Errichtung eines FttB-/H- Netzes in der Stadt Laichingen
Stadt Laichingen · Laichingen, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 832.5/3-20 09BW200365veröffentlicht 15.05.2025BauleistungenOffenes Verfahren
- Lose
- 4
- Leistungsart
- Bauleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Alb-Donau-Kreis.
- Bau eines Gigabit-Netzes (FTTB) in der Gemeinde Hohentengen, Landkreis SigmaringenOEW Breitband GmbH · EhingenFrist 07.12.2026
- Bau eines Gigabit-Netzes (FTTB) in der Gemeinde Ostrach, Landkreis SigmaringenOEW Breitband GmbH · EhingenFrist 07.12.2026
- Neubau Rathaus Erbach - Landschaftsgärtnerische ArbeitenStadt Erbach · ErbachFrist 16.12.2026
- Neubau Rathaus Erbach - NatursteinarbeitenStadt Erbach · ErbachFrist 16.12.2026
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Bauleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 4
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A - Allgemeiner Teil, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Laichingen89150, Alb-Donau-Kreis, Baden-Württemberg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Sie erhält im Median 5,5 Angebote je Los (6 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
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Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 18 Monaten
- Heute
Beschreibung
Zur Versorgung unterversorgter Teilnehmer in der Stadt Laichingen unter Nutzung von Fördermitteln von Bund und Land ein FTTB/H-Glasfasernetz errichten. Hierzu sind die hierfür erforderlichen Bauleistungen zu beauftragen, insbesondere Tiefbau-Leistungen in offener und geschlossener Bauweise, Zieh- und Einblasleistungen, Infrastrukturleistungen, Realisierung Hausanschlüsse, u.a. die Errichtung von Netztechnik, energietechnische Leistungen und Glasfasermontagearbeiten.
Gegenstand nach CPV
Lose4 Lose
Alle 4 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1-Feldstetten Zur Versorgung unterversorgter Teilnehmer in der Stadt Laichingen unter Nutzung von Fördermitteln von Bund und Land ein FTTB/H-Glasfasernetz errichten. Hierzu sind die hierfür erforderlichen Bauleistungen zu beauftragen, insbesondere Tiefbau-Leistungen in offener und geschlossener Bauweise (ca. 8,2 km Verlegestrecke - davon 0,0 km in Bestand), Zieh- und Einblasleistungen, Infrastrukturleistungen, Realisierung von ca. 165 Hausanschlüssen und ca. 3 Vortrieben, v.a. die Errichtung von Netztechnik, energietechnische Leistungen und Glasfasermontagearbeiten. Die Leistungen sind entsprechend den geltenden Förderbestimmungen zu dokumentieren. Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 in der Fassung vom 28.11.2019 („Bundesförderrichtlinie“) und der Landesförderung des Landes Baden-Württemberg nach der VwV Breitbandmitfinanzierung vom 30. Januar 2019 (Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration – Zuwendungsbescheide Infrastrukturanträge 4-8433.4/449, Zuwendungsbescheid Feldstetten West 4-8433.4/447 sowie Zuwendungsbescheid Feldstetten Am Lager 4-8433.4/451 vom 21.09.2023). Die Bestimmungen dieser Förderrichtlinien und Verwaltungsvorschriften sowie der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15. Juni 2015 sind einzuhalten. Die vorläufigen Förderbescheide des Bundes Zuwendungsbescheid Privatkunden Feldstetten Los1-09BW200365 vom 07.09.2023, Zuwendungsbescheid Gewerbe Feldstetten Los 1_11BW200457 vom 06.09.2023 sowie Zuwendungsbescheid Gewerbe Feldstetten Los 1-11BW200458 vom 08.09.2023 sind als Anlage A und die Zuwendungsbescheide des Landes vom 21.09.2023 (s.o.) als Anlage B beigefügt. | – | – |
| 2 | Los 2-Laichingen West/Suppingen Zur Versorgung unterversorgter Teilnehmer in der Stadt Laichingen unter Nutzung von Fördermitteln von Bund und Land ein FTTB/H-Glasfasernetz errichten. Hierzu sind die hierfür erforderlichen Bauleistungen zu beauftragen, insbesondere Tiefbau-Leistungen in offener und geschlossener Bauweise (ca. 24,2 km Verlegestrecke - davon 0,0 km in Bestand), Zieh- und Einblasleistungen, Infrastrukturleistungen, Realisierung von ca. 115 Hausanschlüssen und ca. 14 Vortrieben, v.a. die Errichtung von Netztechnik, energietechnische Leistungen und Glasfasermontagearbeiten. Die Leistungen sind entsprechend den geltenden Förderbestimmungen zu dokumentieren. Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 in der Fassung vom 28.11.2019 („Bundesförderrichtlinie“) und der Landesförderung des Landes Baden-Württemberg nach der VwV Breitbandmitfinanzierung vom 30. Januar 2019 (Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration – Zuwendungsbescheide Infrastrukturanträge 4-8433.4/449 sowie Sonderaufruf Schulen 4-8433.4/309 vom 21.09.2023). Die Bestimmungen dieser Förderrichtlinien und Verwaltungsvorschriften sowie der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15. Juni 2015 sind einzuhalten. Die vorläufigen Förderbescheid des Bundes Zuwendungsbescheid Privatkunden Feldstetten Los1-09BW200365 vom 07.09.2023 sowie Zuwendungsbescheid Schulen Stadt Laichingen Los 2_12BW200161 vom 04.09.2023 sind als Anlage A und die Zuwendungsbescheide des Landes von 21.09.2023 (s.o.) als Anlage B beigefügt. | – | – |
| 3 | Los 3-Laichingen Ost Zur Versorgung unterversorgter Teilnehmer in der Stadt Laichingen unter Nutzung von Fördermitteln von Bund und Land ein FTTB/H-Glasfasernetz errichten. Hierzu sind die hierfür erforderlichen Bauleistungen zu beauftragen, insbesondere Tiefbau-Leistungen in offener und geschlossener Bauweise (ca. 13,2 km Verlegestrecke - davon ca. 0,5 km in Bestand), Zieh- und Einblasleistungen, Infrastrukturleistungen, Realisierung von ca. 183 Hausanschlüssen und 11 Vortrieben, v.a. die Errichtung von Netztechnik, energietechnische Leistungen und Glasfasermontagearbeiten. Die Leistungen sind entsprechend den geltenden Förderbestimmungen zu dokumentieren. Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 in der Fassung vom 28.11.2019 („Bundesförderrichtlinie“) und der Landesförderung des Landes Baden-Württemberg nach der VwV Breitbandmitfinanzierung vom 30. Januar 2019 (Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration – Zuwendungsbescheide Infrastrukturanträge 4-8433.4/449, Sonderaufruf Schulen 4-8433.4/309, Suedost- u. Kraehenlau Sued 4-8433.4/446, Suedost- u. Kraehenlau Nord 4-8433.4/445 sowie IIG Laichinger Alb 4-8433.4/448 vom 21.09.2023). Die Bestimmungen dieser Förderrichtlinien und Verwaltungsvorschriften sowie der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15. Juni 2015 sind einzuhalten. Die vorläufigen Förderbescheide des Bundes Zuwendungsbescheid Privatkunden Feldstetten Los1-09BW200365 vom 07.09.2023, Zuwendungsbescheid Schulen Stadt Laichingen Los 2_12BW200161 vom 04.09.2023, Zuwendungsbescheid Gewerbe Stadt Laichingen Los 3_11BW200454 vom 04.09.2023, Zuwendungsbescheid Gewerbe Stadt Laichingen Los 3_11BW200455 vom 08.09.2023 sowie Zuwendungsbescheid Gewerbe Stadt Laichingen Los 3_11BW200456 vom 30.08.2023ist als Anlage A und der Zuwendungsbescheid des Landes vom 21.09.2023 (s.o.) als Anlage B beigefügt. | – | – |
| 4 | Los 4-Machtolsheim Zur Versorgung unterversorgter Teilnehmer in der Stadt Laichingen unter Nutzung von Fördermitteln von Bund und Land ein FTTB/H-Glasfasernetz errichten. Hierzu sind die hierfür erforderlichen Bauleistungen zu beauftragen, insbesondere Tiefbau-Leistungen in offener und geschlossener Bauweise (ca. 9,0 km Verlegestrecke - davon ca. 1,1 km in Bestand), Zieh- und Einblasleistungen, Infrastrukturleistungen, Realisierung von ca. 103 Hausanschlüssen und 4 Vortrieben, v.a. die Errichtung von Netztechnik, energietechnische Leistungen und Glasfasermontagearbeiten. Die Leistungen sind entsprechend den geltenden Förderbestimmungen zu dokumentieren. Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 in der Fassung vom 28.11.2019 („Bundesförderrichtlinie“) und der Landesförderung des Landes Baden-Württemberg nach der VwV Breitbandmitfinanzierung vom 30. Januar 2019 (Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration – Zuwendungsbescheide Infrastrukturanträge 4-8433.4/449, Sonderaufruf Schulen 4-8433.4/309, Feldstetten West 4-8433.4/447 sowie Machtolsheim-Laichingen 4-8433.4/450 vom 21.09.2023). Die Bestimmungen dieser Förderrichtlinien und Verwaltungsvorschriften sowie der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15. Juni 2015 sind einzuhalten. Der vorläufige Förderbescheid des Bundes Zuwendungsbescheid Privatkunden Feldstetten Los1-09BW200365 vom 07.09.2023, Zuwendungsbescheid Schulen Stadt Laichingen Los 2_12BW200161 vom 04.09.2023, Zuwendungsbescheid Gewerbe Feldstetten Los 1_11BW200457 vom 06.09.2023 sowie Zuwendungsbescheid Gewerbe Stadt Machtolsheim Los 4_11BW200459 vom 06.09.2023 sind als Anlage A und der Zuwendungsbescheid des Landes vom 21.09.2023 (s.o.) als Anlage B beigefügt. | – | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 100
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Würtemberg, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB – Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von … ganz lesenkürzer
§ 160 GWB – Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB – Form, Inhalt: (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen; (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Heim Infrastrukturbau GmbH, Göppingen | 6 |
| 2 | TB-services GmbH, Bobingen | 6 |
| 3 | Heim Infrastrukturbau GmbH, Göppingen | 5 |
| 4 | TB-services GmbH, Bobingen | 6 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Stadt Laichingen
- Anschrift
- Bahnhofstraße 26, 89150 Laichingen
- Website
- laichingen.de
- Kontakt
- info@
laichingen.de
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Häufige Zuschlagsempfänger
- Ed. Züblin AG24 Zuschläge
- LEONHARD WEISS GmbH & Co. KG24 Zuschläge
- Gebrüder Rückert GmbH & Co KG22 Zuschläge
- MOSER GmbH & Co. KG19 Zuschläge
- W.Müller Bedachungen GmbH & Co. KG17 Zuschläge
- Beck GmbH16 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 05.02.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- 3.1202 Mauerwerk Fassadenbekleidung und Einbau Stahlbeton-FassadenfertigteileVermögens- und Hochbauverwaltung Baden-WürttembergFrist 04.12.2026
- Straßenbauarbeiten, Bertoldstraße / MolkestraßeStadt Freiburg i. Br. - VergabemanagementFrist 26.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 47952f88-45df-4906-b839-f47a46e1e2de.