Errichtung und Betrieb eines Gigabit-Netzes in der Stadt Moers
ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR · Moers, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen SuS 03-2024veröffentlicht 23.04.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 84 Monate
- Leistungsart
- Dienstleistungen
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- 1602-NA-Breitbandanbindung DMZ StrausbergBWI GmbH · BonnFrist 16.11.2026
- Beratungs- und Unterstützungsleistungen für IPv6-Migrationen in den Behörden und Organisationen des Bundes (IPv6-Experten) - Los 1Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI · BonnFrist 10.11.2026
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Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (67 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 0 €
- Laufzeit
- 84 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbKonzVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
- Ort der Leistung
- Moers47441, Kreis Wesel, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 73 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (5 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 0 %, Leistung und Qualität 100 %.
- Wirtschaftlichkeit des Angebots (Größe der Wirtschaftlichkeitslücke)60 %
- Technisches Konzept15 %
- Endkundenprodukte Unterkriterien: a) PK "Basis" (2%) b) PK "Standard" (3%) c) PK "Premium" (4%) d) GK "Standard" (3%) e) GK "Premium" (3%)15 %
- Marketing- und Vertriebskonzept5 %
- Einsatz innovativer Technologien und Verlegemethoden5 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 31 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 13:00 Uhrvor 29 Monaten
- Heute
Beschreibung
Planung, Errichtung und Betrieb einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsinfrastruktur (Gigabit-Netz) i.S.v. § 6 der Gigabit-Rahmenregelung (Wirtschaftlichkeitslückenförderung) in den unterversorgten Gebieten (graue Flecken) der Stadt Moers.
Beschreibung des Loses
Gegenstand der Ausschreibung ist die Versorgung von "grauen Flecken" mit Diensten eines nachhaltigen und hochleistungsfähigen Gigabit-Netzes. Der Konzessionsgeber beabsichtigt, die Erschließung als Gigabit-Netz zu realisieren. Gegenstand der Konzession sind im Wesentlichen die Planung, die Errichtung und der Betrieb eines Gigabit Breitbandnetzes sowie die Versorgung mit hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen als Endkundenprodukte. Hierzu erfolgt die beabsichtigte Konzessionsvergabe im Rahmen der Schließung einer Wirtschaftlichkeitslücke im Wirtschaftlichkeitslückenmodell. Das Gigabit-Netz soll vom Konzessionsnehmer geplant, errichtet und anschließend betrieben und zur Versorgung der Endkunden im Konzessionsgebiet genutzt werden. Die Konzessionierung erfolgt unter Beachtung der Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) sowie der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in "grauen Flecken" (Gigabit-Rahmenregelung). Die ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR hat für die Stadt Moers auf Grundlage der Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland (Gigabit-Richtlinie) in der Fassung vom 31.03.2023 durch den vorläufigen Zuwendungsbescheid vom 27.11.2023 eine vorläufige Förderzusage erhalten. Der Konzessionsgeber beabsichtigt zudem, einen Antrag auf komplementäre Förderung beim Land Nordrhein-Westfalen (Kofinanzierung) zu stellen.
Bedingungen
Zuschlag5 von 5 angegeben
- Qualität
- Wirtschaftlichkeit des Angebots (Größe der Wirtschaftlichkeitslücke)Gewichtung (Punkte, genau) 60
- Qualität
- Technisches KonzeptGewichtung (Punkte, genau) 15
- Qualität
- Endkundenprodukte Unterkriterien: a) PK "Basis" (2%) b) PK "Standard" (3%) c) PK "Premium" (4%) d) GK "Standard" (3%) e) GK "Premium" (3%)Gewichtung (Punkte, genau) 15
- Qualität
- Marketing- und VertriebskonzeptGewichtung (Punkte, genau) 5
- Qualität
- Einsatz innovativer Technologien und VerlegemethodenGewichtung (Punkte, genau) 5
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
a) Auszug aus dem Handelsregister oder vergleichbar, der nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ist; wenn und soweit die Mitglieder der Bietergemeinschaft zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet sind, sind diese von allen dies betreffenden Mitgliede … ganz lesenkürzer
a) Auszug aus dem Handelsregister oder vergleichbar, der nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ist; wenn und soweit die Mitglieder der Bietergemeinschaft zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet sind, sind diese von allen dies betreffenden Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen; b) Nachweis für das Vorliegen einer Meldebestätigung nach § 5 Telekommunikationsgesetz (TKG); c) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen (bereitgestelltes Formblatt, Anlage 05); d) Eigenerklärung, die geltenden Besonderen Vertragsbedinungen des Landes NRW zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen zur Kenntnis genommen zu haben und einzuhalten (bereitgestelltes Formblatt Anlage 06).- Kriterium
a) Vorlage der Jahresabschlüsse i.S.d. § 242 HGB (Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung) bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern das Unternehmen bereits seit dieser Zeit besteht und falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschri … ganz lesenkürzer
a) Vorlage der Jahresabschlüsse i.S.d. § 242 HGB (Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung) bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern das Unternehmen bereits seit dieser Zeit besteht und falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist; Wenn und soweit die Mitglieder der Bietergemeinschaft zur Veröffentlichung eines Jahresabschlusses verpflichtet sind, sind diese von allen dies betreffenden Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen. Ist ein Bewerber gemäß § 264 Abs. 3 HGB bzw. § 291 HGB von den Pflichten zur Erstellung bzw. Veröffentlichung eines Jahresabschlusses befreit, da das Jahresergebnis mit in den Konzernabschluss eingeht, so liegt hierin nach Auffassung des Konzessionsgebers ein berechtigter Grund i. S. d. § 45 Abs. 5 VgV. In diesem Fall sieht der Konzessionsgeber als andere, zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit geeignete Unterlagen an, die Konzernabschlüsse des Mutterkonzerns der letzten 3 Geschäftsjahre sowie (i) entweder Regelungen zur Verlusttragung zwischen dem Bewerber und dem den Konzernabschluss erstellenden Mutterkonzern formlos zu versichern; (ii) oder die Erklärung einer gemeinschaftlichen Haftung von Bewerber und dem den Konzernabschluss erstellenden Mutterkonzern vorzulegen. b) Erklärung über den Umsatz bezüglich der entsprechenden Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren, sofern der Bewerber bereits seit dieser Zeit besteht; andernfalls Erklärung über den Umsatz des Bewerbers bezüglich der entsprechenden Dienstleistungen seit dessen Bestehen (bereitgestelltes Formular, Anlage 07); Mindestanforderung ist ein kumulativer Umsatz der letzten vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre aus mit der Maßnahme vergleichbaren Leistungen (leitungsgebundene Netzerrichtung, Netzbetrieb, Breitbandinternetzugangsangebot) von insgesamt 17 Mio. € (netto). c) Vorlage einer entsprechenden Bonitätsauskunft (z. B. Creditreform oder Bankunternehmen), die nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ist. d) Eigenerklärung des Bewerbers, dass im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens den folgenden Deckungssummen abgeschlossen wird: (i) Personenschäden 1.000.000 EUR, (ii) Vermögensschäden 3.000.000 EUR, (iii) Beide Schadenskategorien müssten im Schadensfall parallel zueinander mit den genannten Deckungssummen abgesichert sein.- Kriterium
a) Vorlage einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen bei vergleichbaren Referenzprojekten von bereits durchgeführten Gigabit-/NGA-Netzausbauprojekten bzgl. der Netzplanung, des Netzausbaus, des Netzbetriebs und des Dienste-Angebotes für Endkunden mit Angabe des Leist … ganz lesenkürzer
a) Vorlage einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen bei vergleichbaren Referenzprojekten von bereits durchgeführten Gigabit-/NGA-Netzausbauprojekten bzgl. der Netzplanung, des Netzausbaus, des Netzbetriebs und des Dienste-Angebotes für Endkunden mit Angabe des Leistungszeitraumes, des ungefähren Auftragswertes, der Kundenanschlüsse und der Art der Leistung (Netzausbau und/oder Netzbetrieb), Benennung Ansprechpartner und Kontaktdaten, Erklärung ob gefördertes Ausbauprojekt (mit Art der Förderung); sofern das Unternehmen noch keine 3 Jahre besteht, entsprechende Referenzen seit Bestehen des Unternehmens. Mindestvoraussetzung sind 3 Referenzen mit jeweils folgenden Angaben: - Investitionsvolumen: mindestens 5.000.000 EUR; - erstellte Gebäudeanschlüsse: mindestens 500. b) Vorlage eines Organigramms des Betriebes mit Bezeichnung des Projektteams (inkl. Bezeichnung der fachlichen Qualifikation); c) Vorlage einer Aufstellung, aus der sich die Anzahl der durch den Bieter mit Telefonie- und Internetdiensten versorgten Endkunden ergibt.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang1 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 84 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- deutsche-evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: a) Die Bewerber haben zusätzlich mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung Russland-Sanktionen (Anlage 11). b) Nachforderungen Der Konzessionsgeber ist berechtigt, nicht geeignete Bewerber von dem weiteren Verfahren auszuschließen. Ferner behält sich der Konzessionsgeber vor, fehlende U … ganz lesenkürzer
Leistung: a) Die Bewerber haben zusätzlich mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung Russland-Sanktionen (Anlage 11). b) Nachforderungen Der Konzessionsgeber ist berechtigt, nicht geeignete Bewerber von dem weiteren Verfahren auszuschließen. Ferner behält sich der Konzessionsgeber vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Sofern Bewerber trotz entsprechender Nachforderung die geforderten Nachweise nicht vollständig einreichen oder die geforderten Mindeststandards (Mindestanforderungen) nicht erfüllen, sind diese zwingend gemäß § 12 Abs. 1 KonzVgV i. V. m. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. c) Keine Verpflichtung zum Zuschlag; Finanzierungvorbehalt Der Konzessionsgeber ist gemäß § 32 Abs. 1 S. 2 KonzVgV grundsätzlich nicht verpflichtet, den Zuschlag zu erteilen. Der Zuschlag steht unter dem Vorbehalt, dass entsprechende Fördermittel bereitgestellt werden. Es wird in diesem Zusammenhang insbesondere darauf hingewiesen, dass der Konzessionsgeber Anträge auf Gewährung…- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Nicht zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Ver … ganz lesenkürzer
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
a) Bietergemeinschaften (i) Bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind folgende Erklärungen abzugeben: - Benennung der Mitglieder in von allen Bewerber unterzeichneten Erklärung (bereitgestelltes Formular, Anlage 08); - die im Rahmen der Eignung zur Berufsausübung (lit. c und d) geforderten Nachweise … ganz lesenkürzer
a) Bietergemeinschaften (i) Bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind folgende Erklärungen abzugeben: - Benennung der Mitglieder in von allen Bewerber unterzeichneten Erklärung (bereitgestelltes Formular, Anlage 08); - die im Rahmen der Eignung zur Berufsausübung (lit. c und d) geforderten Nachweise entweder im Namen der gesamten Bietergemeinschaft oder jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft; - im Übrigen müssen sämtliche geforderten Nachweise im Rahmen der Eignungskriterien von der Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden; (ii) Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch; dies ist formlos im Teilnahmeantrag zu bestätigen; (iii) Eine besondere Rechtsform der Bietergemeinschaft wird nicht vorgeschrieben; (iv) Mehrfachbewerbungen (z. B. parallele Bewerbung als Einzelbewerber und gleichzeitig in einer Bietergemeinschaft, Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen) sind unzulässig. b) Nachunternehmereinsatz MIT Eignungsleihe Werden zur Eignungsleihe Nachunternehmer herangezogen, sind von (i) dem Bewerber die "Erklärung bei Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer (Eignungsleihe)" (bereitgestelltes Formular, Anlage 10) auszufüllen; (ii) den zur Eignungsleihe herangezogenen Nachunternehmern, folgende Erklärungen abzugeben - "Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (Eignungsleihe)" (bereitgestelltes Formular, Anlage 11); - die im Rahmen der Eignung zur Berufsausübung (lit. c und d) geforderten Nachweise; - die dem Einsatz und der konkreten Eignungsleihe entsprechenden Erklärungen in Bezug auf die Eignungskriterien; (iii) Wird die Eignungsleihe im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch genommen, so haben die Bewerber bzw. Bietergemeinschaft und das die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit leihende Unternehmen eine Erklärung der gemeinsamen Haftung entsprechend des Umfanges der Eignungsleihe einzureichen; c) Nachunternehmereinsatz OHNE Eignungsleihe Ist der Einsatz von Nachunternehmen ohne Eignungsleihe beabsichtigt, haben die ihre Leistungsfähigkeit nachgewiesenen und zur Abgabe von Angeboten aufgeforderten Bieter die zum Nachunternehmereinsatz beabsichtigten Leistungsteile sowie, soweit möglich, die vorgesehenen Nachunternehmer zu benennen; der Konzessionsgeber behält sich vor, dies durch vorgegebene Formulare abzufragen. Spätestens vor Zuschlagserteilung haben die Bieter die Nachunternehmer zu benennen und nachzuweisen, dass Ihnen die erforderlichen Mittel dieser Nachunternehmer zur Verfügung stehen. d) Vertraulichkeitserklärung für Anlage 04 Die Details zum Projektgebiet sowie die Adressliste werden nur Bewerbern, die ihre Eignung zur Teilnahme nachgewiesen haben, zur Verfügung gestellt. Der Konzessionsgeber fordert von den Bewerbern daher spätestens mit Ablauf der Teilnahmeantragsfrist eine ausgefüllte Vertraulichkeitserklärung (bereitgestelltes Formular, Anlage 12) für diese Unterlagen ab. e) Bekanntmachung zum Verhandlungsverfahren Der Konzessionsgeber gibt bekannt sich vorzubehalten (i) gemäß § 12 Abs. 2 KonzVgV i.V.m. § 17 Abs. 11 VgV ohne in Verhandlungen einzutreten auf das wirtschaftlichste Erstangebot den Zuschlag gemäß dem in der Vergabeunterlage beschriebenen Wertungskriterien zu erteilen; (ii) gemäß § 12 Abs. 2 KonzVgV i.V.m. § 17 Abs. 12 VgV die Zahl der zu verhandelnden Angebote anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien zu verringern. Der Konzessionsgeber beabsichtigt, gegebenenfalls ab dem Zeitpunkt der Prüfung und Wertung der Angebote (Erstangebote) den Bieterkreis sukzessive zu verkleinern.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Am Jostenhof 15, 47441 Moers
- Website
- enni.de
- Kontakt
- einkauf@
enni.de - Auskünfte
- Wirtschaftsrat Recht Bremer Woitag Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 724 (Internetdienste) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (67 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- 1&1 Versatel Deutschland GmbH2 Zuschläge
- Bietergemeinschaft MN Glasfaser GmbH/MUENET GmbH & Co. KG2 Zuschläge
- GELSEN-NET Kommunikationsgesellschaft mbH2 Zuschläge
- Telekom Deutschland GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 27.05.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e3fc477e-0660-4895-afc6-55aab34a58d3.