Bereitstellung und Betrieb einer "All-in-one"-HR-Lösung als Software-as-a-Service
Landkreis Rottal-Inn (v.d.d. Landratsamt Rottal-Inn) · Pfarrkirchen, Bayern
Aktenzeichen 125124veröffentlicht 09.12.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 72 Monate
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.
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Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Bayern (54 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 72 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Pfarrkirchen84347, Landkreis Rottal-Inn, Bayern
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.
- Bewertungskriterien aus "Leistungsverzeichnis"25 %
- Usability-Konzept10 %
- Projektmanagement-Konzept5 %
- Preis60 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −5,5 Punkte |
| 25 % teurer | −12 Punkte |
| 50 % teurer | −20 Punkte |
| 100 % teurer | −30 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 23 Monaten
- Fragen bis 00:00 Uhrvor 23 Monatenan Landkreis Rottal-Inn (v.d.d. Landratsamt Rottal-Inn)
- Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhrvor 22 Monaten
- Heute
Beschreibung
Gegenstand ist die Bereitstellung und der Betrieb einer "All-in-one"-HR-Lösung als Software-as-a-Service-Lösung, sowie die Migration der Dateien aus den bestehenden Softwaresystemen des Auftraggebers in die Cloud-Lösung. Die einzelnen Module der Cloud-Lösung werden schrittweise ausgerollt. Weitere Informationen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Leistungsverzeichnis sowie dem Vertrag.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Qualität
- Bewertungskriterien aus "Leistungsverzeichnis"In der Datei "Leistungsverzeichnis" sind in den jeweiligen Registern Bewertungskriterien vorgesehen. Gibt der Bieter für das jeweilige Bewertungskriterium in der Spalte E "Ja" an, erhält er hierfür die in der Spalte G genannte Punktzahl. Die im jeweiligen Bewertungskriterium erreichte Punktzahl wird in Spalte H angezeigt. Die vom Bieter für alle Bewertungskriterien des "Leistungsverzeichnisses" erzielten Punkte (im Register "0. Bewertungsmatrix" in der Zelle H20) sind die im Zuschlagskriterium Nr. 1 "Bewertungskriterien aus Leistungsverzeichnis" erreichten Bewertungspunkte (gerundet auf zwei Nachkommastellen). Vgl. im Einzelnen hierzu die Vergabeunterlagen, insbesondere Anlage AV7 "Übersicht Zuschlagskriterien".
- Qualität
- Usability-KonzeptIm Zuschlagskriterium "Usability-Konzept" wird die Benutzerfreundlichkeit der angebotenen Software in zwei verschiedenen Unterkriterien bewertet. "Benutzerfreundlich" im Sinne dieses Zuschlagskriteriums einschließlich der Unterkriterien bedeutet, dass die Software von den Benutzern (Mitarbeiter der Personalabteilung, Sachgebietsleiter, Abteilungsleiter; für Self-Service-Funktion: alle Mitarbeiter des Landratsamts) intuitiv, effektiv und effizient angewendet werden kann. "Intuitiv" bedeutet, dass die Bedienung der Software für Benutzer selbsterklärend (d.h. ohne Schulung verständlich) ist. "Effektiv" bedeutet, dass der Benutzer sein Ziel erreichen kann. "Effizient" bedeutet, dass das Ziel mit möglichst geringem Aufwand erreichbar ist. Anforderungen an das Konzept: Der Bieter hat in seinem Usability-Konzept für die nachfolgend genannten Unterkriterien Nr. 1 und 2 nachvollziehbar dazulegen, wie er im Auftragsfall die Erreichung des in den Unterkriterien genannten Ziels sicherstellt. Unterkriterium Nr. 1: Benutzerfreundlichkeit der Software (Gewichtung: 80% im Vergleich zu dem anderem Unterkriterium dieses Zuschlagskriteriums) Ziel ist die Benutzerfreundlichkeit der angebotenen Software im o.g. Sinn im Hinblick auf die Aspekte "Benutzerführung", "Anpassungsfähigkeit" und "Design". Der Bieter hat für jeden dieser Aspekte zu beschreiben, wie er im Auftragsfall die Erreichung dieses Ziels sicherstellt. a. Benutzerführung: Der Bieter hat darzustellen, wie die Software den Benutzer durch die verschiedenen Funktionen führt, inklusive Hilfestellungen bei der Bedienung. b. Anpassungsfähigkeit: Der Bieter hat darzustellen, wie die Software auf unterschiedliche Nutzeranforderungen (z.B. verschiedene Rollen und Berechtigungen) reagiert und sich den Arbeitsabläufen anpasst. c. Design: Der Bieter hat die Gestaltung der Benutzeroberfläche im Hinblick auf Klarheit und Lesbarkeit zu beschreiben. Unterkriterium Nr. 2: Benutzerfreundlichkeit bei der mobilen Nutzung (Gewichtung: 20% im Vergleich zu dem anderem Unterkriterium dieses Zuschlagskriteriums) Ziel ist die Benutzerfreundlichkeit bei der mobilen Nutzung. Der Bieter hat dazustellen, ob und inwiefern die Software auch für mobile Endgeräte optimiert ist und dadurch die Benutzerfreundlichkeit bei der mobilen Nutzung sichergestellt ist. Vgl. im Einzelnen hierzu die Vergabeunterlagen, insbesondere Anlage AV7 "Übersicht Zuschlagskriterien".
- Qualität
- Projektmanagement-KonzeptIm Zuschlagskriterium "Projektmanagement-Konzept" wird das Projektmanagement des Bieters bewertet. Anforderungen an das Konzept: Der Bieter hat in seinem Konzept nachvollziehbar dazulegen, wie er im Auftragsfall die Erreichung des nachfolgend genannten Ziels sicherstellt. Ziel des Auftraggebers ist, dass der Auftragnehmer den in den Vergabeunterlagen vorgesehenen Zeitpunkt für das Go-Live der Software unter Wahrung der nach 1.2. des EVB-IT Erstellungsvertrags vereinbarten Kostenschätzung gewährleistet. Der Bieter hat in seinem einzureichenden Konzept dabei insbesondere auf folgende Aspekte einzugehen: - Projektorganisation und Verantwortlichkeiten: Der Bieter muss die für den Auftragsfall geplante Projektorganisation, inklusive der Rollen und Verantwortlichkeiten der Beteiligten beim Auftragnehmer sowie beim Auftraggeber, nachvollziehbar darstellen. - Meilensteine und Zeitplan: Der Bieter hat auf die folgenden Fragen einzugehen: Welche konkreten Meilensteine hat er zur Erreichung des Go-Live geplant? Wie erstellt und überwacht er den Zeitplan? - Risikomanagement: Der Bieter hat auf die folgenden Fragen einzugehen: -- Welche Risiken kann aus seiner Sicht die Einhaltung des in den Vergabeunterlagen vorgesehenen Go-Live-Termins gefährden? -- Wie identifiziert, bewertet und mitigiert der Bieter diese Risiken im Auftragsfall? - Kostenmanagement: -- Wie gewährleistet der Bieter im Auftragsfall eine Kostentransparenz für den Auftraggeber? -- Wie stellt der Bieter im Auftragsfall sicher, dass die nach 1.2. des EVB-IT Erstellungsvertrags vereinbarte Kostenschätzung eingehalten wird? Vgl. im Einzelnen hierzu die Vergabeunterlagen, insbesondere Anlage AV7 "Übersicht Zuschlagskriterien".
- Preis
- Das Zuschlagskriterium Nr. 4 "Preis" besteht aus drei Unterkriterien: - Unterkriterium Nr. 1 "Lizenz- und Implementierungskosten" (Gewichtung: 80% im Vergleich zu den anderen Unterkriterien dieses Zuschlagskriteriums) - Unterkriterium Nr. 2 "Schulungskosten" (Gewichtung: 10% im Vergleich zu den anderen Unterkriterien dieses Zuschlagskriteriums) - Unterkriterium Nr. 3 "Supportkosten" (Gewichtung: 10% im Vergleich zu den anderen Unterkriterien dieses Zuschlagskriteriums) Vgl. im Einzelnen hierzu die Vergabeunterlagen, insbesondere Anlage AV7 "Übersicht Zuschlagskriterien".
Eignung12 von 12 angegeben
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
Vorlage eines Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister oder bei Bewerbern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, vor … ganz lesenkürzer
Vorlage eines Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister oder bei Bewerbern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, vorgesehen ist. Der Auszug hat den aktuellen Stand wiederzugeben. Bei einer Bewerbergemeinschaft ist ein entsprechender Auszug von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.- Kriterium
Eigenerklärung des Bewerbers über den jeweiligen Gesamtumsatz der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (jeweils in EUR netto) und den jeweiligen Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (cloudbasierte HR-Lösungen) der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (jeweils in EUR netto). … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung des Bewerbers über den jeweiligen Gesamtumsatz der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (jeweils in EUR netto) und den jeweiligen Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (cloudbasierte HR-Lösungen) der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (jeweils in EUR netto). Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils ein tätigkeitsbezogener Umsatz anzugeben, der in dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens erzielt worden ist. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Bei einer Bewerbergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrags (cloudbasierte HR-Lösungen).- Kriterium
Eigenerklärung des Bewerbers, dass er eine Betriebshaftpflichtversicherung 1. bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen 2. mit einer Deckungssumme je Schadensfall - von mindestens 3.0 … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung des Bewerbers, dass er eine Betriebshaftpflichtversicherung 1. bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen 2. mit einer Deckungssumme je Schadensfall - von mindestens 3.000.000 EUR für Personenschäden, - von mindestens 1.000.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden, 3. wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der jeweiligen Deckungssummen pro Kalenderjahr betragen muss, unterhält und diese im Auftragsfall beibehalten wird oder, falls die vorstehend unter 1.-3. genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind, eine Versicherung im Auftragsfall abschließen wird, welche die vorstehend unter 1.-3. genannten Voraussetzungen erfüllt. Im Auftragsfall muss dem Auftraggeber ein Nachweis über o.g. Versicherung innerhalb von 14 Tagen nach Zuschlagserteilung vorgelegt werden.- Kriterium
Eigenerklärung des Bewerbers über die durchschnittliche Zahl der Beschäftigen (angestellte Mitarbeiter) und die Zahl der Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des Bewerbers in den jeweils letzten drei (3) Jahren (2021 bis 2023). Bei einer Bewerbergem … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung des Bewerbers über die durchschnittliche Zahl der Beschäftigen (angestellte Mitarbeiter) und die Zahl der Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des Bewerbers in den jeweils letzten drei (3) Jahren (2021 bis 2023). Bei einer Bewerbergemeinschaft sind je Jahr die Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zu addieren.- Kriterium
Eigenerklärung des Unternehmens über mindestens eine (1) und höchstens 10 geeignete Referenzen des Unternehmens für in den letzten höchstens drei (3) Jahren erbrachte Leistungen zur Implementierung und Lizensierung einer cloudbasierten Softwarelösung für den HR-Bereich, jeweils mit den in den Tabell … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung des Unternehmens über mindestens eine (1) und höchstens 10 geeignete Referenzen des Unternehmens für in den letzten höchstens drei (3) Jahren erbrachte Leistungen zur Implementierung und Lizensierung einer cloudbasierten Softwarelösung für den HR-Bereich, jeweils mit den in den Tabellen in Anhang 2 des Formblatts "Anlage TW1 Teilnahmeantrag" geforderten Angaben. Damit die Referenz innerhalb des vorgegebenen drei (3) Jahreszeitraums als erbracht gilt, darf die Referenz nicht vor Ablauf eines Zeitraums von drei (3) Jahren vor der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge beendet worden sein. Eine Referenz gilt als geeignet, wenn alle folgenden Anforderungen erfüllt sind: 1. Gegenstand der Referenz ist die Bereitstellung und der Betrieb einer cloudbasierten Softwarelösung für den HR-Bereich (nachfolgend: HR-Lösung), die alle der folgenden Anforderungen erfüllt: a) Bei der referenzgegenständlichen HR-Lösung handelt es sich um eine "einheitliche Lösung". (Mit einer "einheitlichen Lösung" ist gemeint, dass die HR-Softwarelösung als All-In-One-System dient, das sämtliche relevanten Funktionen in einer einheitlichen Plattform mit einheitlicher Nutzeroberfläche integriert. Als relevante Funktionen gelten alle nachfolgend genannten Funktionalitäten sowie alle unter C.I. des Formblatts Teilnahmeantrag (Anlage TW1) genannten Funktionalitäten, soweit sie Gegenstand der referenzgegenständlichen HR-Lösung sind. Durch diese Integration wird Folgendes sichergestellt: - Verschiedene HR-Bereiche wie z.B. Personalverwaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung, Bewerbermanagement sowie Zeit- und Abwesenheitserfassung werden in einer zentralen Lösung vereint und Doppelstrukturen (insb. doppelte Datenbankstrukturen) vermieden. - Die Effektivität wird erhöht, administrative Aufwände werden minimiert und das Risiko von Fehlern, die durch unvollständig gepflegte oder doppelte Datenbestände entstehen könnten, wird reduziert. - Es wird sichergestellt, dass alle Daten einheitlich und konsistent erfasst und verarbeitet werden (Single Point of Truth). - Es gibt eine einheitliche Nutzerverwaltung, über die der Zugriff auf sämtliche Funktionen gesteuert werden kann.) b) Die referenzgegenständliche HR-Lösung weist mindestens die folgenden Funktionalitäten auf: (1) Lohn- und Gehaltsabrechnung im Tarifvertrag des öffentlichen Diensts. Diese Funktionalität liegt vor, wenn die referenzgegenständliche HR-Lösung die automatisierte Berechnung und Auszahlung von Lohn- und Gehaltsbestandteilen und die Führung von Lohnkonten unter Beachtung der gesetzlichen, insbesondere einkommenssteuer- und sozialversicherungsrechtlichen, und tarifvertraglichen Vorschriften aufweist. (2) Besoldungsabrechnung von Beamten. Diese Funktionalität liegt vor, wenn die referenzgegenständliche HR-Lösung die automatisierte Berechnung und Auszahlung der Besoldung von Beamten und die Führung von Besoldungskonten unter Beachtung der gesetzlichen, insbesondere einkommenssteuer-, sozialversicherungs- und besoldungsrechtlichen Vorschriften aufweist. (3) Stellenplanung. Diese Funktionalität liegt vor, wenn die referenzgegenständliche HR-Lösung die Möglichkeit aufweist i. eine fortlaufende Stellenplanung und -bewirtschaftung durchführen zu können, ii. einen Soll-Stellenplan zu hinterlegen, iii. einen Ist-Stellenplan dazustellen, iv. Kostenstellen zuzuweisen, v. und Voll- und Teilzeitstellen abzubilden. (4) Personalkostenplanung. Diese Funktionalität liegt vor, wenn die referenzgegenständliche HR-Lösung die Möglichkeit aufweist, aus den Daten der Stellenplanung heraus eine Berechnung der Personalkosten durchführen zu können. (5) Elektronische Personalakte. Diese Funktionalität liegt vor, wenn die referenzgegenständliche HR-Lösung eine elektronische Personalakte, für deren Benutzung und Einsicht variable Nutzerrechte vergeben werden können (z.B. Zugriff nur auf bestimmte Dokumentenkategorien), aufweist. (6) Zeitwirtschaft. Diese Funktionalität liegt vor, wenn die referenzgegenständliche …- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug ode … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 4 Bewerber
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 72 Monate
- Verlängerung
Vgl. hierzu im Einzelnen die Vergabeunterlagen, insbesondere Ziffer 3.1 und 3.2 des Mantelvertrags (Anlagenkonvolut AV3 der Vergabeunterlagen) zur Verlängerung: "Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt zunächst 72 Monate ("Mindestvertragsdauer"). Nach Ablauf der Mindestvertra … ganz lesenkürzer
Vgl. hierzu im Einzelnen die Vergabeunterlagen, insbesondere Ziffer 3.1 und 3.2 des Mantelvertrags (Anlagenkonvolut AV3 der Vergabeunterlagen) zur Verlängerung: "Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt zunächst 72 Monate ("Mindestvertragsdauer"). Nach Ablauf der Mindestvertragsdauer verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils 12 Monate ("Verlängerungszeitraum"), sofern er nicht von einer der Parteien ordentlich gekündigt wird."- Optionen
Der Auftraggeber ist berechtigt, sonstige Leistungen beim Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung abzurufen. Der Auftragnehmer erbringt sonstige Leistungen ausschließlich auf Abruf des Auftraggebers. Zu den Leistungen, die der Auftragnehmer auf Abruf des Auftraggebers nach Zuschlagserteilung zu erbrin … ganz lesenkürzer
Der Auftraggeber ist berechtigt, sonstige Leistungen beim Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung abzurufen. Der Auftragnehmer erbringt sonstige Leistungen ausschließlich auf Abruf des Auftraggebers. Zu den Leistungen, die der Auftragnehmer auf Abruf des Auftraggebers nach Zuschlagserteilung zu erbringen hat, gehören insbesondere: - Durchführung von Schulungen (für Anwender und Administratoren der Software), - Support (mit Support ist die Bearbeitung von über die Störungsbeseitigung hinausgehende Anfragen gemeint). (vgl. hierzu insbesondere Ziffer 3.3 des EVB-IT-Cloudvertrags)- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer F … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Hinsichtlich der in dieser Auftragsbekanntmachung angegebenen "Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber" wird auf Folgendes hingewiesen: Sofern die Zahl geeigneter Bewerber weniger als vier (4) beträgt, behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren fortzuführe … ganz lesenkürzer
Hinsichtlich der in dieser Auftragsbekanntmachung angegebenen "Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber" wird auf Folgendes hingewiesen: Sofern die Zahl geeigneter Bewerber weniger als vier (4) beträgt, behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren fortzuführen, indem er den oder die Bewerber einlädt, der/die über die geforderte Eignung verfügt/verfügen und der/die nicht gemäß der §§ 123, 124 ff. GWB ausgeschlossen wurde(n). (vgl. hierzu im Einzelnen B.I. des Verfahrensbriefs). Hinsichtlich des Auswahlkriteriums "Referenzen" wird auf Folgendes hingewiesen: Die Punkteverteilung im Auswahlkriterium "Referenzen" im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs erfolgt anhand der vom Bewerber eingereichten "Referenz"/"Referenzen" und wird wie folgt durchgeführt: Der Auftraggeber bewertet die vom Bewerber in Anhang 2 zu dem Formblatt Teilnahmeantrag (Anlage TW1) angegebene Referenz/angegebenen Referenzen nach den folgenden Kriterien: Gegenstand der Bewertung kann nur eine im Anhang 2 zu dem Formblatt Teilnahmeantrag (Anlage TW1) angegebene geeignete Referenz sein, welche die Anforderungen unter B.IX des Formblatts Teilnahmeantrag (Anlage TW1) erfüllt. Ein Bewerber kann maximal 10 Referenzen einreichen. Die Punkte werden wie folgt vergeben: 1. Quantität: Für jede Referenz, die über die unter B.IX. dieses Formblatts geforderte Mindestzahl (1) hinausgeht, erhält der Bewerber 5 Punkte. 2. Qualität: Für jede Referenz, die eine oder mehrere der nachfolgend genannten Funktionalitäten erfüllt, enthält der Bewerber die jeweils nachfolgend genannte Punktzahl: - Reisekostenabrechnung: 2 Punkte Die Funktionalität "Reisekostenabrechnung" liegt vor, wenn die referenzgegenständliche HR-Lösung die Funktionalität der Beantragung von Dienstreisen, für Reisekostenerstattungen sowie der Berechnung und Zahlbarmachung der Reisekosten aufweist: 2 Punkte - Personalbewirtschaftung: 2 Punkte Die Funktionalität "Personalbewirtschaftung" liegt vor, wenn die referenzgegenständliche HR-Lösung die vollständige Verwaltung der Personalstammdaten gewährleistet. - Bewerbermanagement: 2 Punkte Die Funktionalität "Bewerbermanagement" liegt vor, wenn die referenzgegenständliche HR-Lösung über ein Bewerber-Portal verfügt, welches alle der folgenden Voraussetzungen erfüllt: - Mit diesem Bewerber-Portal können Stellenausschreibungen in der Öffentlichkeit bekannt gemacht und verwaltet werden. - Das Bewerber-Portal ermöglicht die Einreichung von Bewerbungen sowie die Kommunikation mit Bewerbern. - Das Bewerberportal verfügt über ein Web-Frontend, in dem u.a. die Stellenausschreibungen sichtbar sind. - Das Bewerberportal verfügt über ein Backend, über welches das Portal verwaltet werden kann. - Korrespondenzmanagement: 1 Punkt Die Funktionalität "Korrespondenzmanagement" liegt vor, wenn die referenzgegenständliche HR-Lösung die Möglichkeit aufweist, aus der Anwendung heraus Korrespondenzen und Dokumente zu erstellen. - Employee & Manager-Self-Service (ESS & MSS): 1 Punkt Die Funktionalität "ESS & MSS" liegt vor, wenn die referenzgegenständliche HR-Lösung die Funktionalität eines Employee-Self-Services als Bestandteil des Mitarbeiterportals aufweist und dieser Employee-Self-Services zumindest auch Funktionen der Zeitwirtschaft und der Beantragung von Dienstreisen und für Reisekostenerstattungen umfasst. Für die maximal 10 erreichbaren Referenzen können daher insgesamt maximal 125 Punkte erreicht werden. Vgl. hierzu im Einzelnen die Vergabeunterlagen, insbesondere unter C. des Formblatts Teilnahmeantrag (Anlage TW1).- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9P563W Hinsichtlich der in dieser Auftragsbekanntmachung angegebenen "Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber" wird auf Folgendes hingewiesen: Sofern die Zahl geeigneter Bewerber weniger als vier (4) beträgt, behält sich der Auftraggeber vor … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9P563W Hinsichtlich der in dieser Auftragsbekanntmachung angegebenen "Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber" wird auf Folgendes hingewiesen: Sofern die Zahl geeigneter Bewerber weniger als vier (4) beträgt, behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren fortzuführen, indem er den oder die Bewerber einlädt, der/die über die geforderte Eignung verfügt/verfügen und der/die nicht gemäß der §§ 123, 124 ff. GWB ausgeschlossen wurde(n). (vgl. hierzu im Einzelnen B.I. des Verfahrensbriefs). Hinsichtlich des Auswahlkriteriums "Referenzen" wird auf Folgendes hingewiesen: Die Punkteverteilung im Auswahlkriterium "Referenzen" im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs erfolgt anhand der vom Bewerber eingereichten "Referenz"/"Referenzen" und wird wie folgt durchgeführt: Der Auftraggeber bewertet die vom Bewerber in Anhang 2 zu dem Formblatt Teilnahmeantrag (Anlage TW1) angegebene Referenz/angegebenen Referenzen nach den folgenden Kriterien: Gegenstand der Bewertung kann nur eine im Anhang 2 zu dem Formblatt Teilnahmeantrag (Anlage TW1) angegebene geeignete Referenz sein, welche die Anforderungen unter B.IX des Formblatts Teilnahmeantrag (Anlage TW1) erfüllt. Ein Bewerber kann maximal 10 Referenzen einreichen. Die Punkte werden wie folgt vergeben: 1. Quantität: Für jede Referenz, die über die unter B.IX. dieses Formblatts geforderte Mindestzahl (1) hinausgeht, erhält der Bewerber 5 Punkte. 2. Qualität: Für jede Referenz, die eine oder mehrere der nachfolgend genannten Funktionalitäten erfüllt, enthält der Bewerber die jeweils nachfolgend genannte Punktzahl: - Reisekostenabrechnung: 2 Punkte Die Funktionalität "Reisekostenabrechnung" liegt vor, wenn die referenzgegenständliche HR-Lösung die Funktionalität der Beantragung von Dienstreisen, für Reisekostenerstattungen sowie der Berechnung und Zahlbarmachung der Reisekosten aufweist: 2 Punkte - Personalbewirtschaftung: 2 Punkte Die Funktionalität "Personalbewirtschaftung" liegt vor, wenn die referenzgegenständliche HR-Lösung die vollständige Verwaltung der Personalstammdaten gewährleistet. - Bewerbermanagement: 2 Punkte Die Funktionalität "Bewerbermanagement" liegt vor, wenn die referenzgegenständliche HR-Lösung über ein Bewerber-Portal verfügt, welches alle der folgenden Voraussetzungen erfüllt: - Mit diesem Bewerber-Portal können Stellenausschreibungen in der Öffentlichkeit bekannt gemacht und verwaltet werden. - Das Bewerber-Portal ermöglicht die Einreichung von Bewerbungen sowie die Kommunikation mit Bewerbern. - Das Bewerberportal verfügt über ein Web-Frontend, in dem u.a. die Stellenausschreibungen sichtbar sind. - Das Bewerberportal verfügt über ein Backend, über welches das Portal verwaltet werden kann. - Korrespondenzmanagement: 1 Punkt Die Funktionalität "Korrespondenzmanagement" liegt vor, wenn die referenzgegenständliche HR-Lösung die Möglichkeit aufweist, aus der Anwendung heraus Korrespondenzen und Dokumente zu erstellen. - Employee & Manager-Self-Service (ESS & MSS): 1 Punkt Die Funktionalität "ESS & MSS" liegt vor, wenn die referenzgegenständliche HR-Lösung die Funktionalität eines Employee-Self-Services als Bestandteil des Mitarbeiterportals aufweist und dieser Employee-Self-Services zumindest auch Funktionen der Zeitwirtschaft und der Beantragung von Dienstreisen und für Reisekostenerstattungen umfasst. Für die maximal 10 erreichbaren Referenzen können daher insgesamt maximal 125 Punkte erreicht werden. Vgl. hierzu im Einzelnen die Vergabeunterlagen, insbesondere unter C. des Formblatts Teilnahmeantrag (Anlage TW1).
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Landkreis Rottal-Inn (v.d.d. Landratsamt Rottal-Inn)
- Anschrift
- Ringstraße 4-7, 84347 Pfarrkirchen
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Bayern (54 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- SAP Deutschland SE & Co. KG5 Zuschläge
- Capgemini Deutschland GmbH4 Zuschläge
- SoftwareOne Deutschland GmbH4 Zuschläge
- Allgeier IT GmbH3 Zuschläge
- BTC Business Technology Consulting AG3 Zuschläge
- Fraunhofer Institut für Exeperimentelles Software Engineering3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 09.01.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e46f8a19-b83b-4aa0-b2e7-4e0a82af0af4.