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Errichtung und Betrieb von öffentlich zugänglicher HPC-Schnellladeinfrastruktur auf unbewirtschafteten Rastanlagen an d. Bundesautobahnen i.d. Bundesrepublik Deutschland (Deutschlandnetz–Autobahnlose

Bundesrepublik Deutschland vertreten durch Die Autobahn GmbH des Bundes · Berlin, Berlin

Aktenzeichen Los 1veröffentlicht 13.03.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Berlin (135 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 6 Lose · in 63 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
96 Monatebis zu 1 Verlängerung
Lose
6
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin10117, Berlin
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.

  • Preis70 %
  • Errichtungskonzept15 %
  • Betriebskonzept15 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−6,4 Punkte
25 % teurer−14 Punkte
50 % teurer−23,3 Punkte
100 % teurer−35 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 32 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Autobahn GmbH des Bundes, vergibt Aufträge zur Errichtung und zum Betrieb von HPC-Schnellladepunkten auf unbewirtschafteten Rastanlagen an den Bundesautobahnen auf Basis des Gesetzes zur Bereitstellung flächendeckender Schnellladeinfrastruktur für reine Batterieelektrofahrzeuge (Schnellladegesetz - SchnellLG). Der Bund hat die Bereitstellung einer flächendeckenden und bedarfsgerechten HPC-Ladeinfrastruktur gemäß § 3 Abs. 1 SchnellLG zu gewährleisten. Dafür wählt er im Rahmen dieses Vergabeverfahrens Auftragnehmer aus, die die Errichtung und Unterhaltung sowie den Betrieb von HPC-Ladeinfrastruktur an den Bundesautobahnen in der Bundesrepublik Deutschland übernehmen (§§ 3 Abs. 5, 5 Abs. 1 SchnellLG). Die Auftragsvergabe erfolgt im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb. Die zu vergebene Leistung ist in sechs Lose aufgeteilt und betrifft die Errichtung und den Betrieb von insgesamt 200 HPC-Standorten mit jeweils mehreren Ladeeinrichtungen, deren Ladepunkte zur Abgabe einer Maximalleistung von mind. 300 kW geeignet sind und die unter Berücksichtigung mehrerer gleichzeitiger Ladevorgänge eine Ladeleistung von mind. 200 kW gewährleisten. Die wesentlichen Eckpunkte der zu vergebenden Aufträge sind in einem vorläufigen Vertragsentwurf integriert (siehe die unter dem Link in Ziffer I.3) abzurufenden Vergabeunterlagen). Es wird darauf hingewiesen, dass die im Vertragsentwurf vorgesehene Preisobergrenze mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe im Einklang mit den entsprechenden Regelungen in der gesonderten Ausschreibung für den urbanen, suburbanen und ländlichen Raum in der Bundesrepublik Deutschland ("Deutschlandnetz – Regionallose") angepasst wird. Teilnahmeanträge und Angebote sind möglich für alle Lose. Der Auftraggeber macht jedoch u.a. aus Gründen der mittel- und langfristigen Sicherstellung einer wirtschaftlichen Beschaffung im Wettbewerb von der Möglichkeit der Zuschlagslimitierung (§ 30 Abs. 1 S. 2 VgV) Gebrauch und legt daher fest, dass ein Bieter grundsätzlich nur für ein (1) Los den Zuschlag auf ein Angebot erhalten kann, siehe Ziff. II.1.6). Dies gilt unabhängig davon, ob er allein, als Mitglied einer Bietergemeinschaft, als Unterauftragnehmer mit maßgeblichem Einfluss auf die Leistungserbringung oder in einer Kombination dieser Möglichkeiten ein Angebot abgibt. Die weiteren Einzelheiten sind den unter dem Link in Ziffer I.3) elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Gegenstand nach CPV

Lose6 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1

Errichtung und Betrieb von öffentlich zugänglicher HPC-Schnellladeinfrastruktur auf unbewirtschafteten Rastanlagen an d. Bundesautobahnen i.d. Bundesrepublik Deutschland - Los 1

96 Monate–
2
Los 2

Errichtung und Betrieb von öffentlich zugänglicher HPC-Schnellladeinfrastruktur auf unbewirtschafteten Rastanlagen an d. Bundesautobahnen i.d. Bundesrepublik Deutschland - Los 2

96 Monate–
3
Los 3

Errichtung und Betrieb von öffentlich zugänglicher HPC-Schnellladeinfrastruktur auf unbewirtschafteten Rastanlagen an d. Bundesautobahnen i.d. Bundesrepublik Deutschland - Los 3

96 Monate–
4
Los 4

Errichtung und Betrieb von öffentlich zugänglicher HPC-Schnellladeinfrastruktur auf unbewirtschafteten Rastanlagen an d. Bundesautobahnen i.d. Bundesrepublik Deutschland - Los 4

96 Monate–
5
Los 5

Errichtung und Betrieb von öffentlich zugänglicher HPC-Schnellladeinfrastruktur auf unbewirtschafteten Rastanlagen an d. Bundesautobahnen i.d. Bundesrepublik Deutschland - Los 5

96 Monate–
6
Los 6

Errichtung und Betrieb von öffentlich zugänglicher HPC-Schnellladeinfrastruktur auf unbewirtschafteten Rastanlagen an d. Bundesautobahnen i.d. Bundesrepublik Deutschland - Los 6

96 Monate–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Lose 1, 2, 4, 5, 6

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis70 %
Errichtungskonzept15 %
Betriebskonzept15 %
Qualität
Errichtungskonzept
Qualität
Betriebskonzept

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
96 Monate
Verlängerung
bis zu 1-mal: Der Auftraggeber hat das Recht, durch einseitige Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer einmalig die Laufzeit um 2 Jahre zu verlängern; die Verlängerung kann auf einzelne Standorte beschränkt werden. Die Erklärung des Auftraggebers hat bis zum Zeitpunkt sechs Monate vor Ende des Vertragszeitraums zu erfolgen.
Optionen
Damit durchgängig eine zeitgemäße und leistungsfähige HPC-Ladeinfrastruktur für die Nutzer zur Verfügung steht, überprüft der Auftraggeber im Abstand von zwei Jahren nach Wirksamwerden dieses Vertrages, ob Innovationen bestehen, die an im Einvernehmen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber … ganz lesenDamit durchgängig eine zeitgemäße und leistungsfähige HPC-Ladeinfrastruktur für die Nutzer zur Verfügung steht, überprüft der Auftraggeber im Abstand von zwei Jahren nach Wirksamwerden dieses Vertrages, ob Innovationen bestehen, die an im Einvernehmen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber ausgewählten Standorten testweise umgesetzt werden sollen. Unabhängig von dieser regelmäßigen Überprüfung können sowohl der Auftraggeber als auch der Auftragnehmer jederzeit eine Überprüfung hinsichtlich konkreter Innovationen einleiten.Innovationen sind technische Neuerungen an den HPC-Ladeeinrichtungen oder einzelnen HPC-Ladepunkten (z.B. Zahlungsmöglichkeiten, Parkplatzdetektionen etc.) oder für Nutzer relevante Einrichtungen, z.B. Maßnahmen die den Komfort während des Ladestopps erhöhen, die über den nach diesem Vertrag geschuldeten Standard hinausgehen.Der Auftragnehmer ist auf Aufforderung des Auftraggebers verpflichtet, die HPC-Ladeeinrichtungen technisch und/oder mit Blick auf die Software (insbesonderenSchnittstellenund Protokolle) weiterzuentwickeln und zu verbessern
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nachEingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Die Mitglieder der Bietergemeinschaft als Gewinner der Lose 3, 4 und 5 ergeben sich aus der Ziffer 8.1.

Los 3

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis70 %
Errichtungskonzept15 %
Betriebskonzept15 %
Qualität
Errichtungskonzept
Qualität
Betriebskonzept

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
96 Monate
Verlängerung
bis zu 1-mal: Der Auftraggeber hat das Recht, durch einseitige Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer einmalig die Laufzeit um 2 Jahre zu verlängern; die Verlängerung kann auf einzelne Standorte beschränkt werden. Die Erklärung des Auftraggebers hat bis zum Zeitpunkt sechs Monate vor Ende des Vertragszeitraums zu erfolgen.
Optionen
Damit durchgängig eine zeitgemäße und leistungsfähige HPC-Ladeinfrastruktur für die Nutzer zur Verfügung steht, überprüft der Auftraggeber im Abstand von zwei Jahren nach Wirksamwerden dieses Vertrages, ob Innovationen bestehen, die an im Einvernehmen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber … ganz lesenDamit durchgängig eine zeitgemäße und leistungsfähige HPC-Ladeinfrastruktur für die Nutzer zur Verfügung steht, überprüft der Auftraggeber im Abstand von zwei Jahren nach Wirksamwerden dieses Vertrages, ob Innovationen bestehen, die an im Einvernehmen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber ausgewählten Standorten testweise umgesetzt werden sollen. Unabhängig von dieser regelmäßigen Überprüfung können sowohl der Auftraggeber als auch der Auftragnehmer jederzeit eine Überprüfung hinsichtlich konkreter Innovationen einleiten.Innovationen sind technische Neuerungen an den HPC-Ladeeinrichtungen oder einzelnen HPC-Ladepunkten (z.B. Zahlungsmöglichkeiten, Parkplatzdetektionen etc.) oder für Nutzer relevante Einrichtungen, z.B. Maßnahmen die den Komfort während des Ladestoppserhöhen, die über den nach diesem Vertrag geschuldeten Standard hinausgehen.Der Auftragnehmer ist auf Aufforderung des Auftraggebers verpflichtet, die HPC-Ladeeinrichtungen technisch und/oder mit Blick auf die Software (insbesondere Schnittstellen und Protokolle) weiterzuentwickeln und zu verbessern
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Die Mitglieder der Bietergemeinschaft als Gewinner der Lose 3, 4 und 5 ergeben sich aus der Ziffer 8.1.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Bundesrepublik Deutschland vertreten durch Die Autobahn GmbH des Bundes
Anschrift
Heidestrasse 15, 10117 Berlin
Kontakt
vergabestelle@autobahn.de

Bei uns erfasst

3Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 637 (Hilfstätigkeiten für den Land-, Schiffs- und Luftverkehr) in Berlin gibt es in den letzten 24 Monaten nur 4 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e87671da-a611-45f6-90c8-a01bdcca6c96.