Erbringung von Fahrdienstleistung im Schienenersatzverkehr mit vom AG gestellten Omnibussen
Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft · Berlin, Berlin
Aktenzeichen FG1-0168-2024veröffentlicht 18.03.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 19 Monate
- 01.06.2024 – 31.12.2025
- Lose
- 4
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Berlin.
- Schülerbeförderung Los 3 bis Los 6 Schul 12173 -12176 OV 2026 VgVLand Berlin, Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg · BerlinFrist 30.11.2026
Alle Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr (57 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 19 Monate01.06.2024 – 31.12.2025, bis zu 4 Verlängerungen
- Lose
- 4Angebot auf bis zu 4
- Verfahren
- Offenes VerfahrenSektVO, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigvergabekooperation.berlin
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 119 Tage (220 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (459 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 80 %, Leistung und Qualität 20 %.
- Personalkonzept20 %
- Preis80 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 13,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −7,3 Punkte |
| 25 % teurer | −16 Punkte |
| 50 % teurer | −26,7 Punkte |
| 100 % teurer | −40 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 32 Monaten
- Angebotsfrist 09:00 Uhrvor 31 Monatenüber vergabekooperation.berlin
- Öffnung der Angebote 10:00 Uhrvor 31 Monaten
- Vertragsbeginnvor 29 MonatenLaufzeit bis 31.12.2025
- Heute
Beschreibung
Der Auftraggeber (AG), die Berliner Verkehrsbetriebe AöR ist der größte Nahverkehrsbetrieb Deutschlands und vom Land Berlin mit der Organisation und Durchführung des öffentlichen Personennahverkehrs in Berlin beauftragt. Zusätzlich zu den zu erbringenden Fahrleistungen mit Omnibussen im planmäßigen Linienverkehr fallen in Folge von Baumaßnahmen an Verkehrsanlagen der U-Bahn oder der Straßenbahn immer wieder Ersatzverkehrsfahrleistungen mit Omnibussen an. Die Erbringung dieser Schienenersatzverkehrsleistungen wird teilweise an Dritte vergeben. Gegenstand dieser Ausschreibung sind Fahrleistungen mit Omnibussen im Ersatzverkehr; diese dienen zur Sicherstellung von baubedingten Leistungsspitzen. Diese Ausschreibung ist unterteilt in vier Lose. Die Omnibusse werden vom AG gestellt. Achtung: Die BVG führte zum Thema SEV-Leistung bereits mehrere Vergabeverfahren (EU Nr. 2022/S177-502452 4 Lose, EU Nr. 2022/S204-582942 5 Lose und EU Nr. 2023/S203-635372 5 Lose) mit insgesamt 14 Losen durch. Die hier veröffentlichte Vergabe stellt einen weiteren Beschaffungsbedarf von zusätzlich 4 Losen dar.
Gegenstand nach CPV
- 60130000Personensonderbeförderung (Straße)Hauptgegenstand
Lose4 Lose · Angebot auf bis zu 4
Alle 4 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Leistungszeitraum Juni bis November Leistungsumfang (1) Der AN hat je beauftragtem Los die Fahrleistung mit Omnibussen des AG zu erbringen. Hierzu hat der AN eigenständig den Betrieb zu organisieren und durchführen. Die Erstellung der Dienstplanung und Personalzuordnung sowie Ort und Zeit der Ablösung seines Fahrpersonals bestimmt der AN unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der vorgeschriebenen Lenk-, Pausen- und Ruhezeiten selbst. Die Fahrplangestaltung des AG wird nicht gewährleisten können, dass die Pausen des eingesetzten Fahrpersonals gemäß § 1 Abs 3 FPersV zu den Wendezeiten passen (keine 1/6-el-Fähigkeit). Das Fahrpersonal ist daher zu einer Blockpause von einem anderen Fahrer abzulösen. Eine Blockpausengewährung auf dem Omnibus ist nicht möglich. (2) Die durch den AN in 2024 zu erbringende Fahrleistung hat nach den aktuellen Planungen (je Los) folgenden Umfang: 1. Es besteht in den Monaten Juni bis Oktober jeweils folgender monatlicher Bedarf: (1 h = 60 Minuten) Juni 2024 ca. 2.000 h Juli 2024 ca. 2.000 h August 2024 ca. 2.000 h September 2024 ca. 2.000 h Oktober 2024 ca. 2.000 h (3) Die in Ziffer 2 genannten Betriebsstunden stellen einen monatlichen Richtwert dar und können monatlich über oder unterschritten werden. Der AG wird in 2024 im Leistungszeitraum Juni bis November 2024 (bislang für November 2024 keine Betriebsstunden geplant, aber noch möglich) mindestens 8.000 und nicht mehr als 12.000 Betriebsstunden abrufen, wobei der AN keinen Anspruch auf Abruf einer Mindestanzahl von Betriebsstunden pro Monat oder pro Jahr hat, aber einen Anspruch auf Vergütung von mindestens 8.000 Betriebsstunden für den Leistungszeitraum Juni bis November 2024 insgesamt (take-or-pay). (4) Für 2025 und jeweils für die Optionszeiträume gilt folgendes: Der AG wird die prognostizierte Fahrleistung je beauftragtem Los jeweils spätestens 5 Monate im Voraus festlegen. Der Leistungszeitraum ist beschränkt auf die Monate Juni bis November eines jeden Kalenderjahres (Leistungszeitraum). Das prognostizierte Volumen beträgt pro beauftragtem Los und Kalenderjahr 10.000 Betriebsstunden, das maximale Auftragsvolumen jeweils 12.000 Betriebsstunden. Eine gleichmäßige Verteilung der Betriebsstunden über die jeweiligen sechs Monate eines jährlichen Leistungszeitraums kann nicht sichergestellt werden; in einzelnen Monaten kann die Leistung auch komplett entfallen. Der AN hat keinen Anspruch auf Abruf einer Mindestanzahl von Betriebsstunden pro Monat oder pro Kalenderjahr, aber einen Anspruch auf Vergütung von mindestens 8.000 Betriebsstunden pro beauftragtem Los für 2025 und die jeweiligen Optionszeiträume (take-or-pay). (5) Die Höchstabrufmenge für die Rahmenvereinbarung ist pro Los die Summe der jährlichen (einschließlich Optionszeiträume) maximalen Abrufvolumina in Höhe von jährlich 12.000 Betriebsstunden, also insgesamt 72.000 Betriebsstunden. (6) Dem AN werden zur Leistungserbringung komplette Umläufe tgl. 4 Umläufe (1 Umlauf = alle mit einem Omnibus an einem Tag nacheinander abzuwickelnde Fahrten) übertragen. Die Umläufe haben eine durchschnittliche Länge von ca. 17 Stunden und sind in einem Zeitfenster von 04:00 - 01:00 des Folgetages zu erbringen. Abweichend hierzu kann der AG auch durchgehende Nachtumläufe (d.h. bis 4:00 Uhr des Folgetages) abrufen. Jeder Umlauf beginnt und endet auf einem Betriebshof der BVG, diese befinden sich zurzeit in: - Betriebshof C: Westfälischen Str. 73 in 10709 Berlin, - Betriebshof L: Siegfriedstr. 36-45 in 10365 Berlin, - Betriebshof M: Müllerstr. 79 in 13349 Berlin, - Betriebshof B: Gradestr. 10 in 12347 Berlin, - Betriebshof S: Am Omnibushof 1 in 13593 Berlin, - Betriebshof I: Indira-Gandhi-Str.98 in 13053 Berlin, - Betriebshof G: Greinerstr. 34, 12107 Berlin und - Betriebshof F: Alt Friedrichsfelde 63b in 12683 Berlin. Der AG behält sich vor, während der Vertragslaufzeit neue Betriebshöfe hinzuzunehmen oder auch benannten Betriebshöfe aufzugeben. (7) Spätestens 3 Wochen im Voraus wird der AG vom AN die zu erbringende Fahrleistung abrufen. Mit dem Abruf erhält der AN konkrete Angaben zu der abzurufenden Fahrleistung. Dies erfolgt durch die Übersendung der Umlaufpläne oder der digitalen Bereitstellung dieser Pläne. Die Umlaufpläne enthalten die zu erbringenden Fahrstunden sowie alle weiteren notwendigen Angaben zur Fahrleistung (z.B. Linien, Ort und Zeit von Beginn und Ende der Leistung, Fahrpläne, Endstellen usw.); ein beispielhafter Umlaufplan befindet sich in der Anlage A dieser Leistungsbeschreibung. Darüber hinaus werden dem AN weitere Informationen, wie Linienführung. Fahrordnungen an Endstellen etc. ebenfalls spätestens 3 Wochen vor dem Beginn einer Fahrleistung übersendet. (8) Während der Leistungserbringung kann es zu Änderungen bei der vorgenannten Leistung kommen, z.B. dem Fahrplan, der Nummern der Umläufe oder der Streckenführung. Diese Änderung wird dem AN, insbesondere, wenn sie zu einer Leistungsminderung oder -erhöhung führen, grundsätzlich spätestens 3 Wochen vor Inkrafttreten schriftlich oder elektronisch (per E-Mail genügt) mitgeteilt. (9) Kurzfristige unvorhersehbare Änderungen der Fahrleistung, insbesondere Umlauf- und Fahrplanänderungen sowie Änderungen der Linienführung z.B. aufgrund von Bau- und Verkehrsmaßnahmen werden umgehend nach Bekanntwerden dem AN schriftlich oder bei Gefahr im Verzug bzw. in dringenden, unaufschiebbaren Fällen den benannten Ansprechpartnern des AN und - soweit diese nicht erreicht werden können - dem betroffenen Fahrpersonal durch die Betriebsleitstelle Omnibus (BLO) mündlich mitgeteilt. (10) Kann der AG, insbesondere aufgrund unvorhersehbarer Änderungen oder aufgrund betriebsinterner Abläufe, eine abgerufene Fahrleistung des AN nicht für den Schienenersatzverkehr in Anspruch nehmen, kann der AG die abgerufene Fahrleistung auch für den Linienverkehr des AG nutzen. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung und den Besonderen Vertragsbedingungen und deren Anlagen. | 19 Monate | – |
| 2 | Leistungszeitraum Juni bis November Leistungsumfang (1) Der AN hat je beauftragtem Los die Fahrleistung mit Omnibussen des AG zu erbringen. Hierzu hat der AN eigenständig den Betrieb zu organisieren und durchführen. Die Erstellung der Dienstplanung und Personalzuordnung sowie Ort und Zeit der Ablösung seines Fahrpersonals bestimmt der AN unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der vorgeschriebenen Lenk-, Pausen- und Ruhezeiten selbst. Die Fahrplangestaltung des AG wird nicht gewährleisten können, dass die Pausen des eingesetzten Fahrpersonals gemäß § 1 Abs 3 FPersV zu den Wendezeiten passen (keine 1/6-el-Fähigkeit). Das Fahrpersonal ist daher zu einer Blockpause von einem anderen Fahrer abzulösen. Eine Blockpausengewährung auf dem Omnibus ist nicht möglich. (2) Die durch den AN in 2024 zu erbringende Fahrleistung hat nach den aktuellen Planungen (je Los) folgenden Umfang: 1. Es besteht in den Monaten Juni bis Oktober jeweils folgender monatlicher Bedarf: (1 h = 60 Minuten) Juni 2024 ca. 2.000 h Juli 2024 ca. 2.000 h August 2024 ca. 2.000 h September 2024 ca. 2.000 h Oktober 2024 ca. 2.000 h (3) Die in Ziffer 2 genannten Betriebsstunden stellen einen monatlichen Richtwert dar und können monatlich über oder unterschritten werden. Der AG wird in 2024 im Leistungszeitraum Juni bis November 2024 (bislang für November 2024 keine Betriebsstunden geplant, aber noch möglich) mindestens 8.000 und nicht mehr als 12.000 Betriebsstunden abrufen, wobei der AN keinen Anspruch auf Abruf einer Mindestanzahl von Betriebsstunden pro Monat oder pro Jahr hat, aber einen Anspruch auf Vergütung von mindestens 8.000 Betriebsstunden für den Leistungszeitraum Juni bis November 2024 insgesamt (take-or-pay). (4) Für 2025 und jeweils für die Optionszeiträume gilt folgendes: Der AG wird die prognostizierte Fahrleistung je beauftragtem Los jeweils spätestens 5 Monate im Voraus festlegen. Der Leistungszeitraum ist beschränkt auf die Monate Juni bis November eines jeden Kalenderjahres (Leistungszeitraum). Das prognostizierte Volumen beträgt pro beauftragtem Los und Kalenderjahr 10.000 Betriebsstunden, das maximale Auftragsvolumen jeweils 12.000 Betriebsstunden. Eine gleichmäßige Verteilung der Betriebsstunden über die jeweiligen sechs Monate eines jährlichen Leistungszeitraums kann nicht sichergestellt werden; in einzelnen Monaten kann die Leistung auch komplett entfallen. Der AN hat keinen Anspruch auf Abruf einer Mindestanzahl von Betriebsstunden pro Monat oder pro Kalenderjahr, aber einen Anspruch auf Vergütung von mindestens 8.000 Betriebsstunden pro beauftragtem Los für 2025 und die jeweiligen Optionszeiträume (take-or-pay). (5) Die Höchstabrufmenge für die Rahmenvereinbarung ist pro Los die Summe der jährlichen (einschließlich Optionszeiträume) maximalen Abrufvolumina in Höhe von jährlich 12.000 Betriebsstunden, also insgesamt 72.000 Betriebsstunden. (6) Dem AN werden zur Leistungserbringung komplette Umläufe tgl. 4 Umläufe (1 Umlauf = alle mit einem Omnibus an einem Tag nacheinander abzuwickelnde Fahrten) übertragen. Die Umläufe haben eine durchschnittliche Länge von ca. 17 Stunden und sind in einem Zeitfenster von 04:00 - 01:00 des Folgetages zu erbringen. Abweichend hierzu kann der AG auch durchgehende Nachtumläufe (d.h. bis 4:00 Uhr des Folgetages) abrufen. Jeder Umlauf beginnt und endet auf einem Betriebshof der BVG, diese befinden sich zurzeit in: - Betriebshof C: Westfälischen Str. 73 in 10709 Berlin, - Betriebshof L: Siegfriedstr. 36-45 in 10365 Berlin, - Betriebshof M: Müllerstr. 79 in 13349 Berlin, - Betriebshof B: Gradestr. 10 in 12347 Berlin, - Betriebshof S: Am Omnibushof 1 in 13593 Berlin, - Betriebshof I: Indira-Gandhi-Str.98 in 13053 Berlin, - Betriebshof G: Greinerstr. 34, 12107 Berlin und - Betriebshof F: Alt Friedrichsfelde 63b in 12683 Berlin. Der AG behält sich vor, während der Vertragslaufzeit neue Betriebshöfe hinzuzunehmen oder auch benannten Betriebshöfe aufzugeben. (7) Spätestens 3 Wochen im Voraus wird der AG vom AN die zu erbringende Fahrleistung abrufen. Mit dem Abruf erhält der AN konkrete Angaben zu der abzurufenden Fahrleistung. Dies erfolgt durch die Übersendung der Umlaufpläne oder der digitalen Bereitstellung dieser Pläne. Die Umlaufpläne enthalten die zu erbringenden Fahrstunden sowie alle weiteren notwendigen Angaben zur Fahrleistung (z.B. Linien, Ort und Zeit von Beginn und Ende der Leistung, Fahrpläne, Endstellen usw.); ein beispielhafter Umlaufplan befindet sich in der Anlage A dieser Leistungsbeschreibung. Darüber hinaus werden dem AN weitere Informationen, wie Linienführung. Fahrordnungen an Endstellen etc. ebenfalls spätestens 3 Wochen vor dem Beginn einer Fahrleistung übersendet. (8) Während der Leistungserbringung kann es zu Änderungen bei der vorgenannten Leistung kommen, z.B. dem Fahrplan, der Nummern der Umläufe oder der Streckenführung. Diese Änderung wird dem AN, insbesondere, wenn sie zu einer Leistungsminderung oder -erhöhung führen, grundsätzlich spätestens 3 Wochen vor Inkrafttreten schriftlich oder elektronisch (per E-Mail genügt) mitgeteilt. (9) Kurzfristige unvorhersehbare Änderungen der Fahrleistung, insbesondere Umlauf- und Fahrplanänderungen sowie Änderungen der Linienführung z.B. aufgrund von Bau- und Verkehrsmaßnahmen werden umgehend nach Bekanntwerden dem AN schriftlich oder bei Gefahr im Verzug bzw. in dringenden, unaufschiebbaren Fällen den benannten Ansprechpartnern des AN und - soweit diese nicht erreicht werden können - dem betroffenen Fahrpersonal durch die Betriebsleitstelle Omnibus (BLO) mündlich mitgeteilt. (10) Kann der AG, insbesondere aufgrund unvorhersehbarer Änderungen oder aufgrund betriebsinterner Abläufe, eine abgerufene Fahrleistung des AN nicht für den Schienenersatzverkehr in Anspruch nehmen, kann der AG die abgerufene Fahrleistung auch für den Linienverkehr des AG nutzen. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung und den Besonderen Vertragsbedingungen und deren Anlagen. | 19 Monate | – |
| 3 | Leistungszeitraum Juni bis November Leistungsumfang (1) Der AN hat je beauftragtem Los die Fahrleistung mit Omnibussen des AG zu erbringen. Hierzu hat der AN eigenständig den Betrieb zu organisieren und durchführen. Die Erstellung der Dienstplanung und Personalzuordnung sowie Ort und Zeit der Ablösung seines Fahrpersonals bestimmt der AN unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der vorgeschriebenen Lenk-, Pausen- und Ruhezeiten selbst. Die Fahrplangestaltung des AG wird nicht gewährleisten können, dass die Pausen des eingesetzten Fahrpersonals gemäß § 1 Abs 3 FPersV zu den Wendezeiten passen (keine 1/6-el-Fähigkeit). Das Fahrpersonal ist daher zu einer Blockpause von einem anderen Fahrer abzulösen. Eine Blockpausengewährung auf dem Omnibus ist nicht möglich. (2) Die durch den AN in 2024 zu erbringende Fahrleistung hat nach den aktuellen Planungen (je Los) folgenden Umfang: 1. Es besteht in den Monaten Juni bis Oktober jeweils folgender monatlicher Bedarf: (1 h = 60 Minuten) Juni 2024 ca. 2.000 h Juli 2024 ca. 2.000 h August 2024 ca. 2.000 h September 2024 ca. 2.000 h Oktober 2024 ca. 2.000 h (3) Die in Ziffer 2 genannten Betriebsstunden stellen einen monatlichen Richtwert dar und können monatlich über oder unterschritten werden. Der AG wird in 2024 im Leistungszeitraum Juni bis November 2024 (bislang für November 2024 keine Betriebsstunden geplant, aber noch möglich) mindestens 8.000 und nicht mehr als 12.000 Betriebsstunden abrufen, wobei der AN keinen Anspruch auf Abruf einer Mindestanzahl von Betriebsstunden pro Monat oder pro Jahr hat, aber einen Anspruch auf Vergütung von mindestens 8.000 Betriebsstunden für den Leistungszeitraum Juni bis November 2024 insgesamt (take-or-pay). (4) Für 2025 und jeweils für die Optionszeiträume gilt folgendes: Der AG wird die prognostizierte Fahrleistung je beauftragtem Los jeweils spätestens 5 Monate im Voraus festlegen. Der Leistungszeitraum ist beschränkt auf die Monate Juni bis November eines jeden Kalenderjahres (Leistungszeitraum). Das prognostizierte Volumen beträgt pro beauftragtem Los und Kalenderjahr 10.000 Betriebsstunden, das maximale Auftragsvolumen jeweils 12.000 Betriebsstunden. Eine gleichmäßige Verteilung der Betriebsstunden über die jeweiligen sechs Monate eines jährlichen Leistungszeitraums kann nicht sichergestellt werden; in einzelnen Monaten kann die Leistung auch komplett entfallen. Der AN hat keinen Anspruch auf Abruf einer Mindestanzahl von Betriebsstunden pro Monat oder pro Kalenderjahr, aber einen Anspruch auf Vergütung von mindestens 8.000 Betriebsstunden pro beauftragtem Los für 2025 und die jeweiligen Optionszeiträume (take-or-pay). (5) Die Höchstabrufmenge für die Rahmenvereinbarung ist pro Los die Summe der jährlichen (einschließlich Optionszeiträume) maximalen Abrufvolumina in Höhe von jährlich 12.000 Betriebsstunden, also insgesamt 72.000 Betriebsstunden. (6) Dem AN werden zur Leistungserbringung komplette Umläufe tgl. 4 Umläufe (1 Umlauf = alle mit einem Omnibus an einem Tag nacheinander abzuwickelnde Fahrten) übertragen. Die Umläufe haben eine durchschnittliche Länge von ca. 17 Stunden und sind in einem Zeitfenster von 04:00 - 01:00 des Folgetages zu erbringen. Abweichend hierzu kann der AG auch durchgehende Nachtumläufe (d.h. bis 4:00 Uhr des Folgetages) abrufen. Jeder Umlauf beginnt und endet auf einem Betriebshof der BVG, diese befinden sich zurzeit in: - Betriebshof C: Westfälischen Str. 73 in 10709 Berlin, - Betriebshof L: Siegfriedstr. 36-45 in 10365 Berlin, - Betriebshof M: Müllerstr. 79 in 13349 Berlin, - Betriebshof B: Gradestr. 10 in 12347 Berlin, - Betriebshof S: Am Omnibushof 1 in 13593 Berlin, - Betriebshof I: Indira-Gandhi-Str.98 in 13053 Berlin, - Betriebshof G: Greinerstr. 34, 12107 Berlin und - Betriebshof F: Alt Friedrichsfelde 63b in 12683 Berlin. Der AG behält sich vor, während der Vertragslaufzeit neue Betriebshöfe hinzuzunehmen oder auch benannten Betriebshöfe aufzugeben. (7) Spätestens 3 Wochen im Voraus wird der AG vom AN die zu erbringende Fahrleistung abrufen. Mit dem Abruf erhält der AN konkrete Angaben zu der abzurufenden Fahrleistung. Dies erfolgt durch die Übersendung der Umlaufpläne oder der digitalen Bereitstellung dieser Pläne. Die Umlaufpläne enthalten die zu erbringenden Fahrstunden sowie alle weiteren notwendigen Angaben zur Fahrleistung (z.B. Linien, Ort und Zeit von Beginn und Ende der Leistung, Fahrpläne, Endstellen usw.); ein beispielhafter Umlaufplan befindet sich in der Anlage A dieser Leistungsbeschreibung. Darüber hinaus werden dem AN weitere Informationen, wie Linienführung. Fahrordnungen an Endstellen etc. ebenfalls spätestens 3 Wochen vor dem Beginn einer Fahrleistung übersendet. (8) Während der Leistungserbringung kann es zu Änderungen bei der vorgenannten Leistung kommen, z.B. dem Fahrplan, der Nummern der Umläufe oder der Streckenführung. Diese Änderung wird dem AN, insbesondere, wenn sie zu einer Leistungsminderung oder -erhöhung führen, grundsätzlich spätestens 3 Wochen vor Inkrafttreten schriftlich oder elektronisch (per E-Mail genügt) mitgeteilt. (9) Kurzfristige unvorhersehbare Änderungen der Fahrleistung, insbesondere Umlauf- und Fahrplanänderungen sowie Änderungen der Linienführung z.B. aufgrund von Bau- und Verkehrsmaßnahmen werden umgehend nach Bekanntwerden dem AN schriftlich oder bei Gefahr im Verzug bzw. in dringenden, unaufschiebbaren Fällen den benannten Ansprechpartnern des AN und - soweit diese nicht erreicht werden können - dem betroffenen Fahrpersonal durch die Betriebsleitstelle Omnibus (BLO) mündlich mitgeteilt. (10) Kann der AG, insbesondere aufgrund unvorhersehbarer Änderungen oder aufgrund betriebsinterner Abläufe, eine abgerufene Fahrleistung des AN nicht für den Schienenersatzverkehr in Anspruch nehmen, kann der AG die abgerufene Fahrleistung auch für den Linienverkehr des AG nutzen. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung und den Besonderen Vertragsbedingungen und deren Anlagen. | 19 Monate | – |
| 4 | Leistungszeitraum Juni bis November Leistungsumfang (1) Der AN hat je beauftragtem Los die Fahrleistung mit Omnibussen des AG zu erbringen. Hierzu hat der AN eigenständig den Betrieb zu organisieren und durchführen. Die Erstellung der Dienstplanung und Personalzuordnung sowie Ort und Zeit der Ablösung seines Fahrpersonals bestimmt der AN unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der vorgeschriebenen Lenk-, Pausen- und Ruhezeiten selbst. Die Fahrplangestaltung des AG wird nicht gewährleisten können, dass die Pausen des eingesetzten Fahrpersonals gemäß § 1 Abs 3 FPersV zu den Wendezeiten passen (keine 1/6-el-Fähigkeit). Das Fahrpersonal ist daher zu einer Blockpause von einem anderen Fahrer abzulösen. Eine Blockpausengewährung auf dem Omnibus ist nicht möglich. (2) Die durch den AN in 2024 zu erbringende Fahrleistung hat nach den aktuellen Planungen (je Los) folgenden Umfang: 1. Es besteht in den Monaten Juni bis Oktober jeweils folgender monatlicher Bedarf: (1 h = 60 Minuten) Juni 2024 ca. 2.000 h Juli 2024 ca. 2.000 h August 2024 ca. 2.000 h September 2024 ca. 2.000 h Oktober 2024 ca. 2.000 h (3) Die in Ziffer 2 genannten Betriebsstunden stellen einen monatlichen Richtwert dar und können monatlich über oder unterschritten werden. Der AG wird in 2024 im Leistungszeitraum Juni bis November 2024 (bislang für November 2024 keine Betriebsstunden geplant, aber noch möglich) mindestens 8.000 und nicht mehr als 12.000 Betriebsstunden abrufen, wobei der AN keinen Anspruch auf Abruf einer Mindestanzahl von Betriebsstunden pro Monat oder pro Jahr hat, aber einen Anspruch auf Vergütung von mindestens 8.000 Betriebsstunden für den Leistungszeitraum Juni bis November 2024 insgesamt (take-or-pay). (4) Für 2025 und jeweils für die Optionszeiträume gilt folgendes: Der AG wird die prognostizierte Fahrleistung je beauftragtem Los jeweils spätestens 5 Monate im Voraus festlegen. Der Leistungszeitraum ist beschränkt auf die Monate Juni bis November eines jeden Kalenderjahres (Leistungszeitraum). Das prognostizierte Volumen beträgt pro beauftragtem Los und Kalenderjahr 10.000 Betriebsstunden, das maximale Auftragsvolumen jeweils 12.000 Betriebsstunden. Eine gleichmäßige Verteilung der Betriebsstunden über die jeweiligen sechs Monate eines jährlichen Leistungszeitraums kann nicht sichergestellt werden; in einzelnen Monaten kann die Leistung auch komplett entfallen. Der AN hat keinen Anspruch auf Abruf einer Mindestanzahl von Betriebsstunden pro Monat oder pro Kalenderjahr, aber einen Anspruch auf Vergütung von mindestens 8.000 Betriebsstunden pro beauftragtem Los für 2025 und die jeweiligen Optionszeiträume (take-or-pay). (5) Die Höchstabrufmenge für die Rahmenvereinbarung ist pro Los die Summe der jährlichen (einschließlich Optionszeiträume) maximalen Abrufvolumina in Höhe von jährlich 12.000 Betriebsstunden, also insgesamt 72.000 Betriebsstunden. (6) Dem AN werden zur Leistungserbringung komplette Umläufe tgl. 4 Umläufe (1 Umlauf = alle mit einem Omnibus an einem Tag nacheinander abzuwickelnde Fahrten) übertragen. Die Umläufe haben eine durchschnittliche Länge von ca. 17 Stunden und sind in einem Zeitfenster von 04:00 - 01:00 des Folgetages zu erbringen. Abweichend hierzu kann der AG auch durchgehende Nachtumläufe (d.h. bis 4:00 Uhr des Folgetages) abrufen. Jeder Umlauf beginnt und endet auf einem Betriebshof der BVG, diese befinden sich zurzeit in: - Betriebshof C: Westfälischen Str. 73 in 10709 Berlin, - Betriebshof L: Siegfriedstr. 36-45 in 10365 Berlin, - Betriebshof M: Müllerstr. 79 in 13349 Berlin, - Betriebshof B: Gradestr. 10 in 12347 Berlin, - Betriebshof S: Am Omnibushof 1 in 13593 Berlin, - Betriebshof I: Indira-Gandhi-Str.98 in 13053 Berlin, - Betriebshof G: Greinerstr. 34, 12107 Berlin und - Betriebshof F: Alt Friedrichsfelde 63b in 12683 Berlin. Der AG behält sich vor, während der Vertragslaufzeit neue Betriebshöfe hinzuzunehmen oder auch benannten Betriebshöfe aufzugeben. (7) Spätestens 3 Wochen im Voraus wird der AG vom AN die zu erbringende Fahrleistung abrufen. Mit dem Abruf erhält der AN konkrete Angaben zu der abzurufenden Fahrleistung. Dies erfolgt durch die Übersendung der Umlaufpläne oder der digitalen Bereitstellung dieser Pläne. Die Umlaufpläne enthalten die zu erbringenden Fahrstunden sowie alle weiteren notwendigen Angaben zur Fahrleistung (z.B. Linien, Ort und Zeit von Beginn und Ende der Leistung, Fahrpläne, Endstellen usw.); ein beispielhafter Umlaufplan befindet sich in der Anlage A dieser Leistungsbeschreibung. Darüber hinaus werden dem AN weitere Informationen, wie Linienführung. Fahrordnungen an Endstellen etc. ebenfalls spätestens 3 Wochen vor dem Beginn einer Fahrleistung übersendet. (8) Während der Leistungserbringung kann es zu Änderungen bei der vorgenannten Leistung kommen, z.B. dem Fahrplan, der Nummern der Umläufe oder der Streckenführung. Diese Änderung wird dem AN, insbesondere, wenn sie zu einer Leistungsminderung oder -erhöhung führen, grundsätzlich spätestens 3 Wochen vor Inkrafttreten schriftlich oder elektronisch (per E-Mail genügt) mitgeteilt. (9) Kurzfristige unvorhersehbare Änderungen der Fahrleistung, insbesondere Umlauf- und Fahrplanänderungen sowie Änderungen der Linienführung z.B. aufgrund von Bau- und Verkehrsmaßnahmen werden umgehend nach Bekanntwerden dem AN schriftlich oder bei Gefahr im Verzug bzw. in dringenden, unaufschiebbaren Fällen den benannten Ansprechpartnern des AN und - soweit diese nicht erreicht werden können - dem betroffenen Fahrpersonal durch die Betriebsleitstelle Omnibus (BLO) mündlich mitgeteilt. (10) Kann der AG, insbesondere aufgrund unvorhersehbarer Änderungen oder aufgrund betriebsinterner Abläufe, eine abgerufene Fahrleistung des AN nicht für den Schienenersatzverkehr in Anspruch nehmen, kann der AG die abgerufene Fahrleistung auch für den Linienverkehr des AG nutzen. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung und den Besonderen Vertragsbedingungen und deren Anlagen. | 19 Monate | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- Personalkonzept
Eignung4 von 4 angegeben
- Kriterium
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bietern (der Begriff Bieter wird als Synonym auch für Bietergemeinschaften verwendet) bzw. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/ Unterauftragnehmern und Ei … ganz lesenkürzer
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bietern (der Begriff Bieter wird als Synonym auch für Bietergemeinschaften verwendet) bzw. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/ Unterauftragnehmern und Eignungsleihgebern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bietern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bieter auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen. 1. Darstellung des Unternehmens mit Angaben zum Namen, Haupt- und Nebensitze, Rechtsform, Beteiligungsverhältnissen des Unternehmens. 2. Eigenerklärung dazu, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB in der aktuellen Fassung aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegt. 3. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß§ 21 Abs. 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) nicht vorliegen. 4. Eigenerklärung des Bieters, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß§ 21 Abs. 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) nicht vorliegen. 5. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiloG) nicht vorliegen. 6. Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister gemäß Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) vorliegt. 7. Erklärung zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (mind. 3 Jahre im Bereich der gewerblichen Personenbeförderung tätig und im Besitz einer Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr§ 42 und/oder§ 43 und/oder 46 PBefG (vgl.II1.2.2.)) 9. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 Hinweise: Für die Angaben ist grundsätzlich das Formblatt "Eigenerklärungen zur Eignung" zu verwenden und mit dem Angebot einzureichen.- Kriterium
1. Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, wobei nur der jeweilige Jahresumsatz (netto, exklusive Umsatzsteuer) mit Leistungen anzugeben ist, die mit dem zu vergebenden Leistungsgegenstand vergleichbar sind (vergleichbar sind Fahrleistungen mit Omnibussen zur Fahrgastbeförderung) … ganz lesenkürzer
1. Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, wobei nur der jeweilige Jahresumsatz (netto, exklusive Umsatzsteuer) mit Leistungen anzugeben ist, die mit dem zu vergebenden Leistungsgegenstand vergleichbar sind (vergleichbar sind Fahrleistungen mit Omnibussen zur Fahrgastbeförderung). Hinweise: Für die Angaben ist grundsätzlich das Formblatt "Eigenerklärungen zur Eignung" zu verwenden und mit dem Angebot einzureichen. Mindestanforderung: Es wird mindestens ein jährlicher Umsatz von 200.000,00 EUR je Geschäftsjahr mit vergleichbaren Leistungen gefordert, die mit dem zu vergebenden Leistungsgegenstand vergleichbar sind (vergleichbar sind Fahrleistungen mit Omnibussen zur Fahrgastbeförderung). Sollte für mehrere Lose ein Angebot eingereicht werden, wird als Mindestumsatz mit vergleichbaren Leistungen das Vielfache - entsprechend der Losanzahl, auf die angeboten wird - erwartet. Hinweis: Diese Anforderung bezieht sich auf alle achtzehn Lose des einheitlichen Beschaffungsbedarfs der BVG (vgl. zur Bekanntmachung von vier weiteren Losen Amtsblatt der EU Nr. 2022/S177-502452), zur Bekanntmachung von fünf weiteren Losen Amtsblatt der EU Nr. 2022/S204-582942 und zur Bekanntmachung von nochmal fünf Losen Amtsblatt der EU Nr. 2023/S203-635372. Für die ersten vierzehn Lose der einheitlichen Ausschreibung ist bereits der Zuschlag erteilt worden. Auftragsnehmer dieser vierzehn Lose haben dies bei den Umsatzanforderungen zu berücksichtigen, d. h. für jedes bereits erhaltene Los ist ein jährlicher Umsatz i.H.v. 500.000,00 EUR bereits"verbraucht", kann also bei der Ermittlung der Eignung für die weiteren vier ausgeschriebenen Lose (Umsatz hier mindestens 200.000,00 EUR) nicht mitberücksichtigt werden. Bei den Umsatzangaben hat ein etwaig betroffener Bieter seinen Umsatz insgesamt anzugeben (also einschließlich der für etwaig bereits bezuschlagte Lose "verbrauchten" Umsätze). Siehe hierzu Berechnungshilfe Eigenerklärung. Bieter/Bietergemeinschaften, die die Mindestvoraussetzungen nicht erfüllen, können nicht berücksichtigt werden. Bieter/Bietergemeinschaften, die die Mindestvoraussetzungen nicht erfüllen, können nicht berücksichtigt werden.- Kriterium
1. Referenzen des Bieters über vergleichbare Leistungen, die in den letzten drei Geschäftsjahren erbracht wurden. Vergleichbaren Leistungen sind solche, die die Erbringung von Fahrleistungen mit Omnibussen zur Fahrgastbeförderung zum Gegenstand haben. Erwartet werden mindestens folgenden Angaben für … ganz lesenkürzer
1. Referenzen des Bieters über vergleichbare Leistungen, die in den letzten drei Geschäftsjahren erbracht wurden. Vergleichbaren Leistungen sind solche, die die Erbringung von Fahrleistungen mit Omnibussen zur Fahrgastbeförderung zum Gegenstand haben. Erwartet werden mindestens folgenden Angaben für jedes Referenzprojekt: a) Name und Adresse des Referenzgebers; eine Aufforderung zur Benennung eines Ansprechpartners beim Referenzgeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse bleibt vorbehalten; b) Zeitraum der Leistungserbringung c) Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistung d) Erbrachte Betriebsstunden Bei Angabe von mehreren Referenzprojekten ist die in der Eigenerklärung beigelegten Tabelle zu duplizieren. 2. Personelle Ausstattung des Bieters (durchschnittliche Gesamtmitarbeiteranzahl der vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahre und durchschnittliche Mitarbeiteranzahl, welche zum zu vergebenden Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen oder erbracht haben) Mindestanforderung: Der Bieter muss mit den vorgelegten Referenzen mindestens Betriebsstunden in einem Umfang von jährlich für Los 1: von mindestens 4.000 Betriebsstunden Los 2: von mindestens 4.000 Betriebsstunden Los 3: von mindestens 4.000 Betriebsstunden Los 4: von mindestens 4.000 Betriebsstunden in den vergangenen 3 Geschäftsjahren belegen. Sollte für mehrere Lose ein Angebot eingereicht werden, müssen die jährlichen Betriebsstunden mindestens in der Summe der vorgenannten Betriebsstunden für die angebotenen Lose je Geschäftsjahr mit Leistungen erzielt worden sein, die mit dem zu vergebenden Leistungsgegenstand vergleichbar sind (vergleichbar sind Fahrleistungen mit Omnibussen zur Fahrgastbeförderung). Definition Betriebsstunden für die Eignungsfeststellung: Betriebsstunden ist die Zeit, in der ein Omnibus zur Beförderung von Fahrgästen eingesetzt wird. Hinweis: Diese Anforderung bezieht sich auf alle achtzehn Lose des einheitlichen Beschaffungsbedarfs der BVG (vgl. zur Bekanntmachung von vier weiteren Losen Amtsblatt der EU Nr. 2022/S177-502452 und zur Bekanntmachung von fünf weiteren Losen Amtsblatt der EU Nr. 2022/S204-582942 und von nochmal fünf Losen Amtsblatt der EU Nr. 2023/S203-635372 (vgl. auch Ziffer II.1.2). Für die ersten vierzehn Lose der einheitlichen Ausschreibung ist bereits der Zuschlag erteilt worden. Auftragnehmer dieser vierzehn Lose haben dies bei den Mindestanforderungen der Betriebsstunden zu berücksichtigen, d.h. für jedes bereits erhaltene Los sind 11.000 bzw. 12.000 Betriebsstunden bzw. 7.500 Betriebsstunden (je nach Los) jährlich bereits "verbraucht", können also bei der Ermittlung der Eignung für die weiteren vier ausgeschriebenen Lose (aktuell 4.000 Betriebsstunden) nicht mitberücksichtigt werden. Bei den Referenzangaben hat ein etwaig betroffener Bieter die Betriebsstunden insgesamt anzugeben (also einschließlich der für etwaig bereits bezuschlagte Lose "verbrauchten" Betriebsstunden). Siehe hierzu Berechnungshilfe Eigenerklärung.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.06.2024
- Vertragsende
- 31.12.2025
- Verlängerung
- bis zu 4-mal: Der AG hat die mehrmalige einseitige losweise Option für einen Zeitraum von 12 Monaten beginnend ab dem 01.01. und endend am 31.12. eines jeden Kalenderjahres zu verlängern. Längstens bis zum 31.12.2029
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- vergabekooperation.berlin
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- 04.04.2024, 10:00 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Der Auftragnehmer hat gern. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung iSd Frauenförderverordnung abzugeben. Der AG stellt hierzu ein Formular zur … ganz lesenkürzer
Leistung: Der Auftragnehmer hat gern. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung iSd Frauenförderverordnung abzugeben. Der AG stellt hierzu ein Formular zur Verfügung. Darüber hinaus hat der AN die Vorgaben nach dem BerlAVG, insbesondere zum vergaberechtlichen Mindestlohn, zu berücksichtigen, also mind. die Entgeltvorgaben des TV-Nahverkehr Berlin in der jeweils geltenden Fassung (aktuelle Fassung vom 01.01.2024) einzuhalten. Der AG stellt hierzu ebenfalls ein Formular zur Verfügung. - Der AN muss während der Vertragserfüllung jederzeit im Besitz einer Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr nach § 42,43 und/oder§ 46 PBefG sein.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Berlin, Martin- Luther- Str. 105, 10825 Berlin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften … ganz lesenkürzer
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders geeignet für:selbst# Der Zugang zu den Vergabeunterlagen steht Ihnen uneingeschränkt zur Verfügung.
- Hinweis
1. Der AG ist nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB Sektorenauftraggeber und unterliegt dem GWB und der SektVO sowie dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG). 2. Die Übermittlung von Fragen zu den Vergabeunterlagen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (https … ganz lesenkürzer
1. Der AG ist nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB Sektorenauftraggeber und unterliegt dem GWB und der SektVO sowie dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG). 2. Die Übermittlung von Fragen zu den Vergabeunterlagen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (https://vergabekooperation.berlin) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (Beschreibung) u. des Aktenzeichens FG1-0168- 2024 zu erfolgen. 3. Der AG behält sich vor, nur solche Fragen zu beantworten, die bis zum 29.03. 2024 die unter Beschaffer bezeichnete Stelle unter Nutzung der Vergabeplattform (https:// vergabekooperation.berlin) eingegangen sind. Mündliche Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen zu den Vergabeunterunterlagen sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Plattform veröffentlichen. Der AG empfiehlt daher allen Bietern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Fragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bieter sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. 4. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bieter/ die Bietergemeinschaft der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu. 5. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. 6. Sofern ein Angebot durch eine Bietergemeinschaft erfolgt, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (Rechtsform) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. Bietergemeinschaften dürfen nur ein Angebot einreichen. Mitglieder einer Bietergemeinschaften dürfen zudem nicht als Einzelbieter und als Mitglieder einer weiteren Bietergemeinschaft am Verfahren teilnehmen. Die unter den Punkt Ausschreibungsbedingungen benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft in einem gesonderten Formular vorzulegen. Bietergemeinschaften haben darüber hinaus eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft bzw. der Vertreter der Bietergemeinschaft haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden. 7. Beabsichtigt der Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Dritter /Nachunternehmer / konzernverbundener Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe), so sind die unter den Punkt Ausschreibungsbedingungen benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten Formular vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bieter gesondert mit dem Angebot die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entspre …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Art
- Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
- Anschrift
- Holzmarktstraße 15-17, 10179 Berlin
- Website
- vergabekooperation.berlin
- Kontakt
- einkauf.fg1@
bvg.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr (57 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- BerlinMobil Frank Richert GmbH8 Zuschläge
- Deutsche Post AG3 Zuschläge
- Elite Traffic GmbH3 Zuschläge
- JHW Berlin Gesundheitshafen GmbH3 Zuschläge
- Reisedienst Schmitt GmbH3 Zuschläge
- Auto-Webel GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 04.04.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung acaafa73-65d7-4dec-94bc-6e7f69dea472.