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Ergänzende fliegerische Grundlagenausbildung Jet

Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr · Koblenz, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen Q/L2AB/VA035/25190 (L2.1-25-190)veröffentlicht 22.04.2026erstmals 22.04.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 150 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 22.04.2026.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
10 Jahre01.07.2027 – 30.06.2037
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Koblenz56073, Rheinland-Pfalz
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichnein
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 145 Tage (185 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (1.766 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Ausbildungsdauer12 %
  • Ausstattung des Lfz mit LAD anstatt MFDs3 %
  • Zusätzliche IT zur Möglichkeit der Analyse und individueller Ausbildungsplanung der Trainingsteilnehmer3 %
  • Ausbildungsort16 %
  • Wetter am Ausbildungsort16 %
  • Preis50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 7 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 7 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 13:00 Uhr
    vor 5 Monaten
  4. Heute
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.06.2037
    in 8 Monaten

Beschreibung

Im Rahmen der ergänzenden fliegerischen Grundlagenausbildung Jet müssen Kampfflugzeugführer als verantwortlicher Luftfahrzeugführer in Einsitzer-Cockpits ausgebildet, qualifiziert sowie lizenziert werden und gleichzeitig die Teamfähigkeit in einer taktischen Formation im Luftkampf und im weiteren Sinne als Teil moderner, verbundener Luftkriegsoperationen unter Bedrohung, interoperierend mit der Vielzahl an Plattformen und Fähigkeiten, erlernen und verinnerlichen.

Beschreibung des Loses

Bereitstellung der Leistungen spätestens 24 Monate nach Vertragsschluss über 10 Jahre.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag6 von 6 angegeben

Ausbildungsdauer12 %
Ausstattung des Lfz mit LAD anstatt MFDs3 %
Zusätzliche IT zur Möglichkeit der Analyse und individueller Ausbildungsplanung der Trainingsteilnehmer3 %
Ausbildungsort16 %
Wetter am Ausbildungsort16 %
Preis50 %
Qualität
AusbildungsdauerDetails siehe Vergabeunterlagen.
Qualität
Ausstattung des Lfz mit LAD anstatt MFDsDetails siehe Vergabeunterlagen.
Qualität
Zusätzliche IT zur Möglichkeit der Analyse und individueller Ausbildungsplanung der TrainingsteilnehmerDetails siehe Vergabeunterlagen.
Qualität
AusbildungsortDetails siehe Vergabeunterlagen.
Qualität
Wetter am AusbildungsortDetails siehe Vergabeunterlagen.
Preis
Der Preis ist eines von mehreren Zuschlagskriterien. Details siehe Vergabeunterlagen.

Eignung8 von 8 angegeben

Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Zulassung als Approved Training Organization (ATO) oder entsprechendes Äquivalent Weil der spätere Auftragnehmer hochwertige und äußerst komplexe Pilotenausbildungen durchführen muss, für die entsprechend gefestigte Erfahrungen auf diesem Gebiet zwingend erforderlich sind, muss er bereits zum jetzi … ganz lesenZulassung als Approved Training Organization (ATO) oder entsprechendes Äquivalent Weil der spätere Auftragnehmer hochwertige und äußerst komplexe Pilotenausbildungen durchführen muss, für die entsprechend gefestigte Erfahrungen auf diesem Gebiet zwingend erforderlich sind, muss er bereits zum jetzigen Zeitpunkt nach den folgenden Vorgaben eine genehmigte ATO oder ein entsprechendes Äquivalent sein: 1. Der Bewerber muss eine gem. EU VO 1178/2011 zugelassene ATO sein oder 2. der Bewerber muss die Zulassung nachweisen, eine gem. Federal Aviation Administration (FAA) zertifizierte Pilotenschule gem. "Title 14 of the Code of Federal Regulations (14 CFR) part 141" betreiben zu dürfen oder 3. der Bewerber muss in einem Land, das nicht Teil des Regelwerkes der EASA oder FAA ist, die jeweils zutreffende Zulassung (analog zu 1. oder 2.) nachweisen. Nachweisführung: Vorlage einer Kopie der Zulassungsurkunde, aus der hervorgeht, dass der Bewerber eine ATO oder ein entsprechendes Äquivalent ist.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Nachweis von Erfahrungen in der Ausbildung von Berufspiloten (CPL/ATPL/MFS mit Instrumentenflugberechtigung) Die Ausbildung eines Piloten auf einem militärischen Luftfahrzeug im Bereich Jet stellt eine enorme Herausforderung dar und bedarf der höchsten qualitativen sowie quantitativen Ansprüche an … ganz lesenNachweis von Erfahrungen in der Ausbildung von Berufspiloten (CPL/ATPL/MFS mit Instrumentenflugberechtigung) Die Ausbildung eines Piloten auf einem militärischen Luftfahrzeug im Bereich Jet stellt eine enorme Herausforderung dar und bedarf der höchsten qualitativen sowie quantitativen Ansprüche an die Ausbildung. Um einem derartigen Anspruch gerecht zu werden, bedarf es einer hohen Expertise sowie Lern- und Anpassungsfähigkeit. Dementsprechend muss seitens des Bewerbers bereits in der Vergangenheit auf einem vergleichbaren Niveau ausgebildet worden sein. Es ist eine langjährige Erfahrung mit der Ausbildung von Luftfahrzeugführern vorzuweisen. Nachweisführung: Vorlage einer Eigenerklärung über durchgeführte fliegerische Ausbildungen von Berufspiloten mit Erwerb einer CPL oder ATPL oder eines MFS mit Instrumentenflugberechtigung von mindestens 50 Piloten pro Jahr über die letzten fünf Jahre.
Sicherheit bei der Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung von klassifizierten Informationen
Verschlüsselte elektronische Kommunikation Der Bewerber muss über die Möglichkeit verfügen, elektronisch verschlüsselt vertrauliche Dokumente der Geheimhaltungsstufe "VS - Nur für den Dienstgebrauch" (VS-NfD) mit dem Auftraggeber austauschen zu können. Der Auftraggeber verwendet hierzu das Programm … ganz lesenVerschlüsselte elektronische Kommunikation Der Bewerber muss über die Möglichkeit verfügen, elektronisch verschlüsselt vertrauliche Dokumente der Geheimhaltungsstufe "VS - Nur für den Dienstgebrauch" (VS-NfD) mit dem Auftraggeber austauschen zu können. Der Auftraggeber verwendet hierzu das Programm "GnuPG VS-Desktop". Der Bewerber muss daher in der Lage sein, mit "GnuPG VS-Desktop" verschlüsselte Dokumente zu lesen sowie Dokumente "GnuPG VS-Desktop"-kompatibel und VS-NfD-konform zu verschlüsseln. Nachweisführung: Vorlage einer Eigenerklärung, dass der Bewerber in der Lage ist, mit "GnuPG VS-Desktop" verschlüsselte Dokumente zu lesen sowie Dokumente "GnuPG VS-Desktop"-kompatibel und VS-NfD-konform zu verschlüsseln.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschränkung auf Bewerber und Unterauftragnehmer gem. § 11 BwBBG Nachweisführung: Der Bewerber muss die Eigenerklärung abgeben, dass er sowie alle etwaige von ihm eingesetzte Unterauftragnehmer in einem Mitgliedsstaat der EU, in UK, in Norwegen, in der Schweiz, in den USA oder in Kanada ansässig sind.
Durchschnittlicher Jahresumsatz
Gesamtumsatz i.H. von 1,5 Mrd. EUR exkl. Steuern (netto) innerhalb der letzten 3 Jahre Nachweisführung: Soweit beim Bewerber eine Pflicht zur Erstellung eines Jahresabschlussberichtes besteht: Vorlage der Jahresabschlussberichte des Bewerbers der letzten 3 Jahre, aus denen sich ergibt, dass der Be … ganz lesenGesamtumsatz i.H. von 1,5 Mrd. EUR exkl. Steuern (netto) innerhalb der letzten 3 Jahre Nachweisführung: Soweit beim Bewerber eine Pflicht zur Erstellung eines Jahresabschlussberichtes besteht: Vorlage der Jahresabschlussberichte des Bewerbers der letzten 3 Jahre, aus denen sich ergibt, dass der Bewerber über einen Gesamtumsatz i.H. von mindestens 1,5 Mrd. EUR exkl. Steuern (netto) innerhalb der letzten 3 Jahre verfügt. Andernfalls genügt eine entsprechende Eigenerklärung.
Eintragung in das Handelsregister
Auszug aus dem Handelsregister Nachweisführung: Vorlage eines Auszuges aus dem Handelsregister (oder vergleichbar) für den Bewerber. Der Auszug aus dem Handelsregister (oder vergleichbar) ist nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes vorzulegen, in dem der Bewerber seinen Sitz hat, und darf n … ganz lesenAuszug aus dem Handelsregister Nachweisführung: Vorlage eines Auszuges aus dem Handelsregister (oder vergleichbar) für den Bewerber. Der Auszug aus dem Handelsregister (oder vergleichbar) ist nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes vorzulegen, in dem der Bewerber seinen Sitz hat, und darf nicht älter als ein Jahr sein (gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge). Grundsätzlich Vorlage eines Auszuges aus dem Handelsregister für alle etwaige vom Bewerber eingesetzter Unterauftragnehmer. Der Auszug aus dem Handelsregister (oder vergleichbar) ist nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes vorzulegen, in dem der Unterauftragnehmer jeweils seinen Sitz hat, und darf nicht älter als ein Jahr sein (gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge). Soweit für den Bewerber bei Fristablauf für die Einreichung der Teilnahmeanträge noch nicht abschließend feststeht, welche Unterauftragnehmer er einsetzen wird, muss der Bewerber seinem Teilnahmeantrag eine Erklärung beifügen, dass er die Handelsregisterauszüge für die von ihm eingesetzten Unterauftragnehmer spätestens mit seinem finalen Angebot einreichen wird. Die so mit dem finalen Angebot eingereichten Handelsregisterauszüge dürfen nicht älter als ein Jahr sein (gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der finalen Angebote).
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.07.2027
Vertragsende
30.06.2037
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Beschränkung auf Bewerber und Unterauftragnehmer gem. § 11 BwBBG Nachweisführung: Der Bewerber muss die Eigenerklärung abgeben, dass er sowie alle etwaige von ihm eingesetzte Unterauftragnehmer in einem Mitgliedsstaat der EU, in UK, in Norwegen, in der Schweiz, in den USA oder in Kanada ansässig sind.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Ja
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von … ganz lesen§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu ge … ganz lesenDie zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de). Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1, 56073 Koblenz
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 805 (Ausbildung) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

17vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (13 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 1 Meldungen plausibel angegeben

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 11.06.2026
  2. BekanntmachungFrist 11.06.2026
  3. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 11.06.2026
  4. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist 11.06.2026

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1fd0a83c-033d-4e53-b6eb-e46ca67b0949.