Ernährungshaus München (RKU)
Landeshauptstadt München, Direktorium, Vergabestelle 1 Abt. 2 · München, Bayern
Aktenzeichen VGSt1-2-2024-0019veröffentlicht 10.04.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 24 Monate
- Lose
- 4
- Hauptleistung
- Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung
- CPV 75000000
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Bayern (183 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 24 Monate
- Lose
- 4Angebot auf bis zu 4, Zuschlag höchstens 4 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigvergabe.muenchen.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 48 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (38 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Berufserfahrung30 %
- Anzahl umgestellter Küchen40 %
- Preis30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 31 Monaten
- Angebotsfrist 23:59 Uhrvor 30 Monatenüber vergabe.muenchen.de
- Öffnung der Angebote 09:30 Uhrvor 29 Monaten
- Bindefrist endetvor 23 Monaten6 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Ernährungshaus München - Haus der Kost (RKU)
Gegenstand nach CPV
Lose4 Lose · Angebot auf bis zu 4 · Zuschlag höchstens 4 je Bieter
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Großküchenumstellung im städt. Bereich Umstellung von Großküchen der Gemeinschaftsverpflegung hin zum vermehrten Einsatz von Bio-Lebensmitteln aus der Region mittels eines Transformationsprozesses. | 24 Monate | – |
| 2 | Großküchenumstellung im außer-städt. Bereich Umstellung von Großküchen der Gemeinschaftsverpflegung hin zum vermehrten Einsatz von Bio-Lebensmitteln aus der Region mittels eines Transformationsprozesses. | 24 Monate | – |
| 3 | Bio-Regio-Management Bio-Regio-Management als Bestandteil des "Haus der Kost" München | 24 Monate | – |
| 4 | Marketing Marketing und PR-Aktivitäten als Bestandteil des "Haus der Kost" München | 24 Monate | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Lose 1, 2
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Berufserfahrung
- Qualität
- Anzahl umgestellter Küchen
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
- - keine
- Kriterium
Umsatzzahlen des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres. Wie hoch war der Jahresumsatz (netto) des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres in Euro? Grundsätzlich gilt, dass der Bewerber/Bieter den Mindestjahresumsatz nur in der Höhe vorweisen können muss, wie es das jeweilige Los erfordert, auf da … ganz lesenkürzer
Umsatzzahlen des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres. Wie hoch war der Jahresumsatz (netto) des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres in Euro? Grundsätzlich gilt, dass der Bewerber/Bieter den Mindestjahresumsatz nur in der Höhe vorweisen können muss, wie es das jeweilige Los erfordert, auf das sich der Bewerber/Bieter bewirbt. Der Jahresumsatz des Bewerbers/Bieters muss für das Los 1 mindestens 400.000 €, für das Los 2 mindestens 200.000 €, für das Los 3 mindestens 160.000 € und für das Los 4 mindestens 200.000 € pro Jahr betragen. Für den Fall, dass der Bewerber/Bieter den Zuschlag für mehrere Lose erhalten soll, muss der Jahresumsatz des Bewerbers/Bieters mindestens die Summe aller Jahresumsätze betragen, die für die Einzellose, auf die der Zuschlag erteilt werden soll, gefordert werden. Der Bewerber/Bieter kann sich jedoch auch auf mehrere Lose bewerben, wenn der vom Bewerber/Bieter in der Eigenerklärung angegebene Jahresumsatz nur für einzelne Lose ausreicht, aber nicht für alle Lose, auf die er sich bewirbt. Erhält der Bewerber/Bieter dann den Zuschlag auf ein Los, kann er den hierfür verwendeten Jahresumsatz für alle weiteren Lose jedoch nicht mehr verwenden, der Jahresumsatz gilt insoweit als "verbraucht". Der Bewerber/ Bieter kann also für den Zuschlag aller weiteren Lose nicht mehr berücksichtigt werden, wenn der übrig gebliebene Betrag des Jahresumsatzes hierfür nicht mehr ausreicht. Erhält der Bewerber/ Bieter den Zuschlag auf ein Los, auf das er sich beworben hat, nicht, wird der vom Bewerber/ Bieter angegebene Jahresumsatz bei der Zuschlagsentscheidung für alle weiteren Lose auf die sich der Bewerber/ Bieter beworben hat, weiterhin berücksichtigt, der Jahresumsatz gilt insoweit als "nicht verbraucht".- Kriterium
- - keine
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 24 Monate
- Verlängerung
- Einmalige Verlängerungsoption um weitere 24 Monate.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- vergabe.muenchen.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 6 Monate
- Angebotsöffnung
- 24.05.2024, 09:30 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, 80534 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerbe … ganz lesenkürzer
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Zuschlagslimitierung für die Lose 1 und 2 Die Auftraggeberin hat entschieden, die Höchstzahl der Lose, auf welche ein Bieter den Zuschlag erhalten kann, zu beschränken (sog. Zuschlagslimitierung). Dabei geht die Auftraggeberin vor wie folgt: 1. Jeder Bieter kann grundsätzlich maximal auf Los 1 oder … ganz lesenkürzer
Zuschlagslimitierung für die Lose 1 und 2 Die Auftraggeberin hat entschieden, die Höchstzahl der Lose, auf welche ein Bieter den Zuschlag erhalten kann, zu beschränken (sog. Zuschlagslimitierung). Dabei geht die Auftraggeberin vor wie folgt: 1. Jeder Bieter kann grundsätzlich maximal auf Los 1 oder 2 einen Zuschlag erhalten. Zur Ausnahme von diesem Grundsatz siehe unten. 2. Zunächst wird der Zuschlag auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot für Los 1 erteilt. 3. Anschließend scheidet der jeweils erfolgreiche Bieter aus Los 1 aus dem weiteren Wettbewerb um Los 2 aus und die Zuschlagserteilung für Los 2 erfolgt unter den jeweils verbleibenden Bietern. 4. Nun wird der Zuschlag auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot für Los 2 der nach vorstehender Ziff. 3. verbliebenen Bieter erteilt. Haben sich für Los 2 nur Bieter mit einem wertbaren Angebot beworben, die bereits den Zuschlag für Los 1 erhalten haben, so kann ein Bieter auch den Zuschlag auf Los 2 erhalten. --- Umsatzzahlen des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres. Wie hoch war der Jahresumsatz (netto) des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres in Euro? Grundsätzlich gilt, dass der Bewerber/Bieter den Mindestjahresumsatz nur in der Höhe vorweisen können muss, wie es das jeweilige Los erfordert, auf das sich der Bewerber/Bieter bewirbt. Der Jahresumsatz des Bewerbers/Bieters muss für das Los 1 mindestens 400.000 €, für das Los 2 mindestens 200.000 €, für das Los 3 mindestens 160.000 € und für das Los 4 mindestens 200.000 € pro Jahr betragen. Für den Fall, dass der Bewerber/Bieter den Zuschlag für mehrere Lose erhalten soll, muss der Jahresumsatz des Bewerbers/Bieters mindestens die Summe aller Jahresumsätze betragen, die für die Einzellose, auf die der Zuschlag erteilt werden soll, gefordert werden. Der Bewerber/Bieter kann sich jedoch auch auf mehrere Lose bewerben, wenn der vom Bewerber/Bieter in der Eigenerklärung angegebene Jahresumsatz nur für einzelne Lose ausreicht, aber nicht für alle Lose, auf die er sich bewirbt. Erhält der Bewerber/Bieter dann den Zuschlag auf ein Los, kann er den hierfür verwendeten Jahresumsatz für alle weiteren Lose jedoch nicht mehr verwenden, der Jahresumsatz gilt insoweit als "verbraucht". Der Bewerber/ Bieter kann also für den Zuschlag aller weiteren Lose nicht mehr berücksichtigt werden, wenn der übrig gebliebene Betrag des Jahresumsatzes hierfür nicht mehr ausreicht. Erhält der Bewerber/ Bieter den Zuschlag auf ein Los, auf das er sich beworben hat, nicht, wird der vom Bewerber/ Bieter angegebene Jahresumsatz bei der Zuschlagsentscheidung für alle weiteren Lose auf die sich der Bewerber/ Bieter beworben hat, weiterhin berücksichtigt, der Jahresumsatz gilt insoweit als "nicht verbraucht".- Hinweis
Zuschlagslimitierung für die Lose 1 und 2 Die Auftraggeberin hat entschieden, die Höchstzahl der Lose, auf welche ein Bieter den Zuschlag erhalten kann, zu beschränken (sog. Zuschlagslimitierung). Dabei geht die Auftraggeberin vor wie folgt: 1. Jeder Bieter kann grundsätzlich maximal auf Los 1 oder … ganz lesenkürzer
Zuschlagslimitierung für die Lose 1 und 2 Die Auftraggeberin hat entschieden, die Höchstzahl der Lose, auf welche ein Bieter den Zuschlag erhalten kann, zu beschränken (sog. Zuschlagslimitierung). Dabei geht die Auftraggeberin vor wie folgt: 1. Jeder Bieter kann grundsätzlich maximal auf Los 1 oder 2 einen Zuschlag erhalten. Zur Ausnahme von diesem Grundsatz siehe unten. 2. Zunächst wird der Zuschlag auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot für Los 1 erteilt. 3. Anschließend scheidet der jeweils erfolgreiche Bieter aus Los 1 aus dem weiteren Wettbewerb um Los 2 aus und die Zuschlagserteilung für Los 2 erfolgt unter den jeweils verbleibenden Bietern. 4. Nun wird der Zuschlag auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot für Los 2 der nach vorstehender Ziff. 3. verbliebenen Bieter erteilt. Haben sich für Los 2 nur Bieter mit einem wertbaren Angebot beworben, die bereits den Zuschlag für Los 1 erhalten haben, so kann ein Bieter auch den Zuschlag auf Los 2 erhalten.
Lose 3, 4
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Berufserfahrung
- Qualität
- Qualität des Veranstaltungskonzepts
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
- - keine
- Kriterium
Umsatzzahlen des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres. Wie hoch war der Jahresumsatz (netto) des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres in Euro? Grundsätzlich gilt, dass der Bewerber/Bieter den Mindestjahresumsatz nur in der Höhe vorweisen können muss, wie es das jeweilige Los erfordert, auf da … ganz lesenkürzer
Umsatzzahlen des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres. Wie hoch war der Jahresumsatz (netto) des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres in Euro? Grundsätzlich gilt, dass der Bewerber/Bieter den Mindestjahresumsatz nur in der Höhe vorweisen können muss, wie es das jeweilige Los erfordert, auf das sich der Bewerber/Bieter bewirbt. Der Jahresumsatz des Bewerbers/Bieters muss für das Los 1 mindestens 400.000 €, für das Los 2 mindestens 200.000 €, für das Los 3 mindestens 160.000 € und für das Los 4 mindestens 200.000 € pro Jahr betragen. Für den Fall, dass der Bewerber/Bieter den Zuschlag für mehrere Lose erhalten soll, muss der Jahresumsatz des Bewerbers/Bieters mindestens die Summe aller Jahresumsätze betragen, die für die Einzellose, auf die der Zuschlag erteilt werden soll, gefordert werden. Der Bewerber/Bieter kann sich jedoch auch auf mehrere Lose bewerben, wenn der vom Bewerber/Bieter in der Eigenerklärung angegebene Jahresumsatz nur für einzelne Lose ausreicht, aber nicht für alle Lose, auf die er sich bewirbt. Erhält der Bewerber/Bieter dann den Zuschlag auf ein Los, kann er den hierfür verwendeten Jahresumsatz für alle weiteren Lose jedoch nicht mehr verwenden, der Jahresumsatz gilt insoweit als "verbraucht". Der Bewerber/ Bieter kann also für den Zuschlag aller weiteren Lose nicht mehr berücksichtigt werden, wenn der übrig gebliebene Betrag des Jahresumsatzes hierfür nicht mehr ausreicht. Erhält der Bewerber/ Bieter den Zuschlag auf ein Los, auf das er sich beworben hat, nicht, wird der vom Bewerber/ Bieter angegebene Jahresumsatz bei der Zuschlagsentscheidung für alle weiteren Lose auf die sich der Bewerber/ Bieter beworben hat, weiterhin berücksichtigt, der Jahresumsatz gilt insoweit als "nicht verbraucht".- Kriterium
- - keine
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 24 Monate
- Verlängerung
- Einmalige Verlängerungsoption um weitere 24 Monate.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- vergabe.muenchen.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 6 Monate
- Angebotsöffnung
- 24.05.2024, 09:30 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, 80534 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerbe … ganz lesenkürzer
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Umsatzzahlen des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres. Wie hoch war der Jahresumsatz (netto) des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres in Euro? Grundsätzlich gilt, dass der Bewerber/Bieter den Mindestjahresumsatz nur in der Höhe vorweisen können muss, wie es das jeweilige Los erfordert, auf da … ganz lesenkürzer
Umsatzzahlen des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres. Wie hoch war der Jahresumsatz (netto) des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres in Euro? Grundsätzlich gilt, dass der Bewerber/Bieter den Mindestjahresumsatz nur in der Höhe vorweisen können muss, wie es das jeweilige Los erfordert, auf das sich der Bewerber/Bieter bewirbt. Der Jahresumsatz des Bewerbers/Bieters muss für das Los 1 mindestens 400.000 €, für das Los 2 mindestens 200.000 €, für das Los 3 mindestens 160.000 € und für das Los 4 mindestens 200.000 € pro Jahr betragen. Für den Fall, dass der Bewerber/Bieter den Zuschlag für mehrere Lose erhalten soll, muss der Jahresumsatz des Bewerbers/Bieters mindestens die Summe aller Jahresumsätze betragen, die für die Einzellose, auf die der Zuschlag erteilt werden soll, gefordert werden. Der Bewerber/Bieter kann sich jedoch auch auf mehrere Lose bewerben, wenn der vom Bewerber/Bieter in der Eigenerklärung angegebene Jahresumsatz nur für einzelne Lose ausreicht, aber nicht für alle Lose, auf die er sich bewirbt. Erhält der Bewerber/Bieter dann den Zuschlag auf ein Los, kann er den hierfür verwendeten Jahresumsatz für alle weiteren Lose jedoch nicht mehr verwenden, der Jahresumsatz gilt insoweit als "verbraucht". Der Bewerber/ Bieter kann also für den Zuschlag aller weiteren Lose nicht mehr berücksichtigt werden, wenn der übrig gebliebene Betrag des Jahresumsatzes hierfür nicht mehr ausreicht. Erhält der Bewerber/ Bieter den Zuschlag auf ein Los, auf das er sich beworben hat, nicht, wird der vom Bewerber/ Bieter angegebene Jahresumsatz bei der Zuschlagsentscheidung für alle weiteren Lose auf die sich der Bewerber/ Bieter beworben hat, weiterhin berücksichtigt, der Jahresumsatz gilt insoweit als "nicht verbraucht".- Hinweis
Zuschlagslimitierung für die Lose 1 und 2 Die Auftraggeberin hat entschieden, die Höchstzahl der Lose, auf welche ein Bieter den Zuschlag erhalten kann, zu beschränken (sog. Zuschlagslimitierung). Dabei geht die Auftraggeberin vor wie folgt: 1. Jeder Bieter kann grundsätzlich maximal auf Los 1 oder … ganz lesenkürzer
Zuschlagslimitierung für die Lose 1 und 2 Die Auftraggeberin hat entschieden, die Höchstzahl der Lose, auf welche ein Bieter den Zuschlag erhalten kann, zu beschränken (sog. Zuschlagslimitierung). Dabei geht die Auftraggeberin vor wie folgt: 1. Jeder Bieter kann grundsätzlich maximal auf Los 1 oder 2 einen Zuschlag erhalten. Zur Ausnahme von diesem Grundsatz siehe unten. 2. Zunächst wird der Zuschlag auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot für Los 1 erteilt. 3. Anschließend scheidet der jeweils erfolgreiche Bieter aus Los 1 aus dem weiteren Wettbewerb um Los 2 aus und die Zuschlagserteilung für Los 2 erfolgt unter den jeweils verbleibenden Bietern. 4. Nun wird der Zuschlag auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot für Los 2 der nach vorstehender Ziff. 3. verbliebenen Bieter erteilt. Haben sich für Los 2 nur Bieter mit einem wertbaren Angebot beworben, die bereits den Zuschlag für Los 1 erhalten haben, so kann ein Bieter auch den Zuschlag auf Los 2 erhalten.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Birkerstraße 18, 80636 München
- Website
- vergabe.muenchen.de
- Kontakt
- abteilung2.vergabestelle1@
muenchen.de
Bei uns erfasst
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- Rahmenvereinbarung über die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel11.06.2026
- RV - Erinnerungszeichen in Form von Tafeln und Stelen21.05.2026
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 23.05.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Rahmenvertrag für Arbeitnehmerüberlassungen im Bereich zentrale Dienste und HaushaltInformationstechnikzentrum Bund (ITZBund)Frist 25.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4e115ce7-cb91-484b-affe-463e2f7c690d.