Entwicklungspartnerschaft Ionenfallen-Quantencomputer
Forschungszentrum Jülich GmbH · Jülich, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen I10/veröffentlicht 20.12.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
- Laufzeit
- 34 Monate
- 09.12.2024 – 30.09.2027
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.
- Beschaffung einer Software für die KI-gestützte Gutachtenerstellung im medizinischen Fachbereich BehandlungsfehlerMedizinischer Dienst Nordrhein · DüsseldorfFrist 03.12.2026
- SAP-S/4HANA-Readiness KrankenhausapothekeUniversitätsklinikum Köln AöR · KölnFrist 17.11.2026
- Technische Betreuung und Weiterentwicklung der Websites www.familienplanung.de und www.jung-und-schwanger.deBundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) · KölnFrist 01.12.2026
- Beratung Digitalisierung - Los 1 - ERPStudierendenwerk Münster AÖR · MünsterFrist 01.12.2026
Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (61 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 11 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 34 Monate09.12.2024 – 30.09.2027
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Jülich52428, Kreis Düren, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.
Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (95 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 04.11.2026
- Vertragsbeginnvor 23 MonatenLaufzeit bis 30.09.2027
- Veröffentlichungvor 22 Monaten
- Heute
Beschreibung
Wartung und Dienstleistungen für JuNet
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Es handelt sich um eine Direktvergabe. Ein Kriterium muss aus technischen Gründen angegeben werden.
- Beschreibung
- Es handelt sich um eine Direktvergabe. Ein Kriterium muss aus technischen Gründen angegeben werden.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 09.12.2024
- Vertragsende
- 30.09.2027
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung2 von 5 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- Strategische Beschaffung
- Innovative Beschaffung
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt, Bundeskanzlerplatz 1, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach … ganz lesenkürzer
Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 GWB Abs. 1 GWB lautet: Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. § 135 Abs. 2 GWB lautet: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 135 Abs. 3 GWB lautet: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- keine
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| ParTec AG, München | 1 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Wilhelm-Johnen-Str., 52428 Jülich
- Website
- fz-juelich.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
- Dell-Server28.10.2026
- Gestellung eines Zeitarbeitnehmers - Einkäufer20.10.2026
- Materialuntersuchung Kryogene Ermüdung an Al6061-T6 geschweißt mit AlSi1216.10.2026
- W60- 42408462 308 nm Laser-Prototyp für OH-Messungen13.10.2026 · 1 Angebot
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (61 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Materna Information & Communications SE13 Zuschläge
- adesso SE13 Zuschläge
- init AG für digitale Kommunikation12 Zuschläge
- Computacenter AG & Co. oHG11 Zuschläge
- BearingPoint GmbH8 Zuschläge
- Deutsche Telekom Security GmbH8 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- Vorabinformation Direktvergabe
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
Ähnliche offene Ausschreibungen
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- Beratungs- und Prüfleistungen des Kompetenzzentrums BarrierefreiheitLandesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-WestfalenFrist 20.11.2026
- Pflege-, Entwicklungs- sowie weitere Leistungen für Kofax-KomponentenBundesrepublik Deutschland - Bundesamt für JustizFrist 11.11.2026
- Betreuung und Weiterentwicklung einer Moodle-Plattform für digitale Angebote des DAADDeutscher Akademischer Austauschdienst e. V.Frist 26.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 39fd4bc4-335a-464f-a412-3a640b0d5f2a.