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Errichtung und Betrieb eines Gigabit-Netzes in der Bundesstadt Bonn

Bundesstadt Bonn · Bonn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 24-05_Bonn_WiLüveröffentlicht 24.05.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 863 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
0 €
Laufzeit
84 Monate
Lose
1
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Bonn53111, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 0 %, Leistung und Qualität 100 %.

  • Wirtschaftlichkeit des Angebots (Größe der Wirtschaftlichkeitslücke)52,5 %
  • Endkundenprodukte Privatkunden a) Produkt ≥ 250 Mbit/s b) Produkt ≥ 500 Mbit/s c) Produkt ≥ 1000 Mbit/s Geschäftskunden a) Produkt ≥ 1000 Mbit/s symmetrisch20 %
  • Technisches Konzept15 %
  • Mitnutzung, Verlegemethoden und Nachhaltigkeit7,5 %
  • Marketing- und Vertriebskonzept5 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 30 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 16:00 Uhr
    vor 28 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Planung, Errichtung und Betrieb einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsnetzinfrastruktur (Gigabit-Netz) i.S.v. § 6 der Gigabit-Rahmenregelung (Wirtschaftlichkeitslückenförderung) in den unterversorgten Gebieten (graue Flecken) der Bundesstadt Bonn.

Beschreibung des Loses

Gegenstand der Ausschreibung ist die Versorgung von "grauen Flecken" mit Diensten eines nachhaltigen und hochleistungsfähigen Gigabit-Netzes. Die Bundesstadt Bonn beabsichtigt, die Erschließung als Gigabit-Netz zu realisieren. Gegenstand der Konzession sind im Wesentlichen die Planung, die Errichtung und der Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes sowie die Versorgung mit hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen als Endkundenprodukte. Hierzu erfolgt die beabsichtigte Konzessionsvergabe im Rahmen der Schließung einer Wirtschaftlichkeitslücke im Wirtschaftlichkeitslückenmodell. Das Gigabit-Netz soll vom Konzessionsnehmer geplant, errichtet und anschließend betrieben und zur Versorgung der Endkunden im Konzessionsgebiet genutzt werden. Die Konzessionierung erfolgt unter Beachtung der Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) sowie der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in "grauen Flecken" (Gigabit-Rahmenregelung). Der Konzessionsgeber hat auf Grundlage der Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland (Gigabit-Richtlinie) in der Fassung vom 26.04.2021 durch den vorläufigen Förderbescheid v. 30.05.2022 eine vorläufige Förderzusage erhalten. Der Auftraggeber hat zudem einen Antrag auf komplementäre Förderung beim Land Nordrhein-Westfalen (Kofinanzierung) gestellt.

Bedingungen

Zuschlag5 von 5 angegeben

Qualität
Wirtschaftlichkeit des Angebots (Größe der Wirtschaftlichkeitslücke)Gewichtung (Punkte, genau) 525
Qualität
Endkundenprodukte Privatkunden a) Produkt ≥ 250 Mbit/s b) Produkt ≥ 500 Mbit/s c) Produkt ≥ 1000 Mbit/s Geschäftskunden a) Produkt ≥ 1000 Mbit/s symmetrischGewichtung (Punkte, genau) 200
Qualität
Technisches KonzeptGewichtung (Punkte, genau) 150
Qualität
Mitnutzung, Verlegemethoden und NachhaltigkeitGewichtung (Punkte, genau) 75
Qualität
Marketing- und VertriebskonzeptGewichtung (Punkte, genau) 50

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
a) Auszug aus dem Handelsregister oder vergleichbar, der nicht älter als 6 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ist; wenn und soweit die Mitglieder der Bietergemeinschaft zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet sind, sind diese von allen dies betreffenden Mitgliede … ganz lesena) Auszug aus dem Handelsregister oder vergleichbar, der nicht älter als 6 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ist; wenn und soweit die Mitglieder der Bietergemeinschaft zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet sind, sind diese von allen dies betreffenden Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen; b) Nachweis für das Vorliegen einer Meldebestätigung nach § 5 Telekommunikationsgesetz (TKG); c) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen (bereitgestelltes Formular, Anlage 05); d) Eigenerklärung, die geltenden Besonderen Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen zur Kenntnis genommen zu haben und einzuhalten (bereitgestelltes Formular, Anlage 06).
Kriterium
a) Vorlage der Jahresabschlüsse i.S.d. § 242 HGB (Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung) bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern das Unternehmen bereits seit dieser Zeit besteht und falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschri … ganz lesena) Vorlage der Jahresabschlüsse i.S.d. § 242 HGB (Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung) bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern das Unternehmen bereits seit dieser Zeit besteht und falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist; Wenn und soweit die Mitglieder der Bietergemeinschaft zur Veröffentlichung eines Jahresabschlusses verpflichtet sind, sind diese von allen dies betreffenden Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen. Ist ein Bewerber gemäß § 264 Abs. 3 HGB bzw. § 291 HGB von den Pflichten zur Erstellung bzw. Veröffentlichung eines Jahresabschlusses befreit, da das Jahresergebnis mit in den Konzernabschluss eingeht, so liegt hierin nach Auffassung des Konzessionsgebers ein berechtigter Grund i. S. d. § 45 Abs. 5 VgV. In diesem Fall sieht der Konzessionsgeber als andere, zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit geeignete Unterlagen an, die Konzernabschlüsse des Mutterkonzerns der letzten 3 Geschäftsjahre sowie (i) entweder Regelungen zur Verlusttragung zwischen dem Bewerber und dem den Konzernabschluss erstellenden Mutterkonzern formlos zu versichern; (ii) oder die Erklärung einer gemeinschaftlichen Haftung von Bewerber und dem den Konzernabschluss erstellenden Mutterkonzern vorzulegen. b) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern das Unternehmen bereits seit dieser Zeit besteht; andernfalls Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens seit dessen Bestehen. Bitte verwenden Sie dazu das bereitgestellte Formular Eigenerklärung zum Umsatz (bereitgestelltes Formular, Anlage 07); Mindestvoraussetzung: Mindestanforderung zur Feststellung der Eignung der Bewerber ist ein kumulativer Umsatz der letzten vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre von insgesamt mindestens 15 Mio. € (netto). c) Vorlage einer Wirtschaftsauskunft, bzw. einer Bonitätsauskunft, die nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ist (z. B. durch die Creditreform AG oder gleichwertig). d) Nachweis einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung oder Betriebshaftpflichtversicherung (siehe hierzu auch geforderte Mindeststandards). Der Nachweis des Versicherungsschutzes kann durch eine Bestätigung der Versicherung (z. B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) geführt werden. Bei Nichtbestehen oder Unterschreitung der geforderten Haftpflichtversicherung kann mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des Versicherers und eine Eigenerklärung des Bewerbers vorgelegt werden, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Dokumenten abgeschlossen wird. Mindestvoraussetzungen: Die Deckungssummen der gültigen Versicherung müssen mindestens betragen: (i) Personenschäden 5 000 000 EUR; (ii) Sachschäden 5 000 000 EUR; (iii) Vermögensschäden 3 000 000 EUR; (iv) Die Maximierung der Ersatzleistungen pro Jahr muss mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen betragen.
Kriterium
a) Vorlage einer Liste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten Leistungen bei vergleichbaren Referenzprojekten von bereits durchgeführten Gigabit-/NGA-Netzausbauprojekten bzgl. des Netzbetriebs und des Diensteangebotes für Endkunden mit Angabe des Leistungszeitraumes, des ungefähren Auft … ganz lesena) Vorlage einer Liste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten Leistungen bei vergleichbaren Referenzprojekten von bereits durchgeführten Gigabit-/NGA-Netzausbauprojekten bzgl. des Netzbetriebs und des Diensteangebotes für Endkunden mit Angabe des Leistungszeitraumes, des ungefähren Auftragswertes, der Kundenanschlüsse und der Art der Leistung (Netzausbau und/oder Netzbetrieb), Benennung Ansprechpartner und Kontaktdaten; sofern das Unternehmen noch keine 3 Jahre besteht, entsprechende Referenzen seit Bestehen des Unternehmens. Es sind möglichst maximal 6 Referenzen einzureichen. Mindestvoraussetzungen: Mindestvoraussetzung sind 3 Referenzen mit jeweils folgendem Umfang: - Investitionsvolumen: mindestens 5 Mio. EUR - erstellte Gebäudeanschlüsse: mindestens 340 - Versorgung von mindestens 340 Gebäuden (aktiv geschaltet) mit Endkundenprodukten (einschließlich des Betriebs des dazugehörigen Netzes)
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang1 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
84 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
deutsche-evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: a) Nachforderungen Der Konzessionsgeber ist berechtigt, nicht geeignete Bewerber von dem weiteren Verfahren auszuschließen. Ferner behält sich der Konzessionsgeber vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Sofern Bewerber trotz entsprechender Nachforderung die geforderten Nachweise nicht vol … ganz lesenLeistung: a) Nachforderungen Der Konzessionsgeber ist berechtigt, nicht geeignete Bewerber von dem weiteren Verfahren auszuschließen. Ferner behält sich der Konzessionsgeber vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Sofern Bewerber trotz entsprechender Nachforderung die geforderten Nachweise nicht vollständig einreichen oder die geforderten Mindeststandards (Mindestanforderungen) nicht erfüllen, sind diese zwingend gemäß § 12 Abs. 1 KonzVgV i. V. m. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. b) Keine Verpflichtung zum Zuschlag; Finanzierungvorbehalt Der Konzessionsgeber ist gemäß § 32 Abs. 1 S. 2 KonzVgV grundsätzlich nicht verpflichtet, den Zuschlag zu erteilen. Der Zuschlag steht unter dem Vorbehalt, dass entsprechende Fördermittel bereitgestellt werden. Es wird in diesem Zusammenhang insbesondere darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber Anträge auf Gewährung einer Zuwendung zur Finanzierung dieses Auftrages sowohl beim Bund als auch beim Land NRW gestellt hat und davon au…
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Nicht zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von V … ganz lesen§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
a) Eigenerklärung Russland-Sanktionen Jeder Bewerber hat zusätzlich mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung Russland-Sanktionen (bereitgestelltes Formular, Anlage 11) einzureichen. b) Vertraulichkeitserklärung für Anlagen 14 und 15 Die Details zum Projektgebiet sowie die Adressliste werden nur B … ganz lesena) Eigenerklärung Russland-Sanktionen Jeder Bewerber hat zusätzlich mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung Russland-Sanktionen (bereitgestelltes Formular, Anlage 11) einzureichen. b) Vertraulichkeitserklärung für Anlagen 14 und 15 Die Details zum Projektgebiet sowie die Adressliste werden nur Bewerbern, die ihre Eignung zur Teilnahme nachgewiesen haben, zur Verfügung gestellt. Der Konzessionsgeber fordert von den Bewerbern daher mit dem Teilnahmeantrag eine ausgefüllte Vertraulichkeitserklärung (bereitgest. Formular, Anlage 12) für diese Unterlagen ab. c) Bietergemeinschaften (i) Bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind folgende Erklärungen abzugeben: - Benennung der Mitglieder in einer von allen Bewerbern unterzeichneten Erklärung (bereitgestelltes Formular, Anlage 08); - Von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sind die entsprechenden Erklärungen gemäß Ziff. 5.1.9 mit dem Teilnahmeantrag abzugeben (ii) Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch; dies ist formlos im Teilnahmeantrag zu bestätigen; (iii) Eine besondere Rechtsform der Bietergemeinschaft wird nicht vorgeschrieben; (iv) Mehrfachbewerbungen (z. B. parallele Bewerbung als Einzelbewerber und gleichzeitig in einer Bietergemeinschaft, Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen) sind unzulässig. d) Nachunternehmereinsatz MIT Eignungsleihe Werden zur Eignungsleihe Nachunternehmer herangezogen, sind von; (i) dem Bewerber die "Erklärung bei Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer (Eignungsleihe)" (bereitgestelltes Formular, Anlage 09) auszufüllen. In diesem Formular sind zur Eignungsleihe folgende Angaben zu machen: - Name des Nachunternehmens; - Art und Umfang der vom Nachunternehmer erbrachten Leistungen; - Benennung der konkret durch Eignungsleihe nachgewiesenen Eignungskriterien i.S.d. Ziffer III. (ii), den zur Eignungsleihe herangezogenen Nachunternehmern, folgende Erklärungen abzugeben - "Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (Eignungsleihe)" (bereitgestelltes Formular, Anlage 10); - die nach Ziff. 5.1.9 im Rahmen der Eignung zur Berufsausübung (lit. c und d) geforderten Nachweise; - die dem Einsatz und der konkreten Eignungsleihe entsprechenden Erklärungen gemäß Ziff. 5.1.9; (iii) Wird die Eignungsleihe im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch genommen, so haben die Bewerber bzw. Bietergemeinschaft und das die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit leihende Unternehmen eine Erklärung der gemeinsamen Haftung entsprechend des Umfanges der Eignungsleihe einzureichen; e) Nachunternehmereinsatz OHNE Eignungsleihe Ist der Einsatz von Nachunternehmen ohne Eignungsleihe beabsichtigt, haben die Ihre Leistungsfähigkeit nachgewiesenen und zur Abgabe von Angeboten aufgeforderten Bieter die zum Nachunternehmereinsatz beabsichtigten Leistungsteile sowie, soweit möglich, die vorgesehenen Nachunternehmer zu benennen; der Konzessionsgeber behält sich vor, dies durch vorgegebene Formulare abzufragen. Spätestens vor Zuschlagserteilung haben die Bieter die Nachunternehmer zu benennen und nachzuweisen, dass Ihnen die erforderlichen Mittel dieser Nachunternehmer zur Verfügung stehen. f) Bekanntmachung zum Verhandlungsverfahren Der Konzessionsgeber gibt bekannt sich vorzubehalten (i) gemäß § 12 Abs. 2 KonzVgV i.V.m. § 17 Abs. 11 VgV ohne in Verhandlungen einzutreten auf das wirtschaftlichste Erstangebot den Zuschlag gemäß dem in der Vergabeunterlage beschriebenen Wertungskriterien zu erteilen; (ii) gemäß § 12 Abs. 2 KonzVgV i.V.m. § 17 Abs. 12 VgV die Zahl der zu verhandelnden Angebote anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien verringert werden. Der Konzessionsgeber beabsichtigt, gegebenenfalls ab dem Zeitpunkt der Prüfung und Wertung der Angebote (Erstangebote) den Bieterkreis sukzessive zu verkleinern;

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Bundesstadt Bonn
Anschrift
Berliner Platz 2, 53111 Bonn
Website
bonn.de
Kontakt
poststelle@bonn.de-mail.de
Auskünfte
RA Gerrit Woitag, WIRTSCHAFTSRAT Recht Bremer Woitag Rechtsanwaltsgesellschaft mbHinfo@wr-recht.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 724 (Internetdienste) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

46vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (44 Lose mit Angabe)
401.596 €Zuschlagswert im Median
188.087 € – 586.745 €mittlere Hälfte, 12 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 27.06.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0404bb5d-d630-4ab2-9774-fcf64a786e35.