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vergebenEU-weitDienstleistungen

Ernährungshaus München (RKU)

Landeshauptstadt München, Direktorium, Vergabestelle 1 Abt. 2 · München, Bayern

Aktenzeichen VGSt1-2-2024-0019veröffentlicht 01.07.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet München.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Bayern (183 offen)

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gilt für alle 4 Lose · bereits erreicht · aus Veröffentlichung und Laufzeit geschätzt

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
24 Monate
Lose
4
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
München80636, Bayern
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 48 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (38 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Berufserfahrung30 %
  • Anzahl umgestellter Küchen40 %
  • Preis30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 28 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Ernährungshaus München - Haus der Kost (RKU)

Lose4 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Großküchenumstellung im städt. Bereich

Umstellung von Großküchen der Gemeinschaftsverpflegung hin zum vermehrten Einsatz von Bio-Lebensmitteln aus der Region mittels eines Transformationsprozesses.

24 Monate–
2
Großküchenumstellung im außer-städt. Bereich

Umstellung von Großküchen der Gemeinschaftsverpflegung hin zum vermehrten Einsatz von Bio-Lebensmitteln aus der Region mittels eines Transformationsprozesses.

24 Monate–
3
Bio-Regio-Management

Bio-Regio-Management als Bestandteil des "Haus der Kost" München

24 Monate–
4
Marketing

Marketing und PR-Aktivitäten als Bestandteil des "Haus der Kost" München

24 Monate–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Lose 1, 2

Zuschlag2 von 2 angegeben

Berufserfahrung30 %
Anzahl umgestellter Küchen40 %
Preis30 %
Qualität
Berufserfahrung
Qualität
Anzahl umgestellter Küchen

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
24 Monate
Verlängerung
Einmalige Verlängerungsoption um weitere 24 Monate.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, 80534 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags kann gem. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden. Zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen vor Auftragsvergabe wird auf die Auftragsbekanntmachung verwiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Zuschlagslimitierung für die Lose 1 und 2 Die Auftraggeberin hat entschieden, die Höchstzahl der Lose, auf welche ein Bieter den Zuschlag erhalten kann, zu beschränken (sog. Zuschlagslimitierung). Dabei geht die Auftraggeberin vor wie folgt: 1. Jeder Bieter kann grundsätzlich maximal auf Los 1 oder … ganz lesenZuschlagslimitierung für die Lose 1 und 2 Die Auftraggeberin hat entschieden, die Höchstzahl der Lose, auf welche ein Bieter den Zuschlag erhalten kann, zu beschränken (sog. Zuschlagslimitierung). Dabei geht die Auftraggeberin vor wie folgt: 1. Jeder Bieter kann grundsätzlich maximal auf Los 1 oder 2 einen Zuschlag erhalten. Zur Ausnahme von diesem Grundsatz siehe unten. 2. Zunächst wird der Zuschlag auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot für Los 1 erteilt. 3. Anschließend scheidet der jeweils erfolgreiche Bieter aus Los 1 aus dem weiteren Wettbewerb um Los 2 aus und die Zuschlagserteilung für Los 2 erfolgt unter den jeweils verbleibenden Bietern. 4. Nun wird der Zuschlag auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot für Los 2 der nach vorstehender Ziff. 3. verbliebenen Bieter erteilt. Haben sich für Los 2 nur Bieter mit einem wertbaren Angebot beworben, die bereits den Zuschlag für Los 1 erhalten haben, so kann ein Bieter auch den Zuschlag auf Los 2 erhalten. --- Umsatzzahlen des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres. Wie hoch war der Jahresumsatz (netto) des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres in Euro? Grundsätzlich gilt, dass der Bewerber/Bieter den Mindestjahresumsatz nur in der Höhe vorweisen können muss, wie es das jeweilige Los erfordert, auf das sich der Bewerber/Bieter bewirbt. Der Jahresumsatz des Bewerbers/Bieters muss für das Los 1 mindestens 400.000 €, für das Los 2 mindestens 200.000 €, für das Los 3 mindestens 160.000 € und für das Los 4 mindestens 200.000 € pro Jahr betragen. Für den Fall, dass der Bewerber/Bieter den Zuschlag für mehrere Lose erhalten soll, muss der Jahresumsatz des Bewerbers/Bieters mindestens die Summe aller Jahresumsätze betragen, die für die Einzellose, auf die der Zuschlag erteilt werden soll, gefordert werden. Der Bewerber/Bieter kann sich jedoch auch auf mehrere Lose bewerben, wenn der vom Bewerber/Bieter in der Eigenerklärung angegebene Jahresumsatz nur für einzelne Lose ausreicht, aber nicht für alle Lose, auf die er sich bewirbt. Erhält der Bewerber/Bieter dann den Zuschlag auf ein Los, kann er den hierfür verwendeten Jahresumsatz für alle weiteren Lose jedoch nicht mehr verwenden, der Jahresumsatz gilt insoweit als "verbraucht". Der Bewerber/ Bieter kann also für den Zuschlag aller weiteren Lose nicht mehr berücksichtigt werden, wenn der übrig gebliebene Betrag des Jahresumsatzes hierfür nicht mehr ausreicht. Erhält der Bewerber/ Bieter den Zuschlag auf ein Los, auf das er sich beworben hat, nicht, wird der vom Bewerber/ Bieter angegebene Jahresumsatz bei der Zuschlagsentscheidung für alle weiteren Lose auf die sich der Bewerber/ Bieter beworben hat, weiterhin berücksichtigt, der Jahresumsatz gilt insoweit als "nicht verbraucht".
Hinweis
Zuschlagslimitierung für die Lose 1 und 2 Die Auftraggeberin hat entschieden, die Höchstzahl der Lose, auf welche ein Bieter den Zuschlag erhalten kann, zu beschränken (sog. Zuschlagslimitierung). Dabei geht die Auftraggeberin vor wie folgt: 1. Jeder Bieter kann grundsätzlich maximal auf Los 1 oder … ganz lesenZuschlagslimitierung für die Lose 1 und 2 Die Auftraggeberin hat entschieden, die Höchstzahl der Lose, auf welche ein Bieter den Zuschlag erhalten kann, zu beschränken (sog. Zuschlagslimitierung). Dabei geht die Auftraggeberin vor wie folgt: 1. Jeder Bieter kann grundsätzlich maximal auf Los 1 oder 2 einen Zuschlag erhalten. Zur Ausnahme von diesem Grundsatz siehe unten. 2. Zunächst wird der Zuschlag auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot für Los 1 erteilt. 3. Anschließend scheidet der jeweils erfolgreiche Bieter aus Los 1 aus dem weiteren Wettbewerb um Los 2 aus und die Zuschlagserteilung für Los 2 erfolgt unter den jeweils verbleibenden Bietern. 4. Nun wird der Zuschlag auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot für Los 2 der nach vorstehender Ziff. 3. verbliebenen Bieter erteilt. Haben sich für Los 2 nur Bieter mit einem wertbaren Angebot beworben, die bereits den Zuschlag für Los 1 erhalten haben, so kann ein Bieter auch den Zuschlag auf Los 2 erhalten.

Lose 3, 4

Zuschlag2 von 2 angegeben

Berufserfahrung30 %
Qualität des Veranstaltungskonzepts40 %
Preis30 %
Qualität
Berufserfahrung
Qualität
Qualität des Veranstaltungskonzepts

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
24 Monate
Verlängerung
Einmalige Verlängerungsoption um weitere 24 Monate.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, 80534 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags kann gem. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden. Zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen vor Auftragsvergabe wird auf die Auftragsbekanntmachung verwiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Umsatzzahlen des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres. Wie hoch war der Jahresumsatz (netto) des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres in Euro? Grundsätzlich gilt, dass der Bewerber/Bieter den Mindestjahresumsatz nur in der Höhe vorweisen können muss, wie es das jeweilige Los erfordert, auf da … ganz lesenUmsatzzahlen des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres. Wie hoch war der Jahresumsatz (netto) des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres in Euro? Grundsätzlich gilt, dass der Bewerber/Bieter den Mindestjahresumsatz nur in der Höhe vorweisen können muss, wie es das jeweilige Los erfordert, auf das sich der Bewerber/Bieter bewirbt. Der Jahresumsatz des Bewerbers/Bieters muss für das Los 1 mindestens 400.000 €, für das Los 2 mindestens 200.000 €, für das Los 3 mindestens 160.000 € und für das Los 4 mindestens 200.000 € pro Jahr betragen. Für den Fall, dass der Bewerber/Bieter den Zuschlag für mehrere Lose erhalten soll, muss der Jahresumsatz des Bewerbers/Bieters mindestens die Summe aller Jahresumsätze betragen, die für die Einzellose, auf die der Zuschlag erteilt werden soll, gefordert werden. Der Bewerber/Bieter kann sich jedoch auch auf mehrere Lose bewerben, wenn der vom Bewerber/Bieter in der Eigenerklärung angegebene Jahresumsatz nur für einzelne Lose ausreicht, aber nicht für alle Lose, auf die er sich bewirbt. Erhält der Bewerber/Bieter dann den Zuschlag auf ein Los, kann er den hierfür verwendeten Jahresumsatz für alle weiteren Lose jedoch nicht mehr verwenden, der Jahresumsatz gilt insoweit als "verbraucht". Der Bewerber/ Bieter kann also für den Zuschlag aller weiteren Lose nicht mehr berücksichtigt werden, wenn der übrig gebliebene Betrag des Jahresumsatzes hierfür nicht mehr ausreicht. Erhält der Bewerber/ Bieter den Zuschlag auf ein Los, auf das er sich beworben hat, nicht, wird der vom Bewerber/ Bieter angegebene Jahresumsatz bei der Zuschlagsentscheidung für alle weiteren Lose auf die sich der Bewerber/ Bieter beworben hat, weiterhin berücksichtigt, der Jahresumsatz gilt insoweit als "nicht verbraucht".
Hinweis
Zuschlagslimitierung für die Lose 1 und 2 Die Auftraggeberin hat entschieden, die Höchstzahl der Lose, auf welche ein Bieter den Zuschlag erhalten kann, zu beschränken (sog. Zuschlagslimitierung). Dabei geht die Auftraggeberin vor wie folgt: 1. Jeder Bieter kann grundsätzlich maximal auf Los 1 oder … ganz lesenZuschlagslimitierung für die Lose 1 und 2 Die Auftraggeberin hat entschieden, die Höchstzahl der Lose, auf welche ein Bieter den Zuschlag erhalten kann, zu beschränken (sog. Zuschlagslimitierung). Dabei geht die Auftraggeberin vor wie folgt: 1. Jeder Bieter kann grundsätzlich maximal auf Los 1 oder 2 einen Zuschlag erhalten. Zur Ausnahme von diesem Grundsatz siehe unten. 2. Zunächst wird der Zuschlag auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot für Los 1 erteilt. 3. Anschließend scheidet der jeweils erfolgreiche Bieter aus Los 1 aus dem weiteren Wettbewerb um Los 2 aus und die Zuschlagserteilung für Los 2 erfolgt unter den jeweils verbleibenden Bietern. 4. Nun wird der Zuschlag auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot für Los 2 der nach vorstehender Ziff. 3. verbliebenen Bieter erteilt. Haben sich für Los 2 nur Bieter mit einem wertbaren Angebot beworben, die bereits den Zuschlag für Los 1 erhalten haben, so kann ein Bieter auch den Zuschlag auf Los 2 erhalten.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Münchner Ernährungsrat e.V., München2
2Münchner Ernährungsrat e.V., München1
3Ecozept GbR, Freising1
4Experience Consulting GmbH, München1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 750 (Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung) in Bayern gibt es in den letzten 24 Monaten nur 8 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 23.05.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1c17274c-59cd-4835-b5c6-85aa22b08332.