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vergebenEU-weitDienstleistungen

Ernährungshaus München (RKU)

Landeshauptstadt München, Direktorium, Vergabestelle 1 Abt. 2 · München, Bayern

Aktenzeichen VGSt1-2-2024-0019veröffentlicht 10.04.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 897 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet München.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Bayern (183 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
24 Monate
Lose
4Angebot auf bis zu 4, Zuschlag höchstens 4 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
München80636, Bayern
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabe.muenchen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 48 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (38 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Berufserfahrung30 %
  • Anzahl umgestellter Küchen40 %
  • Preis30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 31 Monaten
  2. Angebotsfrist 23:59 Uhr
    über vergabe.muenchen.de
    vor 30 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 09:30 Uhr
    vor 29 Monaten
  4. Bindefrist endet
    6 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 23 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Ernährungshaus München - Haus der Kost (RKU)

Lose4 Lose · Angebot auf bis zu 4 · Zuschlag höchstens 4 je Bieter

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Großküchenumstellung im städt. Bereich

Umstellung von Großküchen der Gemeinschaftsverpflegung hin zum vermehrten Einsatz von Bio-Lebensmitteln aus der Region mittels eines Transformationsprozesses.

24 Monate–
2
Großküchenumstellung im außer-städt. Bereich

Umstellung von Großküchen der Gemeinschaftsverpflegung hin zum vermehrten Einsatz von Bio-Lebensmitteln aus der Region mittels eines Transformationsprozesses.

24 Monate–
3
Bio-Regio-Management

Bio-Regio-Management als Bestandteil des "Haus der Kost" München

24 Monate–
4
Marketing

Marketing und PR-Aktivitäten als Bestandteil des "Haus der Kost" München

24 Monate–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Lose 1, 2

Zuschlag2 von 2 angegeben

Berufserfahrung30 %
Anzahl umgestellter Küchen40 %
Preis30 %
Qualität
Berufserfahrung
Qualität
Anzahl umgestellter Küchen

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
- keine
Kriterium
Umsatzzahlen des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres. Wie hoch war der Jahresumsatz (netto) des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres in Euro? Grundsätzlich gilt, dass der Bewerber/Bieter den Mindestjahresumsatz nur in der Höhe vorweisen können muss, wie es das jeweilige Los erfordert, auf da … ganz lesenUmsatzzahlen des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres. Wie hoch war der Jahresumsatz (netto) des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres in Euro? Grundsätzlich gilt, dass der Bewerber/Bieter den Mindestjahresumsatz nur in der Höhe vorweisen können muss, wie es das jeweilige Los erfordert, auf das sich der Bewerber/Bieter bewirbt. Der Jahresumsatz des Bewerbers/Bieters muss für das Los 1 mindestens 400.000 €, für das Los 2 mindestens 200.000 €, für das Los 3 mindestens 160.000 € und für das Los 4 mindestens 200.000 € pro Jahr betragen. Für den Fall, dass der Bewerber/Bieter den Zuschlag für mehrere Lose erhalten soll, muss der Jahresumsatz des Bewerbers/Bieters mindestens die Summe aller Jahresumsätze betragen, die für die Einzellose, auf die der Zuschlag erteilt werden soll, gefordert werden. Der Bewerber/Bieter kann sich jedoch auch auf mehrere Lose bewerben, wenn der vom Bewerber/Bieter in der Eigenerklärung angegebene Jahresumsatz nur für einzelne Lose ausreicht, aber nicht für alle Lose, auf die er sich bewirbt. Erhält der Bewerber/Bieter dann den Zuschlag auf ein Los, kann er den hierfür verwendeten Jahresumsatz für alle weiteren Lose jedoch nicht mehr verwenden, der Jahresumsatz gilt insoweit als "verbraucht". Der Bewerber/ Bieter kann also für den Zuschlag aller weiteren Lose nicht mehr berücksichtigt werden, wenn der übrig gebliebene Betrag des Jahresumsatzes hierfür nicht mehr ausreicht. Erhält der Bewerber/ Bieter den Zuschlag auf ein Los, auf das er sich beworben hat, nicht, wird der vom Bewerber/ Bieter angegebene Jahresumsatz bei der Zuschlagsentscheidung für alle weiteren Lose auf die sich der Bewerber/ Bieter beworben hat, weiterhin berücksichtigt, der Jahresumsatz gilt insoweit als "nicht verbraucht".
Kriterium
- keine
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
24 Monate
Verlängerung
Einmalige Verlängerungsoption um weitere 24 Monate.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabe.muenchen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
6 Monate
Angebotsöffnung
24.05.2024, 09:30 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, 80534 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerbe … ganz lesenUm eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Zuschlagslimitierung für die Lose 1 und 2 Die Auftraggeberin hat entschieden, die Höchstzahl der Lose, auf welche ein Bieter den Zuschlag erhalten kann, zu beschränken (sog. Zuschlagslimitierung). Dabei geht die Auftraggeberin vor wie folgt: 1. Jeder Bieter kann grundsätzlich maximal auf Los 1 oder … ganz lesenZuschlagslimitierung für die Lose 1 und 2 Die Auftraggeberin hat entschieden, die Höchstzahl der Lose, auf welche ein Bieter den Zuschlag erhalten kann, zu beschränken (sog. Zuschlagslimitierung). Dabei geht die Auftraggeberin vor wie folgt: 1. Jeder Bieter kann grundsätzlich maximal auf Los 1 oder 2 einen Zuschlag erhalten. Zur Ausnahme von diesem Grundsatz siehe unten. 2. Zunächst wird der Zuschlag auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot für Los 1 erteilt. 3. Anschließend scheidet der jeweils erfolgreiche Bieter aus Los 1 aus dem weiteren Wettbewerb um Los 2 aus und die Zuschlagserteilung für Los 2 erfolgt unter den jeweils verbleibenden Bietern. 4. Nun wird der Zuschlag auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot für Los 2 der nach vorstehender Ziff. 3. verbliebenen Bieter erteilt. Haben sich für Los 2 nur Bieter mit einem wertbaren Angebot beworben, die bereits den Zuschlag für Los 1 erhalten haben, so kann ein Bieter auch den Zuschlag auf Los 2 erhalten. --- Umsatzzahlen des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres. Wie hoch war der Jahresumsatz (netto) des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres in Euro? Grundsätzlich gilt, dass der Bewerber/Bieter den Mindestjahresumsatz nur in der Höhe vorweisen können muss, wie es das jeweilige Los erfordert, auf das sich der Bewerber/Bieter bewirbt. Der Jahresumsatz des Bewerbers/Bieters muss für das Los 1 mindestens 400.000 €, für das Los 2 mindestens 200.000 €, für das Los 3 mindestens 160.000 € und für das Los 4 mindestens 200.000 € pro Jahr betragen. Für den Fall, dass der Bewerber/Bieter den Zuschlag für mehrere Lose erhalten soll, muss der Jahresumsatz des Bewerbers/Bieters mindestens die Summe aller Jahresumsätze betragen, die für die Einzellose, auf die der Zuschlag erteilt werden soll, gefordert werden. Der Bewerber/Bieter kann sich jedoch auch auf mehrere Lose bewerben, wenn der vom Bewerber/Bieter in der Eigenerklärung angegebene Jahresumsatz nur für einzelne Lose ausreicht, aber nicht für alle Lose, auf die er sich bewirbt. Erhält der Bewerber/Bieter dann den Zuschlag auf ein Los, kann er den hierfür verwendeten Jahresumsatz für alle weiteren Lose jedoch nicht mehr verwenden, der Jahresumsatz gilt insoweit als "verbraucht". Der Bewerber/ Bieter kann also für den Zuschlag aller weiteren Lose nicht mehr berücksichtigt werden, wenn der übrig gebliebene Betrag des Jahresumsatzes hierfür nicht mehr ausreicht. Erhält der Bewerber/ Bieter den Zuschlag auf ein Los, auf das er sich beworben hat, nicht, wird der vom Bewerber/ Bieter angegebene Jahresumsatz bei der Zuschlagsentscheidung für alle weiteren Lose auf die sich der Bewerber/ Bieter beworben hat, weiterhin berücksichtigt, der Jahresumsatz gilt insoweit als "nicht verbraucht".
Hinweis
Zuschlagslimitierung für die Lose 1 und 2 Die Auftraggeberin hat entschieden, die Höchstzahl der Lose, auf welche ein Bieter den Zuschlag erhalten kann, zu beschränken (sog. Zuschlagslimitierung). Dabei geht die Auftraggeberin vor wie folgt: 1. Jeder Bieter kann grundsätzlich maximal auf Los 1 oder … ganz lesenZuschlagslimitierung für die Lose 1 und 2 Die Auftraggeberin hat entschieden, die Höchstzahl der Lose, auf welche ein Bieter den Zuschlag erhalten kann, zu beschränken (sog. Zuschlagslimitierung). Dabei geht die Auftraggeberin vor wie folgt: 1. Jeder Bieter kann grundsätzlich maximal auf Los 1 oder 2 einen Zuschlag erhalten. Zur Ausnahme von diesem Grundsatz siehe unten. 2. Zunächst wird der Zuschlag auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot für Los 1 erteilt. 3. Anschließend scheidet der jeweils erfolgreiche Bieter aus Los 1 aus dem weiteren Wettbewerb um Los 2 aus und die Zuschlagserteilung für Los 2 erfolgt unter den jeweils verbleibenden Bietern. 4. Nun wird der Zuschlag auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot für Los 2 der nach vorstehender Ziff. 3. verbliebenen Bieter erteilt. Haben sich für Los 2 nur Bieter mit einem wertbaren Angebot beworben, die bereits den Zuschlag für Los 1 erhalten haben, so kann ein Bieter auch den Zuschlag auf Los 2 erhalten.

Lose 3, 4

Zuschlag2 von 2 angegeben

Berufserfahrung30 %
Qualität des Veranstaltungskonzepts40 %
Preis30 %
Qualität
Berufserfahrung
Qualität
Qualität des Veranstaltungskonzepts

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
- keine
Kriterium
Umsatzzahlen des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres. Wie hoch war der Jahresumsatz (netto) des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres in Euro? Grundsätzlich gilt, dass der Bewerber/Bieter den Mindestjahresumsatz nur in der Höhe vorweisen können muss, wie es das jeweilige Los erfordert, auf da … ganz lesenUmsatzzahlen des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres. Wie hoch war der Jahresumsatz (netto) des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres in Euro? Grundsätzlich gilt, dass der Bewerber/Bieter den Mindestjahresumsatz nur in der Höhe vorweisen können muss, wie es das jeweilige Los erfordert, auf das sich der Bewerber/Bieter bewirbt. Der Jahresumsatz des Bewerbers/Bieters muss für das Los 1 mindestens 400.000 €, für das Los 2 mindestens 200.000 €, für das Los 3 mindestens 160.000 € und für das Los 4 mindestens 200.000 € pro Jahr betragen. Für den Fall, dass der Bewerber/Bieter den Zuschlag für mehrere Lose erhalten soll, muss der Jahresumsatz des Bewerbers/Bieters mindestens die Summe aller Jahresumsätze betragen, die für die Einzellose, auf die der Zuschlag erteilt werden soll, gefordert werden. Der Bewerber/Bieter kann sich jedoch auch auf mehrere Lose bewerben, wenn der vom Bewerber/Bieter in der Eigenerklärung angegebene Jahresumsatz nur für einzelne Lose ausreicht, aber nicht für alle Lose, auf die er sich bewirbt. Erhält der Bewerber/Bieter dann den Zuschlag auf ein Los, kann er den hierfür verwendeten Jahresumsatz für alle weiteren Lose jedoch nicht mehr verwenden, der Jahresumsatz gilt insoweit als "verbraucht". Der Bewerber/ Bieter kann also für den Zuschlag aller weiteren Lose nicht mehr berücksichtigt werden, wenn der übrig gebliebene Betrag des Jahresumsatzes hierfür nicht mehr ausreicht. Erhält der Bewerber/ Bieter den Zuschlag auf ein Los, auf das er sich beworben hat, nicht, wird der vom Bewerber/ Bieter angegebene Jahresumsatz bei der Zuschlagsentscheidung für alle weiteren Lose auf die sich der Bewerber/ Bieter beworben hat, weiterhin berücksichtigt, der Jahresumsatz gilt insoweit als "nicht verbraucht".
Kriterium
- keine
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
24 Monate
Verlängerung
Einmalige Verlängerungsoption um weitere 24 Monate.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabe.muenchen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
6 Monate
Angebotsöffnung
24.05.2024, 09:30 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, 80534 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerbe … ganz lesenUm eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Umsatzzahlen des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres. Wie hoch war der Jahresumsatz (netto) des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres in Euro? Grundsätzlich gilt, dass der Bewerber/Bieter den Mindestjahresumsatz nur in der Höhe vorweisen können muss, wie es das jeweilige Los erfordert, auf da … ganz lesenUmsatzzahlen des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres. Wie hoch war der Jahresumsatz (netto) des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres in Euro? Grundsätzlich gilt, dass der Bewerber/Bieter den Mindestjahresumsatz nur in der Höhe vorweisen können muss, wie es das jeweilige Los erfordert, auf das sich der Bewerber/Bieter bewirbt. Der Jahresumsatz des Bewerbers/Bieters muss für das Los 1 mindestens 400.000 €, für das Los 2 mindestens 200.000 €, für das Los 3 mindestens 160.000 € und für das Los 4 mindestens 200.000 € pro Jahr betragen. Für den Fall, dass der Bewerber/Bieter den Zuschlag für mehrere Lose erhalten soll, muss der Jahresumsatz des Bewerbers/Bieters mindestens die Summe aller Jahresumsätze betragen, die für die Einzellose, auf die der Zuschlag erteilt werden soll, gefordert werden. Der Bewerber/Bieter kann sich jedoch auch auf mehrere Lose bewerben, wenn der vom Bewerber/Bieter in der Eigenerklärung angegebene Jahresumsatz nur für einzelne Lose ausreicht, aber nicht für alle Lose, auf die er sich bewirbt. Erhält der Bewerber/Bieter dann den Zuschlag auf ein Los, kann er den hierfür verwendeten Jahresumsatz für alle weiteren Lose jedoch nicht mehr verwenden, der Jahresumsatz gilt insoweit als "verbraucht". Der Bewerber/ Bieter kann also für den Zuschlag aller weiteren Lose nicht mehr berücksichtigt werden, wenn der übrig gebliebene Betrag des Jahresumsatzes hierfür nicht mehr ausreicht. Erhält der Bewerber/ Bieter den Zuschlag auf ein Los, auf das er sich beworben hat, nicht, wird der vom Bewerber/ Bieter angegebene Jahresumsatz bei der Zuschlagsentscheidung für alle weiteren Lose auf die sich der Bewerber/ Bieter beworben hat, weiterhin berücksichtigt, der Jahresumsatz gilt insoweit als "nicht verbraucht".
Hinweis
Zuschlagslimitierung für die Lose 1 und 2 Die Auftraggeberin hat entschieden, die Höchstzahl der Lose, auf welche ein Bieter den Zuschlag erhalten kann, zu beschränken (sog. Zuschlagslimitierung). Dabei geht die Auftraggeberin vor wie folgt: 1. Jeder Bieter kann grundsätzlich maximal auf Los 1 oder … ganz lesenZuschlagslimitierung für die Lose 1 und 2 Die Auftraggeberin hat entschieden, die Höchstzahl der Lose, auf welche ein Bieter den Zuschlag erhalten kann, zu beschränken (sog. Zuschlagslimitierung). Dabei geht die Auftraggeberin vor wie folgt: 1. Jeder Bieter kann grundsätzlich maximal auf Los 1 oder 2 einen Zuschlag erhalten. Zur Ausnahme von diesem Grundsatz siehe unten. 2. Zunächst wird der Zuschlag auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot für Los 1 erteilt. 3. Anschließend scheidet der jeweils erfolgreiche Bieter aus Los 1 aus dem weiteren Wettbewerb um Los 2 aus und die Zuschlagserteilung für Los 2 erfolgt unter den jeweils verbleibenden Bietern. 4. Nun wird der Zuschlag auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot für Los 2 der nach vorstehender Ziff. 3. verbliebenen Bieter erteilt. Haben sich für Los 2 nur Bieter mit einem wertbaren Angebot beworben, die bereits den Zuschlag für Los 1 erhalten haben, so kann ein Bieter auch den Zuschlag auf Los 2 erhalten.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 750 (Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung) in Bayern gibt es in den letzten 24 Monaten nur 8 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 23.05.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4e115ce7-cb91-484b-affe-463e2f7c690d.