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vergebenEU-weitDienstleistungen

Errichtung von Integrationsfachdiensten und Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber in Schleswig-Holstein

Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 · Kiel, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen ZV-L8-25-0790000-412 .04veröffentlicht 28.07.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 415 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Kiel.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Schleswig-Holstein (42 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
3 Jahre01.07.2026 – 30.06.2029, bis zu 1 Verlängerung
Lose
23Angebot auf bis zu 23, Zuschlag höchstens 23 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Kiel24103, Schleswig-Holstein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtnein
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 72 Tage (67 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (24 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Qualität des Konzeptes70 %
  • Preis30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 15 Monaten
  2. Fragen bis 12:00 Uhr
    an Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
    vor 14 Monaten
  3. Angebotsfrist 07:30 Uhr
    nur elektronisch über meinauftrag.rib.de
    vor 14 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 09:00 Uhr
    vor 14 Monaten
  5. Bindefrist endet
    67 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 11 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.06.2029
    vor 4 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Das Integrationsamt im Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren und Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (Integrationsamt) ist als Behörde für die Aufgaben nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 3 SGB IX) zuständig und trägt im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben die Verantwortung für die Sicherung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben nach Teil 3 SGB IX. Das Integrationsamt vergibt die Einrichtung und den Betrieb von Integrationsfachdiensten (IFD) und Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) in Schleswig-Holstein nach Teil 3 Kapitel 7 bzw. 6 SGB IX. Die Verträge mit den bisherigen 15 IFD und 4 EAA in Schleswig-Holstein werden mit Wirkung zum 30.06.2026 gekündigt. Insofern sind die Aufgaben der Integrationsfachdienste nach § 192 ff. SGB IX und der EAA nach § 185a SGB IX zum 01.07.2026 neu zu vergeben. Das Integrationsamt vergibt durch dieses Offene Vergabeverfahren die Einrichtung und den Betrieb für den Zeitraum vom 01.07.2026 bis 30.06.2029 (36 Monate). Es besteht die Option einer Vertragsverlängerung um 24 Monate. Somit läuft der Vertrag längstens bis zum 30.06.2031. Die regionale Zuständigkeit der IFD und EAA in Schleswig-Holstein ist den einzelnen Losen zu entnehmen.

Lose23 Lose · Angebot auf bis zu 23 · Zuschlag höchstens 23 je Bieter

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Flensburg

Das Integrationsamt vergibt die Einrichtung und den Betrieb von Integrationsfachdiensten (IFD) und Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) in Schleswig-Holstein nach Teil 3 Kapitel 7 bzw. 6 SGB IX. Mit dem Los 1 soll die flächendeckende Begleitung der Menschen mit Schwerbehinderung im Arbeitsleben durch den Integrationsfachdienst in Flensburg sichergestellt werden.

3 Jahre–
2
Kreis Nordfriesland

Das Integrationsamt vergibt die Einrichtung und den Betrieb von Integrationsfachdiensten (IFD) und Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) in Schleswig-Holstein nach Teil 3 Kapitel 7 bzw. 6 SGB IX. Mit dem Los 2 soll die flächendeckende Begleitung der Menschen mit Schwerbehinderung im Arbeitsleben durch den Integrationsfachdienst im Kreis Nordfriesland sichergestellt werden.

3 Jahre–
3
Kreis Schleswig-Flensburg

Das Integrationsamt vergibt die Einrichtung und den Betrieb von Integrationsfachdiensten (IFD) und Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) in Schleswig-Holstein nach Teil 3 Kapitel 7 bzw. 6 SGB IX. Mit dem Los 3 soll die flächendeckende Begleitung der Menschen mit Schwerbehinderung im Arbeitsleben durch den Integrationsfachdienst im Kreis Schleswig-Flensburg sichergestellt werden.

3 Jahre–
4
Kreis Rendsburg-Eckernfoerde

Das Integrationsamt vergibt die Einrichtung und den Betrieb von Integrationsfachdiensten (IFD) und Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) in Schleswig-Holstein nach Teil 3 Kapitel 7 bzw. 6 SGB IX. Mit dem Los 4 soll die flächendeckende Begleitung der Menschen mit Schwerbehinderung im Arbeitsleben durch den Integrationsfachdienst im Kreis Rendsburg-Eckernförde sichergestellt werden.

3 Jahre–
5
Neumuenster

Das Integrationsamt vergibt die Einrichtung und den Betrieb von Integrationsfachdiensten (IFD) und Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) in Schleswig-Holstein nach Teil 3 Kapitel 7 bzw. 6 SGB IX. Mit dem Los 5 soll die flächendeckende Begleitung der Menschen mit Schwerbehinderung im Arbeitsleben durch den Integrationsfachdienst in Neumünster sichergestellt werden.

3 Jahre–
6
Kiel

Das Integrationsamt vergibt die Einrichtung und den Betrieb von Integrationsfachdiensten (IFD) und Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) in Schleswig-Holstein nach Teil 3 Kapitel 7 bzw. 6 SGB IX. Mit dem Los 6 soll die flächendeckende Begleitung der Menschen mit Schwerbehinderung im Arbeitsleben durch den Integrationsfachdienst in Kiel sichergestellt werden.

3 Jahre–
7
Kreis Ploen

Das Integrationsamt vergibt die Einrichtung und den Betrieb von Integrationsfachdiensten (IFD) und Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) in Schleswig-Holstein nach Teil 3 Kapitel 7 bzw. 6 SGB IX. Mit dem Los 7 soll die flächendeckende Begleitung der Menschen mit Schwerbehinderung im Arbeitsleben durch den Integrationsfachdienst im Kreis Plön sichergestellt werden.

3 Jahre–
8
Kreis Ostholstein

Das Integrationsamt vergibt die Einrichtung und den Betrieb von Integrationsfachdiensten (IFD) und Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) in Schleswig-Holstein nach Teil 3 Kapitel 7 bzw. 6 SGB IX. Mit dem Los 8 soll die flächendeckende Begleitung der Menschen mit Schwerbehinderung im Arbeitsleben durch den Integrationsfachdienst im Kreis Ostholstein sichergestellt werden.

3 Jahre–
9
Luebeck

Das Integrationsamt vergibt die Einrichtung und den Betrieb von Integrationsfachdiensten (IFD) und Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) in Schleswig-Holstein nach Teil 3 Kapitel 7 bzw. 6 SGB IX. Mit dem Los 9 soll die flächendeckende Begleitung der Menschen mit Schwerbehinderung im Arbeitsleben durch den Integrationsfachdienst in der Hansestadt Lübeck sichergestellt werden.

3 Jahre–
10
Kreis Segeberg

Das Integrationsamt vergibt die Einrichtung und den Betrieb von Integrationsfachdiensten (IFD) und Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) in Schleswig-Holstein nach Teil 3 Kapitel 7 bzw. 6 SGB IX. Mit dem Los 10 soll die flächendeckende Begleitung der Menschen mit Schwerbehinderung im Arbeitsleben durch den Integrationsfachdienst im Kreis Segeberg sichergestellt werden.

3 Jahre–
11
Kreis Stormarn

Das Integrationsamt vergibt die Einrichtung und den Betrieb von Integrationsfachdiensten (IFD) und Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) in Schleswig-Holstein nach Teil 3 Kapitel 7 bzw. 6 SGB IX. Mit dem Lose 11 soll die flächendeckende Begleitung der Menschen mit Schwerbehinderung im Arbeitsleben durch den Integrationsfachdienst im Kreis Stormarn sichergestellt werden.

3 Jahre–
12
Kreis Herzogtum Lauenburg

Das Integrationsamt vergibt die Einrichtung und den Betrieb von Integrationsfachdiensten (IFD) und Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) in Schleswig-Holstein nach Teil 3 Kapitel 7 bzw. 6 SGB IX. Mit dem Los 12 soll die flächendeckende Begleitung der Menschen mit Schwerbehinderung im Arbeitsleben durch den Integrationsfachdienst im Kreis Herzogtum Lauenburg sichergestellt werden.

3 Jahre–
13
Kreis Pinneberg

Das Integrationsamt vergibt die Einrichtung und den Betrieb von Integrationsfachdiensten (IFD) und Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) in Schleswig-Holstein nach Teil 3 Kapitel 7 bzw. 6 SGB IX. Mit dem Los 13 soll die flächendeckende Begleitung der Menschen mit Schwerbehinderung im Arbeitsleben durch den Integrationsfachdienst im Kreis Pinneberg sichergestellt werden.

3 Jahre–
14
Kreis Steinburg

Das Integrationsamt vergibt die Einrichtung und den Betrieb von Integrationsfachdiensten (IFD) und Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) in Schleswig-Holstein nach Teil 3 Kapitel 7 bzw. 6 SGB IX. Mit dem Los 14 soll die flächendeckende Begleitung der Menschen mit Schwerbehinderung im Arbeitsleben durch den Integrationsfachdienst im Kreis Steinburg sichergestellt werden.

3 Jahre–
15
Kreis Dithmarschen

Das Integrationsamt vergibt die Einrichtung und den Betrieb von Integrationsfachdiensten (IFD) und Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) in Schleswig-Holstein nach Teil 3 Kapitel 7 bzw. 6 SGB IX. Mit dem Los 15 soll die flächendeckende Begleitung der Menschen mit Schwerbehinderung im Arbeitsleben durch den Integrationsfachdienst im Kreis Dithmarschen sichergestellt werden.

3 Jahre–
16
IFD Hoerbehinderung Nord

Das Integrationsamt vergibt die Einrichtung und den Betrieb von Integrationsfachdiensten (IFD) und Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) in Schleswig-Holstein nach Teil 3 Kapitel 7 bzw. 6 SGB IX. Mit dem Los 16 soll die flächendeckende Begleitung der Menschen mit Schwerbehinderung – Hörbehinderung – im Arbeitsleben durch einen Integrationsfachdienst für den nördlichen Bereich in Schleswig-Holstein (Stadt Flensburg, Kreis Nordfriesland, Kreis Schleswig-Flensburg, Kreis Rendsburg-Eckernförde, Kreis Dithmarschen, Kreis Plön, Stadt Kiel, Stadt Neumünster) sichergestellt werden.

3 Jahre–
17
IFD Hoerbehinderung Sued

Das Integrationsamt vergibt die Einrichtung und den Betrieb von Integrationsfachdiensten (IFD) und Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) in Schleswig-Holstein nach Teil 3 Kapitel 7 bzw. 6 SGB IX. Mit dem Los 17 soll die flächendeckende Begleitung der Menschen mit Schwerbehinderung – Hörbehinderung – im Arbeitsleben durch einen Integrationsfachdienst für den südlichen Bereich in Schleswig-Holstein (Kreis Steinburg, Kreis Pinneberg, Kreis Stormarn, Kreis Herzogtum- Lauenburg, Kreis Ostholstein, Hansestadt Lübeck, Kreis Segeberg) sichergestellt werden.

3 Jahre–
18
3in Landessupport Nord

Das Integrationsamt vergibt die Einrichtung und den Betrieb von Integrationsfachdiensten (IFD) und Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) in Schleswig-Holstein nach Teil 3 Kapitel 7 bzw. 6 SGB IX. Mit dem Los 18 soll der landesweite 3In-Support durch einen Integrationsfachdienst im nördlichen Bereich von Schleswig-Holstein (Stadt Flensburg, Kreis Nordfriesland, Kreis Schleswig-Flensburg, Kreis Rendsburg-Eckernförde, Kreis Dithmarschen, Kreis Plön, Stadt Kiel, Stadt Neumünster) sichergestellt werden.

3 Jahre–
19
3in Landessupport Sued

Das Integrationsamt vergibt die Einrichtung und den Betrieb von Integrationsfachdiensten (IFD) und Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) in Schleswig-Holstein nach Teil 3 Kapitel 7 bzw. 6 SGB IX. Mit dem Los 19 soll der landesweite 3In-Support durch einen Integrationsfachdienst im südlichen Bereich von Schleswig-Holstein (Kreis Steinburg, Kreis Pinneberg, Kreis Stormarn, Kreis Herzogtum-Lauenburg, Kreis Ostholstein, Hansestadt Lübeck, Kreis Segeberg) sichergestellt werden.

3 Jahre–
20
EAA Nord

Das Integrationsamt vergibt die Einrichtung und den Betrieb von Integrationsfachdiensten (IFD) und Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) in Schleswig-Holstein nach Teil 3 Kapitel 7 bzw. 6 SGB IX. Mit dem Los 20 soll das flächendeckende Angebot durch eine Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber in Schleswig-Holstein Bereich EAA Nord zuständig für die Stadt Flensburg, Kreis Nordfriesland, Kreis Schleswig-Flensburg, Kreis Dithmarschen mit Sitz im Zuständigkeitsgebiet des Loses 20 sichergestellt werden. Idealerweise zusammen mit einem IFD der Lose 1,2,3,15.

3 Jahre–
21
EAA Mitte

Das Integrationsamt vergibt die Einrichtung und den Betrieb von Integrationsfachdiensten (IFD) und Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) in Schleswig-Holstein nach Teil 3 Kapitel 7 bzw. 6 SGB IX. Mit dem Los 21 soll das flächendeckende Angebot durch eine Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber in Schleswig-Holstein Bereich EAA Mitte zuständig für die Stadt Kiel, Stadt Neumünster, Kreis Rendsburg-Eckernförde, Kreis Plön mit Sitz im Zuständigkeitsgebiet des Loses 21. Idealerweise zusammen mit einem IFD der Lose 4,5,6,7.

3 Jahre–
22
EAA Sued-West

Das Integrationsamt vergibt die Einrichtung und den Betrieb von Integrationsfachdiensten (IFD) und Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) in Schleswig-Holstein nach Teil 3 Kapitel 7 bzw. 6 SGB IX. Mit dem Los 22 soll das flächendeckende Angebot durch eine Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber in Schleswig-Holstein Bereich EAA Süd-West zuständig für den Kreis Steinburg, Kreis Pinneberg, Kreis Segeberg mit Sitz im Zuständigkeitsgebiet des Loses 22. Idealerweise zusammen mit einem IFD der Lose 10,13,14.

3 Jahre–
23
EAA Sued-Ost

Das Integrationsamt vergibt die Einrichtung und den Betrieb von Integrationsfachdiensten (IFD) und Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) in Schleswig-Holstein nach Teil 3 Kapitel 7 bzw. 6 SGB IX. Mit dem Los 23 soll das flächendeckende Angebot durch eine Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber in Schleswig-Holstein Bereich EAA Süd-Ost zuständig für die Hansestadt Lübeck, Kreis Ostholstein, Kreis Herzogtum-Lauenburg, Kreis Stormarn mit Sitz im Zuständigkeitsgebiet des Loses 23. Idealerweise zusammen mit einem IFD der Lose 8, 9, 11, 12.

3 Jahre–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Lose 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 18, 19, 20, 21, 22, 23

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität des Konzeptes70 %
Preis30 %
Qualität
Qualität des Konzeptes10. Konzept gemäß Bewertungsmatrix 11. Nachweis der fachlichen Expertise und fachlichen Qualifikationen inkl. ausgefüllte Personalbögen (Anlage 1)
Preis
12. Ausgefülltes Excel-Preisblatt gemäß Leistungsbeschreibung und Kostenplan (Anlage 2) pro Los.

Eignung7 von 7 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
5. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt gem. § 44 Abs. 1 VgV.
Allgemeiner Jahresumsatz
6. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der Leistungsart die Gegenstand der Vergabe ist, getrennt nach den letzten drei Jahren (2022 - 2024).
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
7. Eigenerklärung (Formblatt) über mindestens 1 Referenz maximal 3 Referenzen der im Wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2022 -­ 2024) erbrachten vergleichbaren Leistungen in den in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Arbeitsbereichen unter Angabe von Leistungsumfang, Dauer des Vertrages, Auftraggeber sowie der Auftragssumme mit Ansprechpartner, Telefonnummer und E-­Mail-­Adresse.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
8. Eigenerklärung auf Einhaltung der Regelungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), und die Landesdatenschutzgesetze Schleswig-Holsteins zusammen mit dem Angebot abzugeben.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
9. Eigenerklärung welcher Tarif für die Kalkulation zugrunde gelegt wurde
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Menschenhand … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Rein nationale Ausschlussgründe, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Zahlungsunfähigkeit

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.07.2026
Vertragsende
30.06.2029
Verlängerung
bis zu 1-mal
Optionen
Optional kann der Vertrag von Seiten des Auftraggebers bis längstens 30.06.2031 verlängert werden. Der Vertrag verlängert sich um weitere 24 Monate, wenn er nicht vom Integrationsamt sechs Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach fünf Jahren (30.06.2031), ohne dass es einer Kündigung durch den Auftraggebenden bedarf.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
meinauftrag.rib.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
67 Tage
Angebotsöffnung
22.09.2025, 09:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung7 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Erklärung verlangt
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
Hier werden Informationen für die Einlegung von Rechtsbehelfen eingetragen. Im FB 412 wird folgender Text hinterlegt: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbu … ganz lesenHier werden Informationen für die Einlegung von Rechtsbehelfen eingetragen. Im FB 412 wird folgender Text hinterlegt: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst# Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen.
Hinweis
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Die GMSH … ganz lesenDie EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zentrale Beschaffungsstelle i. S. d. § 120 Abs. 4 GWB. Damit ist sie verpflichtet, bei allen europaweiten Ausschreibungen das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge / Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht. ***************************************************************************************************************************************************************************************** Soweit in dieser Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden.   *************************************************************************************************************************************************************************************************************************************** Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen: (Hinweis: die nachfolgende und auch in den Ziff. 5.1.9 und 5.1.10 aufgeführte Nummerierung bezieht sich auf diejenige aus der/den Vergabeunterlagen beigefügter "Anlage 14 vorzulegende Nachweise") 1. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt) mit den Erklärungen, dass Sie die Ausschreibungsbedingungen anerkennen und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen haben und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB. 2. Aussagekräftige Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens inkl. eines Leistungsportfolios (max.4 DIN-A4-Seiten). 3. Eigenerklärung, dass das Wettbewerbsregister keine negativen Eintragungen enthält. 4. Eigenerklärung (Formblatt) zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022.

Lose 16, 17

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität des Konzeptes70 %
Preis30 %
Qualität
Qualität des Konzeptes10. Konzept gemäß Bewertungsmatrix 11. Nachweis der fachlichen Expertise und fachlichen Qualifikationen inkl. ausgefüllte Personalbögen (Anlage 1)
Preis
12. Ausgefülltes Excel-Preisblatt gemäß Leistungsbeschreibung und Kostenplan (Anlage 2) pro Los.

Eignung6 von 6 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
5. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt gem. § 44 Abs. 1 VgV.
Allgemeiner Jahresumsatz
6. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der Leistungsart die Gegenstand der Vergabe ist, getrennt nach den letzten drei Jahren (2022 - 2024).
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
8. Eigenerklärung auf Einhaltung der Regelungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), und die Landesdatenschutzgesetze Schleswig-Holsteins zusammen mit dem Angebot abzugeben.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
9. Eigenerklärung welcher Tarif für die Kalkulation zugrunde gelegt wurde
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Menschenhand … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Rein nationale Ausschlussgründe, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Zahlungsunfähigkeit

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.07.2026
Vertragsende
30.06.2029
Verlängerung
bis zu 1-mal
Optionen
Optional kann der Vertrag von Seiten des Auftraggebers bis längstens 30.06.2031 verlängert werden. Der Vertrag verlängert sich um weitere 24 Monate, wenn er nicht vom Integrationsamt sechs Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach fünf Jahren (30.06.2031), ohne dass es einer Kündigung durch den Auftraggebenden bedarf.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
meinauftrag.rib.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
67 Tage
Angebotsöffnung
22.09.2025, 09:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung7 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Erklärung verlangt
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
Hier werden Informationen für die Einlegung von Rechtsbehelfen eingetragen. Im FB 412 wird folgender Text hinterlegt: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbu … ganz lesenHier werden Informationen für die Einlegung von Rechtsbehelfen eingetragen. Im FB 412 wird folgender Text hinterlegt: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst# Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen.
Hinweis
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Die GMSH … ganz lesenDie EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zentrale Beschaffungsstelle i. S. d. § 120 Abs. 4 GWB. Damit ist sie verpflichtet, bei allen europaweiten Ausschreibungen das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge / Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht. ***************************************************************************************************************************************************************************************** Soweit in dieser Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden.   *************************************************************************************************************************************************************************************************************************************** Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen: (Hinweis: die nachfolgende und auch in den Ziff. 5.1.9 und 5.1.10 aufgeführte Nummerierung bezieht sich auf diejenige aus der/den Vergabeunterlagen beigefügter "Anlage 14 vorzulegende Nachweise") 1. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt) mit den Erklärungen, dass Sie die Ausschreibungsbedingungen anerkennen und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen haben und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB. 2. Aussagekräftige Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens inkl. eines Leistungsportfolios (max.4 DIN-A4-Seiten). 3. Eigenerklärung, dass das Wettbewerbsregister keine negativen Eintragungen enthält. 4. Eigenerklärung (Formblatt) zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

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  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 19.09.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 33c08380-099c-4716-8812-efe279b25fe3.