Errichtung von Integrationsfachdiensten und Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber in Schleswig-Holstein
Land Schleswig-Holstein vertreten durch das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein endvertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR · Kiel, Schleswig-Holstein
Aktenzeichen ZV-L8-25-0790000-412 .04veröffentlicht 30.10.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 3 Jahre
- 01.07.2026 – 30.06.2029
- Lose
- 23
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Kiel.
- Rahmenvereinbarung Kreativagentur 2027 - 2030Tourismus-Agentur Schleswig-Holstein GmbH · KielFrist 30.11.2026
- Durchführung von HausmeistertätigkeitenBundeswehr-Dienstleistungszentrum Kiel · KielFrist 30.11.2026
- Unterhalts- und Grundreinigung für die Johanna-Mestorf-SchuleLandeshauptstadt Kiel - Der Oberbürgermeister · KielFrist 01.12.2026
- Rahmenvereinbarung für Büro-, Klein- und Aktenumzüge, Umstell- und Transportarbeiten, Einlagerung, Entrümpelungs- und Entsorgungsleistungen, Montage und Demontage.Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR · KielFrist 23.11.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Schleswig-Holstein (42 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 23 Lose · in 32 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 3 Jahre01.07.2026 – 30.06.2029, bis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 23
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Kiel24143, Schleswig-Holstein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Qualität des Konzeptes70 %
- Preis30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 12 Monaten
- Vertragsbeginnvor 4 MonatenLaufzeit bis 30.06.2029
- Heute
Beschreibung
Das Integrationsamt im Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren und Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (Integrationsamt) ist als Behörde für die Aufgaben nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 3 SGB IX) zuständig und trägt im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben die Verantwortung für die Sicherung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben nach Teil 3 SGB IX. Das Integrationsamt vergibt die Einrichtung und den Betrieb von Integrationsfachdiensten (IFD) und Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) in Schleswig-Holstein nach Teil 3 Kapitel 7 bzw. 6 SGB IX. Die Verträge mit den bisherigen 15 IFD und 4 EAA in Schleswig-Holstein werden mit Wirkung zum 30.06.2026 gekündigt. Insofern sind die Aufgaben der Integrationsfachdienste nach § 192 ff. SGB IX und der EAA nach § 185a SGB IX zum 01.07.2026 neu zu vergeben. Das Integrationsamt vergibt durch dieses Offene Vergabeverfahren die Einrichtung und den Betrieb für den Zeitraum vom 01.07.2026 bis 30.06.2029 (36 Monate). Es besteht die Option einer Vertragsverlängerung um 24 Monate. Somit läuft der Vertrag längstens bis zum 30.06.2031. Die regionale Zuständigkeit der IFD und EAA in Schleswig-Holstein ist den einzelnen Losen zu entnehmen.
Gegenstand nach CPV
Lose23 Lose
Alle 23 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Flensburg Das Integrationsamt vergibt die Einrichtung und den Betrieb von Integrationsfachdiensten (IFD) und Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) in Schleswig-Holstein nach Teil 3 Kapitel 7 bzw. 6 SGB IX. Mit dem Los 1 soll die flächendeckende Begleitung der Menschen mit Schwerbehinderung im Arbeitsleben durch den Integrationsfachdienst in Flensburg sichergestellt werden. | 3 Jahre | – |
| 2 | Kreis Nordfriesland Das Integrationsamt vergibt die Einrichtung und den Betrieb von Integrationsfachdiensten (IFD) und Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) in Schleswig-Holstein nach Teil 3 Kapitel 7 bzw. 6 SGB IX. Mit dem Los 1 soll die flächendeckende Begleitung der Menschen mit Schwerbehinderung im Arbeitsleben durch den Integrationsfachdienst in Flensburg sichergestellt werden. | 3 Jahre | – |
| 3 | Kreis Schleswig-Flensburg Das Integrationsamt vergibt die Einrichtung und den Betrieb von Integrationsfachdiensten (IFD) und Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) in Schleswig-Holstein nach Teil 3 Kapitel 7 bzw. 6 SGB IX. Mit dem Los 1 soll die flächendeckende Begleitung der Menschen mit Schwerbehinderung im Arbeitsleben durch den Integrationsfachdienst in Flensburg sichergestellt werden. | 3 Jahre | – |
| 4 | Kreis Rendsburg-Eckernfoerde Das Integrationsamt vergibt die Einrichtung und den Betrieb von Integrationsfachdiensten (IFD) und Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) in Schleswig-Holstein nach Teil 3 Kapitel 7 bzw. 6 SGB IX. Mit dem Los 1 soll die flächendeckende Begleitung der Menschen mit Schwerbehinderung im Arbeitsleben durch den Integrationsfachdienst in Flensburg sichergestellt werden. | 3 Jahre | – |
| 5 | Neumuenster Das Integrationsamt vergibt die Einrichtung und den Betrieb von Integrationsfachdiensten (IFD) und Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) in Schleswig-Holstein nach Teil 3 Kapitel 7 bzw. 6 SGB IX. Mit dem Los 1 soll die flächendeckende Begleitung der Menschen mit Schwerbehinderung im Arbeitsleben durch den Integrationsfachdienst in Flensburg sichergestellt werden. | 3 Jahre | – |
| 6 | Kiel Das Integrationsamt vergibt die Einrichtung und den Betrieb von Integrationsfachdiensten (IFD) und Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) in Schleswig-Holstein nach Teil 3 Kapitel 7 bzw. 6 SGB IX. Mit dem Los 1 soll die flächendeckende Begleitung der Menschen mit Schwerbehinderung im Arbeitsleben durch den Integrationsfachdienst in Flensburg sichergestellt werden. | 3 Jahre | – |
| 7 | Kreis Ploen Das Integrationsamt vergibt die Einrichtung und den Betrieb von Integrationsfachdiensten (IFD) und Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) in Schleswig-Holstein nach Teil 3 Kapitel 7 bzw. 6 SGB IX. Mit dem Los 1 soll die flächendeckende Begleitung der Menschen mit Schwerbehinderung im Arbeitsleben durch den Integrationsfachdienst in Flensburg sichergestellt werden. | 3 Jahre | – |
| 8 | Kreis Ostholstein Das Integrationsamt vergibt die Einrichtung und den Betrieb von Integrationsfachdiensten (IFD) und Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) in Schleswig-Holstein nach Teil 3 Kapitel 7 bzw. 6 SGB IX. Mit dem Los 1 soll die flächendeckende Begleitung der Menschen mit Schwerbehinderung im Arbeitsleben durch den Integrationsfachdienst in Flensburg sichergestellt werden. | 3 Jahre | – |
| 9 | Luebeck Das Integrationsamt vergibt die Einrichtung und den Betrieb von Integrationsfachdiensten (IFD) und Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) in Schleswig-Holstein nach Teil 3 Kapitel 7 bzw. 6 SGB IX. Mit dem Los 1 soll die flächendeckende Begleitung der Menschen mit Schwerbehinderung im Arbeitsleben durch den Integrationsfachdienst in Flensburg sichergestellt werden. | 3 Jahre | – |
| 10 | Kreis Segeberg Das Integrationsamt vergibt die Einrichtung und den Betrieb von Integrationsfachdiensten (IFD) und Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) in Schleswig-Holstein nach Teil 3 Kapitel 7 bzw. 6 SGB IX. Mit dem Los 1 soll die flächendeckende Begleitung der Menschen mit Schwerbehinderung im Arbeitsleben durch den Integrationsfachdienst in Flensburg sichergestellt werden. | 3 Jahre | – |
| 11 | Kreis Stormarn Das Integrationsamt vergibt die Einrichtung und den Betrieb von Integrationsfachdiensten (IFD) und Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) in Schleswig-Holstein nach Teil 3 Kapitel 7 bzw. 6 SGB IX. Mit dem Los 1 soll die flächendeckende Begleitung der Menschen mit Schwerbehinderung im Arbeitsleben durch den Integrationsfachdienst in Flensburg sichergestellt werden. | 3 Jahre | – |
| 12 | Kreis Herzogtum Lauenburg Das Integrationsamt vergibt die Einrichtung und den Betrieb von Integrationsfachdiensten (IFD) und Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) in Schleswig-Holstein nach Teil 3 Kapitel 7 bzw. 6 SGB IX. Mit dem Los 1 soll die flächendeckende Begleitung der Menschen mit Schwerbehinderung im Arbeitsleben durch den Integrationsfachdienst in Flensburg sichergestellt werden. | 3 Jahre | – |
| 13 | Kreis Pinneberg Das Integrationsamt vergibt die Einrichtung und den Betrieb von Integrationsfachdiensten (IFD) und Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) in Schleswig-Holstein nach Teil 3 Kapitel 7 bzw. 6 SGB IX. Mit dem Los 1 soll die flächendeckende Begleitung der Menschen mit Schwerbehinderung im Arbeitsleben durch den Integrationsfachdienst in Flensburg sichergestellt werden. | 3 Jahre | – |
| 14 | Kreis Steinburg Das Integrationsamt vergibt die Einrichtung und den Betrieb von Integrationsfachdiensten (IFD) und Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) in Schleswig-Holstein nach Teil 3 Kapitel 7 bzw. 6 SGB IX. Mit dem Los 1 soll die flächendeckende Begleitung der Menschen mit Schwerbehinderung im Arbeitsleben durch den Integrationsfachdienst in Flensburg sichergestellt werden. | 3 Jahre | – |
| 15 | Kreis Dithmarschen Das Integrationsamt vergibt die Einrichtung und den Betrieb von Integrationsfachdiensten (IFD) und Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) in Schleswig-Holstein nach Teil 3 Kapitel 7 bzw. 6 SGB IX. Mit dem Los 1 soll die flächendeckende Begleitung der Menschen mit Schwerbehinderung im Arbeitsleben durch den Integrationsfachdienst in Flensburg sichergestellt werden. | 3 Jahre | – |
| 16 | IFD Hoerbehinderung Nord Das Integrationsamt vergibt die Einrichtung und den Betrieb von Integrationsfachdiensten (IFD) und Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) in Schleswig-Holstein nach Teil 3 Kapitel 7 bzw. 6 SGB IX. Mit dem Los 1 soll die flächendeckende Begleitung der Menschen mit Schwerbehinderung im Arbeitsleben durch den Integrationsfachdienst in Flensburg sichergestellt werden. | 3 Jahre | – |
| 17 | IFD Hoerbehinderung Sued Das Integrationsamt vergibt die Einrichtung und den Betrieb von Integrationsfachdiensten (IFD) und Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) in Schleswig-Holstein nach Teil 3 Kapitel 7 bzw. 6 SGB IX. Mit dem Los 1 soll die flächendeckende Begleitung der Menschen mit Schwerbehinderung im Arbeitsleben durch den Integrationsfachdienst in Flensburg sichergestellt werden. | 3 Jahre | – |
| 18 | 3in Landessupport Nord Das Integrationsamt vergibt die Einrichtung und den Betrieb von Integrationsfachdiensten (IFD) und Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) in Schleswig-Holstein nach Teil 3 Kapitel 7 bzw. 6 SGB IX. Mit dem Los 1 soll die flächendeckende Begleitung der Menschen mit Schwerbehinderung im Arbeitsleben durch den Integrationsfachdienst in Flensburg sichergestellt werden. | 3 Jahre | – |
| 19 | 3in Landessupport Sued Das Integrationsamt vergibt die Einrichtung und den Betrieb von Integrationsfachdiensten (IFD) und Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) in Schleswig-Holstein nach Teil 3 Kapitel 7 bzw. 6 SGB IX. Mit dem Los 1 soll die flächendeckende Begleitung der Menschen mit Schwerbehinderung im Arbeitsleben durch den Integrationsfachdienst in Flensburg sichergestellt werden. | 3 Jahre | – |
| 20 | EAA Nord Das Integrationsamt vergibt die Einrichtung und den Betrieb von Integrationsfachdiensten (IFD) und Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) in Schleswig-Holstein nach Teil 3 Kapitel 7 bzw. 6 SGB IX. Mit dem Los 1 soll die flächendeckende Begleitung der Menschen mit Schwerbehinderung im Arbeitsleben durch den Integrationsfachdienst in Flensburg sichergestellt werden. | 3 Jahre | – |
| 21 | EAA Mitte Das Integrationsamt vergibt die Einrichtung und den Betrieb von Integrationsfachdiensten (IFD) und Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) in Schleswig-Holstein nach Teil 3 Kapitel 7 bzw. 6 SGB IX. Mit dem Los 1 soll die flächendeckende Begleitung der Menschen mit Schwerbehinderung im Arbeitsleben durch den Integrationsfachdienst in Flensburg sichergestellt werden. | 3 Jahre | – |
| 22 | EAA Sued-West Das Integrationsamt vergibt die Einrichtung und den Betrieb von Integrationsfachdiensten (IFD) und Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) in Schleswig-Holstein nach Teil 3 Kapitel 7 bzw. 6 SGB IX. Mit dem Los 1 soll die flächendeckende Begleitung der Menschen mit Schwerbehinderung im Arbeitsleben durch den Integrationsfachdienst in Flensburg sichergestellt werden. | 3 Jahre | – |
| 23 | EAA Sued-Ost Das Integrationsamt vergibt die Einrichtung und den Betrieb von Integrationsfachdiensten (IFD) und Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) in Schleswig-Holstein nach Teil 3 Kapitel 7 bzw. 6 SGB IX. Mit dem Los 1 soll die flächendeckende Begleitung der Menschen mit Schwerbehinderung im Arbeitsleben durch den Integrationsfachdienst in Flensburg sichergestellt werden. | 3 Jahre | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Qualität des Konzeptes10. Konzept gemäß Bewertungsmatrix 11. Nachweis der fachlichen Expertise und fachlichen Qualifikationen inkl. ausgefüllte Personalbögen (Anlage 1)
- Preis
- 12. Ausgefülltes Excel-Preisblatt gemäß Leistungsbeschreibung und Kostenplan (Anlage 2) pro Los.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.07.2026
- Vertragsende
- 30.06.2029
- Verlängerung
- bis zu 1-mal
- Optionen
- Optional kann der Vertrag von Seiten des Auftraggebers bis längstens 30.06.2031 verlängert werden. Der Vertrag verlängert sich um weitere 24 Monate, wenn er nicht vom Integrationsamt sechs Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach fünf Jahren (30.06.2031), ohne dass es einer Kündigung durch den Auftraggebenden bedarf.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Hier werden Informationen für die Einlegung von Rechtsbehelfen eingetragen. Im FB 412 wird folgender Text hinterlegt: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbu … ganz lesenkürzer
Hier werden Informationen für die Einlegung von Rechtsbehelfen eingetragen. Im FB 412 wird folgender Text hinterlegt: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:selbst# Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen.
- Hinweis
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Die GMSH … ganz lesenkürzer
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zentrale Beschaffungsstelle i. S. d. § 120 Abs. 4 GWB. Damit ist sie verpflichtet, bei allen europaweiten Ausschreibungen das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge / Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht. ***************************************************************************************************************************************************************************************** Soweit in dieser Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden. *************************************************************************************************************************************************************************************************************************************** Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen: (Hinweis: die nachfolgende und auch in den Ziff. 5.1.9 und 5.1.10 aufgeführte Nummerierung bezieht sich auf diejenige aus der/den Vergabeunterlagen beigefügter "Anlage 14 vorzulegende Nachweise") 1. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt) mit den Erklärungen, dass Sie die Ausschreibungsbedingungen anerkennen und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen haben und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB. 2. Aussagekräftige Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens inkl. eines Leistungsportfolios (max.4 DIN-A4-Seiten). 3. Eigenerklärung, dass das Wettbewerbsregister keine negativen Eintragungen enthält. 4. Eigenerklärung (Formblatt) zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | BIB gGmbH, Flensburg | – |
| 2 | BIB gGmbH, Flensburg | – |
| 3 | Integrationsfachdienst Schleswig-Flensburg, Schleswig | – |
| 4 | Brücke Rendsburg-Eckernförde e.V., Rendsburg | – |
| 5 | Die Brücke Neumünster gGmbH, Neumünster | – |
| 6 | Berufliche Integration Kiel, Kiel | – |
| 7 | Berufliche Integration Kiel, Kiel | – |
| 8 | integra gGmbH, Lübeck | – |
| 9 | integra gGmbH, Lübeck | – |
| 10 | AWO Neue Wege gGmbH, Ahrensburg | – |
| 11 | AWO Neue Wege gGmbH, Ahrensburg | – |
| 12 | integra gGmbH, Lübeck | – |
| 13 | BIB gGmbH, Flensburg | – |
| 14 | BIB gGmbH, Flensburg | – |
| 15 | BIB gGmbH, Flensburg | – |
| 16 | BIB gGmbH, Flensburg | – |
| 17 | integra gGmbH, Lübeck | – |
| 18 | BIB gGmbH, Flensburg | – |
| 19 | Brücke Rendsburg-Eckernförde e.V., Rendsburg | – |
| 20 | BIB gGmbH, Flensburg | – |
| 21 | Brücke Rendsburg-Eckernförde e.V., Rendsburg | – |
| 22 | integra gGmbH, Lübeck | – |
| 23 | integra gGmbH, Lübeck | – |
Auftraggeber
- Name
- Land Schleswig-Holstein vertreten durch das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein endvertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
- Anschrift
- Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel
- Website
- schleswig-holstein.de
- Kontakt
- poststelle@
sozmi.landsh.de - Auskünfte
- Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412e-vergabe-beschaffung@
gmsh.de
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 853 (Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Schleswig-Holstein (42 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Diakonisches Werk Altholstein GmbH4 Zuschläge
- DHB - Dasein, Helfen, Bewegen Soziale Dienste Pinneberg gGmbH2 Zuschläge
- Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.2 Zuschläge
- Norddeutsche Gesellschaft für Diakonie mbH2 Zuschläge
- Therapiehilfe gGmbH2 Zuschläge
- agp Weiterbildung und Beruf GmbH & Co. KG2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 19.09.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
Ähnliche offene Ausschreibungen
- REZ NRW DIAAM AA DüsseldorfBundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum NRWFrist 15.12.2026
- Quartierwerkstatt LudwigshöhviertelWissenschaftsstadt Darmstadt, Der Magistrat, Dezernat II / Büro für SozialplanungFrist 02.12.2026
- Evaluation Landesprogramm GemeindeschwesterplusMinisterium für Arbeit, Soziales, Frauen, Familie und Jugend Rheinland-PfalzFrist 23.11.2026
- Vergabe von sozialer Betreuung geduldeter und gestatteter Asylbewerber und AusländernLandkreis Harburg - Zentrale VergabestelleFrist 30.11.2026
- Arbeiten in Deutschland - Orientierung und (Neu-) Start für MännerJobcenter Schwalm-EderFrist 01.12.2026
- Arbeiten in Deutschland - Orientierung und (Neu-) Start für FrauenJobcenter Schwalm-EderFrist 01.12.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8a8db21f-75b3-4ea0-a401-9840a22bb678.