Ersatzneubau der Hellersdorfer Brücken in Berlin Marzahn-Hellersdorf - Bauoberleitung, Bauüberwachungen
Land Berlin, Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt · Berlin, Berlin
Aktenzeichen V-26-046veröffentlicht 20.03.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 77 Monate
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 77 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 98 Tage (56 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (4 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 8 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 7 Monaten
- Angebotsfrist 11:00 Uhrvor 6 Monatennur elektronisch über meinauftrag.rib.de
- Öffnung der Angebote 11:00 Uhrvor 6 Monaten
- Bindefrist endetvor 6 Monaten0 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Bauoberleitung, Bauüberwachung und weitere besondere Leistungen (Archäologische Baubegleitung, Leistungen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen)
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Nur Preis gemäß der Wertungssumme, die gebildet wird aus der Summe der angebotenen Gesamtvergütung (netto) gemäß § 7 Nummer 7.3 und 7.6 des Vertrages und + den 5,0-fachen Angebotsbetrag nach Nummer 2.E.1.2.1.1, + den 4,0-fachen Angebotsbetrag nach Nummer 2.E.1.2.1.2, + den 3,0-fachen Angebotsbetrag nach Nummer 2.E.1.2.1.3, + den 1,0-fachen Angebotsbetrag nach Nummer 2.E.1.2.1.4, + den 1,0-fachen Angebotsbetrag nach Nummer 2.E.1.2.1.5.
Eignung6 von 6 angegeben
- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Zu § 44 VgV: Ist der Bieter eine Juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach/Planungsleistungen gehören, ist diese nur dann tei … ganz lesenkürzer
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Zu § 44 VgV: Ist der Bieter eine Juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach/Planungsleistungen gehören, ist diese nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bieters nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bieter oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann, A) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder B) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben. Die für die Erbringung der Leistung als fachlich Verantwortliche benannten, müssen eine abgeschlossene Fachausbildung als Dipl.-Ing./ Dipl.-Ing. FH bzw. Master an Universitäten oder Fachhochschulen oder als Bachelor an Universitäten oder Fachhochschulen mit jeweils 3-jähriger einschlägiger Berufserfahrung oder eine vergleichbare Berufserfahrung aufweisen. Sie dürfen sich durch entsprechend Qualifizierte vertreten lassen. Nachweise zu den geforderten Berufs- und Studienabschlüssen sind auf gesondertes Verlangen vorzulegen.- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung: Zu § 45 (4) Nr. 2 VgV: Im Auftragsfall ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 2.000.000,- Euro, für sonstige Schäden von 2.000.000,- Euro, bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des … ganz lesenkürzer
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung: Zu § 45 (4) Nr. 2 VgV: Im Auftragsfall ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 2.000.000,- Euro, für sonstige Schäden von 2.000.000,- Euro, bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens nachzuweisen. Nach Erteilung des Auftrages muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Zu § 46 (3) Nr. 1 VgV: Referenzen A: Referenzen für vergleichbare und nachweislich erbrachte Leistungen der Bauoberleitung und Bauüberwachung des Unternehmens: Als vergleichbar gewertet werden maximal zwei Referenzprojekte, die die nachfolgenden Anforderungen jeweils erfüllen: a) Brückenneubau ein … ganz lesenkürzer
Zu § 46 (3) Nr. 1 VgV: Referenzen A: Referenzen für vergleichbare und nachweislich erbrachte Leistungen der Bauoberleitung und Bauüberwachung des Unternehmens: Als vergleichbar gewertet werden maximal zwei Referenzprojekte, die die nachfolgenden Anforderungen jeweils erfüllen: a) Brückenneubau einer Stahl- oder Stahlverbundbrücke zur Überführung einer Straßenverkehrsanlage (Kfz-Verkehr mit Gehwegen) über einen anderen Verkehrsweg (Straße, Bahnanlage oder Wasserstraße) mit einer Stützweite von ≥ 10 m, b) Brückenneubau einer Stahl- oder Stahlverbundbrücke mit Baukosten netto in Höhe von ≥ 5 Mio. €, c) unter Zugrundelegung der Vorschriften für öffentliche deutsche Auftraggeber und d) erbracht im Zeitraum 01.01.2015 bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Bekanntmachung. Die Anforderungen nach a) und b) können über maximal zwei Referenzprojekte nachgewiesen werden. Dabei müssen die Anforderungen nach c) und d) bei alle Referenzprojekten erfüllt sein. Zu § 46 (3) Nr. 2 VgV: Referenz B: Referenzen für vergleichbare und nachweislich erbrachte Leistungen der Bauoberleitung: Als vergleichbar gewertet werden maximal zwei Referenzprojekte, die die nachfolgenden Anforderungen jeweils erfüllen: a) Brückenneubau einer Stahl- oder Stahlverbundbrücke zur Überführung einer Straßenverkehrsanlage (Kfz-Verkehr mit Gehwegen) über einen anderen Verkehrsweg (Straße, Bahnanlage oder Wasserstraße) mit einer Stützweite von ≥ 10 m, b) Brückenneubau einer Stahl- oder Stahlverbundbrücke mit Baukosten netto in Höhe von ≥ 5 Mio. €, c) unter Zugrundelegung der Vorschriften für öffentliche deutsche Auftraggeber und d) erbracht im Zeitraum 01.01.2015 bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Bekanntmachung. Die Anforderungen nach a) und b) können über maximal zwei Referenzprojekte nachgewiesen werden. Dabei müssen die Anforderungen nach c) und d) bei alle Referenzprojekten erfüllt sein. Referenz C: Referenzen für vergleichbare und nachweislich erbrachte Leistungen der stellvertretenden Bauoberleitung: Als vergleichbar gewertet werden maximal zwei Referenzprojekte, die die nachfolgenden Anforderungen jeweils erfüllen: a) Brückenneubau einer Stahl- oder Stahlverbundbrücke zur Überführung einer Straßenverkehrsanlage (Kfz-Verkehr mit Gehwegen) über einen anderen Verkehrsweg (Straße, Bahnanlage oder Wasserstraße) mit einer Stützweite von ≥ 10 m, b) Brückenneubau einer Stahl- oder Stahlverbundbrücke mit Baukosten netto in Höhe von ≥ 5 Mio. €, c) unter Zugrundelegung der Vorschriften für öffentliche deutsche Auftraggeber und d) erbracht im Zeitraum 01.01.2015 bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Bekanntmachung. Die Anforderungen nach a) und b) können über maximal zwei Referenzprojekte nachgewiesen werden. Dabei müssen die Anforderungen nach c) und d) bei alle Referenzprojekten erfüllt sein. Referenz D: Referenzen für vergleichbare und nachweislich erbrachte Leistungen der Bauüberwachung: Als vergleichbar gewertet werden maximal zwei Referenzprojekte, die die nachfolgenden Anforderungen jeweils erfüllen: a) Brückenneubau einer Stahl- oder Stahlverbundbrücke zur Überführung einer Straßenverkehrsanlage (Kfz-Verkehr mit Gehwegen) über einen anderen Verkehrsweg (Straße, Bahnanlage oder Wasserstraße) mit einer Stützweite von ≥ 10 m, b) Brückenneubau einer Stahl- oder Stahlverbundbrücke mit Baukosten netto in Höhe von ≥ 5 Mio. €, c) unter Zugrundelegung der Vorschriften für öffentliche deutsche Auftraggeber und d) erbracht im Zeitraum 01.01.2015 bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Bekanntmachung. Die Anforderungen nach a) und b) können über maximal zwei Referenzprojekte nachgewiesen werden. Dabei müssen die Anforderungen nach c) und d) bei alle Referenzprojekten erfüllt sein. Referenz E: Referenzen für vergleichbare und nachweislich erbrachte Leistungen der stellvertretenden Bauüberwachung: Als vergleichbar gewertet werden maximal zwei Referenzprojekte, die die nachfolgenden Anforderungen jeweils erfüllen: a) Brückenneubau einer Stahl- oder S …- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
- Zu § 44 (1) VgV: Der Bieter muss für die im Vertrag gemäß Nr. 8.6 namentlich genannte Person (verantwortlicher Archäologe) über folgenden Nachweis verfügen: Nachweis des Studienabschlusses. Nachweise zu den geforderten Berufs- und Studienabschlüssen sind auf gesondertes Verlangen vorzulegen.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 77 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Prüfung von Nachträgen, Ausgleichsberechnung, Mitwirken bei der Öffentlichkeitsarbeit
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- meinauftrag.rib.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 0 Monate
- Angebotsöffnung
- 24.04.2026, 11:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Str.105, 10825 Berlin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verst … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu Stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme# Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 75 VgV; §§ 30 und 32 ABKG; bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied die Anforderungen an die Berufszulassung e … ganz lesenkürzer
#Besonders auch geeignet für:other-sme# Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 75 VgV; §§ 30 und 32 ABKG; bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied die Anforderungen an die Berufszulassung erfüllen. Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Vertragsgrundlage werden das Vertragsmuster und die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) sowie die Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) des Auftraggebers (siehe ABau IV 401.V-I F, IV 4020 F, IV 4021 F, IV 4023 F und IV 4024 F). Eigenerklärung, A) dass keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen. B) dass nicht bekannt ist, dass im Wettbewerbsregister und in der FinanzSanktionsliste eine Eintragung vorliegt, die das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen, C) gemäß § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung (§ 13 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG)). Details siehe Auftragsunterlagen.- Hinweis
A) Die Kommunikation erfolgt über die Vergabeplattform. Die Vergabestelle behält sich vor, mit Bietern auch in anderer Form zu kommunizieren. Anfragen sind generell über die Vergabeplattform zu stellen. Bieter müssen eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z.B. die Ergänzung od … ganz lesenkürzer
A) Die Kommunikation erfolgt über die Vergabeplattform. Die Vergabestelle behält sich vor, mit Bietern auch in anderer Form zu kommunizieren. Anfragen sind generell über die Vergabeplattform zu stellen. Bieter müssen eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z.B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieteranfragen durch selbständige Einsicht verfolgen. Nicht fristgerecht eingereichte bzw. in Papierform eingereichte oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Erklärungen und Nachweise sind innerhalb von 6 Kalendertagen der Vergabestelle einzureichen. Zur angemessenen Beteiligung von kleineren Büroorganisationen und Berufsanfängern am Verfahren wird insbesondere auf die Möglichkeit der Bildung von Kooperationen oder Bietergemeinschaften hingewiesen. B) Hingewiesen wird insbesondere auf die folgenden Rechtsvorschriften: - Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) vom 22.04.2020 i.d.F. vom 08.12.2022 (GVBI. für Berlin vom 17.12.2022, S. 718), siehe Vergabeunterlagen. - Frauenförderverordnung (FFV) vom 23.08.1999 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, S. 498). Mit dem Angebot ist hierzu folgende Eigenerklärung einzureichen: Formblatt IV 4021 F. C) Die Auftragsunterlagen werden ab dem Tag der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung unentgeltlich auf der Vergabeplattform angeboten. Angebote können ausschließlich von registrierten Bietern über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Brunnenstraße 110d-111, 13355 Berlin
- Website
- berlin.de
- Kontakt
- submissionsstelle.tiefbau@
senmvku.berlin.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Berlin (51 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- DB Engineering & Consulting GmbH18 Zuschläge
- Drees & Sommer SE8 Zuschläge
- IGS INGENIEURE GmbH & Co. KG8 Zuschläge
- GTU Mobility GmbH & Co. KG7 Zuschläge
- INROS LACKNER SE7 Zuschläge
- ZETCON Ingenieure GmbH7 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 24.04.2026 auf 05.05.2026 verschoben
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 24.04.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 36158368-cd87-48fa-b34d-ce84fbebc1bd.