Erbringung von Unterstützungsleistungen im IT Implementierungsmanagement sowie IT-Anwendungsbetreuung und SAP-Anwendungsbetreuung bzw. Anwendungsentwicklung
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 · Kiel, Schleswig-Holstein
Aktenzeichen ZV-S1-25-0287000-4121.01veröffentlicht 17.07.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 4 Jahre
- 01.08.2025 – 31.07.2029
- Lose
- 3
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Schleswig-Holstein.
- Leistungsbeschreibung IBM Subscription & Support und HCL Subscription & SupportInvestitionsbank Schleswig-Holstein · 24143 KielFrist 23.11.2026
- UEM OSS/MPCDataport AöR · AltenholzFrist 17.11.2026
- Supportvertrag für OpenStackDataport AöR · AltenholzFrist 19.11.2026
- Vertriebspartnerschaft KI-ProdukteDataport AöR · AltenholzFrist 08.10.2029
Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Schleswig-Holstein (4 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Verträge enden voraussichtlich je Los – Neuausschreibung möglich
- Los 1: Unterstuetzungsleistungen im IT Implementierungsmanagementin 33 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
- Los 3: Unterstuetzungsleistungen in der SAP-Anwendungsbetreuung sowie Anwendungsentwicklungin 33 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
- Los 2: Unterstuetzungsleistungen im Bereich IT-Anwendungsbetreuungin 34 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Jahre01.08.2025 – 31.07.2029
- Lose
- 3
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Kiel24103, Schleswig-Holstein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 72 Tage (67 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (24 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Zuschlagskriterium 130 %
- Zuschlagskriterium 250 %
- Zuschlagskriterium 320 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 16 Monaten
- Vertragsbeginnvor 15 MonatenLaufzeit bis 31.07.2029
- Heute
Beschreibung
Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) das zentrale Förderinstitut des Landes mit derzeit rund 850 aktiven Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen sucht mehrere Dienstleister für drei Leistungsbereiche: • die Erbringung von Unterstützungsleistungen im IT Implementierungsmanagement (Los 1), • die Erbringung von Unterstützungsleistungen im Bereich ihrer IT-Anwendungsbetreuung (Los 2), • die Erbringung von Unterstützungsleistungen in der SAP-Anwendungsbetreuung/Anwendungsentwicklung (Los 3). --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die von der IB.SH konkret benötigten Unterstützungsleistungen werden unter Berücksichtigung der Arbeits- und Projektsituation, Qualifikation, Verfügbarkeit und Tagessatzes im Wege von Mini-Wettbewerben abgerufen. Die Gestaltung dieses Einzelabrufes ist in den Vertragsdokumenten der Rahmenvereinbarung dargestellt (s. § 2 der Rahmenvereinbarung). --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Dienstleistung ist während der üblichen Geschäftszeiten der IB.SH (Mo. - Fr., 06:00 20:00 Uhr) zu erbringen. Die erforderlichen Einsätze außerhalb von üblichen Geschäftszeiten werden gesondert besprochen. Die Leistung ist zu 60 % vor Ort (in den Geschäftsräumen der IB.SH) und zu 40 % remote zu erbringen. Für Los 2 und 3 ist bei Bedarf Wochenendarbeit erforderlich.
Gegenstand nach CPV
Lose3 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Unterstuetzungsleistungen im IT Implementierungsmanagement Tätigkeitsbeschreibung der Unterstützungsleistungen: IT Transition & IT Transformation von Projekten; IT Teil- oder Projektleitung; Beratende Unterstützung zu IT Themenstellungen; Erstellen von Projektplänen, Konzepten, Machbarkeitsstudien, Dokumentationen; Planung und Koordination von Maßnahmen zur SW- bzw. Anwendungsanpassung und -integration; Erstellen von Entscheidungsvorlagen; Planung und Steuerung von Budget, Ressourcen, Timelines. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die IB.SH erwartet einen jährlichen Aufwand in Höhe von ca. 1.500 Personentage. Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung beträgt 7.200 Personentage für vier Jahre. Die Rahmenvereinbarung endet mit Erreichen des Höchstwertes automatisch ohne dass es einer Kündigung bedarf. Ein Anspruch auf Abnahme einer Mindestmenge besteht jeweils nicht. Abgerechnet werden ausschließlich tatsächlich erbrachte Leistungen. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Für Los 1 wird eine Rahmenvereinbarung mit maximal sechs Bietern geschlossen, die die Plätze 1 bis 6 erreichen. | 4 Jahre | – |
| 2 | Unterstuetzungsleistungen im Bereich IT-Anwendungsbetreuung Tätigkeitsbeschreibung der Unterstützungsleistungen: Eigenverantwortliche Betreuung/Administration des laufenden Betriebs von Anwendungen in der IB.SH (z.B. Incidentbearbeitung (Analyse des Fehlerbildes und Beseitigung der Störung), Changemanagement (Analyse, Überwachung, Dokumentation, Zuarbeit, etc.), Berechtigungsmanagement; Fachliche Steuerung von Dienstleistern der IB.SH; Ansprechpartner / Berater für die Fachbereiche bzgl. der IT-Anwendungen; Änderungen von IT-Anwendungen (inkl. Test und Testkoordination, Schulung, Abnahme/Freigabe/Dokumentation); Projektarbeit (Erstellen von Fachkonzepten, Machbarkeitsstudien und Entscheidungsvorlagen). Die Leistungen sind auf Deutsch zu erbringen. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die IB.SH erwartet einen jährlichen Aufwand in Höhe von ca. 400 Personentagen. Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung beträgt 1.920 Personentage. Die Rahmenvereinbarung endet mit Erreichen des Höchstwertes automatisch ohne dass es einer Kündigung bedarf. Ein Anspruch auf Abnahme einer Mindestmenge besteht jeweils nicht. Abgerechnet werden ausschließlich tatsächlich erbrachte Leistungen. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Für Los 2 wird eine Rahmenvereinbarung mit maximal 3 Bietern geschlossen, die die Plätze 1 bis 3 und ein Minimum von 750 Punkten gem. Bewertungsmatrix erreichen. | 4 Jahre | – |
| 3 | Unterstuetzungsleistungen in der SAP-Anwendungsbetreuung sowie Anwendungsentwicklung Durch die Nutzung der Systemplattform SAP/ABAKUS kommt es im Tagesgeschäft zu verschiedensten Fehlersituationen und How-to-Fragen aus den Fachbereichen der IB.SH. Des Weiteren ergeben sich aus politischen, gesetzlichen, aufsichtsrechtlichen Vorgaben oder durch neue Geschäftsfelder weitere Anforderungen an die Abwicklung des Fördergeschäftes. Diesen Prozess der Betreuung und Weiterentwicklung des SAP/ABAKUS und ggf. anderer Systeme soll vom Dienstleister begleitet, unterstützt und durchgeführt werden (Schwerpunkte ABAKUS, CML, GP, RBD, FI und CO). Die IB.SH strebt daher für diesen Teilbereich eine kontinuierliche, partnerschaftliche und erfolgreiche Zusammenarbeit für die gesamte Vertragslaufzeit an. Dafür sind Integrität, Flexibilität, Vertrauen, Zuverlässigkeit und Termintreue des zukünftigen Dienstleisters wichtige Voraussetzungen. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Der Dienstleister unterstützt die internen Mitarbeitenden des Bereichs IT der IB.SH im Tagesgeschäft bei der Korrektur von Anwendungsfehlern und Customizing-Problemen, bei der Beantwortung von How-to-Fragen und Beratung der Fachbereiche sowie in der Durchführung von (IT)Projekten. Er führt den Second Level Support für die bankfachlich Kernanwendung SAP/ABAKUS (alles mit dem Schwerpunkten ABAKUS, CML, GP, RBD, FI und COCML) durch. Dabei sollte er über Kenntnisse von aktuellen SAP-Releases und Know-How in Themen der Digitalisierung mitbringen, wie z.B. Web-Services, IPLS, Plug-In und oder Workflows. Da die IB.SH das ERP gerade auf S/4HANA umstellt, wäre auch dieser Skill vorteilhaft. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Neue Anforderungen an die Abwicklung des Fördergeschäftes, die sich aus veränderten politischen, gesetzlichen oder aufsichtsrechtlichen Vorgaben oder neuen Geschäftsfeldern ergeben, erfordern eine laufende Erweiterung/Anpassung der SAP/ABAKUS-Funktionalitäten. Da die IB.SH als Mitglied der Förderbankenkooperation die IT-Strategie verfolgt, den SAP/ABAKUS-Standard der Förderbankenkooperation zu nutzen, werden neue Anforderungen nach Möglichkeit über Customizing-Maßnahmen umgesetzt. Für darüber hinaus gehende Weiterentwicklungen sind die Anforderungen zu sammeln, sinnvoll zu bündeln und deren Umsetzung soweit zu konzeptionieren, dass die Förderbankenkooperation über eine für alle Förderbanken nutzbare, einheitliche Weiterentwicklung der Anwendung SAP/ABAKUS entscheiden kann. Weiterhin ist der sichere Umgang und das Entwickeln im ABAP-Sprachraum unabdingbar. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die IB.SH erwartet einen jährlichen Aufwand in Höhe von ca. 1750 Personentage. Folgende Höchstmenge wurde für die gesamte Vertragslaufzeit ermittelt: 8.500 Personentage. Dabei besteht gegenüber der IB.SH kein Anspruch auf vollständige Inanspruchnahme des Vertragsvolumens. Gewünscht ist jeweils eine möglichst konstante personelle Besetzung. Beim Erreichen eines Höchstwertes endet diese Rahmenvereinbarung automatisch. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Für Los 3 wird eine Rahmenvereinbarung mit maximal vier Bietern geschlossen, die die Plätze 1 bis 4 erreichen. Die Beauftragung des viertplatzierten Bieters erfolgt nur, wenn die erreichte Gesamtpunktzahl gem. Bewertungsmatrix maximal 50 Punkte unter der Gesamtpunktzahl des Bieters auf Platz 3 liegt. Sofern mehrere Bieter die gleiche Punktzahl erreichen, ergibt sich die endgültige Platzierung derjenigen Bieter in Abhängigkeit vom höchsten Wert im Kriterium „Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals“. | 4 Jahre | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Lose 1, 2
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- Zuschlagskriterium 1Kosten.
- Qualität
- Zuschlagskriterium 2Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals.
- Qualität
- Zuschlagskriterium 3Qualität des Konzeptes.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.08.2025
- Vertragsende
- 31.07.2029
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fri … ganz lesenkürzer
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Die Auftragswerte in dieser Bekanntmachung wurden aus technischen Gründen mit 1 € angegeben. Gemäß § 39 Absatz 6 VgV werden diese Daten nicht veröffentlicht.
- Hinweis
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zent … ganz lesenkürzer
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zentrale Beschaffungsstelle i. S. d. § 120 Abs. 4 GWB. Damit ist sie verpflichtet, bei allen europaweiten Ausschreibungen das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der eVergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge / Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht. Soweit in dieser Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Auftragswerte in dieser Bekanntmachung wurden aus technischen Gründen mit 1 € angegeben. Gemäß § 39 Absatz 6 VgV werden diese Daten nicht veröffentlicht.
Los 3
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- Zuschlagskriterium 1Kosten.
- Qualität
- Zuschlagskriterium 2Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals.
- Qualität
- Zuschlagskriterium 3Qualität des Konzeptes + Darstellung der Mitwirkungsleistungen der Bankenkooperation und anderer Dienstleister + Darstellung der Qualitätssicherungsmaßnahmen.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.08.2025
- Vertragsende
- 31.07.2029
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fri … ganz lesenkürzer
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Die Auftragswerte in dieser Bekanntmachung wurden aus technischen Gründen mit 1 € angegeben. Gemäß § 39 Absatz 6 VgV werden diese Daten nicht veröffentlicht.
- Hinweis
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zent … ganz lesenkürzer
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zentrale Beschaffungsstelle i. S. d. § 120 Abs. 4 GWB. Damit ist sie verpflichtet, bei allen europaweiten Ausschreibungen das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der eVergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge / Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht. Soweit in dieser Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Auftragswerte in dieser Bekanntmachung wurden aus technischen Gründen mit 1 € angegeben. Gemäß § 39 Absatz 6 VgV werden diese Daten nicht veröffentlicht.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Zur Helling 5-6, 24143 Kiel
- Website
- ib-sh.de
- Kontakt
- info@
ib-sh.de - Auskünfte
- Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412e-vergabe-beschaffung@
gmsh.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
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Häufige Zuschlagsempfänger
- Allgeier Public SE2 Zuschläge
- Computacenter2 Zuschläge
- Hacon Ingenieurgesellschaft mbH2 Zuschläge
- in-innovative navigation GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 19.05.2025 auf 26.05.2025 verschoben
- BekanntmachungFrist 19.05.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 15669b35-dcf9-46b6-81e3-1a41a20f2b19.