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Ersatzneubau eines Stationsgebäudes für Station F8.1 Philippshospital - Generalplanerleistungen

Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt · Darmstadt, Hessen

Aktenzeichen 180_040_F8-07-001veröffentlicht 18.09.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 739 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
24 Monate
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Darmstadt64283, Hessen
Einreichung
elektronisch: Zulässighad.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 82 Tage (21 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (75 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Konzeption60 %
  • Preis40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 26 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 24 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Generalplanerleistungen für einen Vitos Ersatzneubau eines Stationsgebäudes für Station 8.1 Philippshospital in Riedstadt

Beschreibung des Loses

Kapazitätsergänzung der KFP Riedstadt; hier Ersatzneubau eines Stationsgebäudes für Station F8.1 Philippshospital Auf dem Gelände der Vitos Riedstadt gGmbH Station 8.3 & 8.4 wurde im April 2021 für 10 Patienten mit niedrigem Sicherungsbedarf, die keiner besonderen Außensicherung durch Zaunanlagen bedurften, eine Station mit Wohnheimcharakter provisorisch eingerichtet. Wenngleich die vorhandenen Räumlichkeiten eine höhere Patientenzahl zulassen würde, müsste hierfür das gesamte Gebäude brandschutztechnisch grundsaniert werden. Die Kosten hierfür und die ständigen Betriebskosten der alten Bausubstanz würden die die Kosten eines Ersatzneubaus deutlich übersteigen. Die ursprüngliche Planung, durch Herausnahme von Patienten die längerfristig keine akute Entlassungsperspektive gemäß § 67 d Abs. 2 haben, aus den Stationen des Regelvollzuges den Belegungsdruck im hessischen Maßregelvollzug §63 entlasten, wurde rasch zu Gunsten einer eher offensiven Entlassungspraxis dieser Klientel verlassen. Die Station F8.1 hat sich in den drei Jahren ihres Bestehens zu einer Schwerpunktstation für Entlassungen aus dem Maßregelvollzug insbesondere auch für zunächst schwierig erscheinende Konstellationen entwickelt. Als Ersatzneubau ist ein fakultativ zweistöckiges (1OG als 2. BA) Gebäude geplant bei dem sich die Stationsräume (zwei Tagesräume, Patientenküche & Lager, 2 Gruppenräume für Therapien (Ergo, Behandlungszimmer, Kleingruppen), 4 Büros, Stationsleitungsbüro, Nachtbereitschaftszimmer, Lager- und Funktionsräume), 16 Patientenzimmer (14 Regelbelegung + 2 Kriseninterventionszimmer), Pflegestützpunkt, Stationsbad, Ver- und Entsorgungsräume im EG realisiert werden sollen. Auf eine umzäunte Außenanlage kann angesichts des Lockerungsstatus der Patienten verzichtet werden, die gesetzlich vorgeschriebene Aufenthaltsmöglichkeit im Freien lässt sich sowohl im Rahmen von Gruppenausgängen als auch bei Vorliegen entsprechender Lockerungsstufen (Stufen 3.x) durch unbegleitete Einzelausgänge darstellen. Die ergotherapeutische Versorgung kann vor Ort in den hierfür geschaffenen Therapie- und Gruppenräumen sowie der Stationsküche, über Anbindung der Patienten an externe Dienstleister (WfbM, Tagesstrukturzentren etc.) bzw. über die Ergotherapie des Haupthauses erfolgen. Ausblick: Die räumliche Stationsstruktur bietet durch die Ausgestaltung der Büro- und Gruppenräume die Möglichkeit der Bereitstellung von Vor-Ort-Beratungsangeboten der forensisch-psychiatrischen Fachambulanz, der Betreuungsbehörde und des sozialpsychiatrischen Dienstes des Gesundheitsamtes. Nach Modifikation der bestehenden gesetzlichen Regelungen zur ambulanten Behandlung von in die Führungsaufsicht entlassenen psychisch gestörten Rechtsbrechern ließe sich zudem sowohl in den bestehenden Räumlichkeiten und insbesondere durch realisieren eines 2. Bauabschnittes ein offenes tagesklinisches Angebot darstellen.

Es sollen die Leistungsphasen 2 - 9 gemäß HOAI 2021 durch einen Generalplanervertrag vergeben werden. Dabei werden zunächst die Leistungsphase 2 und 3 des Stufenvertrages beauftragt. Der abzuschließende Generalplanervertrag wird für die Vitos Südhessen gemeinnützige GmbH eine Option enthalten, die restlichen Leistungsphasen nach Vorliegen der Entwurfsplanung bzw. HU-Bau an den Vertragspartner zu vergeben. Ein Anspruch auf Beauftragung der folgenden Leistungsphasen besteht nicht. Eine Entschädigung bei Nichtfortführung entfällt ausdrücklich.

Die Leistungen des Generalplaners umfassen folgende Bereiche: - Objektplanung einschl. Innenarchitektur, inkl. Möblierung (Erstausstattung) - Außenanlagenplanung - Tragwerksplanung - Planung der Technischen Ausrüstung (Anlagengruppe 1 bis 8) - Sicherheits-und Gesundheitsschutzkoordination - Brandschutzkonzept - Hygienegutachten gem. Hessischer Hygieneverordnung - Wärmeschutz und Energiebilanzierung - Bauakustik und Schallschutz

In dem folgenden Bewerberbogen sind nur Angaben des Generalplaners einzufügen. Mitarbeiterzahlen/Umsätze etc. von Fachingenieuren werden ausdrücklich nicht gewünscht.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Konzeption60 %
Preis40 %
Qualität
Konzeption

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Mit Abgabe Anlage 1 Erklärung zur Nichtvorlage von Ausschlusskriterien im Sinne §§ 123 und 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Der Bewerber erklärt, dass folgende Ausschlussgründe nicht vorliegen: Ein Ausschluss kann vorliegen, wenn: 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlich … ganz lesenMit Abgabe Anlage 1 Erklärung zur Nichtvorlage von Ausschlusskriterien im Sinne §§ 123 und 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Der Bewerber erklärt, dass folgende Ausschlussgründe nicht vorliegen: Ein Ausschluss kann vorliegen, wenn: 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9. das Unternehmen a)versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b)versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c)fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln." Weiterhin wird erklärt: Wir haben keine Kenntnis davon, dass eine Person, deren Verhalten im untenstehenden Sinne dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1.) § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2.) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3.) § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), 4.) § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäisch …
Kriterium
Folgende Unterlagen sind vorzulegen (gemäß Bewerbungsbogen) 1) Die Erklärung eines Versicherungsunternehmens, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung über mindestens 1 Mio. € für Personenschäden und 1 Mio. € für sonstige Schäden abzuschließen bereit ist oder eine … ganz lesenFolgende Unterlagen sind vorzulegen (gemäß Bewerbungsbogen) 1) Die Erklärung eines Versicherungsunternehmens, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung über mindestens 1 Mio. € für Personenschäden und 1 Mio. € für sonstige Schäden abzuschließen bereit ist oder eine solche Versicherung bereits ständig abgeschlossen ist, liegt als Anlage 4 bei (§ 45 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4 Nr. 2 VgV). 2) Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 5 Jahren und den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen in den letzten 3 Jahren 3) Mit Abgabe Anlage 1 Ausschlusskriterien erklärt der Bewerber, dass folgender Ausschlussgrund nicht vorliegt: das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Die geforderten Auskünfte und Erklärungen sind bei Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft zu erteilen bzw. abzugeben. Teilnahmeanträge werden nur bei Vorlage des vollständig ausgefüllten Bewerbungsbogens zugelassen. Sämtliche Nachweise und Erklärungen müssen aktuell sein (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Bekanntmachung an). Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es angebotsmäßig übernehmen soll. Die Aufteilung der Leistungsbestandteile innerhalb der Bietergemeinschaften ist anzugeben. Soweit der Bewerber beabsichtigt, Teilleistungen an ein anderes Unternehmen oder einen anderen Freiberufler weiterzugeben, sind entsprechende Nachweise und Erklärungen für dieses/diesen vorzulegen, die für diese Teilleistung die Eignungsprüfung des Unternehmens bzw. Freiberuflers ermöglichen. Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 122ff. GWB, §§ 42 ff.VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Kriterium
Folgende Unterlagen sind vorzulegen (gem. Bewerbungsbogen) 1) Erklärung des Bewerbers über die wesentlichen in den in letzten 4 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe Rechnungswert, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen mit Angabe der Kontaktadre … ganz lesenFolgende Unterlagen sind vorzulegen (gem. Bewerbungsbogen) 1) Erklärung des Bewerbers über die wesentlichen in den in letzten 4 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe Rechnungswert, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen mit Angabe der Kontaktadresse des damaligen Auftraggebers. 2) Nachweis über die Führungskräfte /Beschäftigte der letzten drei Jahre 3) Beschreibung der Maßnahme zur Gewährleistung der Qualität Folgende Unterlagen sind auf Verlangen vorzulegen: Nachweis über die berufliche Befähigung des Bewerbers und /oder der Führungskräfte des Unternehmens insbesondere der für die zu vergebenen Dienstleistungen verantwortlichen Personen Die geforderten Auskünfte und Erklärungen sind bei Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft zu erteilen bzw. abzugeben. Teilnahmeanträge werden nur bei Vorlage des vollständig ausgefüllten Bewerbungsbogens zugelassen. Sämtliche Nachweise und Erklärungen müssen aktuell sein (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Bekanntmachung an). Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es angebotsmäßig übernehmen soll. Die Aufteilung der Leistungsbestandteile innerhalb der Bietergemeinschaften ist anzugeben. Soweit der Bewerber beabsichtigt, Teilleistungen an ein anderes Unternehmen oder einen anderen Freiberufler weiterzugeben, sind entsprechende Nachweise und Erklärungen für dieses/diesen vorzulegen, die für diese Teilleistung die Eignungsprüfung des Unternehmens bzw. Freiberuflers ermöglichen. Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 122ff. GWB, §§ 42 ff.VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
24 Monate
Verlängerung
Es sollen die Leistungsphasen 2 - 9 gemäß HOAI 2021 durch einen Generalplanervertrag vergeben werden. Dabei werden zunächst die Leistungsphase 2 und 3 des Stufenvertrages beauftragt. Der abzuschließende Generalplanervertrag wird für die Vitos Südhessen gemeinnützige GmbH eine Option enthalten, die … ganz lesenEs sollen die Leistungsphasen 2 - 9 gemäß HOAI 2021 durch einen Generalplanervertrag vergeben werden. Dabei werden zunächst die Leistungsphase 2 und 3 des Stufenvertrages beauftragt. Der abzuschließende Generalplanervertrag wird für die Vitos Südhessen gemeinnützige GmbH eine Option enthalten, die restlichen Leistungsphasen nach Vorliegen der Entwurfsplanung bzw. HU-Bau an den Vertragspartner zu vergeben. Ein Anspruch auf Beauftragung der folgenden Leistungsphasen besteht nicht. Eine Entschädigung bei Nichtfortführung entfällt ausdrücklich.
Optionen
Verlängerung möglich,in Abhängigkeit Erteilung der Baugenehmigung und Fertigstellung des Objektes
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
had.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Ja
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
GWB § 160 und 161 §160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbea … ganz lesenGWB § 160 und 161 §160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. §161 Form, Inhalt 1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Mehrphasiges Verhandlungsverfahren: Phase 1 Teilnahmewettbewerb mit Kriterien Phase 2 Angebotsaufforderung an Bewerber (Kriterium Mindestpunktzahl) Phase 3 Verhandlung mit verminderter Bewerberzahl (Kriterium Wirtschaftlichkeit)
Hinweis
keine

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Licher Straße 106, 35394 Gießen
Website
vitos.de
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

263Bekanntmachungen
151Zuschlagsmeldungen

Alle Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

513vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (576 Lose mit Angabe)
253.391 €Zuschlagswert im Median
116.085 € – 590.891 €mittlere Hälfte, 248 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Planung in Hessen (115 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 29.10.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 890dd8d7-45ea-4938-9583-63991117d4ee.