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vergebenEU-weitIngenieurleistungenPlanungmögliche Doppelmeldung

Ersatzneubau der Hellersdorfer Brücken in Berlin Marzahn-Hellersdorf - Bauoberleitung, Bauüberwachungen

Land Berlin, Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt · Berlin, Berlin

Aktenzeichen V-26-046veröffentlicht 20.03.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 197 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 20.03.2026.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
77 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin13355, Berlin
Einreichung
elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 98 Tage (56 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (4 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 8 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    vor 7 Monaten
  3. Angebotsfrist 11:00 Uhr
    nur elektronisch über meinauftrag.rib.de
    vor 6 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 11:00 Uhr
    vor 6 Monaten
  5. Bindefrist endet
    0 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 6 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Bauoberleitung, Bauüberwachung und weitere besondere Leistungen (Archäologische Baubegleitung, Leistungen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen)

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Nur Preis gemäß der Wertungssumme, die gebildet wird aus der Summe der angebotenen Gesamtvergütung (netto) gemäß § 7 Nummer 7.3 und 7.6 des Vertrages und + den 5,0-fachen Angebotsbetrag nach Nummer 2.E.1.2.1.1, + den 4,0-fachen Angebotsbetrag nach Nummer 2.E.1.2.1.2, + den 3,0-fachen Angebotsbetrag nach Nummer 2.E.1.2.1.3, + den 1,0-fachen Angebotsbetrag nach Nummer 2.E.1.2.1.4, + den 1,0-fachen Angebotsbetrag nach Nummer 2.E.1.2.1.5.

Eignung6 von 6 angegeben

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Zu § 44 VgV: Ist der Bieter eine Juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach/Planungsleistungen gehören, ist diese nur dann tei … ganz lesenBefähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Zu § 44 VgV: Ist der Bieter eine Juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach/Planungsleistungen gehören, ist diese nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bieters nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bieter oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann, A) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder B) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben. Die für die Erbringung der Leistung als fachlich Verantwortliche benannten, müssen eine abgeschlossene Fachausbildung als Dipl.-Ing./ Dipl.-Ing. FH bzw. Master an Universitäten oder Fachhochschulen oder als Bachelor an Universitäten oder Fachhochschulen mit jeweils 3-jähriger einschlägiger Berufserfahrung oder eine vergleichbare Berufserfahrung aufweisen. Sie dürfen sich durch entsprechend Qualifizierte vertreten lassen. Nachweise zu den geforderten Berufs- und Studienabschlüssen sind auf gesondertes Verlangen vorzulegen.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung: Zu § 45 (4) Nr. 2 VgV: Im Auftragsfall ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 2.000.000,- Euro, für sonstige Schäden von 2.000.000,- Euro, bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des … ganz lesenNachweis einer Berufshaftpflichtversicherung: Zu § 45 (4) Nr. 2 VgV: Im Auftragsfall ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 2.000.000,- Euro, für sonstige Schäden von 2.000.000,- Euro, bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens nachzuweisen. Nach Erteilung des Auftrages muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Zu § 46 (3) Nr. 1 VgV: Referenzen A: Referenzen für vergleichbare und nachweislich erbrachte Leistungen der Bauoberleitung und Bauüberwachung des Unternehmens: Als vergleichbar gewertet werden maximal zwei Referenzprojekte, die die nachfolgenden Anforderungen jeweils erfüllen: a) Brückenneubau ein … ganz lesenZu § 46 (3) Nr. 1 VgV: Referenzen A: Referenzen für vergleichbare und nachweislich erbrachte Leistungen der Bauoberleitung und Bauüberwachung des Unternehmens: Als vergleichbar gewertet werden maximal zwei Referenzprojekte, die die nachfolgenden Anforderungen jeweils erfüllen: a) Brückenneubau einer Stahl- oder Stahlverbundbrücke zur Überführung einer Straßenverkehrsanlage (Kfz-Verkehr mit Gehwegen) über einen anderen Verkehrsweg (Straße, Bahnanlage oder Wasserstraße) mit einer Stützweite von ≥ 10 m, b) Brückenneubau einer Stahl- oder Stahlverbundbrücke mit Baukosten netto in Höhe von ≥ 5 Mio. €, c) unter Zugrundelegung der Vorschriften für öffentliche deutsche Auftraggeber und d) erbracht im Zeitraum 01.01.2015 bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Bekanntmachung. Die Anforderungen nach a) und b) können über maximal zwei Referenzprojekte nachgewiesen werden. Dabei müssen die Anforderungen nach c) und d) bei alle Referenzprojekten erfüllt sein. Zu § 46 (3) Nr. 2 VgV: Referenz B: Referenzen für vergleichbare und nachweislich erbrachte Leistungen der Bauoberleitung: Als vergleichbar gewertet werden maximal zwei Referenzprojekte, die die nachfolgenden Anforderungen jeweils erfüllen: a) Brückenneubau einer Stahl- oder Stahlverbundbrücke zur Überführung einer Straßenverkehrsanlage (Kfz-Verkehr mit Gehwegen) über einen anderen Verkehrsweg (Straße, Bahnanlage oder Wasserstraße) mit einer Stützweite von ≥ 10 m, b) Brückenneubau einer Stahl- oder Stahlverbundbrücke mit Baukosten netto in Höhe von ≥ 5 Mio. €, c) unter Zugrundelegung der Vorschriften für öffentliche deutsche Auftraggeber und d) erbracht im Zeitraum 01.01.2015 bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Bekanntmachung. Die Anforderungen nach a) und b) können über maximal zwei Referenzprojekte nachgewiesen werden. Dabei müssen die Anforderungen nach c) und d) bei alle Referenzprojekten erfüllt sein. Referenz C: Referenzen für vergleichbare und nachweislich erbrachte Leistungen der stellvertretenden Bauoberleitung: Als vergleichbar gewertet werden maximal zwei Referenzprojekte, die die nachfolgenden Anforderungen jeweils erfüllen: a) Brückenneubau einer Stahl- oder Stahlverbundbrücke zur Überführung einer Straßenverkehrsanlage (Kfz-Verkehr mit Gehwegen) über einen anderen Verkehrsweg (Straße, Bahnanlage oder Wasserstraße) mit einer Stützweite von ≥ 10 m, b) Brückenneubau einer Stahl- oder Stahlverbundbrücke mit Baukosten netto in Höhe von ≥ 5 Mio. €, c) unter Zugrundelegung der Vorschriften für öffentliche deutsche Auftraggeber und d) erbracht im Zeitraum 01.01.2015 bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Bekanntmachung. Die Anforderungen nach a) und b) können über maximal zwei Referenzprojekte nachgewiesen werden. Dabei müssen die Anforderungen nach c) und d) bei alle Referenzprojekten erfüllt sein. Referenz D: Referenzen für vergleichbare und nachweislich erbrachte Leistungen der Bauüberwachung: Als vergleichbar gewertet werden maximal zwei Referenzprojekte, die die nachfolgenden Anforderungen jeweils erfüllen: a) Brückenneubau einer Stahl- oder Stahlverbundbrücke zur Überführung einer Straßenverkehrsanlage (Kfz-Verkehr mit Gehwegen) über einen anderen Verkehrsweg (Straße, Bahnanlage oder Wasserstraße) mit einer Stützweite von ≥ 10 m, b) Brückenneubau einer Stahl- oder Stahlverbundbrücke mit Baukosten netto in Höhe von ≥ 5 Mio. €, c) unter Zugrundelegung der Vorschriften für öffentliche deutsche Auftraggeber und d) erbracht im Zeitraum 01.01.2015 bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Bekanntmachung. Die Anforderungen nach a) und b) können über maximal zwei Referenzprojekte nachgewiesen werden. Dabei müssen die Anforderungen nach c) und d) bei alle Referenzprojekten erfüllt sein. Referenz E: Referenzen für vergleichbare und nachweislich erbrachte Leistungen der stellvertretenden Bauüberwachung: Als vergleichbar gewertet werden maximal zwei Referenzprojekte, die die nachfolgenden Anforderungen jeweils erfüllen: a) Brückenneubau einer Stahl- oder S …
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Zu § 44 (1) VgV: Der Bieter muss für die im Vertrag gemäß Nr. 8.6 namentlich genannte Person (verantwortlicher Archäologe) über folgenden Nachweis verfügen: Nachweis des Studienabschlusses. Nachweise zu den geforderten Berufs- und Studienabschlüssen sind auf gesondertes Verlangen vorzulegen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
77 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Prüfung von Nachträgen, Ausgleichsberechnung, Mitwirken bei der Öffentlichkeitsarbeit
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
meinauftrag.rib.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
0 Monate
Angebotsöffnung
24.04.2026, 11:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Str.105, 10825 Berlin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verst … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu Stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme# Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 75 VgV; §§ 30 und 32 ABKG; bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied die Anforderungen an die Berufszulassung e … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:other-sme# Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 75 VgV; §§ 30 und 32 ABKG; bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied die Anforderungen an die Berufszulassung erfüllen. Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Vertragsgrundlage werden das Vertragsmuster und die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) sowie die Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) des Auftraggebers (siehe ABau IV 401.V-I F, IV 4020 F, IV 4021 F, IV 4023 F und IV 4024 F). Eigenerklärung, A) dass keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen. B) dass nicht bekannt ist, dass im Wettbewerbsregister und in der FinanzSanktionsliste eine Eintragung vorliegt, die das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen, C) gemäß § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung (§ 13 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG)). Details siehe Auftragsunterlagen.
Hinweis
A) Die Kommunikation erfolgt über die Vergabeplattform. Die Vergabestelle behält sich vor, mit Bietern auch in anderer Form zu kommunizieren. Anfragen sind generell über die Vergabeplattform zu stellen. Bieter müssen eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z.B. die Ergänzung od … ganz lesenA) Die Kommunikation erfolgt über die Vergabeplattform. Die Vergabestelle behält sich vor, mit Bietern auch in anderer Form zu kommunizieren. Anfragen sind generell über die Vergabeplattform zu stellen. Bieter müssen eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z.B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieteranfragen durch selbständige Einsicht verfolgen. Nicht fristgerecht eingereichte bzw. in Papierform eingereichte oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Erklärungen und Nachweise sind innerhalb von 6 Kalendertagen der Vergabestelle einzureichen. Zur angemessenen Beteiligung von kleineren Büroorganisationen und Berufsanfängern am Verfahren wird insbesondere auf die Möglichkeit der Bildung von Kooperationen oder Bietergemeinschaften hingewiesen. B) Hingewiesen wird insbesondere auf die folgenden Rechtsvorschriften: - Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) vom 22.04.2020 i.d.F. vom 08.12.2022 (GVBI. für Berlin vom 17.12.2022, S. 718), siehe Vergabeunterlagen. - Frauenförderverordnung (FFV) vom 23.08.1999 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, S. 498). Mit dem Angebot ist hierzu folgende Eigenerklärung einzureichen: Formblatt IV 4021 F. C) Die Auftragsunterlagen werden ab dem Tag der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung unentgeltlich auf der Vergabeplattform angeboten. Angebote können ausschließlich von registrierten Bietern über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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558vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (522 Lose mit Angabe)
312.132 €Zuschlagswert im Median
148.797 € – 735.594 €mittlere Hälfte, 164 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

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Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 24.04.2026 auf 05.05.2026 verschoben
  3. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 24.04.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 36158368-cd87-48fa-b34d-ce84fbebc1bd.