zum Ablauf der Angebotsfrist mit den übrigen Angebotsbestandteilen auf dem E-Vergabeportal hochzuladen. Die Anlage darf Screenshots und Grafiken enthalten. Die Anlage darf (für alle Unterkriterien gemeinsam) einen Umfang von max. 10 DIN-A4-Seiten einschließlich etwaiger Screenshots und Grafiken nicht überschreiten. Andernfalls werden nur die ersten 10 DIN-A4-Seiten gewertet. Die Schrift in der Anlage muss mindestens Schriftgröße 10,5 und Schriftart "Arial" betragen. Das gilt auch für Schrift in Grafiken oder Screenshots.
Qualität
Zuschlagskriterium Nr. 3: "Projektmanagement-Konzept"Im Zuschlagskriterium "Projektmanagement-Konzept" wird das Projektmanagement des Bieters bewertet. Anforderungen an das Konzept: Der Bieter hat in seinem Konzept nachvollziehbar dazulegen, wie er im Auftragsfall die Erreichung des nachfolgend genannten Ziels sicherstellt. Ziel des Auftraggebers ist, dass der Auftragnehmer den in den Vergabeunterlagen vorgesehenen Zeitpunkt für das Go-Live der Software unter Wahrung der nach 1.2. des EVB-IT Erstellungsvertrags vereinbarten Kostenschätzung gewährleistet. Der Bieter hat in seinem einzureichenden Konzept dabei insbesondere auf folgende Aspekte einzugehen: - Projektorganisation und Verantwortlichkeiten: Der Bieter muss die für den Auftragsfall geplante Projektorganisation, inklusive der Rollen und Verantwortlichkeiten der Beteiligten beim Auftragnehmer sowie beim Auftraggeber, nachvollziehbar darstellen. - Meilensteine und Zeitplan: Der Bieter hat auf die folgenden Fragen einzugehen: Welche konkreten Meilensteine hat er zur Erreichung des Go-Live geplant? Wie erstellt und überwacht er den Zeitplan? - Risikomanagement: Der Bieter hat auf die folgenden Fragen einzugehen: -- Welche Risiken kann aus seiner Sicht die Einhaltung des in den Vergabeunterlagen vorgesehenen Go-Live-Termins gefährden? -- Wie identifiziert, bewertet und mitigiert der Bieter diese Risiken im Auftragsfall? - Kostenmanagement: -- Wie gewährleistet der Bieter im Auftragsfall eine Kostentransparenz für den Auftraggeber? -- Wie stellt der Bieter im Auftragsfall sicher, dass die nach 1.2. des EVB-IT Erstellungsvertrags vereinbarte Kostenschätzung eingehalten wird? Der Bieter hat in einer von ihm erstellten Anlage zum "Zuschlagskriterium Nr. 3" zu beschreiben, wie er das Ziel im Falle der Zuschlagserteilung erfüllen wird. Der Bieter hat diese Anlage bis zum Ablauf der Angebotsfrist mit den übrigen Angebotsbestandteilen auf dem E-Vergabeportal hochzuladen. Die Anlage darf Screenshots und Grafiken enthalten. Die Anlage darf einen Umfang von max. 5 DIN-A4-Seiten einschließlich etwaiger Screenshots und Grafiken nicht überschreiten. Andernfalls werden nur die ersten 5 DIN-A4-Seiten gewertet. Die Schrift in der Anlage muss mindestens Schriftgröße 10,5 und Schriftart "Arial" betragen. Das gilt auch für Schrift in Grafiken oder Screenshots.
Preis
Zuschlagskriterium Nr. 4: "Preis"Das Zuschlagskriterium Nr. 4 "Preis" besteht aus drei Unterkriterien: - Unterkriterium Nr. 1 "Lizenz- und Implementierungskosten" - Unterkriterium Nr. 2 "Schulungskosten" - Unterkriterium Nr. 3 "Supportkosten" Die Ermittlung der Punkte im Zuschlagskriterium Nr. 4 "Preis" erfolgt wie folgt: Die Bewertung des Unterkriteriums Nr. 1 erfolgt wie folgt: Für die Punkteverteilung im Unterkriterium Nr. 1 "Lizenz- und Implementierungskosten" wird der im angebotsgegenständlichen Formblatt "Angaben zu den Zuschlagskriterien" im Register "Zuschlagskriterium Nr. 4" in Zeile 102 angegebene "Wertungspreis Unterkriterium Nr. 1" verwendet. Die Berechnung der Bewertungspunkte im Unterkriterium Nr. 1 "Lizenz- und Implementierungskosten" erfolgt folgendermaßen: Das Angebot mit dem niedrigsten "Wertungspreis Unterkriterium Nr. 1" erhält 480 Punkte. Ein Angebot mit einem "Wertungspreis Unterkriterium Nr. 1", der beim (mindestens) 2,0-fachen des Angebots mit dem niedrigsten "Wertungspreis Unterkriterium Nr. 1" liegt, erhält 0 Punkte. Ein Angebot mit einem "Wertungspreis Unterkriterium Nr. 1", der zwischen dem 1,0-fachen und 2,0-fachen des Angebots mit dem niedrigsten "Wertungspreis Unterkriterium Nr. 1" liegt, erhält die Punktzahl, die sich aus der linearen Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma ergibt. Die Bewertung des Unterkriteriums Nr. 2 erfolgt wie folgt: Für die Punkteverteilung im Unterkriterium Nr. 2 "Schulungskosten" wird der im angebotsgegenständlichen Formblatt "Angaben zu den Zuschlagskriterien" im Register "Zuschlagskriterium Nr. 4" in Zeile 108 angegebene "Wertungspreis Unterkriterium Nr. 2" verwendet. Die Berechnung der Bewertungspunkte im Unterkriterium Nr. 2 "Schulungskosten" erfolgt folgendermaßen: Das Angebot mit dem niedrigsten "Wertungspreis Unterkriterium Nr. 2" erhält 60 Punkte. Ein Angebot mit einem "Wertungspreis Unterkriterium Nr. 2", der beim (mindestens) 2,0-fachen des Angebots mit dem niedrigsten "Wertungspreis Unterkriterium Nr. 2" liegt, erhält 0 Punkte. Ein Angebot mit einem "Wertungspreis Unterkriterium Nr. 2", der zwischen dem 1,0-fachen und 2,0-fachen des Angebots mit dem niedrigsten "Wertungspreis Unterkriterium Nr. 2" liegt, erhält die Punktzahl, die sich aus der linearen Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma ergibt. Die Bewertung des Unterkriteriums Nr. 3 erfolgt wie folgt: Für die Punkteverteilung im Unterkriterium Nr. 3 "Supportkosten" wird der im angebotsgegenständlichen Formblatt "Angaben zu den Zuschlagskriterien" im Register "Zuschlagskriterium Nr. 4" in Zeile 114 angegebene "Wertungspreis Unterkriterium Nr. 3" verwendet. Die Berechnung der Bewertungspunkte im Unterkriterium Nr. 3 "Supportkosten" erfolgt folgendermaßen: Das Angebot mit dem niedrigsten "Wertungspreis Unterkriterium Nr. 3" erhält 60 Punkte. Ein Angebot mit einem "Wertungspreis Unterkriterium Nr. 3", der beim (mindestens) 2,0-fachen des Angebots mit dem niedrigsten "Wertungspreis Unterkriterium Nr. 3" liegt, erhält 0 Punkte. Ein Angebot mit einem "Wertungspreis Unterkriterium Nr. 3", der zwischen dem 1,0-fachen und 2,0-fachen des Angebots mit dem niedrigsten "Wertungspreis Unterkriterium Nr. 3" liegt, erhält die Punktzahl, die sich aus der linearen Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma ergibt.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
72 Monate
Verlängerung
bis zu 30-mal: Vgl. hierzu im Einzelnen die Vergabeunterlagen, insbesondere Ziffer 3.1 und 3.2 des Mantelvertrags (Anlagenkonvolut AV3 der Vergabeunterlagen) zur Verlängerung: "Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt zunächst 72 Monate ("Mindestvertragsdauer"). Nach Ablauf de … ganz lesenbis zu 30-mal: Vgl. hierzu im Einzelnen die Vergabeunterlagen, insbesondere Ziffer 3.1 und 3.2 des Mantelvertrags (Anlagenkonvolut AV3 der Vergabeunterlagen) zur Verlängerung: "Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt zunächst 72 Monate ("Mindestvertragsdauer"). Nach Ablauf der Mindestvertragsdauer verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils 12 Monate ("Verlängerungszeitraum"), sofern er nicht von einer der Parteien ordentlich gekündigt wird."
Optionen
Der Auftraggeber ist berechtigt, sonstige Leistungen beim Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung abzurufen. Der Auftragnehmer erbringt sonstige Leistungen ausschließlich auf Abruf des Auftraggebers. Zu den Leistungen, die der Auftragnehmer auf Abruf des Auftraggebers nach Zuschlagserteilung zu erbrin … ganz lesenDer Auftraggeber ist berechtigt, sonstige Leistungen beim Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung abzurufen. Der Auftragnehmer erbringt sonstige Leistungen ausschließlich auf Abruf des Auftraggebers. Zu den Leistungen, die der Auftragnehmer auf Abruf des Auftraggebers nach Zuschlagserteilung zu erbringen hat, gehören insbesondere: - Durchführung von Schulungen (für Anwender und Administratoren der Software), - Support (mit Support ist die Bearbeitung von über die Störungsbeseitigung hinausgehende Anfragen gemeint). (vgl. hierzu insbesondere Ziffer 3.3 des EVB-IT-Cloudvertrags)
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer F … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Hinsichtlich der in dieser Auftragsbekanntmachung angegebenen "Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber" wird auf Folgendes hingewiesen: Sofern die Zahl geeigneter Bewerber weniger als vier (4) beträgt, behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren fortzuführe … ganz lesenHinsichtlich der in dieser Auftragsbekanntmachung angegebenen "Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber" wird auf Folgendes hingewiesen: Sofern die Zahl geeigneter Bewerber weniger als vier (4) beträgt, behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren fortzuführen, indem er den oder die Bewerber einlädt, der/die über die geforderte Eignung verfügt/verfügen und der/die nicht gemäß der §§ 123, 124 ff. GWB ausgeschlossen wurde(n). (vgl. hierzu im Einzelnen B.I. des Verfahrensbriefs). Hinsichtlich des Auswahlkriteriums "Referenzen" wird auf Folgendes hingewiesen: Die Punkteverteilung im Auswahlkriterium "Referenzen" im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs erfolgt anhand der vom Bewerber eingereichten "Referenz"/"Referenzen" und wird wie folgt durchgeführt: Der Auftraggeber bewertet die vom Bewerber in Anhang 2 zu dem Formblatt Teilnahmeantrag (Anlage TW1) angegebene Referenz/angegebenen Referenzen nach den folgenden Kriterien: Gegenstand der Bewertung kann nur eine im Anhang 2 zu dem Formblatt Teilnahmeantrag (Anlage TW1) angegebene geeignete Referenz sein, welche die Anforderungen unter B.IX des Formblatts Teilnahmeantrag (Anlage TW1) erfüllt. Ein Bewerber kann maximal 10 Referenzen einreichen. Die Punkte werden wie folgt vergeben: 1. Quantität: Für jede Referenz, die über die unter B.IX. dieses Formblatts geforderte Mindestzahl (1) hinausgeht, erhält der Bewerber 5 Punkte. 2. Qualität: Für jede Referenz, die eine oder mehrere der nachfolgend genannten Funktionalitäten erfüllt, enthält der Bewerber die jeweils nachfolgend genannte Punktzahl: - Reisekostenabrechnung: 2 Punkte Die Funktionalität "Reisekostenabrechnung" liegt vor, wenn die referenzgegenständliche HR-Lösung die Funktionalität der Beantragung von Dienstreisen, für Reisekostenerstattungen sowie der Berechnung und Zahlbarmachung der Reisekosten aufweist: 2 Punkte - Personalbewirtschaftung: 2 Punkte Die Funktionalität "Personalbewirtschaftung" liegt vor, wenn die referenzgegenständliche HR-Lösung die vollständige Verwaltung der Personalstammdaten gewährleistet. - Bewerbermanagement: 2 Punkte Die Funktionalität "Bewerbermanagement" liegt vor, wenn die referenzgegenständliche HR-Lösung über ein Bewerber-Portal verfügt, welches alle der folgenden Voraussetzungen erfüllt: - Mit diesem Bewerber-Portal können Stellenausschreibungen in der Öffentlichkeit bekannt gemacht und verwaltet werden. - Das Bewerber-Portal ermöglicht die Einreichung von Bewerbungen sowie die Kommunikation mit Bewerbern. - Das Bewerberportal verfügt über ein Web-Frontend, in dem u.a. die Stellenausschreibungen sichtbar sind. - Das Bewerberportal verfügt über ein Backend, über welches das Portal verwaltet werden kann. - Korrespondenzmanagement: 1 Punkt Die Funktionalität "Korrespondenzmanagement" liegt vor, wenn die referenzgegenständliche HR-Lösung die Möglichkeit aufweist, aus der Anwendung heraus Korrespondenzen und Dokumente zu erstellen. - Employee & Manager-Self-Service (ESS & MSS): 1 Punkt Die Funktionalität "ESS & MSS" liegt vor, wenn die referenzgegenständliche HR-Lösung die Funktionalität eines Employee-Self-Services als Bestandteil des Mitarbeiterportals aufweist und dieser Employee-Self-Services zumindest auch Funktionen der Zeitwirtschaft und der Beantragung von Dienstreisen und für Reisekostenerstattungen umfasst. Für die maximal 10 erreichbaren Referenzen können daher insgesamt maximal 125 Punkte erreicht werden. Vgl. hierzu im Einzelnen die Vergabeunterlagen, insbesondere unter C. des Formblatts Teilnahmeantrag (Anlage TW1).
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9P5UWB Hinsichtlich der in dieser Auftragsbekanntmachung angegebenen "Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber" wird auf Folgendes hingewiesen: Sofern die Zahl geeigneter Bewerber weniger als vier (4) beträgt, behält sich der Auftraggeber vor … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4Y9P5UWB Hinsichtlich der in dieser Auftragsbekanntmachung angegebenen "Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber" wird auf Folgendes hingewiesen: Sofern die Zahl geeigneter Bewerber weniger als vier (4) beträgt, behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren fortzuführen, indem er den oder die Bewerber einlädt, der/die über die geforderte Eignung verfügt/verfügen und der/die nicht gemäß der §§ 123, 124 ff. GWB ausgeschlossen wurde(n). (vgl. hierzu im Einzelnen B.I. des Verfahrensbriefs). Hinsichtlich des Auswahlkriteriums "Referenzen" wird auf Folgendes hingewiesen: Die Punkteverteilung im Auswahlkriterium "Referenzen" im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs erfolgt anhand der vom Bewerber eingereichten "Referenz"/"Referenzen" und wird wie folgt durchgeführt: Der Auftraggeber bewertet die vom Bewerber in Anhang 2 zu dem Formblatt Teilnahmeantrag (Anlage TW1) angegebene Referenz/angegebenen Referenzen nach den folgenden Kriterien: Gegenstand der Bewertung kann nur eine im Anhang 2 zu dem Formblatt Teilnahmeantrag (Anlage TW1) angegebene geeignete Referenz sein, welche die Anforderungen unter B.IX des Formblatts Teilnahmeantrag (Anlage TW1) erfüllt. Ein Bewerber kann maximal 10 Referenzen einreichen. Die Punkte werden wie folgt vergeben: 1. Quantität: Für jede Referenz, die über die unter B.IX. dieses Formblatts geforderte Mindestzahl (1) hinausgeht, erhält der Bewerber 5 Punkte. 2. Qualität: Für jede Referenz, die eine oder mehrere der nachfolgend genannten Funktionalitäten erfüllt, enthält der Bewerber die jeweils nachfolgend genannte Punktzahl: - Reisekostenabrechnung: 2 Punkte Die Funktionalität "Reisekostenabrechnung" liegt vor, wenn die referenzgegenständliche HR-Lösung die Funktionalität der Beantragung von Dienstreisen, für Reisekostenerstattungen sowie der Berechnung und Zahlbarmachung der Reisekosten aufweist: 2 Punkte - Personalbewirtschaftung: 2 Punkte Die Funktionalität "Personalbewirtschaftung" liegt vor, wenn die referenzgegenständliche HR-Lösung die vollständige Verwaltung der Personalstammdaten gewährleistet. - Bewerbermanagement: 2 Punkte Die Funktionalität "Bewerbermanagement" liegt vor, wenn die referenzgegenständliche HR-Lösung über ein Bewerber-Portal verfügt, welches alle der folgenden Voraussetzungen erfüllt: - Mit diesem Bewerber-Portal können Stellenausschreibungen in der Öffentlichkeit bekannt gemacht und verwaltet werden. - Das Bewerber-Portal ermöglicht die Einreichung von Bewerbungen sowie die Kommunikation mit Bewerbern. - Das Bewerberportal verfügt über ein Web-Frontend, in dem u.a. die Stellenausschreibungen sichtbar sind. - Das Bewerberportal verfügt über ein Backend, über welches das Portal verwaltet werden kann. - Korrespondenzmanagement: 1 Punkt Die Funktionalität "Korrespondenzmanagement" liegt vor, wenn die referenzgegenständliche HR-Lösung die Möglichkeit aufweist, aus der Anwendung heraus Korrespondenzen und Dokumente zu erstellen. - Employee & Manager-Self-Service (ESS & MSS): 1 Punkt Die Funktionalität "ESS & MSS" liegt vor, wenn die referenzgegenständliche HR-Lösung die Funktionalität eines Employee-Self-Services als Bestandteil des Mitarbeiterportals aufweist und dieser Employee-Self-Services zumindest auch Funktionen der Zeitwirtschaft und der Beantragung von Dienstreisen und für Reisekostenerstattungen umfasst. Für die maximal 10 erreichbaren Referenzen können daher insgesamt maximal 125 Punkte erreicht werden. Vgl. hierzu im Einzelnen die Vergabeunterlagen, insbesondere unter C. des Formblatts Teilnahmeantrag (Anlage TW1).

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
P&I Personal & Informatik AG, Wiesbaden1

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Landkreis Rottal-Inn (v.d.d. Landratsamt Rottal-Inn)
Anschrift
Ringstraße 4-7, 84347 Pfarrkirchen
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

2Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

337vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (250 Lose mit Angabe)
465.032 €Zuschlagswert im Median
266.570 € – 1,23 Mio. €mittlere Hälfte, 69 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Bayern (54 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 09.01.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 60beeddc-5513-4bcc-a195-245096d01a64.